Petition: Erleichterter Einbau von Klimaanlagen / Wärmepumpen im WEG: Keine willkürliche Ablehnung mehr

Hallo zusammen,

ich habe eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) betrifft.

Update: Hier der Link zur Petition

Hintergrund:
Aktuell können Miteigentümer den Einbau von Klimaanlagen ablehnen oder nachträglich anfechten – auch ohne objektive Gründe. Gerade in Zeiten zunehmender Hitzewellen halte ich das für unverhältnismäßig.

Forderung der Petition:

Der Einbau von Klimaanlagen soll nur dann verweigert oder angefochten werden können, wenn objektiv messbare erhebliche Nachteile entstehen (z. B. Überschreitung von Lärmgrenzwerten, gravierende optische Beeinträchtigung, bauliche Schäden).

Bloße Befürchtungen oder abstrakte Annahmen sollen keine Grundlage mehr sein.

Zusätzlich: Betrieb bevorzugt mit Ökostrom oder PV, um Hitzeschutz und Klimaschutz zu verbinden.

Der öffentliche Link wird in Kürze verfügbar sein – bis dahin stelle ich euch den Petitionstext gern noch als PDF zur Verfügung.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr das Thema diskutiert und später bei Veröffentlichung die Petition unterstützt oder teilt.

Fragen an die Community:

  • Habt ihr in euren WEGs oder Mietobjekten schon Erfahrungen mit Klimaanlagen (Einbau erlaubt/abgelehnt)?
  • Würdet ihr eine solche rechtliche Klarstellung begrüßen?
  • Seht ihr Risiken oder Verbesserungspotenzial bei meiner Forderung?

Vielen Dank schon mal für euer Feedback!

Viele Grüße

Florian

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FF - Viel Vergnügen.

Oliver

Die Satschüsseln an jedem Fenster sehen schon kacke aus, machen zumindest keine Geräusche... :rofl:

Danke für den Hinweis!

Im konkreten Fall wäre sie faktisch nicht sichtbar für Dritte und messbar / nachweisbar nicht hörbar. Solche Fälle habe ich dabei im Hinterkopf.

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Wo ist denn der Link dorthin?

Noch nicht öffentlich online, und da ich ein neuer User bin darf ich noch keine Datei hochladen…

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge § 20 WEG so ändern, dass der Einbau von fest installierten Klimaanlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften nur dann verweigert oder angefochten werden darf, wenn objektiv messbare erhebliche Nachteile entstehen (z. B. Lärm, bauliche Schäden, gravierende optische Beeinträchtigung). Bloße Befürchtungen sollen keine Grundlage für Ablehnung sein. Betrieb vorzugsweise mit Ökostrom oder PV.

Begründung:

Deutschland erlebt zunehmend längere und intensivere Hitzewellen. Laut Robert-Koch-Institut sterben jedes Jahr tausende Menschen an den Folgen extremer Hitze, insbesondere ältere Personen, Kranke und Kinder. Kühlung der Wohnräume ist daher eine Frage der Gesundheitsvorsorge und Teil notwendiger Klimaanpassung.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist in seiner aktuellen Fassung jedoch nicht auf diese Entwicklung vorbereitet. Der Einbau von Klimaanlagen zählt bislang nicht zu den „privilegierten Maßnahmen“ und ist damit nicht besonders geschützt. Eigentümer, die eine Klimaanlage einbauen möchten, benötigen einen Beschluss der Gemeinschaft. Dieser Beschluss kann von Miteigentümern verweigert oder im Nachhinein angefochten werden – auch ohne objektiv nachweisbare Gründe. Bereits abstrakte Befürchtungen über mögliche Lärmbelastung oder optische Veränderungen genügen.

Dies führt zu einer unverhältnismäßigen Blockadesituation: Eigentümer können eine wirksame Kühlung selbst dann nicht umsetzen, wenn keine messbaren Nachteile für die übrigen Eigentümer bestehen. In Zeiten zunehmender Hitzeperioden ist diese Rechtslage nicht mehr zeitgemäß und gefährdet Gesundheit sowie Wohnqualität.

Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2025 entschieden, dass bloße Lärmbefürchtungen kein ausreichender Grund sind, eine beschlossene Klimaanlage zu verhindern. Diese Linie sollte der Gesetzgeber klar und eindeutig im WEG verankern, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Konkret fordere ich:

  1. Ablehnung oder Anfechtung einer Klimaanlage soll nur möglich sein, wenn nachweisbare und messbare erhebliche Nachteile entstehen (z. B. Überschreitung von Lärmgrenzwerten, gravierende optische Beeinträchtigungen, bauliche Schäden).
  2. Bloße Befürchtungen oder abstrakte Annahmen sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  3. Der Betrieb von Klimaanlagen soll an erneuerbare Energien gekoppelt werden, entweder durch Nutzung eines Ökostromtarifs oder – sofern vorhanden – einer eigenen Photovoltaikanlage. Dadurch wird Klimaschutz mit Hitzeschutz verbunden.

Diese Anpassung wahrt die Interessen aller Eigentümer, schafft klare und objektive Maßstäbe und trägt zugleich den gesundheitlichen Risiken des Klimawandels Rechnung.

Anregung für Forendiskussion:

Sollten Wohnungseigentümer im Jahr 2025 noch daran gehindert werden, Klimaanlagen einzubauen, obwohl keine objektiv messbaren Nachteile entstehen? Oder ist es an der Zeit, die Gesundheit der Bewohner und die Anpassung an den Klimawandel höher zu bewerten als bloße Befürchtungen einzelner Miteigentümer? Diskutieren Sie, ob eine Kopplung an Ökostrom oder Photovoltaik ein sinnvoller Ausgleich zwischen Kühlungsbedarf und Klimaschutz ist.

Danke für den Hinweis. Zeigt aus meiner Sicht Handlungsbedarf, da aktuell keine hinreichende Unterscheidung getroffen wird und die Einschätzung zu grob und nicht nachvollziehbar ist:

  1. Es stimmt, dass Deutschland im Jahresmittel „gemäßigt“ ist. Aber: Entscheidend sind nicht Mittelwerte, sondern Extremwerte. Der Sommer 2025 in Deutschland hat bisher etwa 48 Hitzetage verzeichnet (statt UBA Basis von 11) - also Tage, an denen die Temperatur über 30 °C liegt. Das entspricht einem sehr heißen Sommer, und diese Zahl dürfte ein realistischer Richtwert sein, dh deutlich mehr heiße Tage in Zukunft als im langjährigen Mittel, mit teils wiederkehrenden Hitzewellen im Juni und Juli.

  2. Sonnenschutz ≠ Ersatz: Außenliegender Sonnenschutz ist sinnvoll, aber nicht immer ausreichend. In Dachgeschosswohnungen, dicht bebauten Stadtgebieten oder schlecht sanierten Gebäuden steigt die Temperatur trotzdem auf über 30 °C.

  3. Technische Weiterentwicklung: Klassische Klimaanlagen hatten Probleme mit HFKW-Kältemitteln. Aber:

  • Neue Systeme nutzen natürliche Kältemittel wie R290 (Propan, GWP ~0).
  • Der Betrieb mit Ökostrom oder eigener PV kompensiert indirekte Emissionen.
    • Verhältnismäßigkeit: Ziel der Petition ist nicht, Klimaanlagen massenhaft zu fördern, sondern sie dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht werden – unter Auflagen (Erneuerbare, effiziente Geräte, objektiv keine Beeinträchtigung)
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Es geht nicht darum, alles pauschal zu erlauben, sondern objektive Kriterien anzulegen: Wenn weder sichtbar noch hörbar ->> keine Verweigerung.

Pauschale Verbote hingegen „weil es stören könnte“ sind unverhältnismäßig. Siehe auch damals die Petition für Balkonkraftwerke.

Satellitenschüsseln haben rein optische Auswirkungen, sind aber technisch nicht zwingend nötig, weil TV auch über Kabel/IP möglich ist.

Anders als Sat-Schüsseln geht es bei Klimaanlagen um Gesundheit und Lebensschutz in Hitzewellen – ein deutlich höherwertiges Rechtsgut.

