Das würde bedeuten, eine Insel ist eine Insel wenn WR keine Verbindung zum Netz hat, aber der Akku könnte ja dann wenn Sonne fehlt, per Ladegerät geladen werden. Wer erstreitet mal ein Grundsatzurteil...
Dann müsstest du den Akku aber jedes mal von der primären Anlage abklemmen.
Sobald der Akku mit einem anderen System/Anlage zeitgleich verbunden ist, könnte über diese Anlage ja ein Rückwirkung erfolgen.
und da greift §13 der NAV
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur
nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und
instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des
Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;
@pvjunky Die Rückwirkung im Sinne des Gesetzes halte ich bei einem Ladegerät für nicht vorhanden. Viele von uns verwenden regelmäßig Ladegeräte ohne Rückwirkung auf das Netz. Ich lasse mein USB Ladekabel nicht durch den Netzbetreiber oder einen Elektriker einstecken.
Ich verstehe ja deinen Gedanken, aber wenn der Billigwechselrichter aus China im Fehlerfall die AC Spannung durchreicht auf den Akku,
und dein Ladegerät hops geht und das selbe macht und dadurch unsynchron AC-Spannung eingespeist wird, wird der NB und auch die Nachbarn nicht erfreut sein.
Ich würde das Thema nicht unterschätzen und der Netzbetreiber muss sich ja absichern.
Sobald auch nur im entferntesten eine Verbindung zum Netz des Betreibers besteht, ist es keine Insel mehr.
Auch wenn die Verbindung aktuell nicht besteht und aber relativ schnell hergestellt werden könnte, versteht der NB keinen Spaß mehr.
Wir hatten diese Woche das Thema, da ich gerade den TREI Schein mache bei der Elektro-Innung in München.
Ja, wem ist das noch nicht passiert?
Das 230 Volt IT Netz seines Hybridwechselrichters bekommt einen Kurzschluss zur speisenden Batterie.
Schon haben wir wieder das Perpetuum Mobile. Das läuft und läuft …
Meist verkehrt sich dann die Funktion des Batterieladegeräts zur gleichen Zeit in ihr Gegenteil und macht Wechselstrom aus Gleichstrom.
Du kannst von Glück reden, wenn das ganze Viertel dann nur auf 48 Volt DC läuft.
Das ist doch ganz einfach, ein Ladegerät ist ein Ladegerät und hat keinerlei Rückwirkungen auf das Netz, so wie alle Haushaltsgeräte die nicht zur Einspeisung gebaut wurden. Diese Funktion Einspeisen ins Netz macht den unterschied. So lange der nicht gegeben ist... muss aber sicher erst von einem Gericht bestätigt werden, vorher nehmen die VNB das so sicher nicht hin. Zumal würde das für mich nur bei einer PV Analge bis 3,5kWp interessant sein, alles andere Produziert so viel Strom mehr den ich gerne Verkaufe und damit den ROI verbessere.
Damit kann man sich den Hintern abwischen weil es nur eine Meinung eines Autoren ist und nichts mit der Realität zutun hat. Im Marktstamm Datenregister steht genau was eine Insel ist und was nicht. Und deine persönliche Meinung dazu ist auch irrelevant. Weil wenn deine Meinung richtig wäre, hättest du deinen Netzanachluss nicht kündigen brauchen.
Auch wenn ich dein Projekt respektiree und als recht sportlich sehe, sehe ich dein Projekt trotzdem sehr fragwürdig.
Weil Energie verschenkt wird und somit nicht zum Klimaschutz beiträgt.
Weil Wirtschaftlich schwachsinnig, wenn man Einspeisevergütung verschenkt und Anlagen überdimensionieren muss um Autark zu sein.
Da braucht es kein Gericht - die Sachlage ist da eindeutig.
Du denkst/argumentiert für den Ideal/Normalfall, aber nicht für den Fehlerfall, sprich du gehts von einem Ladegerät aus das funktioniert.
Wenn das Ladegerät aber z.B. von dem Wechselrichter der auch an dem Akkus hängt durch Übertrom/Überspannung zerstört wurde
und nun einen Schluss auf das Netz den NB hat, es braucht ja nur durchleiten - Erzeuger ist der Wechselrichter.
@pvjunky Das kann einem mit jedem anderen Gerät, dass Strom bezieht, ob aus Deutschland oder sonst woher, auch passieren. Und den Staubsauger wirst du wohl nicht anmelden.