Pseudo-Inselanlage und Marktstammdatenregister-Verordnung



Könnte es sein, daß der Kram bei der BNetzA so unscharf formuliert ist, daß selbst zehn Rechtsanwälte mindestens elf verschiedene Meinungen haben? :?

es kommt ja noch dazu dass anlagen mit wechselrichtern die nicht einspeisen können garnicht im mastr angemeldet werden können
also was nicht geht wird eben nicht angemeldet
es kommt ja noch dazu dass anlagen mit wechselrichtern die nicht einspeisen können garnicht im mastr angemeldet werden können
also was nicht geht wird eben nicht angemeldet
Siehe dazu auch meine Ausführungen in einem anderem Thread:

https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?p=53058#p53058

Es kann nicht sein, dass der Staat sagt: "Du hast deine Solaranlage anzumelden!", dann aber keine passende Möglichkeit bietet, diese passend anzumelden. Der Forenbetreiber Andreas hat das ja mal versucht und in einem seiner Videos davon berichtet, wie absurd das abläuft. Das ist kafkaesk und in meinem Augen rechtlich höchst fragwürdig. Da es aber (noch) nur eine kleine Nische von Betroffenen gibt, wird das nicht groß weiter thematisiert. Kunden, die einen Solateur beauftragen, werden auch zu 99% keine (Halb-)Insel installiert bekommen, weil so etwas in diesen Kreisen pauschal als unwirtschaftlich betrachtet wird, was angesichts der dort favorisierten Akkusysteme und teils komischen Berechnungsmodelle nicht wundern muss.
es kommt ja noch dazu dass anlagen mit wechselrichtern die nicht einspeisen können garnicht im mastr angemeldet werden können
also was nicht geht wird eben nicht angemeldet
Siehe dazu auch meine Ausführungen in einem anderem Thread:

https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?p=53058#p53058

Es kann nicht sein, dass der Staat sagt: "Du hast deine Solaranlage anzumelden!", dann aber keine passende Möglichkeit bietet, diese passend anzumelden. [...] Kunden, die einen Solateur beauftragen, werden auch zu 99% keine (Halb-)Insel installiert bekommen
Das Problem beginnt bereits damit, daß das, was hier (selbst)gebaut wird, weder eine "einspeisefähige PV-Anlage" noch eine "Inselanlage" ist.

Hier empföhle es sich, dieses Thema nicht irgendwelchen Juristen zu überlassen, die die Thematik gar nicht korrekt erfassen können, sondern aus technischer Sicht bereits eine Bezeichnung zu finden, die den Kern der betreffenden PV-Anlagen exakt spezifiziert. Solche Begriffe könnten sein:
  • einspeiseunfähige Inselanlage,
  • Einrichtungs-Inselanlage,
  • PV-unterstützte(r) Verbraucher
  • oder ähnlich, wobei der letzte Begriff ganz klar mein Favorit wäre, weil hier die Betonung jetzt auf "Verbraucher" liegt, was es technisch gesehen ja auch ist, und eben gerade nicht mehr auf "PV-Anlage".

    Käme es zu Rückfragen, würde sich der Sachbearbeiter in seinem Kopf unter einem PVU-Verbraucher etwas ganz anderes vorstellen als unter einer Halbinselanlage. (Wie war das noch mit dem Glas, welches halbvoll oder halbleer ist?)

    Daniel

    Ja, das dachte ich auch, der Begriff Solar-Wechselrichter ist sehr schwammig und kann vieles, teils sogar gegensätzliches bedeuten.

    Deine Vorschläge sind gut, ich hätte:

    Solar-Doppelwandler
    Solar-Kombigerät (weil Batterielader, Solarlader und Batterie-WR vereint)

    Aber ich hab auch schon festgestellt, es gibt absolut unbelehrbare Leute, wo neue Namen auch nichts helfen.

    Deine Vorschläge sind gut
    Gut vielleicht, nur leider nicht richtig. Ich habe zwischenzeitlich eine Definition des Begriffs Marktakteur (PDF-Seite 6, "Stromeigenversorger") bei der BNetzA gefunden, der nichts gutes verheißt. Danach ist jeder, der einen Solartaschenrechner oder ein Fahrrad mit Dynamo betreibt, tatsächlich und wahrhaftig ein "Marktakteur".