Außengeräte können unauffällig platziert werden (Innenhöfe, Balkone, Dachflächen).

Es gibt Schallschutz- und Designeinhausungen, die Sichtbarkeit minimieren.

Moderne Splitgeräte sind kompakter und leiser als ältere Modelle. Zertifiziert TA-Lärm meist 42 dB. Grad bei mir (Städtisches Wohngebiet) gemessen um 1 Uhr nachts am Wochenende Sa auf So: 40 bis 45 dB. Würde also passen. Das plätschern eines kleinen Brunnen in der nähe ist lauter :winking_face_with_tongue:

Das Anliegen finde ich gut und wichtig.

Die Sache mit dem Ökostrom würde ich rauslassen, hat ja eigentlich gar nichts mit dem Anliegen zu tun und was will man da auch? Das man nur eine Anlage betreiben darf, wenn man Ökostrom hat? Ist doch völlig unnötig und sollte auch die Entscheidung eines jeden Einzelnen sein und nicht mit diesem Anliegen gekoppelt sein. Und wenn die PV-Anlage vorhanden ist, was will man dann denn vorschreiben? Da ist doch logisch, dass dieser Strom dann die Klimaanlage bedient. Mit jeder Vorschrift für Ökostrom kommen dann auch wieder unsinnige technische Einrichtungen, um dies nachzuweisen.

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Angeblich ist unser PV Strom ja so böse gegen die Netzbetreiber, da kann es dann doch nur gut sein, wenn auch Leute ohne PV die Stromspitzen abschneiden mit Splitklima. Und im Winter ist es nichts anderes als ne WP mit der geheizt wird.

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Wichtige Aspekte sind wohl auch: immer bessere Dämmung von Gebäuden, urbane Verdichtung und tendenziell weniger Wohnraum pro Person. Alles gewünschte Trends, die aber eine Klimatisierung immer wichtiger machen. Ein gut gedämmtes Gebäude kann die sommerliche Hitze nur sehr schwer wieder los werden durch Lüften. Somit ist mMn also eine Klimatisierung entscheidend wichtig, um Gebäude hochgradig dämmen zu können. Letztlich stellt mMn auch die Feuchtigkeit durch Kondensation im Innenraum ein Problem im Sommer dar. Das ist ja auch das grosse Problem bei den Küllösungen mit LWWP Systemen. gerade erst war wieder ein Beitrag im Fernsehen, da hat man dann innen noch alles mit Lehm verkleidet.. um Feuchtigkeit zu "binden"..

Erzähl das meiner Schwiegermutter, seit die Nachbarn so eine unsichtbare und geräuschlose Splitklima haben, kann die nicht mehr schlafen. Laut Messwerten ist alles in Ordnung „Brunnen plätschern „ :rofl: und in Wirklichkeit brummendes Geräusch was durch alle Wände geht. Und versuche jetzt zu beweisen dass da irgendwas falsch entkoppelt oder sonst was falsch gemacht wurde.

Heißt es sollte nur zulässig, wenn fachgerecht installiert (dann darf das nicht passieren), d.h. mit nachweislich zertifiziertem Schalldruckpegel und Montage ohne Körperschallübertragung.

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Hallo zusammen,
ich baue euer Feedback in einen geänderten Text ein. Lasst mich gern wissen ob das so passt. Am Montagabend möchte ich die Änderung dann zum Petitionsausschuss schicken.
Danke und viele Grüße :vulcan_salute:t3:

Ergänzungen zum ursprünglichen Petitionstext:

1. Wärmepumpen mit aufnehmen. Begründung:
• Technisch sind Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen fast identisch: Es handelt sich um reversible Systeme, die wahlweise kühlen oder heizen.
• Der Unterschied liegt nur im Anlass (Hitze vs. Kälte), nicht in der Technik.
• Damit ist die Petition keine „Luxusforderung zum Kühlen“, sondern umfasst auch die Energiewende beim Heizen.
• Es wäre unsinnig, eine Klimaanlage rechtlich zu erleichtern, aber eine fast baugleiche Wärmepumpe zu verbieten.

