Planung einer 30-kW-PV-Anlage mit Victron-Wechselrichtern und MPPT-Trackern

bei Vermietung von möblierten Wohnraum hat der Mieter keine Entscheidungsfreiheit beim Mieterstrom. Aber was ist möbliert, reicht da die Einbauküche?

warum nicht gleich ein deye 20k?
ist günstiger, platzsparender und der eigenverbrauch ist der selbe.
außerdem ist der voll ersatzstromfähig

bei allem respekt
das ist illegal.
es ist zwar die hütte des vermieters er kann aber nicht tun was er möchte.

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Danke für die Richtigstellung voltmeter du hast natürlich Recht. Es ist heutzutage nicht möglich, über sein Eigentum frei zu entscheiden. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor an den man sich zu halten hat. Da hilft auch kein Notar oder eine Aufzeichnung, dass jemand auf dieses Recht verzichten möchte.

In dem Falle würde ich persönlich auf solch ein Mieterstrommodell verzichten, da der Mieter jederzeit mit Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen kann und ich dann gucken müsste wohin mit dem Strom. Die Planbarkeit ist also nicht gegeben. Für Vermieter bei Investitionen sehr wichtig.

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Nein.

Möbliert bezieht sich auf sowas wie Wohnheime oder Studentenzimmer, wo es keine aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung gibt. Also faktisch eine Pauschalmiete (mit kleinen Außnahmen). Sowas will man als normaler Vermieter nicht.

Thema Mieterstrom. Mache ich auf keinen Fall, denn das Mietrecht wird in den letzten Jahren immer bekloppter. Jedes Jahr kommt irgendein neuer Wahnsinn dazu. Gerade wird “Mögliches Blei in den Wasserrohren” gehypt. Vorher war “CO2 in den Heizkosten zahlt der Vermieter” und “Mieter müssen monatlich ihre Heizkosten erfahren können”.

Ein einfaches BKW mit 1-2 Platten, würden ich, wo möglich, kostenfrei bei jeder Mietwohnung anbauen. Läuft dann unter “green washing” für Vermieter und man kann ein paar Euro mehr Grundmiete durchsetzen.

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Also grundsätzlich ist mir schon wichtig, dass ich eine Recht große PV-Anlage aufs Dach bekomme.

Ich weiß nicht zu ein 100% ob ich nicht vielleicht doch in 10,15,20 Jahren selber dort einziehe. Mir geht es tendenziell eher darum, möglichst viel Bedarf von meinen Mietern abzudecken.

Ehrlich gesagt war mir nicht bewusst, dass das so ein komplexes und kompliziertes Thema ist, ich dachte eher, dass es einfach so aussehen wird, ein zwei Zähler zusätzlich einzubauen😅

Es muss doch Menschen geben die es ziemlich genau so umgesetzt haben wie ich das vorhabe, Unabhängig von der Größe der PV Anlage, aber ich bedanke mich jetzt schonmal für die wertvollen Beiträge die ich bis jetzt lesen durfte.:face_savoring_food:

Da sehe ich 2 Varianten:

Volleinspeisung einer großen Anlage, gibt ein paar Cent mehr für Dich und sieht “grün” aus. Ziehste irgendwann selber ein, kannste das immer noch umzwitschen auf Eigenverbrauch.

Oder du zweigst von den 50 Modulen für jede Wohnung 1-2 ab und setzt den BKW-WR (mit 2 Drähten vom Dach) in den Stromkreis der jeweiligen Wohnung. BKW Anmeldung müsten einmalig die Mieter machen.

Doch, ist es. Es zwingt dich niemand, die Wohnung zu vermieten.

Oliver

Naja, ohne jetzt eine Lösung zu haben, was konkret ist denn überhaupt der problematische Faktor. Wenn ich es richtig verstanden habe ist es im Grunde “nur” die Thematik mit der Art der Abrechnung bzw. Der richtige Einbau von Strom Zählern oder ?

Der wirtschaftliche Faktor steht für mich nicht an 1. Stelle.

Zum einen ist es ein ziemlicher bürokratischer und technischer Aufwand dafür, das die Mieter evtl. ein paar Euro an Stromkosten sparen. Gewerbeanmeldung eingeschlossen, was man als kleiner/mittlerer Privatvermieter normal nicht bräuchte.

