Nur noch 960W Panels? - Auswege

Als zusätzliche Möglichkeit fände ich das auch sinnvoll. Es geht vielen ja vor allem um die Grundlast, die man abdecken will.

Genauso könnte man definieren: Wer eine separate Leitung vom Verteiler zum BKW zieht, kann beliebig viel DC-Leistung haben.

1 „Gefällt mir“

Genau darauf habe ich bei der Installation meines BKW abgezielt. Direkt mit 3x 2,5 auf den Hausverteiler. Vielleicht wird es ja irgendwann möglich einen zertifizierten Elektriker zu finden der das dann mit 2000Wp abnimmt. Damit hätte der VDE dann auch ein schönes Zusatzeinkommen für die Elektriker generiert.

1 „Gefällt mir“

So herum würde es auch gehen: Einfache Norm für BKW bis 800W AC und 960 DC. Und wer mehr will, für den gibts ebenso sehr einfache Möglichkeiten, z.B. bis 2000 W einfach eine separate Leitung zum Verteiler, was auch noch für 200 Euro vom Elektriker abgenommen wird. Nicht der ganze Wahnsinn mit neuem Zählerschrank usw.

Wenn ein politischer Wille da wäre, könnte man vieles möglich machen.

3 „Gefällt mir“

Warum werden nur 960 Watt Modulleistung erlaubt. Was hat die Gleichspannung mit der Überlast zu tun? (youtube.com)
Wenn man weiß was zu tun ist um 24/7 800VA sicher in das Hausnetz einzuspeisen, schön und gut.
Wenn das nur auf dem Weg einer regulären PV Anmeldung möglich sein soll, ist das großer Mist.
Wenn man sich einigt, die Änderung oder Erweiterung für diesen Zweck ist keine erhebliche Änderung oder gar eine Nutzungsänderung mit Ertüchtigung des HAK, ZS usw., dann darf das ein Fachbetrieb gerne bei mir einrichten oder abnehmen.
Andernfalls ist das ganze hinderlich, ärgerlich und Geldschneiderei.
Man kann das immer so gestalten, dass an keiner Stelle der vorhandenen Installation zusätzlicher Strom vom Balkonkraftwerk verursacht fließen kann.

Was für ein unwürdiges bajuwarisches Kasperletheater in dem Link. Als wenn Balkonkraftwerke völlig neu wären und die deutschen Bürger alle unmündig und es keine Eigenverantwortung geben würde und Feuerzeuge und Streichhölzer auch sofort verboten werden müssten.

Warum sollte das kommen, mit der regulären Anmeldung? Gab es bisher auch nicht. Das läuft als VDE Norm, also als Empfehlung. Es sei denn, der Gesetzgeber reduziert die 2000 Wp.

Nach einem Brandfall sollte der Brandermittler nur eine "ordentliche" Ausführung der diesbezüglichen E-Installation vorfinden, dann ist doch alles i.O., bzw. kann es dann auch nicht die Brandursache sein. Wenn es gefuscht wurde, ist es eben Dummheit und man zahlt Lehrgeld. So einfach ist das.

Mit den heute üblichen Li-Akkus halte ich das für eine ganz andere, viel größere Gefährdung, wenn die im Haus oder gar der Wohnung lagern.

3 „Gefällt mir“

Wieso nicht?
Heute musst du den NA Schutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11 (oder neuer) erfüllen/nachweisen.
Künftig wird die Konformität zu VDE V 0126-95:2022-11 (in der kommenden Version) die Voraussetzung für die vereinfachte Anmeldung für Steckersolargeräte ohne elektrischen Speicher sein. Alles andere … NIJET!
Noch eine Plausibilitätsprüfung in der MaStaDR Eingabemaske für VA * 1,2 = Wp(max),
Voilà la réalité
Im Gesetz heißt es doch auch, dass die Regeln des VDE/VNB die Ausführung letztendlich bestimmen?
Was nicht vereinfacht anzumelden gewesen wäre und auch nicht vollständig, umständlich und teuer angemeldet wurde ist im Schadensfall IMMER die Ursache.
Zeigt sich der Schaden doch nicht am generalverdächtigen Steckersolargerät sondern irgendwo im Haus.
Wie lange wird es dauern bis das nicht mehr ganz unbekannte Stecksolargerät im Maßnahmenkatalog zur Regulierungsabwehr der Versicherer steht?

Also grundsätzlich kann ich den VDE nachvollziehen, sie müssen vom Worst Case ausgehen und etwas definieren, was wirklich jeder DAU/Laie einfach anschließen kann, selbst in einer Mietswohnung ohne irgendwelche Kenntnisse von der Elektroverkabelung zu haben.