    Inselanlage:
    Da hilft uns diese PDF-Datei auf PDF-Seite 55 "7.2 Inselanlagen" weiter. Tja, das sieht aber sauer aus. Ich fürchte, daß auch dann, wenn nicht mal eine Milliwattstunde eingespeist wird, allein durch das bloße Vorhandensein einer Netzversorgung der Umstand einer Inselanlage verneint werden. Heißt: Ja, meine Kritiker hatten recht und ich muß mich da selber korrigieren. Mea culpa!

    Mit anderen Worten: Wir sind, wenn wir Solarstrom erzeugen, in jedem Fall "Marktakteure" und wenn irgendwo inne Bude noch eine Steckdose ist, die mit Strom vom E-Werk versorgt wird, ist das mit der Inselanlage leider auch perdü. Ich find's auch doof, aber es ist so. :cry:

    Bleibt noch die EEG-Umlage, die es ja weiterhin gibt (sie wurde nur auf derzeit 0 € gesenkt). Tja, wer weiß schon, was in 2-3 Jahren mit der Umlage passiert...

    Daniel
    Danach ist jeder, der einen Solartaschenrechner oder ein Fahrrad mit Dynamo betreibt, tatsächlich und wahrhaftig ein "Marktakteur".
    Mit anderen Worten: Wir sind, wenn wir Solarstrom erzeugen, in jedem Fall "Marktakteure" und wenn irgendwo inne Bude noch eine Steckdose ist, die mit Strom vom E-Werk versorgt wird, ist das mit der Inselanlage leider auch perdü. Ich find's auch doof, aber es ist so.
    Folgende Ausführungen sind nur meine Meinung und keine abschließende juristische Analyse oder Definition. Ich bin interessierter juristischer Laie, das wars auch.

    Eine Definition als Marktakteur ist erstmal eine Definition und nicht immer zwangsweise mit Gesetzen verbunden. Die BNetzA schreibt in der Definition folgende Paragraphen rein: § 61 EEG; § 5 Nr. 12 EEG

    Die Links zeigen schon was für eine undefinierte Melasse das EEG ist. Der Link sagt EEG 2014, der Inhalt sagt EEG 2021. Einen 2021er Link gibt es nicht, also gehe ich davon aus, dass der Inhalt so aktuell ist.

    Schauen wir in §61 EEG rein (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61.html). Da steht u.a.:
    (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 61a bis 61g, 61l und 69b. Die §§ 61i und 63 sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.
    Wenn wir in §61 EEG schauen, fällt §61j EEG auf (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61j.html):
    (3) Auf die Zahlung der EEG-Umlage kann der berechtigte Netzbetreiber monatlich zum 15. Kalendertag für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat Abschläge in angemessenem Umfang verlangen. Die Erhebung von Abschlägen nach Satz 1 ist insbesondere nicht angemessen
    1.
    bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt und
    2.
    bei anderen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt.
    Bei der Ermittlung der installierten Leistung von Stromerzeugungsanlagen nach Satz 2 ist § 24 Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden.
    Damit sind die meisten privaten Solarbetreiber raus, weil diese selten die Grenze von 30kW überschreiten. Die EEG Einspeisevergütung interessiert uns als Betreiber von Insel-Anlagen, die niemals einspeisen können, eh nicht.

    Nun wirds spannend. In der Definition und im Leitfaden zur Eigenversorgung der BNetzA wird der §5 Nr. 12 EEG bemüht. Hier der §5 des EEG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__5.html

    Ich finde da im §12 EEG 2021 keine Nr. 12. Auch nicht nach weiterer intensivem googeln. Ihr etwa? Das hat mich selbst sehr überrascht. Wenn ich falsch liege, wiederlegt mich bitte.

    Den einzigen Hinweis zu einem §5 Nr. 12 im EEG habe ich in einer Analyse in Bezug auf einen Referentenentwurf gefunden:

    https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Stellungnahmen/stellungnahmen-eeg-zweite-Runde/becker-buettner-held.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Es gibt aber einen §8 EEG 2021, der den Anschluss regelt. (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html)

