Neuer Zählerschrank für PV? Wann zwingend nötig? Alternative Lösungen?

@paddy72

Hallo Paddy, ich habe leider nicht alles mitbekommen. Aber zur Trennung vom PEN in Schutz- und Neutralleiter ist es so geregelt, dass die Trennung so früh wie möglich erfolgen soll. Spätestens aber vor der Minderung der Kabelquerschnitte. Das bedeutet spätestens im Zählerkasten im netzseitigen Anschlussraum (links unten verplombt).
Danach dürfen die Leiter nicht mehr zusammengeführt werden.

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Der ganze Sinn der Sache sind doch die FI-Schutzschalter (RCDs). Da vor dem ZS keine FIs eingebaut sind, reicht es m.E. die Trennung bzw. Zusammenführung im ZS vorzunehmen, vor allem dann, wenn die PA-Schiene (an die ja der PE angeschlossen wird), dichter am ZS sitzt. Hoffentlich sieht der Eli das auch so? {green}:surprised:

@paddy72

Von der Logik ist das so wie Du sagst. Nach VDE muss die Aufteilung des PEN bereits im HA stattfinden. Einmal aus Sicherheitsgründen, Leitungsbruch und wg. Erdungstörungen bei zusätzlicher Erdung am oder im Gebäude.

Über den Sinn oder Unsinn, hier die Stellungnahme von Martin Schauer, dem Elektrosachverständigen.

Danke, Ulli. Habe jetzt auf die Schnelle nichts zu diesem spez. Problem, wann und wo die PEN Aufteilung stattfinden soll, gesehen. Wo schreibt er darüber? Da geht es ja eher um die allg. 'Philosophie' dahinter, die Vor- und Nachteile der Netzsysteme und Erdungssysteme. Man kann für jeden Fall eine Situation konstruieren, wo die Erdung in der ein oder anderen Ausführung wieder nachteilig ist :wink:

Also wenn ich das hier so lese, denke ich das meine Idee dann nicht ganz so verkehrt ist.

Wie im Vorstellungsthread von mir geschrieben, wollen wir ein Haus kaufen, Bj1966(Da wurde der Große Anbau gemacht). VNB EWE(Gruseliger Haufen, leider machen die schon Vorgaben laut Website, was PV und Verbraucher geht, was nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern immer noch dick einen drauf.)

Schön mit Zählertafel, rustikal, aber waren quasi zwei Wohnungen, alleine unten zwei Sicherungskästen, bzw ein Unterputz und ein, wie nennt man die, offener Aufputz, wegen Nachtspeicher sowieso schon mehr Sicherungen, aber alleine je Wohnung bestimmt 30 Sicherungsautomaten. Ich finde die Elektrik von allen Wohnungen und Häusern wo wir gewohnt haben schon auf sehr gutem Stand, soll auch noch besser gemacht werden, aber ohne neue Kabel zu ziehen. Anderes Thema.

Inselanlage Brauchwasser ist anmeldefrei. Echte Insel da elektrisch Autark, nur ein DLE soll als Notheizung am Netz hängen.

Garagen/Garten PV mit PIP5048(habe ich seit 3 Jahren in Betrieb mit DIY Akku 18650 15kWh) nicht ganz echte Insel wegen Stromnutzung Überlast aus dem Netz, muss ich mir noch was anderes überlegen.

Geplant MPI10k 3 Phaseneinspeisung ein separater Einspeiser eventuell (der MPI10K kann ja Überschuss aus dem Hausnetz, welcher egal wo in das Netz eingebracht wird, in den Akku laden.) mit LFP 14kWh Akku. ca.9kWp alles als Nulleinspeisung. (EWE verlangt bei Nulleinspeisung einen Speicher laut Website, der muss dann natürlich auch Zertifiziert sein, geht also mein DIY LFP nicht)

Ich möchte ein BKW anmelden mit Wechselrichter Growatt mit 500V Eingangsspannung und 1000 Watt Generatorleistung. Mit CiGS 100Watt Module die ich bereits besitze. Nachtspeicher abmelden um geringeren Verbrauch zu begründen, BKW um den Zählertausch auf EWE kosten anzustoßen (Damit keiner später unterstellen kann, wir hätten ins öffentliche Netz eingespeist.)