2. Klimaschutz- & Energiewende-Bezug
• Moderne Geräte nutzen natürliche Kältemittel (z. B. R290).
• Sie arbeiten energieeffizient und lassen sich mit PV-Strom oder Ökostrom betreiben.
• Dadurch leisten sie sowohl einen Beitrag zur Klimaanpassung (Hitze) als auch zum Klimaschutz (Ersatz fossiler Heizungen).

3. Dämmung & Verdichtung
• Politisch erwünschte Trends wie stärkere Dämmung, urbane Verdichtung und kleinere Wohnflächen pro Person verschärfen die Überhitzungsproblematik:
• Hochgedämmte Gebäude lassen Wärme schlechter ab.
• Enge Bebauung reduziert die Möglichkeit zur Querlüftung.
• Weniger Wohnfläche pro Kopf bedeutet höhere innere Lasten.
• Fazit: Klimatisierung ist keine Komfortfrage, sondern eine logische Folge moderner Baupolitik.

4. Feuchtigkeit & Schimmelprävention
• Klimageräte regeln nicht nur Temperatur, sondern auch Luftfeuchtigkeit.
• Besonders in stark gedämmten Gebäuden kann dies Schimmelbildung verhindern – ein Aspekt, den reine Verschattung nicht leisten kann.

5. Objektivierung der Abwägung
• Heute können Miteigentümer auch ohne Begründung blockieren oder nachträglich anfechten.
• Ziel ist eine objektive Abwägung:
• Zulassung, wenn praktisch nicht hörbar, kaum sichtbar, fachgerecht installiert und keine messbaren Nachteile entstehen.
• Wo außenliegender Sonnenschutz fehlt und leicht realisierbar ist, soll er Vorrang haben.
• Wo er nicht möglich oder unzureichend ist, darf eine leise, unauffällige Anlage nicht pauschal verhindert werden.

6. Installation & Qualitätssicherung
Störungen durch unsachgemäße Montage (Körperschall, Vibrationen) sind leider noch zu häufig der Fall. Deshalb:
• Klarstellung, dass die Anlagen fachgerecht installiert sein müssen und zertifizierte Schallgrenzwerte einzuhalten sind.
• Damit wird die Gefahr von „Brummgeräuschen“ oder „falsch entkoppelten“ Geräten minimiert.

7. Gesundheits- und Werteraspekt
• Gesundheitsschutz: Hitzewellen führen laut RKI jährlich zu tausenden Hitzetoten – Kühlung ist Schutz, kein Luxus.
• Werterhalt und Wertsteigerung: Immobilien ohne Hitzeschutz verlieren an Attraktivität. Klimatisierung wird zunehmend zu einem Marktstandard, nicht mehr zur Ausnahme.

Petition im Wortlaut (max. 500 Zeichen)
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Der Einbau von Klimaanlagen und Wärmepumpen in Wohnungseigentümergemeinschaften soll erleichtert werden. Ablehnungen sollen nur zulässig sein, wenn objektiv erhebliche Nachteile entstehen (z. B. Lärm, gravierende optische Eingriffe). Wo außenliegender Sonnenschutz fehlt und leicht realisierbar ist, soll er Vorrang haben. Andernfalls darf eine praktisch nicht hörbare, kaum sichtbare und fachgerecht installierte Anlage nicht blockiert werden.

Begründung (max. 3000 Zeichen)
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Die Zunahme von Hitzetagen in Deutschland stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Im Sommer 2025 wurden bundesweit bereits über 40 Hitzetage (> 30 °C) gezählt, z.B. in Frankfurt über 25. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich vorbelastete Personen. Auch arbeiten immer mehr Menschen zu Hause, statt im klimatisierten Büro. Eine technische Kühlung ist daher kein Luxus mehr, sondern Teil des Gesundheitsschutzes.

1. Klimaanlagen und Wärmepumpen sind technisch identisch.

Die heute üblichen Systeme sind reversible Geräte, die im Sommer kühlen und im Winter heizen. Sie leisten damit einen doppelten Beitrag: Klimaanpassung gegen Hitzewellen und Klimaschutz durch den Ersatz fossiler Heizsysteme.

