Netzbetreiber und Schuko

@exiloesi

Danke für den Hinweis. Bei SMA habe ich ein paar Infos dazu gefunden.

@All

Da ich technischen Austausch bevorzuge, habe ich den Thread wohl etwas offtopic abgelenkt.

Sorry. Gelobe Besserung.

Dieser Thread war ja doch eher auf die rechtliche Situation ausgerichtet.

Da hab ich doch eher wenig Plan und hab im Thread viel interessante Infos gefunden und anschließend auch

selber etwas recherchiert.

Superspannend und hässlich finde ich, dass Inselanlagen nur dann nicht unter die Registrierungspflicht fallen,

wenn nicht mal ein "mittelbarer" Zugang zum Netz besteht.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Wenn man das Hausnetz nutzt und per Relais vom Versorgungsnetz trennt gilt das immer noch als mittelbare

Möglichkeit zur Einspeisung.

Man muss wohl ein vollständig getrenntes Verteilnetz möglichst inkompatibel hochziehen, um nicht unter die

Registrierungspflicht zu fallen.

Z.B. ein komplett getrenntes 24V/DC-System ohne jegliche Netzanbindung würde vermutlich nicht unter die Registrierungspflicht fallen.

Für Winzigleistungen könnte man sogar 12V in Betracht ziehen, dann passt wenigstens der gesamte Campingkram ins System.

Oder man muss auf ne Almhuette ziehen, wo es keine Versorgung durch Netzbetreiber gibt. Dort wird vermutlich auch ein eigenes 230V-Netz

nicht unter die Registrierungspflicht fallen....

Die Regelungen erscheinen mir schon sehr stark aus der Feder der Versorger und Netzbetreiber zu stammen, um DIY möglichst

unattraktiv zu machen.

Die Registrierung wiederum geht grundsätzlich von Voll- oder Teileinspeisung aus und ruft somit den Netzbetreiber auf den Plan,

und einige Netzbetreiber wiederum rücken den Leuten dann hartnäckig mit Zählerumbau und Abnahmehazzle auf den Pelz.

Ziemlich übergriffige Gesamtkonstellation.

@markus7e9

Du giltst nur dann als Insel, wenn Du ein Netz hast, welches keine 230/400V 50 Hz erzeugt oder wenn vor Ort kein öffentliches Netz installierst ist (Stichwort Gartenlaube). In allen anderen Fällen ist die Anlage rechtlich gesehen anmeldepflichtig, also auch dann, wenn sie technisch so gestaltet ist, daß ein Umschalten gar nicht möglich ist. Willkommen in deutschen Landen!

Formal gesehen wird dabei immer auf einen Wechselrichter verwiesen, den Du bereits bei einem einfachen DC-DC-Wandler mit der Platinengröße einer Streichholzschachtel hast. Konkrete Spannungen oder Frequenzen werden eigentlich gar nicht genannt. Du kannst also froh sein, daß Du noch Deinen Solartaschenrechner ohne Anmeldung betreiben darfst. Die Schwierigkeit, die hier vorliegt, ist, daß der Gesetzgeber mit Sicherheit gute Juristen hat, aber vermutlich recht wenig E-Techniker.

Schuko:

Auch ich sehe das Hauptproblem darin, daß die technische Thematik von den Sachbearbeitern am Schreibtisch beim VNB vermutlich überhaupt nicht verstanden wird. Das heißt, Du erzählst denen etwas mit bestimmten Worten, sie hören Dir aber nur mit einem halben Ohr zu, denken im Kopf aber an eine völlig andere Konstellation und machen dann die Pferde scheu. Viele Solarfreunde erkennen dieses Problem, haben auf (teure) Mißverständnisse aber überhaupt keine Lust und melden ihre Anlage daher erst gar nimmer an, wodurch sich der Gesetzgeber am Ende selber ins eigene Knie schießt.

Gretchenfrage:

Was wäre eigentlich rein rechtlich, wenn man ein IT-Netz baut, welches nicht 50 Hz hat, sondern beispielsweise 60 Hz? Denn diese Frequenz wird ja auch gegen Geld vom VNB nicht geliefert. Hätte man dann automatisch ein echtes Inselnetz?