Zum zweiten, können Deine beiden Mieter jederzeit entscheiden, das sie lieber Stromlieferant XYZ nehmen, da der ihnen als Neukunde z.B. eine Playstation 6 als Antrittsbonus, liefert. Pfiffige Leute wechseln jedes Jahr den Anbieter um ein paar hundert Euro abzustauben. Nicht mein Ding, is aber so.

Du bist dann der Blöde, der den sinnlosen Aufwand für nichts hatte.

Aber grundsätzlich kannst du das natürlich durchziehen. Braucht wohl Idealismus, über den ich, nach 30 Jahren Vermietung, altersbedingt, hinaus bin :wink:

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ETFs? USA, bissel Schwellenländer? Macht vermutlich 300-400% in 20 Jahre. Das wird schwer mit PV und Akku zu toppen.

Ich Beziehe mich auf strom Ertrag, also ja, möglichst hoher “Ertrag”.

Mir geht es bei dem wirtschaftlichen Faktor eher darum das ich nicht wirklich eine finanzielle Grenze hab😅 und mir es gleichzeitig egal ist wann die Anlage sich bezahlt macht (oder überhaipt).

Ich investieren schon sehr lange in etwas.

Dann ist ja einfach, Dach voll machen, effizienter Stringwechselrichter als Volleinspeiser. Mehr Geld für dich, weniger Bürokratie, mehr Strom für die anderen.

Wenn man sich als Vermieter noch beliebt machen möchte, je Zähler 4 Module einzeln verkabeln und nach innen führen für Mikrowechselrichter / Speicher als Balkonkraftwerk laufen lassen.

Ich werfe mal eine weitere Lösung in den Raum, Strom ist in der Kaltmiete enthalten.
Hatte mal ein Youtube Video gesehen da wurde das in einem MFH gemacht, Zählerplätze wurden vorbereitet aber keine Zähler installiert. Der Grund war die "Angst" vor missbrauch, ist aber in diesem Beispiel wohl nicht eingetreten.

Edit: Video gefunden, ist sogar von E3/DC mit Mr. Balkonkraftwerk.

Ich muss tatsächlich zugeben, dass das extrem interessant aussieht.

Da muss ich mir unbedingt mehr Gedanken drüber machen, aber das würde definitiv einige Probleme und Umständlichkeiten lösen.

Laut Drucksache 20/12780 hat sich die Begrenzung geändert (siehe Artikel 3, Absatz 1).

Im Einkommensteuergesetz (EStG) §3 Abs. 72 ist es nun wie folgt geregelt:

Zitat
72. die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft beträgt. 2Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1, ist kein Gewinn zu ermitteln. 3In den Fällen des Satzes 2 ist § 15 Absatz 3 Nummer 1 nicht anzuwenden.

Sprich: Die Einnahmen sind seit 01.01.2025 30 kWp pro Wohneinheit (WE) und Betreiber steuerfrei. Du könntest somit 60 kWp auf dich anmelden.

Ab 25 kWp **pro Netzanschlusspunkt (**bei dir wahrscheinlich der Hausanschlusskasten) muss die Anlage sowie so steuerbar sein (aktuell noch Rundsteuerempfänger - zukünftig Steuerbox). Man könnte dies umgehen, indem man es auf zwei Anlagen < 25 kWp aufteilt und zwischen den Anmeldungen mehr als 12 Monate liegen. Aber dann geht man ins Risiko, da man nicht weiß, wie die Vergütung in einem Jahr ist und man verliert die Einnahmen der zweiten Anlage für 12 Monate.

Bzgl. Zählerschrank muss man darauf achten, dass ab einem gewissen Dauerstrom (resultiert aus AC-Leistung des WR) ggf. eine “halbindirekte Messung” (= Wandlermessung) vorgeschrieben ist. Hier mal bei den TABs (technische Anschlussbedingungen) des VNBs (Verteilnetzbetreiber) erkundigen. Die sollten online zu finden sein - oder am besten mal mit dem Elektriker besprechen.

Allerdings ist der Kauf von PV-Anlagen nur bis 30 kWp von der Umsatzsteuer befreit.