2. Moderne Technik minimiert Belastungen.

Aktuelle Geräte sind zertifiziert leise, unauffällig zu platzieren und nutzen natürliche Kältemittel wie R290. Sie können mit Ökostrom oder PV betrieben werden und sind damit klimafreundlich. Problemfälle entstehen fast ausschließlich durch unsachgemäße Montage (z. B. Körperschallübertragung). Eine Pflicht zur fachgerechten Installation wird solche Risiken minimieren.

3. Dämmung, Verdichtung und Luftfeuchtigkeit.

Politisch erwünschte Trends – bessere Dämmung, urbane Verdichtung, kleinere Wohnflächen pro Person – verschärfen die Überhitzung von Gebäuden. Zudem kann nur eine Klimatisierung Luftfeuchtigkeit regulieren und Schimmelbildung verhindern. Verschattung ist wichtig, reicht jedoch oft nicht aus.

4. Objektive Abwägung statt pauschaler Blockade.

Nach aktueller Rechtslage (§ 20 WEG) können Miteigentümer eine Anlage selbst dann verhindern oder anfechten, wenn objektiv keine Nachteile bestehen. Dies führt zu unverhältnismäßigen Einschränkungen. Stattdessen sollte gelten:

  • Wo außenliegender Sonnenschutz fehlt und leicht realisierbar ist, soll er Vorrang haben.
  • Wo er nicht möglich oder unzureichend ist, darf eine leise und unauffällige Anlage nicht pauschal blockiert werden.

5. Wertentwicklung von Immobilien.

Wohnungen ohne Hitzeschutz verlieren zunehmend an Attraktivität. Umgekehrt steigert eine moderne Klimatisierung die Wohnqualität und den Marktwert. Derjenige, der seine Immobilie als Altersabsicherung betrachtet, darf durch den Klimawandel keine Nachteile haben. Gerade in stark nachgefragten Ballungsräumen ist Klimatisierung längst Standard im Gewerbe – sie darf nicht länger im Wohnbereich durch unklare Rechtslage blockiert werden.

Fazit:

Die vorgeschlagene Klarstellung in § 20 WEG würde sowohl Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner sichern als auch den Gebäudebestand zukunftsfähig machen. Sie verbindet Klimaanpassung mit Klimaschutz und sorgt für eine gerechte Balance zwischen Eigentumsrechten, technischer Machbarkeit und gesellschaftlichem Interesse.

Anregung für die Forendiskussion( max. 1000 Zeichen)
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Diskutieren Sie, wie eine faire Balance zwischen Gesundheitsschutz, Klimaschutz und Eigentümerrechten aussehen sollte:
• Sollten Klimaanlagen und Wärmepumpen in WEGs erleichtert werden, wenn sie unauffällig, leise und fachgerecht installiert sind?
• Wie kann Sonnenschutz als Alternative sinnvoll berücksichtigt werden, ohne andere Lösungen pauschal auszuschließen?
• Wie stellen wir sicher, dass neue Geräte Teil der Energiewende sind (z. B. natürliche Kältemittel, PV-Kopplung), ohne überflüssige Bürokratie zu schaffen?

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Guter Text, viel Erfolg mit der Petition :blush:

Ich war gerade in Singapur, und hab gestaunt dass da fast alles Split Klima Aussengeräte ohne Vibrationsdämpfer montiert waren. Blech auch Blech, fertig. In so einer relativ lauten Grossstadt ist das wohl auch noch egal :sweat_smile:

geht aber definitv nur mit soliden Wänden, Ziegel, Beton.. an Blechfassaden hatte ich auch schon in FeWos.. schrecklicher Körperschall!

Danke, in was man so reinstolpern kann einfach aus einem konkreten Anlass und dann immer weitere Diskussionen darüber:

  • Einbeziehung von Wärmepumpen (technisch eng verwandt mit Klimaanlagen, reversibel nutzbar).
  • Darstellung der Hitzetage (Karlsruhe als statistisches Beispiel, Frankfurt als aktuelles Beispiel Sommer 2025).
  • Ergänzende Argumente zu Gebäudedämmung, urbaner Verdichtung, Schimmelprävention.
  • Hinweis auf den starken Anstieg von Homeoffice (2019: 12,9 %, 2024: 24,1 %).
  • Betonung, dass Wohneigentum für viele Altersvorsorge ist, nicht Spekulation.
  • technische Anforderungen (Schallleistungspegel nach EU-Label, natürliche Kältemittel, fachgerechte Installation).
  • BGH-Urteil Mai 2025 aufgenommen (bloße Befürchtungen wie Lärmängste sind keine ausreichende Ablehnungsgrundlage).