Daniel

Dafür bräuchte es Quellen, ich bezweifle das. Mein Kenntnisstand ist ein anderer. Ich erinnere mich an einen Passus, wo es heißt, das eine Insel keine direkte oder indirekte Verbindung zum Netz haben darf. Indirekt wäre, dass du z.B. einen Insel-Akku aus dem Netz lädst. Wenn es komplett getrennt ist und nicht auf einfache Weise verbindbar, ist es eine Insel, die nicht angemeldet werden muss.

Hab mal was gesucht:

Zitat dort: "Photovoltaik-Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Niederspannungsnetz sind gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig."

[quote data-userid="8074" data-postid="86857"]Zitat dort: "Photovoltaik-Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Niederspannungsnetz sind gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig."[/quote]Rischtisch, das mußt Du nur im MaStR eintragen. Wenn die BNetzA das allerdings an den jeweiligen VNB petzt, wie andere hier im Forum schon geschrieben haben, dann riecht ja der VNB am Ende doch wieder Lunte und macht Theater.

Aber selbst wenn er bei kompletter Trennung ruhiggestellt und das Theater mit allen verbundenen Kosten "nur" auf eine Halbinsel (Nulleinspeise-Hybrid-WR) beschränkt wäre, ist es mindestens Laien schwer vermittelbar, warum der VNB ihn bei einem Nulleinspeise-Hybrid-WR-Verbraucher piesackt und beim Betrieb einer neuen Waschmaschine nicht. Einfach gestrickte Menschen wie ich, die ausschließlich logisch denken können, tun sich damit schwer.

Daniel

Nee, so stimmt das ganz sicher nicht.

Nur MaStrR ohne Netzbetreiber gibt es nicht, weil das Stammdatenregister ausscließlich die Fälle Volleinspeisung oder Teileinspeisung vorsieht.

Eine Insel, die so inselig ist, dass sie auch von der BNA als Insel betrachtet wird, kann nicht angemeldet werden.

Zitat zu den Inselanlagen aus meinem obigen Link zum Stammdatenregister:

"Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden."

Die entscheidende Frage ist also: Was gilt nicht mehr als "mittelbar"? Was ist inselig genug?

Die Formulierungen dazu sind schwammig und es wird im juristischen Streitfall wohl das Recht des Stärkeren gelten.

Weniger schwammig erscheint mir das Thema "ortsfest".

Ebenfalls aus meinem obigen Link:

"Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend..."

Anscheinend gilt die Registrierungspflicht nur für ortsfeste Anlagen.

Bewegbares Campingequipment wäre demnach nicht anmeldepflichtig.

...sonst kommt man ja irgendwann an den Punkt bei dem jeder, der noch ne ausgediente Autobatterie in der

Garage rumstehen hat, als Betreiber eines Energiespeichers gilt (mit willkürlich unterstellter Netzanbindung) und der Registrierungspflicht unterliegt....

Hallo zusammen, ich habe zwei Stromzähler im Haus. Einmal für den Hausstrom und einer weiterer für den Heizstrom (Wärmepumpe). Kann ich jeweils pro Zähler ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt betreiben? Oder gelten die 600Watt pro Haushalt?

Danke und Grüße,

Nick

Die 600W-Grenze ist keine Frage der Zähler, sondern der verlegten Kabel und des Leitungsschutzes.

Wenn du z.B. ne 16A Absicherung und entsprechende Verkabelung hast und mit z.B. 2A einspeist, dann kannst du an einer anderen Steckdose dieses

Leitungsstranges dauerhaft 18A Strom ziehen, ohne dass die Sicherung anspricht.

Und je nachdem wo im Leitungsstrang du diese 18A ziehst, ergeben sich auf manchen Kabelstrecken gleichermaßen

die 18A Strombelastung. Da die Verkabelung aber für 16A gedacht ist, ergibt sich eine etwas überhöhte Belastung der Leitungen

und auch bei den Steckkontakten, die ja üblicherweise nur für 16A (manchmal sogar nur 10A) ausgelegt sind.

Wenn ich mich richtig erinnere ergab sich die 600W-Grenze aus einer Absicherung mit 16A mit Auslösecharacteristik B und einem Kabelquerschnitt von 2.5qmm.

Die zusätzlichen ca. 2.6A einer 600W-Einspeisung würde man gerade noch akzeptieren, obwohl die mitgenutze Installation dafür nie gedacht war.