Man müsste also genau genommen zwei Anlagen installieren. Wo da genau die Grenze gezogen werden muss, ist mir leider auch nicht klar (und meines Wissens nach auch nicht definiert). Genau genommen gibt es keine Verpflichtung einen separaten Zähler pro Anlage zu nutzen. Spannend wird es dann aber mit dem VNB, wenn er dir zwei Anlagen über einen Zähler abrechnen muss. Oder du hinterlegst es bei deinem VNB als eine Anlage.

Ich habe auch ein Haus mit 2 WE und mich für eine Überschussanlage und eine Volleinspeiser entschieden. Bei mir hängt die 2. WE mit auf unserem Zähler, da die Wohnung von einem Familienmitglied bewohnt werden wird.

Ich würde wie folgt vorgehen:

  1. Wie viel kWp bekommt man max. aufs Haus (inkl. (Süd-)Fassade, wenn gewünscht)?
  2. Möchte ich einen eigenen Zähler für die zweite Wohnung inkl. eigenem Stromvertrag?
    –> Mieterstrommodelle mal checken
    Oder soll die Wohnung auf meinem Zähler mit drauf hängen?
    –> Du wirst zum Versorger –> Was, wenn der Mieter seinen Strom bei dir nicht bezahlt? (Du musst den Strom auf jeden Fall beim Versorger bezahlen
    Und ggf. ist ein eHz nicht mehr zulässig, da zu hoher Dauerstrom

Wen diese Parameter geklärt sind, kann man sich Gedanken machen, wie man das technisch umsetzen kann und anschließend die Komponenten auswählen. Wenn man das Pferd von hinten aufsattelt begibt man sich in Dauerschleifen - so zumindest meine Erfahrung.

Bezüglich der Dachkapazität: Es sind maximal etwa 30 kWp möglich, davon etwa 16 kWp in Südausrichtung.

Zum Thema Zähler: Es wäre wohl am einfachsten, nur einen Zähler zu nutzen, aber es ist auch in Ordnung, eine Lösung zu wählen, die die Abrechnung rechtlich einwandfrei macht, selbst wenn das bedeutet, dass ich das Risiko trage, falls ein Mieter den Strom nicht bezahlt.

Die eigentliche Frage ist, ob es technisch und regulatorisch machbar ist, im Technikraum zwei Zähler vom Netzbetreiber zu installieren, die an die beiden Mieter gehen, und die PV-Anlage so dazwischenzuschalten, dass sie zuerst den Strom liefert, bevor der Netzstrom genutzt wird. So könnte jeder Mieter seinen eigenen Tarif wählen und meinen Solarstrom günstiger bekommen. Welche Hürden gäbe es dabei noch, und wäre das dann schon ein klassisches Mieterstrommodell?

Mir kommt das insgesamt recht kompliziert vor, wenn ich als Energielieferant beim Netzbetreiber angemeldet sein müsste und viele Formulare ausfüllen müsste. Ich würde es gerne so einfach wie möglich halten und diesen Aufwand vermeiden.

Kann man das nicht auch folgendermaßen machen? Ich vermiete fiktiv für 1000 Euro kalt im Monat und setze eine pauschale Nebenkosten-Vorauszahlung von 200 Euro an, die Strom und alles Weitere umfasst. Am Ende des Jahres mache ich dann eine Nebenkostenabrechnung, um genau auszugleichen, ob der Mieter etwas nachzahlen oder zurückbekommen muss. Dabei achte ich darauf, für den PV-Strom die 19 Prozent Umsatzsteuer am Jahresende in meiner Steuererklärung anzugeben. So habe ich alles zahlenmäßig sauber getrennt und der Mieter muss sich gar nicht selbst um einen Stromanbieter kümmern, weil die Nebenkostenabrechnung das ja abdeckt. Wäre das so möglich?

Google am besten mal nach „Mieterstrommodell“

Hier zum Beispiel ist einiges gut beschrieben.