Proofwood hat dazu auch nochmal ein Video gemacht, denn in alten Beständen sieht es noch viel tragischer aus: https://www.youtube.com/watch?v=KI4rlo6s0AQ

Wie oben schon erwähnt würde ich mich eher über dediziertere Einstufungen freuen:

  • Reguläres BKW 800W mit max 960Wp (ohne jeglichen Nachweis von jedem zu betreiben)
  • Separat abgesicherte Leitung BKW mit 800W mit 2000Wp (Nachweis Elektriker von mir aus zu erbringen)
  • Einspeisung aus Akku mit Dauerlast max 400W (gültig auch für alle bisherigen BKW Speicher)
  • Einspeisung mit Akku separat abgesicherte Leitung mit Dauerlast max 800W (Nachweis Elektriker von mir aus zu erbringen)

Aber dann wird das ganze wieder zu kompliziert und der DAU wird es nicht richtig machen, oder irgendetwas angeben und was anderes machen.

1 „Gefällt mir“

Sahnehäubchen: Bei unverwechselbarer Einspeisesteckdose (Wieland, Betteri usw.) am eigenen Stromkreis wären auch 2kW dauerhaft OK

@mhltheone

proofwood hat da ja schon recht. Außer mit den größeren Sicherungen die man reingebastelt hat. Das darf ja nicht zum Problem der Allgemeinheit werden. Das ist dann halt Pech.

Eine eigene Leitung ist das Beste. Ja. Aber dann ist das Balkonkraftwerk für Mieter praktisch tot. Einen Tod muss man sterben, ja. Also entweder mehr Selbstverantwortung oder halt das Balkonkraftwerk.

Die alten Anlagen mit manipulierten Sicherungen sind auch so eine Gefahr. Mit oder ohne Balkonkraftwerk.

1 „Gefällt mir“

@thomas0815

Ich möchte ja auch das es für die Allgemeinheit eine Lösung gibt die immer geht, aber dann halt sowohl WR als auch Solar begrenzt, um die Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten.

Deshalb bin ich dafür das verschiedene vereinfachte Anmeldungen gibt, damit wenn man die Möglichkeit einer separaten Leitung (hab selbst extra neues Kabel gezogen mit FI/LS und sogar ganz offiziell Einspeisesteckdose) größere/andere Beschränkungen hat.

Ja so alte Anlagen sind generell eine Gefahr, nur wird die durch die größere Leistung die nicht über die Sicherung laufen noch massiv erhöht.

2 „Gefällt mir“

@mhltheone

Darum denke ich dass es ohne etwas Eigenverantwortung nicht geht. Den Zustand der Elektrik allgemein kann nur der Mieter oder halt Vermieter begutachten. Klar, sind keine Fachkräfte. Aber sie können zumindest schauen ob z.B. Sicherungsautomaten und auch ein FI verbaut sind. Die Außensteckdose muss doch sowieso über einen FI laufen, oder? Also nach aktuellem Stand.

ich persönlich hätte nichts über ein Stufensystem. Aber auch da: es geht nur mit Eigenverantwortung. Was am Ende jemand anmeldet oder wirklich verbaut, kann sowieso keiner prüfen. Es soll ja schließlich Steckerfertig sein. Also ohne Begutachtung, Elektriker usw.

Und da wird man halt in den sauren Apfel beißen müssen und dem Bürger auch mal etwas Verantwortung in den Schoß legen müssen. Bei anderen Sachen geht es doch auch.

1 „Gefällt mir“

In D hab ich schon genug weggschmolzenes gesehn wegen 16A mit 1,5 verdrahtet. Das wurde viel zu lange verpennt. Beispiel 3,6kW Boiler an Steckdose. Steht ja überall 16A drauf, hält aber nicht lange. Und schaut euch mal die Verluste an, wenn die 3x1,5 im 3. Raum in der Steckdose landen, das können schnell 5% sein. An anderer Stelle wurde schon geschrieben, der Balkon-WR steigt aus wegen überschreiten von 254V.

Die Regeln müssen so gestaltet sein, daß man nicht nur eine einzige Sorte BKW anmelden kann. Dagegen spricht nur die Geldgier, daß Hager oder sonst ein schaltschrankhersteller sich ne goldene Nase verdienen will.

Mich wundert, dass eine 17A 24/365 Dauerlast auf einem Stromkreis tatsächlich hin-/angenommen wird.
Das PV 24/365 immer mit Pmax anliegt bei einer Gleichzeitigkeit von 100% usw.
Das wird langsam sinnlos. Das verknüpfen allerlei Dinge erst recht.
Dem Mieter oder Wohnungseigentümer könnte man das Recht auf 960Wp Solarmodule einräumen.
Dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft eine Begrenzung auf 960Wp einräumen.
( Punkt und Absatz )
In einen Stromkreis könnte man bis zu 600VA 24/7 einspeisen
In zwei getrennte Stromkreise könnte man jeweils bis zu 400VA 24/7 einspeisen.
In einen geeigneten, separaten Endstromkreis könnte man bis zu 800VA 24/7 einspeisen.
oder irgendwas, wenn man nur wollte.
Es sind auch nicht alle Leute saublöd. Die Geheimnisse der elektrischen Magie erschließen sich auch nicht nur konzessionierten Fachbetrieben anhand einer VDE Bibel und mit Schützenhilfe eines VNB.

