Netzdienlichkeit ohne Förderung

Ich habe gelesen, dass es unfassbar schwierig ist eine Förderung zu bekommen. Somit habe ich mich entschlossen komplett auf die Förderung zu verzichten. Auch verzichte ich gerne auf diesen Sondertarif, den man bekommt, wenn man bereit ist, dass der Netzbetreiber einem die Anlagen drosseln kann. Nun ist die Frage, ob eine 16A Absicherung pro Klimaanlage reicht oder ob da gesetzlich weitere Vorschriften existieren neben dem Anschluss der Klimaanlage von einem Fachmann.

Fördern soll eine Lenkfunktion sein und halte es sonst als Verschwendung des Volksvermögens.

PV generelles Nein da längst Selbstläufer
Speicher mit Netzdienlichkeit, also Spitzen Abbau - JA
Klimaanlagen Heizen A+++ Ja da noch Lenkfunktion und sinnvoll.
_...

Nur mein persönlicher Standpunkt.

Ich habe eine Frage zu Netzdienlichkeit mit Klimaanlage gestellt und es kommt dann eine abstruse Antwort mit Speicher??? und irgendwas mit Lenkfunktion.

Meine Frage war, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt OHNE Förderung, dass ich irgendwas neben der Klimaanlage einbauen muss bezüglich Netzdienlichkeit.

#win , weisst du was darüber?

Nimms mir nicht übel, aber so richtig geht für mich aus deiner Fragestellung im ersten Posting auch nicht hervor was du da jetzt genau willst.

Bezüglich der 16A Absicherung pro Klimaanlage: Nimm die max. mögliche thermische Leistung der Anlage, teile diesen Wert durch angenommenen COP von 3,5 dann hast du die elektrische Leistungsaufnahme, ganz grob überschlägig. Schaue dann dass 16A ungefährt 3600Watt entsprechen und stelle fest wie viele Klimaanlagen man dann theoretisch an einen 16er Automaten hängen könnte so lange die Leitungslängen nicht zu groß werden.

Oder schau ins Datenblatt der auserwählten Klima und lese dort ab mit welcher max. elektr. Leistungsaufnahme der Hersteller die Anlage angibt.

Gewöhn Dich dran. Der ein oder andere nutzt jede Gelegenheit...
Ein B-16A reicht üblicherweise für die allermeisten Klimaanlagen, auch Multisplit.
Ansonsten gibt es vom Hersteller in der Installationsanleitung eine Empfehlung, was man da an Schutzschalter und Kabelquerschnitt verbauen soll.
Wir haben eine 4er Panasonic mit 8kW, die wird mit 20A Absicherung angegeben. Die Singleanlage mit 2,5kW hat einen 16A Automaten erhalten.
Anlagen > 4,2?kW müssen sich vom VNB "dimmen" lassen.
Wie das bei Split- oder Multisplit gehen soll? Frag im Zweifelsfall die Hotline der ins Auge gefassten Marken.

Wie schon geschrieben wurde, gibt's diese Option nicht. Ab 4,2kW elektrisch muss die Drosselmöglichkeit vorgesehen werden.

Oliver

Hallo, da mische ich mich mal als PVler ein.
Es gibt den Paragraph 14a, demnach müssen Verbraucher >4,2kW dimmbar gebaut werden. Bei Heizungen zählt hier die elektrische Gesamtleistung der Verbraucher. Wenn du also 5 Klimaanlagen mit jeweils 1kW max. Elektr. Leistung betreibst, werden diese zusammengezählt und kommen somit über die 4,2 kW. Die Dimmbarkeit erfolgt über ein intelligentes Messsystem, dieses besteht aus einem digitalen Zähler, einen Smart Meter Gateway sowie einer Steuerbox. Über die Steuerbox kann dann entweder ein Relais direkt angesteuert werden, der die Heizungen dimmt (oder wegschaltet, falls die Heizung keine Regelfunktion hat). Anstatt eines Relais kann auch ein Hems mittels EEBus gekoppelt werden, dadurch ergibt sich ein Vorteil, da man dann Verbraucher gezielter einzeln regeln kann und man nicht pauschal alles runterdimmen muss. Der Netzbetreiber darf für maximal 2h pro Tag elektr. Verbraucher dimmen, und ist nach derzeitiger Gesetzeslage nach Dimmung verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren das betroffene Stromnetz auszubauen.
Eine Befreiung hiervon gibt es nicht, da die Verbaucher beim Netzbetreiber meldepflichtig sind. Der Netzbetreiber hat für den Einbau der intelligenten Messsysteme gesetzliche Fristen, hier ist noch viel Aufholbedarf.

Einen finanziellen Ausgleich für die Steuertechnik, die der Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber mietet, gibt es übrigens auch. Hier bekommt man die Möglichkeit zwischen 3 Modulen zu wählen. Durch diese werden Netzentgelte verringert.

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Mir stellt sich die Frage wie sind die 4,2kW zu sehen.

Muss ein Einzelgerät größer 4,2kW Leistungsaufnahme sein.
Zählt er Anlaufstrom mit
Zählt die Summe der Geräte die 4,2kW in Summe überschreiten.

Welche Geräte sind überhaupt betroffen
Der E-Herd z.B. überschreitet die 4,2kW wenn alle Platten und der Backofen an sind

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen

Bei Heiz- und Kühlgeräten zählt die Summe der einzelnen Verbraucher.

Der Anlaufstrom wird nicht berücksichtigt, vielmehr die maximale Leistungsaufnahme.

Die Sinnhaftigkeit des Gesetzes steckt darin, Netze bis zum Ausbau zu entlasten, damit die Energiewende nicht stoppen muss weil der Netzbetreiber mit dem Ausbau nicht nachkommt. Deswegen werden hier vor allem Dauerlasten berücksichtigt. Ein kurzer Anlaufstrom kann viel besser kompensiert werden als 4-5 h Dauerbelastung von E-Autoladungen.