    Dort finde ich nur Pflichten des Netzbetreibers, aber nicht des einspeisenden Kunden.
    und wenn irgendwo inne Bude noch eine Steckdose ist, die mit Strom vom E-Werk versorgt wird, ist das mit der Inselanlage leider auch perdü. Ich find's auch doof, aber es ist so. :cry:

    siehe dazu meinen link in der signatur

    außerdem alles was nicht am netz des energieversorgers hängt(nicht hängen kann) ist deine privatsache
    is ist auch total egal was irgend eine agentur oder ein nutzloses register dazu sagt

    aber es geht in diesem thread ja um pseudo inselanlagen also keine inselanlagen weil die irgendwo noch am netz des energieversorgers hängen zumindest im winter

    ich zb habe nach dem hak kein kabel mehr, da kann mir auch nichts unterstellt werden mit irgend einem mittelbar oder unmitellbar wischi waschi

    Meine Meinung dazu ist extrem (und) simpel.
    Bisher war alles, was ein Verbraucher hinter dem Zähler machte ( verbrauchte), seine Sache.

    Und wenn dann die paar Watt, die ggf aus Versehen eingespeist werden, das deutsche Stromnetz zusammen brechen lassen, so gilt immer noch die obige Regel.

    Also sorge ich dafür, dass ich nichts einspeise, und ich verbrauche wieviel ich will und wann ich will.

    Bisher war alles, was ein Verbraucher hinter dem Zähler machte ( verbrauchte), seine Sache.
    Nein war es noch nie, seit es TAB gibt, die Bestandteil des Stromliefervertrages sind (z.B. Schieflastregel, Lasten >XYZ kW).

    Trotzdem ... weiter machen mit Solar :thumbup:

    Und noch eines zum Thema Strafen.

    Ich habe schon einiges mit dem deutschen Recht erlebt. Die denken anders als man denkt. Nämlich genauso bürokratisch wie diejenigen, die solche Unsinnsvorschriften erlassen.

    Und gehen U. U. Ganz andere argumentative Wege.

    Ein Handwerker hatte Mist gebaut, ich habe Geld einbehalten. Er wollte es einklagen. Ich hatte Diskussion um den Mist erwartet.

    Mein RW hat vor Gericht vorgebracht, der Auftrag wäre ja garnicht von mir erteilt worden. Was nach Lage der Umstände argumentativ möglich war.

    Gewonnen. 100 %. Keine arabischer Tisch.

    Ein Hausbauer wollte mich betrügen. Alle 9 Prozesse gewonnen. Geld bekommen, ich habe ihn in seiner Stammkneipe Taschenpfänden lassen, sein Geschäftskonto gesperrt.

    Ich wollte ihm den Beruf untersagen, Strafsanzeige, eingestellt, Beschwerde beim Oberstaatsanwalt, wieder aufgenommen, gegen Zahlung einer hohen 5stelligen Summe wieder eingestellt. Also Misserfolg....

    Aber, was ich sagen will, man merkt wie dieses Rechtsystem tickt.

    Wer strafen will, muss beweisen.
    Ich muss als Beschuldigter weder überhaupt was sagen, noch meine Unschuld beweisen. Ich darf ungestraft lügen.

    Der Ankläger muss beweisen, mit Fakten.

    Eine niedrige Stromrechnung beweist garnichts, sichtbare Panels beweisen garnichts. WIE also soll der Beweis laufen?

    Ich sehe der Zukunft in aller Gelassenheit entgegen.

    Wer strafen will, muss beweisen.
    Also erst mal geht es hier nicht um (Geld-) Strafen, sondern um Bußgelder. Eine Behörde kann ein Bußgeld aussprechen und braucht dazu auch kein Gericht. Erst wenn Du das Bußgeld verweigerst und die Behörde meint, sie hätte aber trotzdem recht, und klagt, erst dann geht's vor Gericht. Und das Gericht kann Dir die weiße Weste im Bundeszentralregister versauen und natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
    Ich muss als Beschuldigter weder überhaupt was sagen, noch meine Unschuld beweisen. Ich darf ungestraft lügen.

    Der Ankläger muss beweisen, mit Fakten.

    Eine niedrige Stromrechnung beweist garnichts, sichtbare Panels beweisen garnichts. WIE also soll der Beweis laufen?
    Also als Beschuldigter kannst Du natürlich jederzeit sagen: "Ich kann mich nicht erinnern." :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
    Aber Spaß beiseite: Ja, Du hast das Recht zu lügen, aber wenn man Dich beim Lügen erwischt, ist Deine Position natürlich schlechter.

