Neues Heizungssystem für Vereinshaus? Ideen Vorschläge

Moin, ich bin Vorsitzender in einem Kleingartenverein und wir haben eine Vereinshaus mit etwa 100qm zu beheizende Nutzfläche.
Der Bau ist Metal+Holz.
Das Vereinshaus wird an etwa 40 Wochenden im Jahr genutzt. Die meiste Zeit steht es aber leer.
Das bedeutet im Winter muss der Raum nur so warm und trocken gehalten werden um nicht zu schimmeln und gleichzeitig sollte für eine Vermietung die Wärme zeitnah zur verfügung stehen.
Aktuell Heizen wir mit Gas, dieses wird mit einer Therme derzeit nur für das Heizungsstem mit 7 normalen Wasserheizkörpern verwendet.
Warmwasser wird über einen Niederdruckboiler erzeugt.
Für die über 20 Jahre alte Theme gibt es keine Erzatzteile mehr.
Zusatzinfo: wir planen nächstes Jahr eine 16kWp PV-Anlage auf dem Dach des VH diese dient in erster Linie zur versorgung der Parzellen in unserer Anlage, wir verfügen über ein eigenes Stromnetz.
Nun ist die Frage auf was für ein System macht es Sinn umzusteigen? Klimagerät? Wärmepumpe?.
Ich habe keine Ahnung und möchte mich ungern über den Tisch ziehen lassen.

Du erwartest hoffentlich hier keine kostenlose Energieberatung...

Du hast hoffentlich den Gasverbrauch, aufgeteilt nach Wochenenden der Nutzung und "Frostwächterperiode", mit den dazu gehörenden Außentemperaturen. Alternativ eine Heizlastberechnung des Vereinshauses. Sonst lässt sich schon die Grundsatzentscheidung, welches Heizsystem in Frage kommt, nicht beantworten.

Bei einer Wärmepumpe stellt sich dann die Frage, ob für die erforderliche Leistung der Wärmepumpe auf Basis der Heizlast die elektrische Anschlussleistung des Gebäudes ausreicht. Hier wäre eine Spitzenstromlast bei Vermietung oder Selbstnutzung sowie die Auslegung des "Hausanschlusses" Grundlage.

Als nächstes wäre die Klimazone, in der das Gebäude steht, wichtig. Sowie die Frage, ob eine Vermietung und Nutzung auch bei tiefsten Außentemperaturen stattfindet. Gerade bei Vermietung sorgt ein schlecht geheizter Saal oft auch für schlechte Stimmung.

Wie zeitnah steht denn die Wärme mit der vorhandenen Gasheizung zur Verfügung? Ist "zeitnah" heute auch "zeitnah" für die Zukunft oder soll der Begriff "zeitnah" in der Zukunft ein anderes Zeitfenster bekommen?

Wie groß sind die vorhandenen Heizkörper? Welche Wärmeleistung können sie bei welcher Vorlauftemperatur zur Verfügung stellen? Wie hoch ist die Vorlauftemperatur der vorhandenen Gasheizung bei verschiedenen Außentemperaturen (Heizkurve)?

Für einen qualifizierten Tipp sind eine Menge Fragen zu klären. Und ob Du alle nötigen Informationen hier auch mitteilst, damit der Tipp wirklich qualifiziert ist, können wir nicht beurteilen. Vielleicht wäre ein Heizungsfachmann vor Ort, der die Gegebenheiten prüfen kann, die bessere Wahl, als nach einer Ferndiagnose zu fragen.

Hallo Murmur,

willkommen im Forum.

Für eine schlüssige Aussage braucht es sicher noch ein paar mehr Angaben zu den baulichen Gegebenheiten und der Nutzung, Warmwasserbedarf, etc.
Bauliche Gegebenheiten:
Welchen Heizlast/Wärmebedarf hat das Vereinsheim?
Wieviele Räume sind zu beheizen, mit welchen Flächen?
Sind da Feuchträume, Duschen/Bäder dabei?
Wie ist die Aufteilung der Räume, kann die Luft zwischen den Räumen frei strömen?

Weiterhin wäre wichtig zu wissen, wollt ihr das (evtl. auch teilweise) in Eigenleistung machen oder komplett fremd vergeben?
Wollt oder könnt ihr EEG-Förderung beantragen?

Für eine sporadische Nutzung und einen "Einfrierschutz" würde ggf. eine Klimaanlage (entsprechend dimensioniert) für die Heizung ausreichen.
Für Warmwasser bei sporadischer Nutzung ist wahrscheinlich ein Boiler ausreichend, wenn Duschen und ein höherer WW-Verbrauch existiert, könnte auch eine kleine Wärmepumpe für Warmwasser Sinn machen.

Mit der geplanten PV und ggf. einem passenden Akku ließe sich das auch voraussichtlich kostengünstig betreiben.

