Nachbar Versorgung über Strom Netz des Versorgers

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Mich wundert es eh wieso über den Laderegler laden willst.

Nimm doch einfach ein normales Ladegerät, Victron sollte damit keine Probleme haben.

Mit dem Gleichrichter wird das jedenfalls nichts, da baust du dann schon selbst ein halbes Netzteil, bis das was wird.[/quote]

OK, vielen Dank für deine Einschätzung, dann muss ich das Thema nicht weiter verfolgen. ?

Weil es dich wundert, und zur Erklärung: Es geht ja in diesem Thread hauptsächlich um die mit-Versorgung eines Nachbar-Haushaltes in seinem Netz durch dem Solar-Überschuss eines anderen Haushaltes. Ich hatte dazu empfohlen, im Nachbar-Haushalt eine an dessen Netz gekoppelte Anlage (Victron z.B.) mit Speicher zu errichten, und diesen Speicher dann mit einem "normalen Netzgerät" zu laden. Idealerweise -in der Konstellation- Victron Skylla, aber auch ein China-Böller würde gehen.

Da kam dann die Frage nach Brückengleichrichter plus SmartSolar auf, ob das auch gehen würde... ich fand die Idee ganz interessant, da sie vielfältige Möglichkeiten bieten würde, eine mehr oder weniger beliebige 230VAC-Quelle an den Akku zu bringen, und den Bezug ggf. über den SmartSolar steuern zu können. Einen SmartSolar 250/60 hätte ich ja schon. Deswegen meine Fragen dazu.

Und bei einem "höheren dreistelligen Betrag" bin ich bei einem solchen Spaß-Projekt (mit gewissen Risiken) nicht mehr dabei.

Dann besser, wie du auch vorschlägst, ein einfaches Ladegerät (z.B. SOC-gesteuert von der Versorgerseite) einsetzen.

ABER: mich würde noch immer interessieren, ob ein SmartSolar mit der DC-Spannung aus einem Gleichrichter ohne Glättung überhaupt etwas anfangen kann, und ob ihn in dem Fall Spannungsspitzen abschießen würden. Und wie eine günstige Eigenbau-Glättung ausschauen müsste: reichen da ein bis zwei ElKos? Sollte es da nicht sehr günstige, auf den Anwendungsfall zugeschnittene DIY-Lösungen geben?

Wie gesagt: ich brauche das ja eigentlich nicht, es interessiert mich erstmal theoretisch, würde es aber auch gerne praktisch ausprobieren, wenn ich damit in einem halbwegs sicheren Rahmen bleibe. Also bezogen auf die hardware... und die Kosten... (nicht in Bezug auf mich, da kommt Sicherheit vor allem anderen, und ist immer gewährleistet. )

Wie du sagst, pulsierender Gleichstrom. Genauer: Sinushalbwellen in der gleichen Polarität aneinandergereiht.

Das wird durch die Kondensatoren im Eingang des Laders , ich sage nicht Mppt weil das falsch ist, etwas geglättet, aber wahrscheinlich nicht genug dass das ordentlich bis zur Maximalleistung funktioniert. Kaputtmachen kann man aber wahrscheinlich nichts, WENN man daran gedacht hat, eine DC Trennung drin zu haben, wenn also die Wechselspannung an Gleichrichter von einer Trafo Wicklung kommt. Also wie ein trenntrafo.

Ich habe das Mal mit trenntrafo und einem geschenkten grossen Grid tie Wandler gemacht. 6 kW oder so. Um den Wandler zu testen.

Probiert habe ich bis 2 A, also 650 W, das ging noch.

Nachtrag: Mann muss noch berücksichtigen, dass ein Grid tie Wandler idR zweistufig ist mit Zwischenkreis, ein Laderegler nur einstufig. Da der Zwischenkreis aber nochmal erhebliche Kondensatoren hat, könnte ein einfache Laderegler sich ungnädiger verhalten als ein Netzwandler.

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Danke, @Carolus. Insgeheim hatte ich auf eine Einschätzung von dir gehofft... ? ?