Sobald die Petition online ist freue ich mich über Unterstützung!

Ich würde das konkreter fassen, weil "praktisch nicht hörbar" ist sehr subjektiv. Es gibt doch heute schon genaue Grenzwerte an Immision. Werden die eingehalten, sollte der Installation nichts im Wege stehen.

Da ist etwas unklar, was du mit "Systeme" meinst, würde ich konrektisieren mit "Die heute üblichen Split-Klimaanlagen". Denn es geht ja nicht um eine LWWP oder andere Wärmepumpen. Ich würde auch überlegen, für was die Petition wirklich sein soll. Willst du die wirklich für alle Wärmepumpen haben? Das könnte die Sache kompliziert machen, weil es ganz andere Dinge zu beachten gibt, wenn jemand eine LWWP einbauen will gegenüber einer simplen Split-Klima.

So wirklich stimmt das nicht bzw. ist subjektiv. Die leisesten Geräten werden mit 46 dB(A) angegeben, was so leise nicht ist. Aber viele Geräte laufen in der meisten Zeit sehr viel leiser, was aber nicht im Datenblatt steht. Meine MHI läuft z.B. in 90% der Zeit nur mit 32 dB(A), obwohl die auch mit 46 db(A) spezifiziert ist.

Das ist kein wirkliches Argument: Im Sommer gibts keine Schimmelprobleme und im Winter hilft jede Heizung, Schimmel zu vermeiden. Und wer wirklich, aus welchen Gründen auch immer, mit zu hoher Feuchtigkeit zu tun hat, kann auch einen Luftentfeuchter nutzen.

Das könnte man missverstehen mit dem "unzureichend". Also so nach dem Motto: Ich hab nichts vernünftiges installiert, funktioniert also unzureichend, also kann ich eine Anlage installlieren.

Müsste eher so in die Richtung gehen: "Wenn alle Möglichkeiten der Verschattung ausgeschöpft sind und nicht zu einer hinreichenden Temperatursenkung führen..."

Herzlichen Dank für dein Feedback!

Geändert auf
fachgerecht installiert, Einhaltung von Schallgrenzwerten“ (TA Lärm, EU-Label)

Ändern auf „Die heute üblichen Split-Klimaanlagen sind reversible Luft-Luft-Wärmepumpen. Sie können im Sommer kühlen und im Winter heizen.

Geändert auf „ausgewiesenen Schallleistungspegeln nach EU-Label

Ändern auf: „Klimaanlagen können zusätzlich die Luftfeuchtigkeit regulieren und wirken auch an Tagen mit hoher Luftfeuchtigkeit, was den Wohnkomfort verbessert.

Ändern auf „Verschattungsmaßnahment sollen vorrangig geprüft werden. Erweisen sie sich als nicht umsetzbar oder nicht ausreichend, darf eine leise und unauffällige Anlage nicht blockiert werden.

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Hallo zusammen,

vielen Dank noch einmal für das wertvolle Feedback im Vorfeld – vieles davon ist in die überarbeitete Fassung eingeflossen. Die Petition wurde soeben offiziell vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag veröffentlicht:

:backhand_index_pointing_right: Link zur Petition 188441

Ich würde mich freuen, wenn ihr die Petition teilt und euch an der Diskussion beteiligt – gerade technische und praxisnahe Aspekte sind im Forum des Bundestags besonders hilfreich, um typische Probleme und Lösungsansätze sichtbar zu machen.

Wenn ihr die grundsätzliche Stoßrichtung unterstützt, freue ich mich natürlich auch über eine Mitzeichnung (Vote).

Vielen Dank für eure Unterstützung und die bisherige konstruktive Debatte! :folded_hands:

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