Auch wichtig für eine erste Einschäzung wäre zu wissen, was habt ihr bisher an Gas verbraucht.

Herzliche Grüße

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[quote data-userid="26592" data-postid="170228"]
Das bedeutet im Winter muss der Raum nur so warm und trocken gehalten werden um nicht zu schimmeln und gleichzeitig sollte für eine Vermietung die Wärme zeitnah zur verfügung stehen. [/quote]

Damit fällt eine Luft/Wasser Wärmepumpe raus.

Eine richtig ausgelegte braucht mehrere Tage um die Bude warm zu bekommen. Oder man prügelt sie vorsätzlich auf 60° Vorlauftemperatur, dann ist der Wirkungsgrad aber so mies, das man gleich elektrisch heizen kann ... naja fast.

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Genau so sehe ich es auch: Für zügiges Aufheizen sind die LWWP eigentlich nicht konstruiert. Da sind LLWP besser. Allerdings: Das gilt nur, wenn man wirklich effizient unterwegs sein will. Man kann LWWP durchaus so betreiben, dass die auf 50 Grad Vorlauftemperatur kommen. Dann ist auch zügiges Aufheizen möglich.

Interessant wäre, wie viel KW die jetzige Gasheizung hat und welche Vorlauftemperatur die bei NAT hat.

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Allein die zeitlich befristete Nutzung ist das Argument für eine LLWP (aka Klimaanlage), die Hütte permanent mollig warm halten dass man Strahlungswärme bekommt ist kein Thema, also bleibt nur eine schnell reagierende Luftheizung übrig.

Vom Komfortgewinn im Sommer rede ich noch nicht einmal.

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@auric

Allein die Tatsache, dass 7 Heizkörper unbekannter Größe zum Einsatz kommen, kann auch ein K.O.-Kriterium für eine LLWP sein.
Wenn die Heizkörper bei VL 50°C "nur" 800W pro Stück leisten, wird es bei Minustemperaturen gaaanz eng mit der LLWP.

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Du meinst vermutlich LWWP...

Ich erwarte erstmal garnichts. Ich erhoffe mir ein freundliches Forum in dem man Tipps und Tricks bekommt.

Definitiv Nein, davon abgesehen, dass es schon so kaum Fachkräfte gibt, schmeißen die vorhandenen einfach nur Ihre Standardmodelle für ein Einfamilienhaus in den Ring ohne auf die Gegebenheiten einzugehen. Uns wurde eine LWW 8,5kW mit 70L Pufferspeicher angeboten zu 10k€ im Vergleich zum Kesseltausch der Gasheizung für 4,5k€

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Wir befinden uns in Hamburg, es gibt einen großen Festsaal der offen mit der Küche verbunden ist hier befinden sich insgesamt 4 Heizkörper.
2 kleine Toilettenräume die selbst je einen Heizkörper haben und ein mini Archiv mit einem Heizkörper der aber nur auf Frostschutz bleibt.
Keine Duschen o.ä.
Die Temperatur wird zentral gesteuert steht immer auf 5°C und wird nur vom Mieter auf 18°C hoch gestellt.
Der Mieter hat alle Verbräuche zu zahlen.
Wir Vermieten auf Anfrage. Es wird ca. 30-40 Mal im Jahr gemietet über alle Jahreszeiten und ohne Beschränkungen.
In der Woche steht das VH in der Regel leer. und wird nur auf Frostschutz betrieben.

20230929_Bauzeichnung Vereinshaus.pdf (264 KB)

Ja alles was geht in Eigenleistung, wir haben entsprechende Vereinsmitglieder mit "du darfst Schein".
Förderungen gibt es für uns grundsätzlich nicht. Wir sind ein gemeinnütziger Kleingartenverein und fallen in keine Kategorie der Förderung.

So ist auch mein erstes Gefühl, ich bin aber absolut nicht vom Fach und habe auf diesem Gebiet keine Ahnung.[quote data-userid="5046" data-postid="170255"]

Auch wichtig für eine erste Einschäzung wäre zu wissen, was habt ihr bisher an Gas verbraucht.

[/quote]

Aktuell verbrauchen wir pro 24h Mietung etwa 6m³ Gas. Unser Tank mit einem Fassungsvermögen von 2720l Flüssiggas reicht in der Regel für 2Jahre.
Im Juni 22 wurden 1531L geliefert worden = 382 m³ seit beginn dieser Heizperiode Anfang Oktober, wurden 26m³ verbraucht bei 7 Vermietungen und 3 kurzen Vorstandssitzungen in der Woche

Danke für die Einschätzung, genau das hatte ich befürchtet.[quote data-userid="8074" data-postid="170269"]

Interessant wäre, wie viel KW die jetzige Gasheizung hat und welche Vorlauftemperatur die bei NAT hat.

