Netzdienlichkeit ohne Förderung

Naja dann versuche dem Netzbetreiber zu sagen, dass du 3 Geräte nur zum heizen hast und 3 andere Geräte nur zum kühlen. Bezweifel ich, dass man damit durchkommt.

Bei mir mit einer Fußbodenheizung und einer Luft/Wasserwärmepumpe zum heizen und Klimasplits zum kühlen, da könnte es anders aussehen.

Hier aber wieder der Unfug mit der möglichen maximal möglichen Leistung. Eine Anlage mit max. 2,1KW und eine mit max. 2,2KW sind schon über 4,3KW...

Kühlgeräte meint nicht Froster und Heizgeräte nicht Heizlüfter, so viel Zeit muss sein.
Ich stehe auf dem Schlauch.
Was bringt die Differenzierung zwischen Kühl- und Heizgeräte?
Zumal bei den hier propagierten LLWP üblicherweise beides in einem Gerät funktioniert?
@roterfuchs
4,2kW elektrisch sind > 10kW thermisch, vermutlich sogar >15kW je nach Außenbedingungen.

Und? Es geht um die Maximale Leistungsentnahme der Geräte. Wir haben z.B. 5 Geräte. 3x2,5KW und 2x3,5KW. Wir haben noch NIE diese Leistung benötigt. Aber wenn im Datenblatt stünde, dass die maximal 2,5KW auch elektrisch ziehen würden, dann würde das dementsprechend berechnet.

Genauso liest du das richtig, sorry falls das falsch rüberkam. Für den Netzbetreiber zählt letztendlich die Gesamtleistung heizen oder kühlen aller Geräte. Der Netzbetreiber denkt hier quasi wieder praktisch an den worst case, alle Heizungen laufen volle Pulle, oder alle Kühlungen laufen volle Pulle.

Für mich als PVler ist das natürlich auch nicht optimal geregelt, Versuch das mal einen Kunden alles zu erklären, der technisch nicht im Akkudoktor Forum mitliest. Der müsste sich in der Angebotsphase schon entscheiden welches Vergütungs-Modul er nimmt.
Da hängt ja auch noch die 60% Regelung und vieles mehr dran, ich hab mal im Jahr doppelt soviele Anlagen gebaut wie momentan.
Der Kunde ist maximal verunsichert und weiß nicht mal was er da kauft und wieviel er bekommt.
Aber als Energietechniker muss einem eben auch iwo klar werden, dass der Netzbetreiber auch einen gewissen Rahmen benötigt. Die Energiewende funktioniert nur solidarisch.
Pauschal kostet das auch nicht immer 1000 Euro, das ist so wie beim Söder, da kostet die Wärmepumpe auch min. 100000 Euro.
Teilweise bekommt man die Abregelung auch schon für 60 Euro hin, je nach Gegebenheiten. Relais in den AAR, Isty rüber, gut ist.
Demnächst wird es hier aber sowieso eine Überarbeitung der TABv2 geben, vllt. wird’s dann besser.

Jo, damit könnte man summarisch über 4,2kW kommen und unterwirft sich entweder den Regeln des VNB, baut eine Insel oder setzt auf Lücke.
Aber noch einmal:
Wenn der VNB von der Dimmung Gebrauch macht, dann muss er das Netz, innerhalb von zwei Jahren?, verstärken.

In der aktuellen Gesetzeslage ist das so, es gilt eine 2 Jahresfrist. Ich war vor kurzem auf den jährlichen Installateurtreffen bei meinem Netzbetreiber, der dies aus Nachfrage auch nochmal bestätigte. Technisch macht das wenig Sinn, weil man Netze nie für eine Spitzenlast auslegt, sondern ins Netz eingreift und steuert/Lasten verteilt.
Mein Netzbetreiber (SWM) geht davon aus, dass diese Verpflichtung zum Ausbau evtl. mit der neuen Regierung gekippt werden könnte.

Das bleibt schon eine Definitionssache, was mit einem Gerät gemacht wird. Wer nie mit einem Gerät heizt, der muss es auch nicht zum Heizsystem dazurechnen, auch wenn das Gerät theoretisch heizen könnte.

Nebenher: Die Split-Klimas scheinen derzeit keinen zu interessieren. Kältetechniker bauen die ein und ich kenne keinen, der einem Kunden mal gesagt hat, man müsse das beim VNB melden.

Sowas ähnliches hat mir klimatik.de auch gesagt.

Ne, das zweifle ich mal an. Obendrein ist es für die LLWP egal.
Die können doch überwiegend Kühlen und Heizen?
Und der Kühlbetrieb wird vermutlich auch nicht das Problem darstellen.
Viel Sonne, viel Strom in den Netzen.
Mit der Begründung: Was mache ich damit, könntest Du auch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz argumentieren:
Ich schieße mit der Maschinenpistole nur Einzelschüsse. Das die auch Dauerfeuer kann, dass ist ein Nebeneffekt und für mich unwichtig.

