Netzbetreiber und Schuko

@stok3r Ganz herzlichen Dank für deinen Einsatz! Die Stadtwerke bei uns (Netzbetreiber hier im Ort in BaWü) verwenden ein Anmeldeformular das genau die gleichen viel zu weitreichenden Passagen beinhaltet, wie bei deinem Netzbetreiber zuerst. Das habe ich auf der Homepage bereits gefunden.

Jetzt frage ich mich, wie bei der Anmeldung vorgehen?. Ich möchte die Anlage auf jeden Fall melden, da ich dann ruhig schlafen kann. Also Markstammdatenregister und Netzbetreiber. Ein digitaler Zähler mit Rücklaufsperre (kein Zweirichtungszähler) ist bereits bei mir verbaut.

Ich schwanke zwischen: Eigenes Anmeldeformular anwenden und Antwort ignorieren. Hier findet sich z.B., dass man dann der Anmeldepflicht bereits nachgekommen ist. Oder direkt dein verlinktes Formular von Netze BW an die Stadtwerke senden? Dann kann ich noch das NetzeBW-Logo durchstreichen und die Stadtwerke draufschreiben. Im Prinzip legt man es dann auf Diskussionen an, allerdings zeigt es auch, das Vorgehen eines "großen" Netzbetreibers in BaWü, an dem sich dann evtl. die Stadtwerke orientieren/absegnen könnten.

Insgesamt total absurd, dass ich für eine einfache Balkonsolaranlage deshalb schon 3 Abende recherchiere....

Edit (sorry für die vielen Edits): Nur um nochmal klarzustellen: Es handelt sich bei den Formularen der Netze-BW und unserer Stadtwerke um 1:1 dasselbe Formular. Layout, Text, Formularfelder sind genau gleich. Lediglich Logos, E-Mails und der TAB-Formular-Name sind ausgetauscht und eben der ehemalige Passus von Netze BW. Stand meiner Stadtwerke: 09/2022, Stand Netze BW: 10/2022.

Besonders amüsant ist jedoch die Ergänzung bei dem Formular der Stadtwerke auf einer zusätzlichen Seite:

Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der
Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene

Endstromkreise eingespeist werden. Diese darf nur von einem Elektroinstallateur eingebaut werden
.

[quote data-userid="10414" data-postid="77166"]

Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der
Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene

Endstromkreise eingespeist werden. Diese darf nur von einem Elektroinstallateur eingebaut werden
.
[/quote]Also das wäre mir zu doof. Überleg mal, wieviel Deiner wertvollen Zeit das kostet. Bestell Dir im Web eine powerCon-Kombination aus Steckdose/Stecker und ggf. einen zweipoligen Spannungsprüfer, bau's selber sorgfältig ein und dann antwortest Du dem VNB, das sei installiert. Die powerCon ist deutlich billiger als die Wieland-RST20! Danach versicherst Du, daß die Steckdose von einem Elektroinstallateur eingebaut wurde. Wenn der VNB pampig wird, fragst Du sie, ob sie schon mal die fünf Buchstaben D, S, G, V und O gehört haben, denn es geht die nichts an, wer bei Dir an der Hausverkabelung etwas herumschraubt. Allerspätestens nach der UV ist das Dein Reich, Dein Home und Dein Castle.

Daniel

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Danke dir! Der Tipp mit den Neutrik-Buchsen ist gut. Kannte ich nur vom Audio-Bereich. Woanders habe ich gelesen, dass auch dieser Stecker die VDE-Norm erfüllt. D.h. abknipsen und verdrahten (lassen vom Fachmann natürlich :wink: Wo kämen wir sonst hin?). Stimmt das? Ich verstehe nicht so recht, warum ein FI am Schuko-Stecker die Norm erfüllen soll, ein NA-Schutz aber nicht. Die Kontakte liegen ja immer noch blank.

[quote data-userid="10414" data-postid="77446"]Ich verstehe nicht so recht, warum ein FI am Schuko-Stecker die Norm erfüllen soll, ein NA-Schutz aber nicht. Die Kontakte liegen ja immer noch blank.[/quote]Nee, da vermengst Du etwas. Der FI/RCD ist ein Fehlerstromschutzschalter bzw. genau gesagt "Summenstrommesser". Das Ding macht eigentlich erschreckend wenig: Genau der Strom, der durch einen Außenleiter wegfließt, muß auch durch den Neutralleiter wieder zurückfließen mit einer Toleranz von bis zu 30 mA. Sobald das verletzt ist, löst der FI/RCD aus und trennt alle drei Außenleiter in der UV.

Der NA-Schutz macht eigentlich etwas ganz anderes: Wenn der Elektriker vom VNB irgendwo an der Leitung schafft, dann schaltet er sie vorher spannungsfrei. Wenn jetzt Deine Solaranlage keinen NA-Schutz hätte, dann könnte sie mit dem WR die vom Netz freigeschaltete Hausverkabelung unter Spannung setzen, was für unseren Elektriker ein elektrisierendes Erlebnis werden könnte, wenn...