@tageloehner Problem ist in DE hat man nicht nur vieles verpennt, sondern aufgrund Bestandsschutz viel nicht modernisiert (weil es jedem Selbst überlassen war).
Nun ist der Aufschrei natürlich groß und wenn Änderungen (PV, WP, Wallbox usw) dazu führen dass man 100 Jahre alte Elektrik komplett erneuern muss.

Über den Zählerschrank mit den ganzen nicht genutzten Plätzen kann man streiten (erachte ich auch für völlig überzogen), aber der Rest sollte schon so sein, dass keine Gefahr besteht.

In AT gab es da über die Jahrzehnte immer mal wieder notwendige Anpassungen und somit ist der Bestand dort deutlich besser und seid vielen Jahrzehnten auch deutlich höhere Anforderungen (siehe 2,5mm² oder nun 13A Absicherung).

Er bauscht die Sache unnötig auf. Egal was er da rechnet, es bleibt dabei, dass es immer maximal 3,48 A mehr sind bei 800W Einspeisung. Die hohen Leistungen, die da große Problem suggerieren, gibts ohne das Balkonkraftwerk doch auch schon. Es geht nur um die 3,48A oder 800 Watt oben drauf. Und dabei auch die Frage, was dieses 800W Delta überhaupt zusätzlich bewirken kann. Wenn vorher alles extrem knapp auf Kante genäht war ohne zusätzliche Sicherheit, bringt es das Fass zum überlaufen.

1 „Gefällt mir“

falls es noch nicht gesagt wurde,
ein Ausweg ist die Anmeldung bevor die neuen Regeln kommen.
Unbegrenzte Modulleistung bei 600W Wechselrichter ?

Eine Frage zu dem Video von "Proofwood"
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es noch viele Haushalte mit alten Schmelzsicherungen.
16A Schmelzsicherung bei 1,5mm² Leitung und die Schmelzsicherungen lösen erst bei Faktor 1,6 aus.
Das ist doch nach der neuen Argumentation schon eine unzulässige Überlast für 1,5mm² ?
Daran ist aber ein BKW erlaubt, das die Überlast nochmal erhöht ?
Für diesen Bestand gibt es keine Ausstauschpflicht ?

Wirklich traurig und wütend macht mich, dass die vereinfachte und bezahlbare Anmeldung den Bach runter geht.
Aus meinem „Versuchsaufbau“ weiß ich, dass durch eine dynamisch geregelte Nulleinspeisung bis 600VA in Verbindung mit einem Speicher die Amortisation ganz enorm beschleunigt werden kann.
Die Einspeisung in das Hausnetz wird zeitlich gestreckt und entlastet.
Unter diesen Bedingungen wären bis zu 800VA 24/7 sehr vorteilhaft.
Das macht keinen Sinn ohne Solarmodule.
Mit wenigen Zeilen Code in meiner Hausautomatisation ließe sich ein Einspeisewächter ergänzen.
Die Einspeisung in das Hausnetz ist ganz einfach deckeln, so dass durch die Einspeisung in das Hausnetz die Gesamtleistung niemals über z.B. 3600W erhöht wird.
Eine dynamisch geregelte Maximaleinspeisung. Völlig egal wo und wie angeschlossen!
Alles und noch viel mehr …

Ich habe vorhin mit einem Versicherungsagenturinhaber gesprochen.

Wenn die Installation des Anschlusses des Balkonkraftwerks an das Stromnetz entsprechend den Regeln sicher installiert wurde, egal ob vom Elektriker oder dem versiertem Besitzer des Hauses selbst und diese Installation nicht die Ursache des Brandes war, ist alles i.O. und die Versicherung muss zahlen.

Wenn der Brand von dieser Installation ausgegangen ist, wird es eng und ein Gutachter kann zurate gezogen werden. Das kann dann auf Eigenverantwortung hinauslaufen.

Klar auch, dass es nur seine Einschätzung ist. Die Einschätzung deckt sich allerdings mit der meiner Versicherungsagentur.

@ulli
Das endet oder ändert sich, sobald dokumentiert ist was das sein darf oder eben auch ausdrücklich nicht sein darf.
Wie lange und breit haben wir schon vorgearbeitet, es muss selbst keinen Schaden nehmen um irgendwo einen Schaden zu verursachen.

Das wäre nie so hochgekocht, wenn man nicht fur jeden Furz gleich einen neuen Zählerkasten bräuchte

1 „Gefällt mir“