Nur mal angenommen, ich wollte sowas ohne Notwendigkeit dennoch mal basteln, könnte ja durchaus vielfältig einsetzbar sein. Also ein "halbes Labornetzteil" mit ausreichend Leistung Man bastelt ja auch immer mal ganz gern:

Wichtiger Tipp mit dem Trenntrafo. Der darf ja auch stellbar sein. Könnte mir da sowas vorstellen:

Der sollte so bis 3kW können. Danach käme der oben schon verlinkte Brücken-Gleichrichter:

Und dann hätte ich den ungeglätteten "Gleichstrom" aus Sinus-Halbwellen.

(Quelle: Brückengleichrichterschaltung )

Nun würde ich das möglichst gut glätten wollen. Also vermutlich einen oder besser mehrere ElKos dazu nehmen.

image.png

(Quelle: Glättung und Siebung )

Dann gäbe es noch die Siebung über RC- und / oder LC-Siebglieder.

(Quelle: Glättung und Siebung )

Wie müsste man denn die benötigten Bauteile bemessen? Oder gibt es vielleicht fertige "Glättstufen" für solche Anwendungen?

Dann frag doch ruhig offen. Ich beiße selten :slight_smile:

Alles richtig dargestellt. Lass die Drossel weg, zu gross oder uwenig Wirkung. Widerstand macht nur Verluste. Die kondesatoren müssen die Spannung abkönnen, zu Röhrenfernseher Zeiten hatte man ne Quelle dafür.

Kapazität kann man ausrechnen, der Ripple von zum Beispiel 50 V und die Zeit von knapp 10 ms und der Strom führt dich direkt zu As pro Volt, in Farad.

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Ja, hatte gestern schon überlegt, dich direkt anzuschreiben... dachte halt, ich warte noch ein wenig.

Also keine Siebung, nur ElKos? käme mir natürlich entgegen.

Für mich Neuland und ein spannendes Rätsel, mit dem ich mich gern beschäftigen werde. Danke für deine Hinführung! ?

10 A Mal 0,01s durch 50 V sind 2 millifarad.

2000 mikrofarad.

Hallo,

hab quasi die gleiche Frage (nur dass beide Häuser mir gehören, auf dem gleichen Grundstück stehen, aber eine unterschiedliche Hausnummer haben und deshalb einen eigenen Stromanschluss benötigen - fragt nicht...).
Würde gern beide Häuser "zusammenschließen" und einen Zähler dann "ausschalten" mittels SLS-Schalter - Zählermiete zahl dich dann halt weiter, das überleb ich...
Würde ggf. auch mal "hinundherschalten" also SLS-Schalter Haus 1 aus / an & SLS-Schalter Haus 2 an / aus, dass auf beiden Zählern was aufläuft und niemand blöde Fragen stellt. Da muss natürlich phasengleich zusammengeschaltet werden.

Gibt es irgendein "Gesetz" oder TAB, dass das regelt und verbietet (Steuern mal außenvorgelassen)?

Hätte div. Vorteile (nur ein Speicher, PV-Module beider Häuser zusammengeschaltet, Notstrom-Versorgung wenn Ausfall...)

Die Formel C= I x t / U habe ich gefunden.

I ist die gewünschte Stromstärke, bei 3kW wären das 3000W/230V = 13A

t ergibt sich aus der Netzfrequenz 50Hz, also 100 Halbwellen pro Sekunde, dann ist t = 0,01s

U ist ripple oder Brummspannung, woher kommt da die Annahme 50V?

Sehr gut!!!

Die zulässige brummspannung habe ich einfach angenommen. Gefühl. Basierend auf ungefährer Funktion der Hardware. Und meinem Versuch, wo ich auch bis etwa 20 % getestet habe.

Folgender denkweg:

Nach der Gleichrichtung hast du etwa 308 Volt ( 230 V Mal Wurzel 2).

20 % zulässiger Brumm, und voila - das sind etwa 50 V. Genauigkeit ist wurscht, weil es eh eine Annahme ist.