    Der Ankläger muß keineswegs beweisen, aber er sollte es, wenn er den Streit gerne gewinnen will. Hierbei gibt es aber in der Rechtsprechung den sog. Beweis des ersten Anscheins. Da halbiert sich plötzlich die Stromrechnung und bei einem Ortsbesuch spiegelt sich die Sonne in den Solarmodulen, da dürfte der Anscheinsbeweis schon geführt sein. Wenn Du dann das Bußgeld verweigerst und die Sache vor Gericht geht, hängt es nur noch von der Pfiffigkeit der Anwälte ab, wie der Prozeß ausgeht. (Dazu müßte Dich der VNB aber erst mal bei der BNetzA anzeigen und das sieht in den Medien in den Tagen der Energiewende irgendwie ungut aus.)

    Die verbleibende Frage ist nur, wen hier was interessiert. Die exekutive BNetzA interessiert nur die korrekte Anmeldung, damit sie die legislativen Gesetze ausführen kann. Die BNetzA hat diese Gesetze also nicht erfunden. Sobald Du Deine Anlage im MaStR nach mehreren Wochen Einarbeitungszeit in die Materie korrekt registrierst, ist die BNetzA erst mal zufrieden und hat mit der Stromrechnung sowieso nichts zu tun.

    Den Meßstellenbetreiber interessiert eigentlich strenggenommen nur, daß der Zähler richtig und vor allem nicht rückwärts zählt, danach ist er ebenfalls zufrieden. Den VNB interessiert seinerseits (zumindest im Idealfall) eigentlich nur, daß sein Netz stabil bleibt. (Allerdings sind VNB und Meßstellenbetreiber oftmals der gleiche Verein.) Das kann jedoch knifflig werden, wenn sich über einer Großstadt plötzlich eine große Regenwolke zusammenbraut, die ganzen Solarmodule vor Schreck streiken und urplötzlich der Bedarf an Spitzenlaststom entsteht, den der ÜNB und die Spitzenlastkraftwerke plötzlich liefern müssen, weil viele Anlagen keine Akkus haben, die den Bedarf etwas abfedern. Und genau das bringt den VNB in die Bredouille.

    Von der Logik her würde ich auch sagen, daß Inselanlagen (hier der Begriff aus technischer Sicht, nicht aus juristischer!) den VNB eigentlich gar nichts angehen, zumal diese sein Netz ja auch nicht destabilisieren. Ob das natürlich irgendwelche Sachbearbeiter, die nicht mal das ohmsche Gesetz kennen, an irgendwelchen Schreibtischen dies genauso sehen, das ist freilich eine ganz andere Frage.

    Daniel
    Also als Beschuldigter kannst Du natürlich jederzeit sagen: "Ich kann mich nicht erinnern." :mrgreen:
    Sowas ist ja noch dümmer als zu sagen, es stimmt.

    Also sowas darf ein Politiker sagen, wenn alle wissen, dass des war, aber doch nicht ein Bürger.

    Es ist weder der Besitz von Panels verboten, noch der mehr oder minder Verbrauch.
    Das ist vollkommen unspezifisch. Das lässt sich mit tausenderlei, nicht widerlegbarer Begründung erklären. Deswegen sag ich da garnichts zu.

    Und mein Anwalt sagt dazu nichtssagendes unspezifisches Gewäsch.

    Leute, fragt euch doch Mal warum in 30 Jahren Guerilla nicht einmal irgendeinem was passiert ist. Vor allem in den letzten 5 Jahren, wo die anzahlen explodiert sind. Wir sind kurz davor, dass das ganze als Gewohnheitsrecht durchgeht, und angesichts der Energiekrise auch als ziviler Ungehorsam.

    Es ist ja an den Widrigkeiten der Anmeldung zu sehen: die meinen uns garnicht. Und deswegen sollten wir das auch nicht herbeireden.

    PS: und auch gegen Nussgelder kann man gerichtlich angehen. Schon alleine deswegen, weil die Vorschriften so unsagbar widersprüchlich sind.