Erstmal wäre das in meinen Augen eine relativ saubere Sache. Der VNB rechnet mit max 600W Einspeiseleistung, ich kann ein höhere Anzahl als 2 Module erklären welche verbaut sind. Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt definitiv nicht, der MPI10K ist VDE zertifiziert. Wenn wir dann in ein paar Jahren den ZS neu machen, dann kann ich die Anlage ja vollständig anmelden. Nur die (Halb)Insel der Garage braucht noch eine Idee, weil einspeisen kann die ja eh nicht, ist aber per Gesetz anmeldepflichtig.

Was denkt Ihr?

Aus der VDE AR-N 4100 (6.3 Anschluss von Zählerplätzen an das Hauptstromversorgungssystem):

Im TN-System ist eine Auftrennung des PEN-Leiters in PE- und N-Leiter ab der Einführung in das Gebäude an der Stelle, an der die Verbindung zur Haupterdungsschiene und damit zur Erdungsanlage hergestellt wird, erforderlich. Diese Anforderung gilt als erfüllt bei Anschluss

  • innerhalb eines Gebäudes mit Auftrennung
    • im Hausanschlusskasten oder
    • in einem Hauptleitungsverteiler oder
    • im netzseitigen Anschlussraum des Zählerschrankes;
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Jetzt haben wir alle Möglichkeiten durch?
Ich weiß jetzt nicht, ob die VDE AR-N 4100 irgendwo frei zugänglich ist.
Der elektrische Vollidiot kann sich sicher nicht darauf verlassen, dass der Eli des VNB Vertrauens alle Optionen kennt oder nennt.
Die meisten bekommen ein „Das ist Vorschrift, das muss so, das machen wir hier so“ mit dem Angebot.
Denen würde es auch nicht helfen die VDE AR-N 4100 einsehen zu dürfen.
SolarHeini

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Haha? Die VDE-AR-N 4105 regelt sogenannte "Balkonkraftwerke". In dieser VDE wird die Modulleistung/-anzahl nicht begrenzt. Was soll ich da noch belegen? Gegenfrage, wo steht die von dir genannte Begrenzung.

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Ah, nun kommen wir der Sache näher. Nicht begrenzt, bzw. unerwähnt ist deutlich was anderes, als geregelt. Über 3 Seiten nur Luft geredet, das hätte ich mir auch sparen können. Für mich jetzt erledigt. :anguished:

So ne Welle wollte ich jetzt nicht erreichen :sweat:

Bei mir ist immer eine Portion Sarkasmus dabei, dachte das liest man raus. Einiges ist natürlich auch wirklich ernst gemeint.

Aber ich versuche schon zu erreichen, dass die Leute mal ernsthaft über diverse Regelungen nachdenken und nicht einfach alles so hinnehmen.

Mann sieht ja doch irgendwie, wie wenige "Willkür" hinterfragen. Einfach mit sich machen lassen ist nicht meine Art.

Wenn in den alten Schrank alles ordentlich reinpasst, ist es doch egal, ob 110cm oder 2 Meter oder vllt. t auch nur 90cm. Dachte wirtschaftlich, nachhaltig und Umwelt fängt an, wenn man Dinge wieder verwendet und nicht weg wirft und neu kauft. Grünen Strom, aber Hauptsache vorher Ordentlich Ressourcen verschwendet.

Mein Schrank ist damals drin geblieben, der musste Baujahr 60/70 sein. Es kamen aber alle Leitungen neu, FI und was weiß ich was. Wirklich alles ist neu gemacht worden, ist jetzt gut 10 Jahre her.

Und wegen einer PV soll ich jetzt den Schrank wegwerfen obwohl da noch Platz für 2 weiter Häuser drin wäre?

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[/quote]

Gegenfrage, wo steht die von dir genannte Begrenzung.

[/quote]

Das Frage ich mich im Bezug auf das was manche von Ihren VNB vorgeschrieben bekommen auch. Aber vielleicht bald egal, weils dann 2kWp sein sollen.

In der Umschulung zum Technischen Produktdesigner M.u.A.(Erwachsenenbildung ist doch etwas anders als Ausbildung) und der Meisterschule haben wir jeweils das gleiche gelernt. Was nicht explizit Verboten ist, ist erlaubt. {green}:wink:

Du sprichst in Rätseln. Ich habe nichts bzgl. der Modulleistung geschrieben. Die ist derzeit noch nicht begrenzt. Man muss aber bei der vereinfachten Anmeldung klar machen, dass man max. 600 Watt einspeist. Und das plausibel.

Nö. Kannst du beim VDE Verlag kaufen. Oder vielleicht in irgendwelchen Unibibliotheken oder so einsehen.