Noch folgende Hinweise, mit kleineren Strom wird auch der brumm immer kleiner. Wenn's also bei kleiner Leistung geht, bei höherer nicht mehr..... Weißt du bescheid.

Und mit kleineren Kondensator wird der Brumm größer. Kann man also auch Mal kleinere ausprobieren.

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Die Wege der Netztbetreiber sind unergründlich...

Das wird keinesfalls einfach so gehen.

Wenn, dann musst du das zweite Haus direkt hinter dem Zähler komplett abklemmen.

Das verbinden zweier Hausanschlüsse ist nämlich tödlich illegal, manchmal auch illegal tödlich...

Ich habe übrigens den umgekehrten Fall. Hier wurde auf demselben Grundstück zu Haus 1 ein Haus 2 dazugebaut. Es musste der HA von Haus 1 Stillgelegt werden und der Zählerschrank ist nun nurnoch eine Unterverteilung von Haus 2.

[quote data-userid="2860" data-postid="147798"]ß

Das wird keinesfalls einfach so gehen.

Wenn, dann musst du das zweite Haus direkt hinter dem Zähler komplett abklemmen.[/quote]

Das funktioniert wunderbar mit einem 4 poligen Lastumschalter mit 0-Stellung.

Alles schon umgesetzt, allerdings in dem Fall nur um die Notstromversorgung vom anderen Haus mitnutzen zu können.

Ob du mit einem Notstromumschalter auf ein Notstromaggregat oder einen anderen Hausanschluss umschaltest ist egal.

Dir schmieren in dem Fall halt (ohne USV) sämtliche Steuerungen sowie EDV ab.

Größere Verbraucher sollten zudem nicht automatisch anlaufen. Einschalt- und Anlaufströme sind nicht ohne, v.a. wenn im Notstrombetrieb mit Aggregat oder Speicher.

Möglich wäre z.b. Hager HIM406 oder Krais&Naimer KA63B.

Technisch schon.

Aber technisch würden auch 10 andere Arten funktionieren.

Er fragte nach einer Methode bei der sein Netzbetreiber nicht allzu sauer werden wird.

Klar dass das nicht gefällt, ist ja schliesslich geschäftschädigend für die Netzbetreiber.

Ich habe hier im Forum bis jetzt immer noch keine mit irgenwelchen Gesetzestexten, Normen, TAB etc. belegten Aussagen gelesen, warum man kein Kabel zum Nachbarn legen und dort einspeisen darf.

TAB 2019 5.1.3

(3) Grundsätzlich ist jedes Grundstück, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,
bzw. jedes Gebäude über einen eigenen Netzanschluss an das Netz des Netzbetreibers an-
zuschließen. Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hausein-
gänge bzw. eigene Treppenräume verfügt.

Die EEG-Clearingstelle hat dazu vor zig Jahren auch schon etwas geschrieben:

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/107

Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber können den Anschluss ihrer Anlage(n) mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 30 kW an den bestehenden Netzanschluss eines Grundstückes dann nicht verlangen, wenn sich die Anlagen auf einem anderen Buchgrundstück befinden und dieses Buchgrundstück nicht über denselben Netzanschluss versorgt wird.
Rechts in der Spalte findest du die enstsprechenden Abschnitte in denen das geregelt ist.

Wenn das (sowie das steuerliche) nicht wäre, dann wäre die Energiewende und Wärmewände auf dem Land schon längst weiter fortgeschritten.

Auf den ganzen (alten) Hofstellen ist (oftmals) noch mehr als genügend Platz für PV. Wäre naheliegend das Dach vollzuknallen und nur die DC-Strings zum Nachbarn mit Wärmepumpe zu legen bzw. zu verpachten.

Mit 10,9ct/kWh hingegen bleiben die Dächer leer. Rechnet sich mit den ganzen Zusatzkosten (Gerüst wg. Höhe, Verstärkung Dachstuhl, zusätzlicher Netzanschluss, ...) einfach nicht.