[/quote]

Wir stellen die Heizung wie erwähnt auf 5°C Frostschutz runter. Ein Vorratsspeicher ist nicht vorhanden.
Es handelt sich um ein altes Intertec Model welches genau kann ich die Tage nachschauen.

Da würde ich nicht lange drüber nachdenken. Kessel tauschen und gut ist. Das wird die nächsten 10 Jahre noch funktionieren, mit Gas zu heizen. Zumal die Mieter das zahlen und die vermutlich nicht auf jeden Cent beim Heizen gucken müssen. So eine Gasheizung ist auch simple Technik, wo kaum Wartung auf euch zukommen wird.

@win wenn ich das neue GEG richtig verstanden habe, dann kann man ohne die neuen Bedingungen und Fristen auch jetzt schon keine neue Gasheizung mehr einbauen.

@Tigger: Soweit ich es verstanden habe, gilt das nur für Neueinbauten. Ihr wollt hingegen einen alten Gaskessel tauschen. Das sollte problemlos möglich sein. War doch alles mal viel restriktiver und wurde alles wieder zurückgenommen.

Kann aber sein, dass ich Unsinn schreibe, stecke im Detail nicht drin. Wäre dann aber eine Recherche wert, was derzeit noch geht und was nicht.

@win das habe ich vor 3 Wochen auch noch gedacht. Dann habe ich mir aber mal das neue GEG angeschaut. Es ist so, wie bei "finanztip" beschrieben. Eine neue Gasheizung muss vor dem 19.04.2023 bestellt worden sein, um sie noch nach altem Recht einbauen zu können.

„§ 71
Anforderungen an eine Heizungsanlage

(1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder
aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit
erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b
bis 71h erzeugt. Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ein Gebäudenetz
einspeist.

(12) Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor
dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der
Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden.

Hier steht was anderes:

Zitat: "Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes sieht lediglich vor, dass ab 2024 bei neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten sicherzustellen ist, dass die installierte Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Bei Bestandsgebäuden und anderen Neubauten sollen die Kommunen zuerst Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll - ob etwa Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden."

und "Wer nach dem 1. Januar 2024 und bevor die neuen GEG-Regeln gelten, eine Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas etwa aus Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent."

Interessant wäre, wie das bei Flüssiggas ist, ob es da Technologie geben wird, wo man H2 dazumischen kann.

Nebenher: 20 Jahre finde ich für eine Gasheizung auch noch kein Alter. Die kann problemlos 10 Jahre weiter laufen. Bis dahin hat man Sicherheit, was ein sinnvoller Pfad für die Zukunft ist. Da könnte man auch überlegen, ein Ersatzgerät oder Ersatzteile über Ebay oder ähnliche Plattformen zu besorgen.

@win da steht nicht wirklich etwas anderes. Der Einbau einer Gasheizung nach altem Recht ist nicht mehr möglich.

Entweder habe ich sicherzustellen, dass ich ab 2029 anteilig mit Biomasse oder Wasserstoff heize, ich nach 5 Jahren mit 65% erneuerbarer Energie heize oder ich werde spätestens in 10 Jahren ans Wärmenetz angeschlossen.

Wie viel kW Leistung hat denn die alte Terme? Bisher wissen wir nur, dass eine LWW 8,5kW mit 70L Pufferspeicher angeboten wurde, also wohl eine LWWP, die bei Euch sowieso keinen Sinn macht.

Aus den Zahlen vom Durchschnittsverbrauch über Jahre und dieses Jahr seit Oktober kann man den Wärmebedarf nicht annähernd ermitteln. Sind diese 8,5 kW jetzt vielleicht etwas überdimensioniert oder nicht?

Wenn ja, würde ich 2 von den Midea Xtreme Save Pro 12 bei Prosatech bestellen. Die Nennleistung beträgt 3,5 kW pro Anlage. Ich habe dort vor ca. 3 Monaten eine Xtreme Save Pro 09 mit 2,5 kW bestellt und gleich eingebaut. Für Euren Zweck kann ich sie wirklich uneingeschränkt empfehlen. Etwas Teures wie Daikin oder Misubishi Electric würde ich mir vielleicht nicht dort hinhängen. Das weckt nur Begehrlichkeiten. Midea ist mMn. ordentliche Markenware aus China. Die machen 50 Milliarden $ Umsatz im Jahr.

Diese Mideas haben sogar Scop 4,6. Das ist die durchschnittliche Jahresleistungszahl, aus einem kW Strom werden 4,6 kW Wärme gewonnen. Der Preis ist ein Schnäppchen. Diesen guten Scop von 4,6 haben aber nur die Pro 09 und 12, also nur bis 3,5 kW. Darüber, also bei der Pro 18 und Pro 24 kommen wir nur noch auf Scop 4. Siehe Datenblatt.

