Netzbetreiber will ggf. Netzanschluss wegen fehlendem Nachweis eines Elektroinstallateurs einer Inselanlage kündigen

Das sind auch NH-Sicherungen. Ich hatte Mal nen Elektriker der hat die mit der Zange gezogen. Das Problem wird sein, dass der, um den es in dem Beispiel ging, die Sicherungen selbst wieder einsetzen würde. So meine Einschätzung. Aber es ging ja nicht darum, dass die Stromrechnung nicht bezahlt wurde sondern, dass ein rücklaufender Zähler existierte und dieser ausgenutzt wurde. Die Lösung heißt dann Zweirichtungszähler. Möglicherweise wird der Einbau verhindert und dann wird der Strom außerhalb abgestellt.

Ich bin sicher, dass die Leitung nicht wegen dem Stromklau gekappt wurde, die Kosten könnten die ja übern Gerichtsvollzieher einholen.

Der Netzbetreiber kann die nicht VDE4105 konforme Anlage aber auch nicht am Netz lassen.

Der Netzbetreiber darf aber auch nicht ins Haus gehen und die PV abklemmen. Abgesehen davon, was würde den Hausbezitzer daran hindern Diese wieder anzuklemmen.

Was bleibt dann übrig?

dulden, mit fetten strafzahlungen

wenn der dann einen geistesblitz hat und die straße außerhalb des grundstückes aufgräbt, trägt der netzbetreiber auch die kosten dafür.

außerdem hat der netzbetreiber eine versorgungspflicht!

das ist auch so schon lächerlich was der netzbetreiber sich geleistet hat. man hätte auch eine auflage für den weiterbetreib machen können zb keine verbindung mit dem hak

und nur ein ladegerät für den akku zugelassen.

aber scheinbar wollt da jemand zeigen wieviel macht man hat. mafiöse methoden, wenn du uns das schutzgeld nicht zahlst stellen wir den strom ab

Ebenso hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Wenn er das Netz gefährdet muss er getrennt werden. Und es gibt immer wieder welche die das auf die harte Tour erfahren müssen während fast 100% sich ausreichend an die Regeln halten.

das ist nur ein behauptung seitens des netzbetreibers ohne beweis.

ein wr der die anforderung erfüllt aber kein zertifikat hat, gefährdet das netz nicht.

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Genauso könnte ja ein zugelassener WR mit Zertifikat mit einer Anlage betrieben werden ohne Anmeldung.

Der gefährdet das Netz solange bis er angemeldet ist und dann sofort nicht mehr :wink:

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Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur (Kapitel 7.2 - Inselanlagen) bezieht sich auf § 5 Nr. 12 EEG sowie 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG. Beide Abschnitte sind im EEG 2023 entfallen.

Das gleiche Gilt übrigens auch für das Urteil aus:

Auch dieses Urteil bezieht sich auf die entfallenen Paragraphen unter § 61a Nummer 2 EEG 2017 und ist damit obsolet.

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Mal wieder Zwischenstand, nach meiner Frage an den NB zur Rechtslage und dem Hinweis, das in seinen Verweisen nichts dazu steht, ist immer noch Ruhe...

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Das bedeutet doch, dass ich eine PV in meine Gartenlaube setzen darf, dort damit einen Akku lade, und abends klemm ich den Akku ab, geh ins Haus, schließ den Akku an meinem Wechselrichter an und nutze diesen.

Vom Netz getrennt. Stimmt das so?

Nur wenn auf dem Grundstück kein Netzanschluss vorhanden ist oder so ähnlich, kommen bestimmt die Einwände. :innocent:

Das ist eben die Frage. Dann wäre sie genehmigungspflichtig. Wenn man quasi gezwungen wäre, die Gartenlaube am Haus anschließen zu müssen. Denn in der Laube selbst ist kein Strom vorhanden.

ach ja immer wieder belustigend solche diskussionen zu erleben.

die leute die es besser wissen, sollen doch versuchen es anzumelden :sweat_smile:

Ich habe es versucht. Ohne Wechselrichter anmelden geht nicht. WR mit 0W oder -0,1W Leistung geht nicht.

Mobile Anlagen waren doch noch nie ein Problem. Dein WR muss natürlich getrennt vom Netz sein.

Welcher? Der in der Gartenlaube hat kein Netz, da liegt keine Leitung. Der im Haus hat natürlich Netzanschluss, aber da stöpsel ich auch nur den Akku an.

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Das hat dann aber mit Insel nichts mehr zu tun. Du hast Strom, der über eine Insel gespeichert wurde, den du dann in ein System mit Netzanschluss einspeisen willst und wo dieser Strom evtl. auch ins öffentliche Netz geht.

Keine Ahnung, wie da die rechtliche Situation ist.