R290 Split-Klima selbst einbauen: Was gilt nach der F-Gase-Novelle 2024?

Moin zusammen,

ich möchte eine R290 Split-Klimaanlage in Eigenregie einbauen. Dass Garantie und Gewährleistung dabei flöten gehen, ist mir bewusst.

Es gab zu dem Thema schon 2023 Beiträge, allerdings ist im März 2024 die neue EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) in Kraft getreten. Soweit ich das verstehe, regelt diese weiterhin nur fluorierte Treibhausgase.

Meine Fragen zur aktuellen Rechtslage (2026):

  • Begehe ich als Laie beim Evakuieren und Öffnen des R290-Kreislaufs eine Ordnungswidrigkeit? (Bei R32 drohen ohne Kälteschein bekanntlich bis zu 50.000 € Bußgeld nach ChemKlimaschutzV).

  • Hat die Novelle von 2024 oder eine andere neue Verordnung klammheimlich auch Regeln für Propan-Splitgeräte im DIY-Bereich verschärft, oder betrifft das rein den gewerblichen Arbeitsschutz/Zertifizierungen?

  • Gibt es rechtliche Hürden abseits von NAV § 13 für den Stromanschluss beim Selbsteinbau?

Danke euch!

Wurde schon oft drüber diskutiert, teils kontrovers. Derzeit scheint es keine rechtliche Hürde zu geben, so mein Informationsstand.

Manche meinen, dass diese Durchführungsverordnung einer DIY-Installation entgegen steht:

Andere meinen, die ist ausschließlich für den Kontext der gewerblichen Installation.

Aus Zertifizierungen von Personal nach ChemKlimaschutzV - Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik schließe ich, dass auch für Propangas eine Zertifizierung nötig ist (und eine vorangegangene Handwerkliche Ausbildung).

Hatte mich nämlich auch schon gefragt, ob ich nicht „einfach“ so einen Kälteschein machen darf, aber dem ist wohl nicht so.

Ist zwar nachvollziehbar, aber dennoch sehr schade.

Kann ich daraus nicht ableiten. Das ist eine Zusammenfassung, die beschreibt, was für "Personal" gültig ist. Ich bin kein Personal, ich bin in meinem eigenen Haus nicht Angestellter des Haushalts.

Und dann ist da eine Menge Zusammenfassung in dem Text, was es da an Zertifikaten gibt usw., ohne dass da explizit gesagt wird ob nicht-Personal die zwangsweise machen müssen, bzw. in welchem Fall.

Macht ja auch alles Sinn, dieser Text ist nicht an Privatleute gerichtet, und an deren Plichten, sondern an Personal in der entsprechenden Branche. Verlangt auch keiner, dass deren Texte das umfassen muss.

Das ist halt das Problem: man findet viele Informationen was Fachfirmen und deren Personal tun müssen, bzw. nicht tun dürfen. Aber eben nur wenig was genau gilt, wenn man etwas eben nicht bei anderen Leuten, oder gar gegen Geld macht. Es gibt viele Bereiche wo man privat deutlich mehr darf als eine unzertifizierte Firma.

Nunja, da steht ja ganz oben “Zertifizierung für natürliche Personen”. Was aber, wie so oft, fehlt, ist ein einfach geschriebener Passus, der explizit auf Privatpersonen eingeht, um diese Interpretationslücke endlich einmal zu schließen.

Genau. Und ich kann mich als natürliche Personen für alles mögliche zertifizieren lassen. Ich kann auch eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester machen, wenn ich will. Aber ob das wirklich notwendig ist, um mit R290 umzugehen, ist was ganz anderes.

Hier finde ich es besser erläutert: ChemKlimaschutzV - LfU Bayern

Dort z. B. Bereits seit 4. Juli 2008 sind damit Arbeiten an Klimageräten mit Eingriff in den Kältemittelkreislauf durch den Laien nicht mehr erlaubt. Dazu gehört nach Auffassung des Umweltbundesamtes auch bereits das Zusammenfügen von Kältemittelleitungen zum Beispiel mittels sog. Schnappmechanismen.

Weiter unten dann eine Tabelle, was man vorweisen muss, um bestimmte Tätigkeiten durchzuführen.

Die einführende Erläuterung erklärt es ja schön

Ziel der ChemikalienKlimaschutzverordnung ist es, die Emissionen der klimarelevanten fluorierten Treibhausgase zu verringern.

Ich habe keine weiteren Fragen

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Mich würde die Strafe mal interesieren, die dürfte wenn es eine gibt bei R290 nur noch sehr gering sein. Man bringt schließlich nicht mehr viel CO2 in die Umwelt.

Beispiel, wenn das Bußgeld geringer ist als ein R290-Kurs, dann wird es sicher interessant.

Also ich hole mir regelmässig frische 11kg Propan Buddeln vom Baumarkt. Der 8kW Weber grillt läuft gerade täglich :face_with_tongue:

Wäre mir neu, dass Propan irgendwelchen CO2 Regeln unterliegt.

Das scheint irgendwie alles etwas vom Gleis geraten zu sein..

Ich glaub da sind wir uns alle einig :sweat_smile:

Für eine Straftat oder Ordungswidrigkeit braucht es doch eine klare gesetzliche Regelung, in der auch beschrieben steht, welche Konsequenzen eine Zuwiderhandlung hat. Ich kenne da keine.