    Es ist weder der Besitz von Panels verboten, noch der mehr oder minder Verbrauch.
    ja wirklich, ich finde pv panele auf dem dach auch viel schöner als dachziegel
    solls ja auch geben :lol:

    vielleicht hats ja jemand montiert damit schön aussiet ;)
    wer sagt dass ein dach mit dachziegeln gedeckt sein muss oder die fassade mit putz
    Wer strafen will, muss beweisen.
    Also erst mal geht es hier nicht um (Geld-) Strafen, sondern um Bußgelder. Eine Behörde kann ein Bußgeld aussprechen und braucht dazu auch kein Gericht. Erst wenn Du das Bußgeld verweigerst und die Behörde meint, sie hätte aber trotzdem recht, und klagt, erst dann geht's vor Gericht. Und das Gericht kann Dir die weiße Weste im Bundeszentralregister versauen und natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
    Ich muss als Beschuldigter weder überhaupt was sagen, noch meine Unschuld beweisen. Ich darf ungestraft lügen.
    Verurteilungen aus Bußgeldverfahren finden keinen Eingang ins BZR. Nur aus Strafsachen stammende Verurteilungen oder Strafbefehle landen dort.

    DocEmmettBrown hat es doch schön beschrieben worum es der BNA geht und dem VNB, Prognosen zu erstellen, wie viel Strom wird benötigt wann... über die breite Masse passen diese Annahmen, so wird auch Wind und PV Strom an der Börse gehandelt..

    Es müsste doch nur viel einfacher gemacht werden, der VNB muss einen Mitarbeiter abstellen, der die Anlage abnimmt und gut ist es. Da der aber meist mit dem Stromverkäufer (Stadtwerke & Co) mal zusammen gehört hat und nur auf dem Papier getrennt wurde, hat der natürlich ein Interesse mehr oder zumindest den gleichen Strom zu verkaufen.

    Risiko beim VNB aufzufallen und dadurch eine Strafe zu kassieren sehe ich eher als gering an, aber nachmelden wird dann angesagt sein. Schlimmer wird sein, das EVU kündigt dir den Vertrag und du fällst in die Basis Versorgung... das kann schmerzhaft werden, je nach dem wie gut/schlecht deine Insel ist.

    DocEmmettBrown hat es doch schön beschrieben worum es der BNA geht und dem VNB, Prognosen zu erstellen, wie viel Strom wird benötigt wann... über die breite Masse passen diese Annahmen, so wird auch Wind und PV Strom an der Börse gehandelt..
    Was eben der Punkt ist: Vereinzelte Insel- oder Pseudoinsel-Anlagen tangieren die Prognose über Masse nicht.
    Sollte sich das Insel-Konzept zu einem Massenphänomen entwicklen, lässt sich weiterhin problemfrei prognostizieren.

    Das, was aber tatsächlich gern als Argument genommen wird, ist also gar kein Problem. Es wird aber vorgeschoben, weil einem was besseres nicht einfällt.
    Schlimmer wird sein, das EVU kündigt dir den Vertrag und du fällst in die Basis Versorgung... das kann schmerzhaft werden, je nach dem wie gut/schlecht deine Insel ist.
    Na, ich weiß nicht, ob das alles so einfach für den VNB ist. Wenn Du eine technische Insel hast, dann kann er Dich mal kreuzweise. (Nur bei der BNetzA muß die Anmeldung sein, weil die technische Insel keine juristische Insel ist. Oha, jetzt wird's kompliziert. :lol: )

    Dein EVU, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (man korrigiere mich ggf.), hat damit gar nichts zu tun. Der kauft nur Strom auf dem Großmarkt ein und verscheuert ihn an die Endkunden, wie das der Gemüsehändler mit seinem Gemüse auch tut. Der ist derjenige, mit dem Du den Vertrag hast. Der kann natürlich schon mit dem VNB identisch sein, aber durch einen Rauswurf aus dem Vertrag hat er nichts gewonnen - außer natürlich G€LD, weil der Basistarif teurer ist. Also solange Du nichts einspeist, würde ich dem VNB die unnötige Büroarbeit seiner ohnehin schon gestreßten Sachbearbeiter ersparen und bei ihm keine Pferde scheu machen.

    Daniel
    DocEmmettBrown hat es doch schön beschrieben worum es der BNA geht und dem VNB, Prognosen zu erstellen, wie viel Strom wird benötigt wann... über die breite Masse passen diese Annahmen, so wird auch Wind und PV Strom an der Börse gehandelt..
    Was eben der Punkt ist: Vereinzelte Insel- oder Pseudoinsel-Anlagen tangieren die Prognose über Masse nicht.
    Sollte sich das Insel-Konzept zu einem Massenphänomen entwicklen, lässt sich weiterhin problemfrei prognostizieren.