Ich persönlich finde das „virtuelle Summenzählerstrommodell“ sehr interessant. Siehe Beispiel 2

Evtl. benötigst du gar keinen zusätzlichen Zähler, wenn du als Anlagenbetreiber auch Bewohner und damit “Besitzer” des Zähler für Wohneinheit 1 bist. Sprich ggf. kann man deinen Überschuss, der ins Netz geht rein kalkulatorisch dem Mieter zuweisen. Wenn du den Eigenbedarf des Mieters erhöhen/decken möchtest, müsstest du ggf. ein zusätzliches EnergyMeter (z.B. Victron VM-3P75CT bei einer Victron Anlage) hinter dem Mieter-Zähler einbauen. Das EnergyMeter misst den aktuellen Strombedarf und übermittelt ihn deiner Anlage. Die sorgt dann für den Ausgleich.
In Summe hättest du dann zwei mME (moderne Messeinrichtungen) - eine für dich und einen für den Mieter - mit jew. einem EnergyMeter dahinter.

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Hallo aus der Schweiz.

Also ich habe eine sehr ähnliche Konstellation gebaut. Mein Dach gibt 30.82kWp her und ist rein Ost/West, auch habe ich zusätzlich ein 4 1/2 Zimmer Wohnung hier im Haus die ich vermiete.

Bei mir werkeln folgendes Geräte: Victron-Powermeter, 3x MP II 5k, 1x Fronius Symo 15K, 1x RS450/200 + seit ganz kurzem noch ein MPPT 250/70. Zusätzlich natürlich noch einiges an privat Messungzähler die aber “eichfähig” sind. (sprich ich habe einfach auf die zusätzlichen 100.- Euro verzichtet damit ich ein Protokoll habe). Als Batterie sind 8xPytes 48R100-C V16 verbaut.

Zur Schaltung: das Netz wird mit einem bydirektionalen neuen VNB Smartmeter gemessen (welcher alle 15 min sich beim VNB meldet und die Überwachung perfekt macht). Das ganze Dach ist auf je Seite 3 String aufgeteilt 1xMPPT Fronius + 2xMPPT RS450. So überschreite ich die maximalen Leistungsgrenzen der Geräte nicht, und habe trotzdem die vollen Inselmöglichkeiten und die Vorzüge des ganzen Victron-Systems. Der Symo ist am AC-Out1 der MP II angeschlossen und somit ist gegen die Netzseite eben nur die 3xMPII 5k vorhanden und der VNB kann mich im Sommer nicht dazu zwingen die Ernte zu unterbrechen und seinen überteuerten eigenen PV-Strom zu kaufen (bei uns ist der VNB eben auch Erzeuger).

Auf der Verbraucherseite habe ich einfach die 3stk alten VNB Ferraris-Zähler durch eichfähige privat bidirektionale Powermeter ersetzt. Diese lese ich mit einem Smarthome-System nun regelmässig aus und habe so den kompletten überblick.

Für die Mietwohnung genügt bei uns folgendes, 1. der Zusatz im Vertrag, das die Stromabrechung durch den Vermieter erfolgt. 2. eine saubere Kostenaufstellung welche Kosten welcher Strom verursacht und ich in Abrechnung stelle. 3. Mein verkaufter Strom darf nie teurer sein, als 3.1. er eingekaufte Strom (Gewinnverbot). 3.2 der Solarstrom muss mit den reinen Erstehungskosten verrechnet werden (also ohne Netzdienstleistungkosten und darf auch nicht höher als die Energie vom VNB sein).

Ich habe mich da relativ lange mit Treuhänder und Juristen darüber unterhalten, aber auch die sind sich nicht zu 100% einig und sicher, was wo wirklich gilt. Zusätzlich muss ich natürlich dem Steueramt jegliche Erträge aus Stromverkauf angeben und entsprechend Ertragssteuer bezahlen. Bei uns ist dieser Ertrag bis zu einer gewissen Höhe Mehrwertsteuerfrei solange es nicht der Gewinn Erwirtschaftung dient, was ja aber durch die Preisdeckelung gegeben ist.

Aber. dass sind die Verhältnisse bei mir, keine Ahnung wie das in Deutschland geregelt und gehandhabt wird. Auch ich musste mich da sehr intensiv mit dem VNB und eben den Juristen austauschen bis wir eine Lösung die allseits akzeptiert ist gefunden haben.

Gruss aus der Schweiz

Andi

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