...ja, wenn er vergäße, das freigeschaltete Hausnetz vorschriftsmäßig zu erden (also Punkt 4). Dazu nochmal zur Erinnerung, weil man es nicht oft genug wiederholen kann:

Mit dem NA-Schutz muß der WR von sich aus in solchen Fällen die Stelle, an der er einspeist, sofort spannungsfrei schalten. Das heißt, auch, wenn Du den Schukostecker vom WR ziehst und über beide Pole mit der Zunge abschlotzt, darfst Du keine geschossen kriegen. (Anstelle der Zunge kann man auch ein DMM oder einen zweipoligen Spannungsprüfer nehmen.) Mit dem FI/RCD hat das nichts zu tun, weil der WR an einer ganz anderen Stelle sitzt und die Summe des Stroms, den er auf dem Außenleiter einspeist und vom Neutralleiter erhält, wieder 0 A ergäbe - und dann löst der FI/RCD nämlich nicht aus. Deswegen ist der NA-Schutz so wichtig.

So schön und anschaulich das Beispiel mit dem Elektriker auch ist, aber für den Personenschutz gelten noch strengere Regeln als beim NA-Schutz. Der NA-Schutz soll eigentlich nur die Technik gegen solche ungewollten Spannungen absichern.

Daniel

Jedenfalls erfüllt ein blauer CEE Stecker (sog. Campingstecker) diese Anforderungen, und man ist auch mit Sicherheit phasenrichtig, was beim Schuko ja zweifellos nicht gegeben ist, wenn das eine Rolle spielt.

[quote data-userid="8271" data-postid="77528"]Jedenfalls erfüllt ein blauer CEE Stecker (sog. Campingstecker) diese Anforderungen[/quote]Leider nicht, denn der CEE-Stecker (egal, ob 3- oder 5-polig) hat ja genauso "offene" Kontakte wie ein Schukostecker. Da ist kein Unterschied. Die Verpolungssicherheit und die Zulassung für 16 A Dauerstrich ändern ja nichts am NA-Schutz.

Daniel

Wo steht denn die Anforderung, dass die Kontakte einen Berührungsschutz brauchen? Davon ist mir nichts bekannt.

[quote data-userid="8074" data-postid="77704"]Wo steht denn die Anforderung, dass die Kontakte einen Berührungsschutz brauchen? Davon ist mir nichts bekannt.[/quote]Na, deswegen machen sie doch die ganze Hetze gegen den Schukostecker, weil befürchtet wird, daß ein netzgeführter WR bei Ziehen des Steckers noch Spannung haben könnte. (Hat er auch, ein paar Millisekunden sogar.)

Ich find's auch albern.

Daniel

Der Schukostecker wird angewendet in einem Bereich der den Netzbetreiber nichts angeht. Hier wird er übergriffig. Von daher ist die Meldung beim Marktdatenstammregister und die formlose Meldung beim Netzbetreiber hinreichend.

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Sorry, ich wollte keine Diskussion um den Schukostecker und Netzbetreiber loswerden. Wurde hier ja schon hinreichend vom Threadersteller erläutert im Dialog mit Netze-BW. Genau da wären wir wieder beim Ausgangsproblem: Wie umgehen mit Netzbetreibern, die eine VDE-Normeinhaltung mit Installation haben wollen?

Mich nervt es einfach unglaublich an, dass die einzigen realistischen Optionen, die "unsauberen" Möglichkeiten sind, zu denen ich - damit ich möglichst wenig Aufwand habe - unrechtmäßig gedrängt werde.

  1. Nicht anmelden

  2. Wisch unterschreiben, obwohl die Angaben nicht stimmen, die man unterschreibt (z.B: einfach trotzdem Schuko, merkt eh keiner oder eben Dose selbst installieren. Powercon wurde ja als gute Alternative genannt. Wieland ist ja unverschämt teuer). Natürlich interessiert 2). letztendlich niemanden, der Netzbetreiber will sich einfach nur absichern.

oder eben alternativ: 3) sich auf eine Diskussion einlassen und eigenes Anmeldeformular verwenden bzw. das von Netze-BW (nachdem z.B. meine Stadtwerke einfach das alte Formular von Netze-BW kopiert haben).

Da ich zu 3) tendiere (wie der Threadersteller), wollte ich mal Einschätzungen dazu hören. Danke für die Einschätzungen :wink: 3) ist vermutlich einfach eine doofe Idee.

Ich glaube, der Hauptgrund ist, dass man einen Elektriker Vorort sehen will, der sich das alles anschaut. Da wird auch so viel behauptet, warum der Wieland nötig ist. Das meiste davon ist Unsinn bzw. steht in keiner Norm.

Der VNB hat auch gar nichts zu fordern. Dem hab ich lediglich zu informieren, dass ich ein Balkonkraftwerk betreibe, was mit max. 600 Watt einspeist. Irgendwelche Vorgaben kann der gar nicht machen, da überschreitet der seine Kompetenz.

[quote data-userid="8074" data-postid="77724"]Da wird auch so viel behauptet, warum der Wieland nötig ist. Das meiste davon ist Unsinn bzw. steht in keiner Norm.[/quote]Wieland RST20 ist nicht zwingend. Du kannst auch den deutlich billigeren powerCon nehmen, weil die eigentliche Schutzwirkung, daß Du die Kontakte nicht berühren kannst, da die gleiche ist. Er kostet halt nur weniger. ?

