Netzbetreiber will mir Einspeisevergütung um Prozentsatz meines BKW kürzen

Hallo Gemeinde

Ich wollte euch mal nach eurer Meinung/ Einschätzung fragen.

Ich habe im letzten Jahr mir eine PV-Anlage aufs Dach gezimmert.

Da ich festgestellt habe, dass ich Zwei Module Weniger als geplant verbauen kann, und um die Zeit bis zur Anmeldung zu nutzen, habe ich eben diese zwei Module als BWK angeschlossen und versucht über Marktstammdatenregister (das war einfach) und Netzbetreiber (BonnNetz) anzumelden.

Wie unten zu sehen ist, habe ich am 27.06.2023 die Anmeldung beim Netzbetreiber online eingereicht. Seit dem habe ich bis Anfang dieser Woche nichts mehr von Ihm gehört, es war mir aber auch egal.

Nun habe ich zum 30.10.2023 endlich meine PV-Anlage in Betrieb nehmen können, und musste echt Staunen, als ich nachfolgende Email erhalten habe.

Sehr geehrter Herr Das_Harry,

wir bedanken uns für Ihre Anmeldung einer 0,82 kWp / 0,6 kW (Wechselrichter-Ausgangsleistung) Mikro-PV-Anlage.

Die zur Anmeldung Ihrer Mikro-PV-Anlage erforderlichen Unterlagen liegen uns jetzt vollständig vor. Vielen Dank.

Nach Rücksprache mit unserem Messstellenbetreiber ist der bei Ihnen vorhandene Strom-Zähler (XXX) bereits ein Zweirichtungszähler,

sodass bei Ihnen zum dauerhaften Betrieb Ihrer Mikro-PV-Anlage kein Zählerwechsel durchgeführt werden muss.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrer PV-Erzeugungsanlage.

Messkonzept und Vergütung von mehreren Erzeugungsanlagen (gleicher primär Energieträger, hier Sonne) an einem Zähler

Das in Ihrem Fall anzuwenden Sonder-Mess- und Speicherkonzept finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme im Anhang dieser E-Mail.

Berechnung der PV-Anlagenteile 1 und 2 Objekt: xxxx, Bonn; Das_Harry (Anl.1) [Vg-Nr. XXXX] (EEP-ID: XXXX) und (PV-Anl. 2) [Vg-Nr. XXXX] EEP-ID_XXX

Anlagen-Daten
PV-Anlage 1 (Mikro-PV) PV-Anlage 2 mit Speicher
Tag der Erstinbetriebnahme 27.06.2023 30.10.2023
Installierte Anlageneinzelleistung in kWp 0,82 kWp 8,20 kWp
Anzuwendender Vergütungssatz 00,00 Cent/kWh 08,20Cent/kWh
Aufteilung Gesamtanlage(9,02kWp) in % 9,0909 % 90,9090 %
Messkonzept (Überschußeinsp.) ja ja
Separate Erzeugungszähler [Ze] nein nein
Hauptmessung [Z1/Zü]

Z-Nr.:XXXX

ja ja; ab IBN Anlage 2 gemeinsam genutzt mit Anlage 1.
Zählerstand Zü am 30.10.2023 [2.8.0] Lieferung k.a. kWh k.a. kWh

Abrechnungsgrundlage der beiden PV-Anlagenteile ab Inbetriebnahme des PV-Anlagenteil 2 mit gemeinsamer Hauptmessung Z1

Die PV-Anlage 1 (Mikro-PV) wird bis Inbetriebnahme des PV-Anlagenteil 2 zu 100% mit dem Vergütungssatz 00,00 Cent/kW über die Hauptmessung [Zü] abgerechnet.

Ab Inbetriebnahme der PV-Anlage 2 am 30.10.2023 erfolgt die Aufteilung der eingespeisten Energiemenge über die dann gemeinsam genutzt Hauptmessung [Z1/Zü] auf PV-Anlage 1 und PV-Anlage 2 jeweils anteilig nach der installierten Leistung der Einzelanlagen (bei Solarstromanlagen in kWp) im Verhältnis zur installierten Leistung der Gesamtanlage an der gemeinsamen Messeinrichtung [Z1/Zü], vgl. §32 Abs. 3 EEG 2014;

§24 Abs. 3 EEG 2017/2021/2023

Berechnung PV-Anlage 1 (Mikro-PV) PV-Anlage 2 mit Speicher
Zählerstand [Zü/Z1] Zählwerk 2.8.0 x Anteilfaktor1 x Vergütungssatz

x 09,09 % x 00,00 Cent/kWh

x Anteilfaktor2 x Vergütungssatz

x 90,91 % x 08,20 Cent/kWh

Für technische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

i.A.

Ich vermute mal, dass dies aus der Anmeldung des BKW und dem darangehenden Verzicht auf eine Vergütung einhergeht.

Ich werde jetzt mal versuchen, dies mit dem Netzbetreiber zu klären. Wollte euch dies aber nicht vorenthalten, und bin auf eure Meinungen dazu gespannt.

Das_Harry

Das ist das normale Verfahren bei der Errichtung einer weiteren Anlagen neben einer schon vorhandenen. Da wird dann nicht der Ertrag jeder einzelnen Anlage gemessen, sondern die Einspeisevergütung prozentual der Anlagengröße berechnet. Und eigentlich kann man ja froh sein, daß das so pragmatisch gehandhabt wird.