Die Lieferung per LKW und gut verpackt auf Palette ist schnell und kostenlos. Der Einbau sollt dort ja absolut einfach sein. 2 m Rohrlänge, mehr braucht es bei Midea nicht. Weniger sollte es auch nicht sein, sonst kann es Geräusche geben. Ihr habt doch bestimmt Handwerker, die das montieren können. Zur Inbetriebnahme braucht es dann noch einen Kältetechniker, den kann Prosatech sicher vermitteln. Dann habt ihr auch gleich einen Ansprechpartner, vor Ort, wenn denn doch mal was sein sollte. Normalerweise laufen die Dinger aber wie Kühlschränke jahrelang. Bei der wenigen Nutzung bei Euch wahrscheinlich Jahrzehnte.

Alternativ kann man alles über eine Fachfirma ausführen lassen, das kostet dann aber 3 - 4 mal soviel. Aber nur dann hat man Garantie und Gewährleistung, die bei Selbstmontage entfällt. Da sichert sich jeder Lieferant ab.

Die beiden Anlagen solltet ihr zum schnellen Aufheizen immer montieren. Dann habt ihr auch schon mal die 65% aus den EE und könntet dann auch noch eine kleine neue Therme zusätzlich mit reinhängen.

Aber wie sieht es denn mit einer gebrauchten Therme aus? Soviel ich weiß, darf man die doch einbauen? Da gibt es doch jetzt bestimmt viele, die diese Termen noch schnell erneuern, obwohl es nicht nötig wäre. Mal den Schornsteinfeger fragen.

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@ulli ich will hier nicht der Spielverderber sein. Meine Gastherme ist 27 Jahre alt und ich überlege schon länger, wie ich meine Therme am besten ersetze oder ergänze.

Aber anscheinend kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Therme zusätzlich zur LLWP installieren:

§ 71h
Anforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung

(1) Eine Wärmepumpen-Hybridheizung, bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in
Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung, darf nur eingebaut oder aufgestellt
und betrieben werden, wenn die Anforderungen nach den Sätzen 2 und 3 erfüllt sind. Die Anforderungen des
§ 71 Absatz 1 gelten als erfüllt, wenn

1.
der Betrieb für Raumwärme oder Raumwärme und Warmwasser bivalent parallel oder bivalent teilparallel
oder bivalent alternativ mit Vorrang für die Wärmepumpe erfolgt, so dass der Spitzenlasterzeuger nur
eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe gedeckt werden kann,

2.
die einzelnen Wärmeerzeuger, aus denen die Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert ist, über eine
gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen und

3.
der Spitzenlasterzeuger im Fall des Einsatzes von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ein
Brennwertkessel ist.

Was der Punkt

2. die einzelnen Wärmeerzeuger, aus denen die Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert ist, über eine
gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen

in der Realität bedeutet, wüsste ich auch gerne. Vielleicht kann jemand helfen.

Könnte bedeuten, dass es so eine Steuerung von Gas in Kombination mit Split-Klima nie von der Stange geben wird und deshalb dieser Weg nicht beschreitbar. Ich vermute, man wird das derzeit nur unter "völlig ungewiss" verbuchen können. Das wird die Zeit zeigen, wie die Entwicklung läuft und was in Zukunft gangbare Wege sind. Leider wird der Pfad LLWP kaum verfolgt, natürlich auch aufgrund entsprechender Lobby. Verdient wird an LWWP, das ist der favorisierte Pfad der Heizungsbauer und anderer Vertreter.

Ich denke, Du liegst völlig falsch. Alles, was mit Strom angetrieben wird, ist nach EE, das wäre sogar auch eine Stromdirektheizung.

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis-gold/geg-2024-synopse-71-anforderungen-an-eine-heizungsanlage_idesk_PI44806_HI15764777.html

Was Du hier zitierst, ist der Unterartikel h des § 71 und der beschreibt eben nur Hybridheizungen unter $ 71.7 Solarthermie-Hybridheizung bestehend aus einer solarthermischen Anlage nach Maßgabe der §§ 71e und 71h.......

Was in meinem Beispiel zutrifft, ist $ 71.2 elektrisch angetriebene Wärmepumpe nach Maßgabe des § 71c

Eine Bitte: Du hast ja wohl nichts mit dem Kleingartenverein zu tun? Wenn das so ist, solltest Du Dich hier auch raushalten und den Thread nicht weiter unnötig "verunstalten". Ich werde jedenfalls nicht weiter auf Einwürfe von Dir eingehen.

@MurMur Du hast Dich nicht mehr gemeldet, ist das für Dich jetzt erledigt?

@ulli bitte entschuldige meine unqualifizierten Verunstaltungen. Ich wusste nicht, dass du auch Mitglied des Kleingartenvereins bist und man nur unter dieser Bedingung hier etwas schreiben darf.