Das hier hilft aber schonmal sehr weiter => VDE-AR-N 4100:2019-04: Norm und Auswirkungen erklärt

[quote]

Die meisten bekommen ein „Das ist Vorschrift, das muss so, das machen wir hier so“ mit dem Angebot.
Denen würde es auch nicht helfen die VDE AR-N 4100 einsehen zu dürfen. [/quote]

Klar gibt es diesen Typ Handwerker der es machen wie er will oder gar nicht. Da hilft dann auch keine fachliche Diskussion.

Aber einige merken auch wenn man selbst Ahnung hat und lassen ggf. mit sich reden. Wenn man denen sagt "da unten rechts ist leer.....da kann ein APZ-Feld rein" oder "es gibt es auch Adapterplatten für 3PunktZähler wo das RfZ-Feld integriert ist" oder "SLS und ÜSS gibt es auch für Hutschiene" oder oder oder dann kommt man evtl. weiter. Geht natürlich nur wenn man grundlegend Ahnung von Strom hat und sich idealerweise in die Thematik z.B. mit obigem hager-Dokument ein wenig eingelesen hat

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Aber das macht man doch über die VDE Zertifizierung/Zertifikat bei der Anmeldung deutlich? Würde ich jetzt so sagen, da das Zertifikat die Scheinleistung ausweist. Zumindest beim BKW, alles was Einstellbar ist, wird er VNB in vielen Fällen, sofern er von der Einstellbarkeit weiß, eh bemängeln oder ablehnen.

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@rasti

Das Okkulte der VDE Normen ist mir bewusst.
Normen auf die im Vertragswerk mit meinem Stromlieferanten Bezug genommen wird und dennoch nicht barrierefrei einsehbar sind, sind … tja

Hier noch ein Link zu Herstellern:
Anpassen elektrischer Anlagen / ELEKTRO+ (elektro-plus.com)

Immer wieder lustig: Endlich Platz für Kabelfernsehen, TAE Dose und !Fritzbox

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Wenn Du mit Deiner Familie in einer Wohnung mit klassischer Nullung lebst, wo nur das Bad mal einen Fi bekommen hat und der Bestandschutz sich aus irgendwelchen Gründen erledigt haben sollte, wie soll das gehen?

Musst Du dann raus, Wochen oder monatelang ins Hotel oder bei Verwandten wohnen, wenn die Bude elektr. Kernsaniert wird? Tja, warum eigentlich nicht, nach einem Brand ist das auch so, nur bezahlt die Umsiedlung dann wahrscheinlich die Versicherung. Jedenfalls, wenn sie denn irgendwann mal nach langwierigen Verhandlungen und Prozessen zumindest einen Teil bezahlt.

'Klassische Nullung' heißt doch, das N und PE in der Steckdose verbunden werden, richtig? Sowas gibts eigentlich seit den 70er Jahren nicht mehr, glaube 1973 wurde das verboten. Bei uns wird das wohl im ZS getrennt und vom HAK kommen nur die 4 Adern für Außenleiter und N (reicht ja auch). FI haben wir auch nicht überall, eigentlich nur in den Bädern - das war auch 1973 (unser Baujahr) noch so üblich. Eine elektr. Kernsanierung käme bei uns nicht in Frage - da liegt man ja bei 20+k, das mache ich nicht mit - dafür das man eigentlich was Gutes tun will.

Wer hat sich denn im Bad aufgehalten ???

Nur mal so dumm gerfragt - und dabei sich elektrisches Gerät angesehen ?????

Hatte irgend eins denn einen Schutzleiter ????

NEIN - alles SK2

Wie SINNFREI sich über eine klassische Nullung zu unterhalten {green}:grinning:

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Naja, manche alten Heizlüfter hatten ein Metallgehäuse. Noch früher gab es auch den Fön aus Metall - vor der 'Bakelitwende'.

Da hatte man aber auch nicht über PE nachgedacht...

Ich kann nur den Rat geben, das Thema mit dem Elektriker abzuklären der dann auch die Anmeldung der Anlage macht. Bei uns (Netzbetreiber E.DIS) kam jetzt raus dass unser 95cm-Zählerschrank völlig in Ordnung ist, es muss nur für kleines Geld ein SLS vor dem Zähler nachgerüstet werden. So zumindest die bisherige Aussage dazu, ich hoffe dabei bleibt es dann auch:)

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