Die Frage ist doch: Darf ich in einen Szenario wo ich einen Zähler habe und mein Nachbar einen Zähler hat, meinen Nachbarn zusätzlich mit meinem PV-Strom versorgen.

Dein erstgenannter "Gesetzestext" TAB 2019 5.1.3 schliesst diesen Fall nicht aus und in deinem anderen Link geht es um den Netzverknüpfungspunkt, d.h. es geht darum, wie ist die Einspeisung ins Netz und EEGVergütung geregelt. Wenn ich meinen Nachbarn über ein eigenes Kabel PV-Strom liefere und der Nachbar vom Netz per 1-0-2 Umschalter getrennt ist, speise ich nix ins Netz ein.

Ich verstehe nicht, was deine Referenzen mit der Frage zu tun haben.

Aber was spricht gegen die Variante beim Nachbar einen MP2 inkl. Smartmeter zu installieren, der sich dann aus meiner Batterie bedient?

Meiner Ansicht nach nix. Die (deutsche) Firma Pionierkraft.de bietet eine ähnliche Lösung an, schau mal auf deren Website. Die schreiben in Ihren FAQ folgendes :

Das hängt u.a. von deinem Verhältnis zum Nachbarn ab. ?

Ggf. brauchst du recht lange DC-Kabel mit entsprechendem Querschnitt. Und es wird nicht ganz einfach, dem MP2 zu sagen, wann oder wieviel er aus deinem Akku haben kann, er wird ja vermutlich deinen Akku nicht leermachen dürfen? Freilich kann man da einen mindest-SOC festlegen, aber ob das eine zufriedenstellende Lösung ist?

Finde es sinnvoller, beim Nachbarn einen eigenen Akku zu installieren, den kannst du von deiner Seite aus mit Überschuss befüllen, und der Nachbar kann diesen Strom dann nach eigenem Ermessen verbrauchen.

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Hi,

Danke erst mal für die rege Diskussion - wenn ich das richtig "zusammenfasse", gibt es keinerlei Gesetz, dass mir verbietet, beide Häuser "zusammenzuschließen" - einen eigenen Netzanschluss haben ja trotzdem beide weiterhin, wenn auch nicht genutzt. Und dass es dem NB nicht "auffällt", sorge ich halt dafür, dass auf beiden Zählern pro Jahr entsprechend Verbräuche auflaufen, in dem ich alle 3 Monate mal nachts, wenn alle schlafen und keine großen Lasten aktiv sind (E-Herde gibts sowieso keine - alles Gas), einfach umschalte. Fragen werd ich beim NB bestimmt nicht...

Gruß / Danke

"warum man kein Kabel zum Nachbarn legen und dort einspeisen darf." hat sich danach angehört, als das du einfach gleich nur den Anschluss des Nachbarn nutzen willst.

Da könnte man sich unter Umständen einiges ersparen (Externer NA, Fernsteuerung, Wandlermessung bzw. ggf. sogar zweiten Netzanschluss oder Trafostation, ...)

Problematisch (aufwendig) werden könnte es, wenn du damit offiziell zum Energieversorger deines Nachbarn wirst.

Das selbe Problem gab es bisher ja auch mit den Wallboxen bei Verkauf von eigenem PV-Strom, k.A. ob das evtl. seit 1.1.23 entschärft wurde.

Evtl. findest du näheres wenn du bei den Mieterstrommodellen näher nachbohrst: Mieterstrom, Mieterstrommodelle im Überblick | Vattenfall

Nicht soviel Fragen sondern einfach machen.

Die zocken dich eh bei jeder Gelegenheit ab. Die kurzfristigen extremen Preiserhöhungen der Ersatzversorgung zur Hauptwechselzeit, die extrem hohen Kosten für Fernsteuerung, das unerlaubte lagern von Aushub auf deinem Grundstück, das hinterlassen von Fahrspuren mit zig Zentimetern Tiefe auf unbefestigtem Grund weil man keine 10m zur Trafostation laufen kann ....

Wie mein VNB schon selbst schreibt: "Jede kWh zählt!"

Und zwar jede kWh die nicht durch sein Netz läuft!