Vermutlich hast du halt im BHK-Antrag angegeben, daß du auf die Einspeisevergütung verzichtest.

Oliver

Wahrscheinlich habe ich das so angegeben, aber ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass so eine Anmeldung beim Netzbetreiber 5 - 6 Monate dauert.

Am Ende vom Tag wird es bei den horrenden Beträgen von denen wir hier reden (90% von 8,2 ct/kWh) meinem zukünftigen Reichtum nicht schaden ;-Þ

Warum hast du dein BKW nicht bei der Anmeldung mit einbezogen oder abmelden und die Module und WR der neuen Anlage hinzufügen.

Bin ich auch mal drauf gespannt ... Hab auch drei Module vom BKW mit dem alten WR noch auf dem Dach (macht Sinn wegen teilweise Verschattung von einer Nachbargaube), dazu 17 neue und warte drauf, daß mein Elektriker die Anmelderei endlich abschließt ... Er hatte auch gemeint, daß es da ggf. ein Abzug geben könnte. Ich will, wenn es soweit ist, das BKW abmelden und alles als neue Anlage anmelden

Weil ich die Anmeldung nicht selber gemacht habe, sondern ein freundlicher Elektriker, und 2.) hatte ich zu dem Zeitpunkt eher mit einer Verweigerung des BKW gerechnet, da ich den mittlerweile sehr bekannten Deye SunG600 hatte, zu dem es damals noch kein externes Relais gab.

Aber wie gesagt, werden die fehlenden 0,738 ct/kWh bei meiner Anlagengröße (9 kWp) und der damit verbundenen kaum vorhandenen Einspeisung keinen allzu großen Einfluss auf den Kapitalertrag haben

@das_harry Wirst dich wundern, meine 3,2kWp Anlage mit 14ner Akku musste auch im Sommer ordentlich abgeregelt werden... da bleibt schon noch was über, es sei denn du hast noch ein BEV zum befüllen.

Da muss ich ja dann auch aufpassen mein BKW in dem Zuge abzumelden, oder auf die Einspeisung zu bestehen. Mal noch mal meinen Eli fragen wann er denn so weit ist mit meinen vorausgefüllten Papieren.

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Nehmen wir mal rein hypothetisch an, ich würde von 365 Tagen im Jahr an 250 Tagen durchschnittlich 10 kWh ins öffentliche Netz einspeisen, dann würde die Kürzung nur ca. 20,50 € ausmachen. Also statt 205€ bekäme ich nur 184,50 € vergütet.

Trotzdem bin ich mal auf die Antwortmail gespannt.

Also ich hatte ein ähnliches Thema, weil ich mit einem BKW gestartet bin und dann nach und nach die Anlage auf dem Garagendach bis auf 9 Module erweitert habe.

Natürlich war in der Anmeldung des BKW auch der Passus, dass ich auf die Einspeisevergütung verzichte.

Ich habe dann mit Inbetriebnahme der Hauptanlage (in deren Gesamtleitung ich schon die 600W des BKW eingerechnet habe) dies im MaStR als "in Betrieb" und das BKW als "außer Betrieb" gemeldet - am selben Tag. Somit entstand hinsichtlich des NB überhaupt keine Veranlassung, hier 2 Anlagen bewerten zu müssen.
Zudem hat er glücklicherweise "alles" bisher eingespeiste (2.8.0) vergütet, obwohl ich bei Inbetriebnahme der Anlage ihm auch den Stand des Einspeisezählers genannt habe.

Ist wahrscheilich Glückssache mit den Netzbetreibern :wink: .

Nächste Woche ist es bei mir genau ein Jahr her und meine Anlage steht im MSTR immer noch als ungeprüft, nur den gleichzeitig angemeldeten Akku haben sie mittlerweile "geprüft". Zumindest hab ich bereits eine Abschlagszahlung zugesagt bekommen, 12€ mtl. ;). Bin mal gespannt, ob sie mein seit 2021 angemeldetes BKW auch in Abzug bringen.

Sodele,

hat etwas gedauert, aber ich habe eine Antwort bekommen.

Tatsächlich berufen die sich darauf, dass ich bei der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes auf die Einspeisevergütung verzichtet habe.

Ich hatte auch kurz überlegt, ob ich die Anlage abbauen soll, aber schlussendlich ist es mir an der Stelle auch Wurscht.

Durch die Einspeisevergütung/ die Differenz von ca. 1 Cent/kWh werde ich bei meiner Anlage eh nicht Reich werden. Außerdem liegt mein Fokus mehr auf Eigenverbrauchsoptimierung als auf Einspeisung.

Geärgert hats mich trotzdem.

Allen noch ein Frohes Sonne-ernten Ihr Solarbauern

Hallo Das_Harry,

du kannst deinen Verzicht auf die Einspeisevergütung widerrufen. Einfach einen Zweizweiler an den Netzbetreiber. Warum willst du denen deinen Strom schenken?

UND da wundert sich hier so mancher ... wenn man besser gar nix anmeldet :rofl:

Ist immer das gleiche wer viel Fragt bekommt viele Antworten .. mit der dazugehörigen Bürokratie