Wer strafen will, muss beweisen.
Also erst mal geht es hier nicht um (Geld-) Strafen, sondern um Bußgelder. Eine Behörde kann ein Bußgeld aussprechen und braucht dazu auch kein Gericht. Erst wenn Du das Bußgeld verweigerst und die Behörde meint, sie hätte aber trotzdem recht, und klagt, erst
dann geht's vor Gericht. Und das Gericht kann Dir die weiße Weste im Bundeszentralregister versauen und natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
Ich muss als Beschuldigter weder überhaupt was sagen, noch meine Unschuld beweisen. Ich darf ungestraft lügen.
Der Ankläger muss beweisen, mit Fakten.
Eine niedrige Stromrechnung beweist garnichts, sichtbare Panels beweisen garnichts. WIE also soll der Beweis laufen?
Also als Beschuldigter kannst Du natürlich jederzeit sagen: "Ich kann mich nicht erinnern." :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Aber Spaß beiseite: Ja, Du hast das Recht zu lügen, aber wenn man Dich beim Lügen erwischt, ist Deine Position natürlich schlechter.
Der Ankläger muß keineswegs beweisen, aber er sollte es, wenn er den Streit gerne gewinnen will. Hierbei gibt es aber in der Rechtsprechung den sog.
Beweis des ersten Anscheins. Da halbiert sich plötzlich die Stromrechnung und bei einem Ortsbesuch spiegelt sich die Sonne in den Solarmodulen, da dürfte der Anscheinsbeweis schon geführt sein. Wenn Du dann das Bußgeld verweigerst und die Sache vor Gericht geht, hängt es nur noch von der Pfiffigkeit der Anwälte ab, wie der Prozeß ausgeht. (Dazu müßte Dich der VNB aber erst mal bei der BNetzA anzeigen und das sieht in den Medien in den Tagen der Energiewende irgendwie ungut aus.)
Die verbleibende Frage ist nur, wen hier was interessiert. Die exekutive BNetzA interessiert nur die korrekte Anmeldung, damit sie die legislativen Gesetze ausführen kann. Die BNetzA hat diese Gesetze also nicht erfunden. Sobald Du Deine Anlage im MaStR nach mehreren Wochen Einarbeitungszeit in die Materie korrekt registrierst, ist die BNetzA erst mal zufrieden und hat mit der Stromrechnung sowieso nichts zu tun.
Den Meßstellenbetreiber interessiert eigentlich strenggenommen nur, daß der Zähler richtig und vor allem nicht rückwärts zählt, danach ist er ebenfalls zufrieden. Den VNB interessiert seinerseits (zumindest im Idealfall) eigentlich nur, daß sein Netz stabil bleibt. (Allerdings sind VNB und Meßstellenbetreiber oftmals der gleiche Verein.) Das kann jedoch knifflig werden, wenn sich über einer Großstadt plötzlich eine große Regenwolke zusammenbraut, die ganzen Solarmodule vor Schreck streiken und urplötzlich der Bedarf an Spitzenlaststom entsteht, den der ÜNB und die Spitzenlastkraftwerke plötzlich liefern müssen, weil viele Anlagen keine Akkus haben, die den Bedarf etwas abfedern. Und genau das bringt den VNB in die Bredouille.
Von der Logik her würde ich auch sagen, daß Inselanlagen (hier der Begriff aus technischer Sicht, nicht aus juristischer!) den VNB eigentlich gar nichts angehen, zumal diese sein Netz ja auch nicht destabilisieren. Ob das natürlich irgendwelche Sachbearbeiter, die nicht mal das ohmsche Gesetz kennen, an irgendwelchen Schreibtischen dies genauso sehen, das ist freilich eine ganz andere Frage.
Daniel