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Die letzten Antworten gehen exakt in die Richtung die ich erwartet habe. Ich habe praktisch im ganzen Internet recherchiert und überall finde ich nur, dass ich diese zusätzliche Elektronik brauche wenn ich bafa Förderung haben möchte. Ich habe nirgends ein Gesetz gefunden, wo drin steht, dass wenn ich es nicht einbaue, dass dann irgendwelche Strafen drohen. Ich habe bisher nur gefunden, dass ich belohnt werde durch Förderung und etwas verminderter Arbeitspreis.

Ohne Gesetz und strafen werde ich mit Sicherheit hier nicht einfach ca 1000€ investieren

Moin!
Aber dann frag doch anders: "Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich eine >4,2kW (elektrisch) Klimaanlage ohne Dimmfunktion einbaue?"

Hi, das Gesetz steht so im Energiewirtschaftsgesetz, Paragraph 14a

Inwiefern hier welche Strafen drohen kann ich dir nicht beantworten, ich habe mich nur mit dem gesetzlichen Rahmen und der technischen Umsetzung beschäftigt.
Evtl. wird das auch bald von der neuen Regierung angepasst, vllt. auch nicht.
Um eine technische Steuerbarkeit wird man aber nicht drumrumkommen. Früher war es das TSG mit Nachtspeicherofen, dann Sperrrelais, jetzt eben die Steuerbox.
Es macht keine Sinn die Netze für Spitzenlasten zu dimensionieren. Der Netzbetreiber wird immer auf eine gewisse Steuerbarkeit in seinem Netz angewiesen sein.

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Weder die Bußgeld- noch die Strafvorschriften erwähnen den 14a.
Daher würde ich denken, aus dem EnWG drohen keine Strafen. Kommt drauf an, was der VNB in seinen TAB zum Vertragsbestandteil macht.
Steht die Passage da drin und Du ignorierst das wird er u.U. ein Verfahren bis hin zur Abschaltung des Anschlusses gegen Dich durchziehen.

Ist zumindest ein Gesetz und wenn du dich nicht dran hälst, handelst du gesetzeswidrig.

Hab mal Gemini KI gefragt, die meint: 5000 Euro Vertragsstrafe gegenüber dem Netzbetreiber. Und 500 Euro, wenn du zwar alles installiert hast, aber die Abregelung von dir verhindert wird.

Blöd finde ich folgende Situation: Unsere Split-Klima kann bis 1400 W Leistung hochdrehen, aber den ganzen Winter läuft die bei uns maximal mit 550 Watt. Wenn man jetzt 4 Anlagen hat, hätte man 1400 * 4 = 5600 W maximale Leistung, hat aber real nie mehr als 550 *4 = 2200 W. Gibt also nie einen Grund für die Abregelung, man muss aber trotzdem das ganze Geraffel installieren.

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Ich glaube Du hältst KI für die Lösung aller Fragen.
Gesetzeswidrig handeln kann zwar geahndet werden, mit Unterlassungsklagen. Sofern aber keine Strafe angedroht wird, so lange wird niemand bestraft. Keine Strafe ohne Gesetz lautet in unserem schönen Land die Brücke mit der ich Esel mit das gemerkt habe. Also nochmal im Klartext. Im EnWG habe ich keine Strafandrohung gefunden.

Vertragsstrafen sind eine andere Sache. Aber auch die oder auch die Abschaltkonsequenz wg. vertragswidrigem Verhalten muss vereinbart worden sein.

Wenn ich etwas nicht weiß und eine schnelle erste Antwort will, frage ich die KI. Was die antwortet, kann stimmen und stimmt auch oft. Aber da muss jeder nachprüfen, ob stimmig. Ich kennzeichne solche Antworten, damit dies klar wird.

Stimmig scheint ja zu sein, dass im Gesetz keine Strafe steht und die KI auch mit Vertragsstrafen argumentiert. Und oft sind das ja auch nur Maximalwerte, die vielleicht seltenst mal ausgeschöpft werden. Den Worst-Case zu kennen, ist natürlich gut.

Falls das wirklich so ist, dürfte das niemandem bekannt sein. Um ein durchaus nicht unrealistisches Beispiel zu bringen: ich wohne auf einer Fläche von 150 qm, die ich im Sommer zumindest in Teilen gerne mittels kleiner Monoblock-Kühlgeräte auf angenehme Temperaturen bringen möchte.
Dazu nehme ich dann z. B. drei dieser Teile hier: https://www.globus-baumarkt.de/media/c2/c9/c3/1665178737/4048164104376_5d6f3f4a598bde8909dcb82f20261793__55952694.pdf
Mit einer maximalen Leistungsaufnahme von 1.600 W pro Stück bin ich über 4,2 kW. Kaufe ich sie mir und stecke von allen dreien gleichzeitig jeweils den Stecker in die Steckdose (sodass sie betriebsbereit sind ohne zu laufen) und belasse den Stecker in der Dose, bin ich ein Gesetzesbrecher, wenn ich die Teile nicht bei meinem VNB anmelde. Den Buchstaben den Gesetzes folgend müsste das ja die Konsequenz sein.

Interessant bei Split-Klima ist auch: Welche der Split-Klimas, die ich habe, sind wirklich Teil des Heizsystems? Ich könnte ja 4 Stück haben, aber 2 werden nur zum Kühlen eingesetzt und nur 2 zum Heizen.

Da ist also gar nichts klar definiert, es hängt von meiner Art der Nutzung ab.

Ich meine, das gilt nur für fest installierte Geräte, nicht für mobile Geräte.