    Das, was aber tatsächlich gern als Argument genommen wird, ist also gar kein Problem. Es wird aber vorgeschoben, weil einem was besseres nicht einfällt.
    Genau do interessieren die die Prognose, eine Insel die nie mit dem Netz verbunden werden kann (mittelbar) interessiert die nicht, das ist richtig... könntest du aber doch mittels Schalter oder per Ladegerät oder sonst wie plötzlich und unerwartet (weil deine PV nix liefert) einen Strombedarf hast, der nicht erwartet wird vom VNB, so hat der erst mal kein Problem, weil du einzelner Hansel eh unter gehst in der Masse. Werden es aber plötzlich immer mehr, und der VNB weiß nix davon, kann er Probleme bekommen. Angenommen, du wohnst in einem Wohngebiet, viele kleine Häuser, fast jeder baut sich so eine Anlage auf das Dach jetzt, weil du so geschwärmt hast wie toll das doch ist. Plötzlich sinkt der Verbrauch beim VNB nicht mal, weil einige auch noch ein E-Auto gekauft haben, das sich ja mit dem PV Strom so schön laden läßt. Jetzt ist aber 1 Woche schlechtes Wetter mit viel Regen und düster, plötzlich haben die PV-quasi-Insel-Betreiber aber doch einen Bedarf aus dem Netz, was der VNB aber nicht planen konnte, er wusste zwar vom schlechten PV Ertrag der nächsten Tage, aber von keiner PV Anlage dort im Wohngebiet.

    @doc, na wenn das EVU deinen Strom günstig kaufen soll, dann sollte der auch wissen, was er einkaufen muss und wie viel. Das fällt den Stromspringern gerade auf die Füße, die Billigheimer kündigen ihren Kunden und damit fallen sie in den Basistarif, der ist ja so teuer, weil der Strom dafür kurzfristig zugekauft werden muss.

    Es sollte aber eine Möglichkeit geschaffen werden, der VNB darf nicht verhindern das man eine quasi Insel bauen möchte... aber wenn ich eine Anlage so baue, das ein größerer Akku geladen werden kann möglichst lange im Jahr, warum soll ich da nicht Anmelden und die 8,2cent für den Überschuss mit zur Refinanzierung mitnehmen?? Gut, wer eine alte E-Anlage hat, auf den würden höhere Kosten zukommen, die das ggf. zum Zuschussgeschäft werden lassen. Aber da könnte die Politik auch gegensteuern wobei manche Sachen die neu sind, nicht unbedingt zum Nachteil vom Anschlussinhaber sind (Überspannungsschutz).
    Ist alles nicht so einfach wenn man es genau nimmt und jede Eventualität berücksichtigen will.
    Genau do interessieren die die Prognose, eine Insel die nie mit dem Netz verbunden werden kann (mittelbar) interessiert die nicht, das ist richtig... könntest du aber doch mittels Schalter oder per Ladegerät oder sonst wie plötzlich und unerwartet (weil deine PV nix liefert) einen Strombedarf hast
    Nein. Hat man nicht. Weil der PV Ertrag permanent in der Branche prognostiziert wird.
    Meinst Du die fahren heute Abend alle Kohlekraftwerke, AKW und Gaskraftwerke hoch, wenn die wissen, dass für morgen ein wolkenfreier sonniger Tag angekündigt ist?

    Die Prognose hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von regenerativen Energien ist veblüffend gut.
    Verfahrenstechnisch besteht da überhaupt gar kein Problem.
    Es geht hier wie immer nicht im können, sondern um wollen.

    Im Übrigen besteht das Problem in der selben Weise umgekehrt. Weil ein Sonniger Tag ganz plötzlich erheblich PV LEistung in deiner fiktiven Straße verursacht. Auch das müssen die berücksichtigen.
    Im Grunde ändert sich nichts zu einer permanent einspeisenden PV, nur eben dass es keine Einspeisung gibt.

    @Necro
    Das sage ich doch, die Prognosen sind gut, aber nur von Bekannten Anlagen... wer seine "Insel" nicht meldet, weil er meint überwacht zu werden oder sonst was für Gründe hat, diese Größe ist in der Rechnung unbekannt. Das ist doch was ich geschrieben hatte.