Das sehe ich ehrlichgesagt ein wenig anders. Uns betrifft es mittlerweile nicht mehr wirklich, aber ich störe mich doch daran, dass immer alles auf den Kunden abgewälzt wird. Der Ü-Netzbetreiber, der Verteilnetzbetreiber etc.p.p., also alle die daran mitwirken dass den Haushalten bzw. der Bevölkerung elektr. Energie zur Verfügung gestellt wird tragen die Verantwortung dafür, dass diese Pflicht auch umgesetzt wird. Und dies doch dann bitte nicht auf dem Rücken der Kunden. Und dann von allen Seiten propagiert zu bekommen dass der Kunde sich doch bitte Netzdienlich zu verhalten hat, das der willige PV-Kunde seine Einspeisung einzuschränken hat weil das Netz droht zu überlasten oder weil nicht rechtzeitig dafür gesorgt wurde Überschüsse sinnvoll zu speichern oder weil man sich mittlerweile Jahrzehnte entspannt zurück gelehnt hat statt den Netzausbau schon vor Jahren dem stetig steigenden Verbrauch anzupassen, das ist doch Irrsinn schlechthin. Und ein großer Teil der Kundschaft spielt da auch noch brav mit.

Wenn man heute mal auf die Situationen im privaten PV-Ausbau, Umrüstung auf umweltschonende Heizungssysteme usw. blickt, dann ist es doch ein totaler Wust an unnötig komplexen Lösungen. Wenn die Energiewende mit Blick auf elektrische Energie wirklich kompromisslos gewollt wäre, dann würde ich als Privatkunde doch erwarten das ich eine 20kWp Anlage genauso einfach nutzen kann wie ein BKW. Stark vereinfacht: Stecker rein und los gehts. Aber davon sind wir derzeit sowas von weit entfernt. Es scheint aktuell doch unfassbar künstlich aufgebauscht schwierig zu sein zwei Wallboxes, eine zentrale WP sowie eine 20kWp PV Anlage heute inbetrieb zu nehmen und sorgenlos nutzen zu können. Ist halt meine Meinung dazu.

Wer kontrolliert das? Ich wage zu bezweifeln dass der Kunde zu dem Zeitpunkt noch über die Gesetzeslage bescheid weiß geschweige denn rechtliche Schritte einleiten würde wenn der Ausbau dann nicht innerhalb von zwei Jahren erfolgen würde.

Das könnte evtl. daran liegen, dass sie um Aufträge fürchten wenn es für den Kunden noch weiter verkompliziert wird.

Das würde der Kunde ja schon merken. Und wem auf Verlangen des VNB so ein Modul installiert wurde, der hat das auf der Rechnung.
Einmal Dimmen-> Meldung an die Bundesnetzagentur und die kann sich kümmern.

Netzbetreiber haben eine Monopolstellung und werden deswegen streng von der Bundesnetzagentur kontrolliert. Die kontrolliert und bewertet den jeweiligen Netzbetreiber auch im Wettbewerb mit anderen Netzbetreibern.
Als Netzbetreiber sind einem auch jahrelang bürokratisch Steine in den Weg geworfen worden was den Netzausbau anbelangt.

@frooger

Nach meiner Interpretation zählen nur fest angeschlossene Verbraucher und Erzeuger aus den benannten Klassen z.B. kühlen, die dann auch in der Klasse zusammengefasst werden.
5x mobile Klimagerät ist sicherlich ein nicht geklärter Sonderfall.

Die anderen Hausverbraucher, z.B. der 25kW-Durchlauferhitzer, 5-8kW Herd oder hydraulischer 400V-Holzspalter ;-), zählen nicht. Das erschwert für den Meßstellenbetreiber die Interpretation, ob der Dimm-Befehl umgesetzt wurde.

Wenn wir Sonntagmorgen Frühstück zubereiten, ziehen wir locker 8kW. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Ofen, Herd. Kommt aber alles aus einem Speicher mit 0 Watt Netzbezug :wink:

Ja, für 10-15 Minuten.

Oliver

Eine Ueberpruefung seitens des Netzbetreibers ist sicherlich nicht immer leicht durchfuerbar, da hier Heimspeicher und andere Geraete das Ergebnis verfaelschen. Die einzige Rueckmeldung waere der momentane Stromverbrauch, kein Rueckmeldekontakt oder aehnliches. Mobile Klimageraete sind laut Definition erstmal keine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Hier wird nicht davon ausgegangen werden, dass diese dauerhaft als festes Geraet betrieben werden, beziehungsweise wuerde sich eine Dimmung technisch auch nur schwer verwirklichen lassen.
Ich verstehe nicht so ganz warum die Dimmung so ein grosses Problem darstellt. Technisch gesehen halte ich sie als Energietechniker fuer sinnvoll und notwendig,
und die Extrakosten sind ueberschaubar fuer den Nutzen den der NB davon hat. Frueher hatte man diese Aufwendungen auch fuer TSG und aehnliches.
Den DC Ueberspannungsschutz, der einmal in 100 Jahren ausloest, rationalisiert auch keiner weg.