Es gibt aber auch Hausinstallationen mit 10A-Sicherung und 1.5qmm Leitungen, in einen solchen Strang dürfte man nicht mal die üblichen 600W einspeisen.

Da Laien diese Zusammenhänge oft nicht kennen und auch nicht beurteilen können was die vorhandene Installation im Haus hergibt, oder was man evtl. ändern müsste,

deshalb kommt oft die Forderung, dass auch für Steckersolar eine Abnahme durch eine Fachkraft stattfinden sollte/müsste etc.

Wenn ich richtig informiert bin, pro offiziellem Zähler. Wobei dein Versorger bei Heizstrom vielleicht keine Einspeisung zulässt. Da gibt es ja besondere Verträge.

[quote data-userid="6363" data-postid="86919"]Zitat zu den Inselanlagen aus meinem obigen Link zum Stammdatenregister:
"Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden."

Die entscheidende Frage ist also: Was gilt nicht mehr als "mittelbar"? Was ist inselig genug?[/quote]Diesem Irrtum war ich im Sommer auch schon aufgesessen und mußte mich korrigieren. Tatsächlich muß bei der MaStR-Anmeldung wohl jede WR-Produktion rechtlich gesehen angemeldet werden, aus technischen Gründen geht dies aber nur ab einer Einspeisung und sei diese noch so klein. Heißt: Die Nulleinspeiser "müssen" zwar, "können" aber nicht. Zumindest habe ich das so verstanden, lasse mich aber gerne korrigieren.

Daniel

1 „Gefällt mir“

Nulleinspeiser haben doch oft keine Inselanlage, die ist mit dem normalen Netz verbunden, es wird nur dafür gesorgt, dass (möglich) nichts eingespeist wird. Sowas muss dann natürlich angemeldet werden.

Muss ich dann meine Anlage im Camper anmelden?

Es gibt offenbar unterschiedliche Ansichten zu "mittelbar".

Während der Leitfaden der BNA vollständig die Übergriffigkeit der Versorger unterstützt:

"Sofern es jedoch in an-deren Fällen eine Verbindung gab, muss diese technisch und rechtlich dauerhaft, ohne einseitige Wiederher-stellungsmöglichkeit gekappt sein, um den Anschluss des Eigenversorgers im Sinne von § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG zu beseitigen. Bestehende Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse müssen folglich gekündigt bzw. beendigt und der ehemalige Anschluss vom Netzbetreiber technisch dauerhaft gesperrt werden."

Gibt es auch juristisch orientierte Fachleute, die das anders sehen, wie ein Link von voltmeter zeigt:

1 „Gefällt mir“

[quote data-userid="6363" data-postid="87228"]Gibt es auch juristisch orientierte Fachleute, die das anders sehen[/quote]Ich habe da ebenfalls massive Zweifel, ob das Gesetz überhaupt rechtens ist, weil es Dich in unzulässiger Weise in Deiner Freiheit beeinträchtigt. (Du verursachst ja keine Kosten, gefährdest oder beeinträchtigst ja auch niemand, Du kaufst lediglich weniger kWh bei Deinem Versorger.) Aber wahrscheinlich müssen wir erst einmal den ersten Präzedenzfall abwarten.

Daniel

@halsbonbon Moin René, ich habe im Heizstromkreis 3 freie Sicherungsautomaten und habe die PV dort direkt angeschlossen. Also ohne Steckdose. Ich habe auch einen Rundsteuerungsempfänger mit möglichen Abschaltzeiten. Abgeschaltet wurde in den letzten 20 Jahren noch nie. Meine Stromzähler sind in diesem Jahr von meinem Netzbetreiber gegen digitale ausgetauscht worden, ohne das ich das beantragt hatte. Daher bin ich hier auf der sicheren Seite bzgl. Rücklaufschutz und kann auch sehen was ich einspeise. Ich habe allerdings das BKW noch nicht angemeldet und würde das jetzt einfach mit jeweils 300Watt pro Stromzähler und Stromkreis machen. Dann bin ich in Summe bei 600Watt offiziell :wink: Oder ich melde das erstmal nicht an und warte einfach mal ab was passiert.

Danke und viele Grüße und einen guten Rutsch,

Nick