Hallo Gemeinde
Ich wollte euch mal nach eurer Meinung/ Einschätzung fragen.
Ich habe im letzten Jahr mir eine PV-Anlage aufs Dach gezimmert.
Da ich festgestellt habe, dass ich Zwei Module Weniger als geplant verbauen kann, und um die Zeit bis zur Anmeldung zu nutzen, habe ich eben diese zwei Module als BWK angeschlossen und versucht über Marktstammdatenregister (das war einfach) und Netzbetreiber (BonnNetz) anzumelden.
Wie unten zu sehen ist, habe ich am 27.06.2023 die Anmeldung beim Netzbetreiber online eingereicht. Seit dem habe ich bis Anfang dieser Woche nichts mehr von Ihm gehört, es war mir aber auch egal.
Nun habe ich zum 30.10.2023 endlich meine PV-Anlage in Betrieb nehmen können, und musste echt Staunen, als ich nachfolgende Email erhalten habe.
Sehr geehrter Herr Das_Harry,
wir bedanken uns für Ihre Anmeldung einer 0,82 kWp / 0,6 kW (Wechselrichter-Ausgangsleistung) Mikro-PV-Anlage.
Die zur Anmeldung Ihrer Mikro-PV-Anlage erforderlichen Unterlagen liegen uns jetzt vollständig vor. Vielen Dank.
Nach Rücksprache mit unserem Messstellenbetreiber ist der bei Ihnen vorhandene Strom-Zähler (XXX) bereits ein Zweirichtungszähler,sodass bei Ihnen zum dauerhaften Betrieb Ihrer Mikro-PV-Anlage kein Zählerwechsel durchgeführt werden muss.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrer PV-Erzeugungsanlage.
Messkonzept und Vergütung von mehreren Erzeugungsanlagen (gleicher primär Energieträger, hier Sonne) an einem Zähler
Das in Ihrem Fall anzuwenden Sonder-Mess- und Speicherkonzept finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme im Anhang dieser E-Mail.
Berechnung der PV-Anlagenteile 1 und 2 Objekt: xxxx, Bonn; Das_Harry (Anl.1) [Vg-Nr. XXXX] (EEP-ID: XXXX) und (PV-Anl. 2) [Vg-Nr. XXXX] EEP-ID_XXX
Anlagen-Daten
PV-Anlage 1 (Mikro-PV) PV-Anlage 2 mit Speicher Tag der Erstinbetriebnahme 27.06.2023 30.10.2023 Installierte Anlageneinzelleistung in kWp 0,82 kWp 8,20 kWp Anzuwendender Vergütungssatz 00,00 Cent/kWh 08,20Cent/kWh Aufteilung Gesamtanlage(9,02kWp) in % 9,0909 % 90,9090 % Messkonzept (Überschußeinsp.) ja ja Separate Erzeugungszähler [Ze] nein nein Hauptmessung [Z1/Zü] Z-Nr.:XXXX
ja ja; ab IBN Anlage 2 gemeinsam genutzt mit Anlage 1. Zählerstand Zü am 30.10.2023 [2.8.0] Lieferung k.a. kWh k.a. kWh Abrechnungsgrundlage der beiden PV-Anlagenteile ab Inbetriebnahme des PV-Anlagenteil 2 mit gemeinsamer Hauptmessung Z1
Die PV-Anlage 1 (Mikro-PV) wird bis Inbetriebnahme des PV-Anlagenteil 2 zu 100% mit dem Vergütungssatz 00,00 Cent/kW über die Hauptmessung [Zü] abgerechnet.
Ab Inbetriebnahme der PV-Anlage 2 am 30.10.2023 erfolgt die Aufteilung der eingespeisten Energiemenge über die dann gemeinsam genutzt Hauptmessung [Z1/Zü] auf PV-Anlage 1 und PV-Anlage 2 jeweils anteilig nach der installierten Leistung der Einzelanlagen (bei Solarstromanlagen in kWp) im Verhältnis zur installierten Leistung der Gesamtanlage an der gemeinsamen Messeinrichtung [Z1/Zü], vgl. §32 Abs. 3 EEG 2014; §24 Abs. 3 EEG 2017/2021/2023
Berechnung PV-Anlage 1 (Mikro-PV) PV-Anlage 2 mit Speicher Zählerstand [Zü/Z1] Zählwerk 2.8.0 x Anteilfaktor1 x Vergütungssatz x 09,09 % x 00,00 Cent/kWh
x Anteilfaktor2 x Vergütungssatz x 90,91 % x 08,20 Cent/kWh
Für technische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
i.A.
Ich vermute mal, dass dies aus der Anmeldung des BKW und dem darangehenden Verzicht auf eine Vergütung einhergeht.
Ich werde jetzt mal versuchen, dies mit dem Netzbetreiber zu klären. Wollte euch dies aber nicht vorenthalten, und bin auf eure Meinungen dazu gespannt.
Das_Harry