Daniel

Neutrik powerCon ist sicher eine gute Alternative. Aber ob es diesen Berührungsschutz überhaupt braucht, das ist bisher nicht abschließend geklärt. Es gibt, soweit mir bekannt, keine Norm, wo das gefordert wird.

@oromis

Versuch doch mal mit dem Netzbetreiber in Kontakt zu kommen und evtl. darauf hinzuweisen, dass die NetzeBW mittlerweile ein geändertes Formular hat. Möglicherweise übernimmt dein Netzbetreiber dieses ja dann.

Sollte sich diese Akzeptanz von Schuko seitens der NB weiter verbreiten kann das nur gut sein für alle die einfach nur echte "steckerfertige PV" installieren wollen.

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Ich sehe es so, die stromversorger wollen es verhindern, dass viele balkonkraftwerke installiert werden. Freilich gibt es kein Gesetz, dass man NICHT mit einfacher schukosteckdose das balkonkraftwerk betreiben darf.aber wenn das durch den örtlichen stromversorger nicht abgenommen wird, hat man ein Problem. Die Sachbearbeiter sind nicht halbwegs so im Thema wie wir. Die wissen nix. Schreiben standard Email.

Nicht anmelden ist die Lösung.

Weiter oben wird geschrieben, dass man den Zähler kontrollieren muss, ob da auch eine rücklaufsperre aktiv ist ? Was ist das denn für eine Aussage ? Total daneben.

Heißt das, dass ich nach einer Reparatur meines Autos selbst prüfen muss , ob das richtige Teil eingebaut wurde ? Weil ich sonst kein versicherungsschutz habe ?

Da ist es wieder, das gefährliche halbwissen. Die Mitarbeiter der stromversorger sind total überfordert, schreiben nur standard mail mit vorgefertigten Textbausteine.

Ich melde gar nix an, ich hab keine Lust, mich mit unkompetenten Sachbearbeitern rum zu ärgern. Die wohlgemerkt nur ihren Job machen und es nicht besser wissen.

Kein regionaler netzversorger riskiert schlechte Presse, es wird niemand vor Gericht gezerrt. Aber gut, das ist meine Meinung. Muss man nicht so sehen.

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Wieso daneben? Wenn du dich an Recht und Gesetz halten willst, dann ist die Aussage genau richtig. Du darfst auch nicht mit Heizöl im Auto fahren, auch wenn das technisch bei einem Diesel geht.

@alter-hase meine bkw Anmeldung war problemlos. Einfach Formular ausgefüllt und rübergeschickt. Nach ner stunde lag die schriftliche Akzeptanz vor.

Zähler ob mit oder ohne rücklaufsperre muss der stromversorger prüfen, ist ja sein Eigentum. Stand auch im Formular so drinnen.

Bei einem Telefonat reiste sich nur auf. Per Mail hinschicken, das reicht.

Es geht um darum, wenn ich was von einer fachfirma machen lasse, dann kann und muss ich das nicht prüfen. Wo sollte das hinführen ? Wenn man selbst die ausgeführte arbeit bzw. Eingebautes Material prüfen müsste ? Die fachfirma wird dafür extra beauftragt , diese ist für die Arbeiten verantwortlich. Man muss da nix selbst prüfen. Das ist und bleibt meine Meinung dazu.

Man könnte aus eigennutz prüfen, ob der neue zähler saldierend ist. Aber so weit ich weiß, hat man da keinen Rechtsanspruch drauf. Ansonsten kann man sich darauf verlassen, dass der neue zähler eine rücklaufsperre hat. Überhaupt, der stromversorger würde sich selbst schaden, wenn er ein zähler ohne rücklaufsperre einbaut.

Ich finde folgende Vorgehensweise beim Anmelden einer Balkonsolaranlage überzeugend:

Anschließend den Netzbetreiber ignorieren.

Wenn ein neuer Zähler eingebaut wird, musst du den auch nicht prüfen. Mittlerweile werden eh grundsätzlich Zähler installiert, die auch die Einspeisung zählen.

Es geht darum, dass dein Netzbetreiber dir einen Anschluss unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stellt. Du darfst Strom entnehmen, aber keinen Strom einspeisen. Wenn du Strom einspeisen willst, musst du das mit deinem Netzbetreiber abklären. Und dann muss er evtl. Dinge nachrüsten, damit das rechtlich und technisch möglich ist.

Vor 40 Jahren gabs zudem noch gar keine Einspeisemöglichkeiten und aus dieser Zeit stammen noch viele Zähler, die rückwärts zählen.

Kurzum: Ohne Mitteilung an deinen Netzbetreiber, dass du einspeist, darfst du es nicht. Wenn du einspeisen willst, muss du es mitteilen und dann wird dein Netzbetreiber ggf. den Zähler tauschen. Ob dann der richtige Zähler eingebaut wurde, muss dich nicht interessieren. Das ist die Verantwortung des Netzbetreibers.