Nachbar Versorgung über Strom Netz des Versorgers

Hallo zusammen,

Kennt jemand ein Model für die Versorgung anderer Haushalte aus eigener PV über das öffentliche Netz?

Meine Idee wäre bei mir alles mit PV zu belegen was geht,

Und meinen Bruder mit einem Speicher auszustatten den ich über Internet ansteuere wenn bei mir Überschuss da ist.

Und er dann seinen Speicher aufladen kann.

Also bei ihm ein ganz normaler Anschluss bestehen bleibt nur mit einem Speicher+ Wr. Natürlich.

Macht das ein Energieversorger mit ?

Abrechnungstechnisch würde es über 2 RLM-zähler funktionieren das weiß ich aus meiner arbeitstechnischen Erfahrung.

Gibt es evtl jemand der mir hier weiter helfen kann?

Mfg

[quote data-userid="18955" data-postid="139513"]Macht das ein Energieversorger mit ?[/quote]Nein, das dürfte unzulässig sein. Offiziell darfst Du das auf keinen Fall. Tut mir leid.

Daniel

Wenn du den Zähler des Netzbetreibers überschreitest wüsste ich kein Modell mit dem das funktioniert.

Dass man dem Nachbarn auf dem Nachbargrundstück Strom verkauft, müsste eigentlich zulässig sein.

Am einfachsten wäre, du lässt halt 2 Häuser über einen (deinen) Zähler laufen

Etwas schöner wäre sowas hier :

https://pionierkraft.de/ .... die bieten eine Hardware nebst Abrechnungssupport für Stromlieferung an Nachbarn/Mieter an.

Hier der Schaltplan auf Seite 28 ist selbsterklärend => https://pionierkraft.de/wp-content/uploads/2022/12/20221012_Installationsanleitung_V2.0.pdf

Leider geht das momentan leider nur mit Überschusseinspeisung, noch nicht mit Batterie/nachts.

Und leider haben die keine Lust sich mit DIY'lern abzugeben....Hardware bekommst du als Privatmann von denen nicht verkauft.....musst über deinen Elektriker anfragen.

[quote data-userid="1912" data-postid="139529"]Wenn du den Zähler des Netzbetreibers überschreitest wüsste ich kein Modell mit dem das funktioniert.
Dass man dem Nachbarn auf dem Nachbargrundstück Strom verkauft, müsste eigentlich zulässig sein.

Am einfachsten wäre, du lässt halt 2 Häuser über einen (deinen) Zähler laufen[/quote]Dazu folgender URL: Solar-Anlage teilen: So hoch sind Deutschlands Bürokratie-Hürden - EFAHRER.com

Sobald privat erzeugter Strom durch ein öffentliches Kabel fließt, fallen Entgelte an, die für hohe Zusatzkosten sorgen. Dabei ist es egal, ob der Strom durch die ganze Stadt oder nur einen Meter weit im öffentlichen Netz ist. Den Strom an Nachbarn verkaufen, gestaltet sich dann noch schwieriger. Denn in diesem Fall würde der Verkäufer als Energieversorger agieren und müsste entsprechend allen Rechten und Pflichten nachkommen.
Daß man dann Energieversorger wird ist auch mein Informationsstand. Aber ich würde einfach mal ganz unverbindlich der BNetzA eine E-Mail schreiben und einfach mal nachfragen, ob das zulässig sei. Mehr als Nein sagen können sie nicht.

Daniel

@docemmettbrown : Da hast du mich missverstanden. Ich habe nichts von einer Stromlieferung übers öffentliche Netz geschrieben. Ich rede von einer Stromlieferung über ein Extrakabel, was beidseitig (beim Lieferanten und Abnehmer) HINTER dem Zähler des Netzbetreibers angeschlossen wird.

@rasti

IT-Netz?

Daniel

Bei mir wäre das TNC bzw. TNCS. Aber was hat das damit zu tun ?

Nee, Du hast mich falsch verstanden. Du willst Deinen AC-Strom ja zum Nachbarn rüberbringen. (Entgegen des Threads jetzt nicht mehr über das Stromnetz des VNBs.) Wie soll das verschaltet werden? Wird irgendwo eingespeist und, falls ja, wo überall?

Daniel

Genau.

Variante 1: Nachbar hat keinen Zähler vom Netzbetreiber mehr und bekommt Strom von dir als Lieferant. Dazu braucht es nur eine 5-adrige Leitung zum Nachbarn und einen Zwischenzähler

Variante 2: Nachbar hat noch seinen eigenen Netzbetreiberzähler und bekommte von dir nur den Überschuss.

Pionierkraft bietet da eine Lösung für an. Wie es verschaltet wird hab ich dir oben schonmal verlinkt.

Also technisch möglich wäre das mit einer ausgebufften Elektronik schon. Ob es auch gesetzlich zulässig ist, weiß ich nicht. Wie das steuerlich (Finanzamt) zu bewerten ist, weiß ich ebenfalls nicht.

Ganz ehrlich: Da bin ich überfragt.

Daniel

Ja es ist zulässig (sonst würde ein deutscher Anbieter das so nicht vertreiben) und Einnahmen aus PV-Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 kWp sind seit 2022 steuerfrei. Meine Mieter kaufen meinen PV Strom (und das günstiger als sonst irgendwo).

[quote data-userid="1912" data-postid="139539"]Einnahmen aus PV-Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 kWp sind seit 2022 steuerfrei. Meine Mieter kaufen meinen PV Strom (und das günstiger als sonst irgendwo).[/quote]Also wenn Du etwas verkaufst, dann mußt Du doch Steuern bezahlen. (Was anderes wäre es, wenn Du die 30 kWp selber verpraßt.)

Daniel

Nö. Guckst du hier => Keine Steuern auf Solarstrom DATEV TRIALOG-Magazin -

Also das hier habe ich schon wieder halb verdrängt, aber such Dir besser einen, der sich damit besser auskennt als ich. Ich bin kein Steuerberater oder etwas ähnliches, also schlichtweg der falsche Mann. (Außerdem traue ich dem Frieden nicht, denn das wäre das erste Mal in der Geschichte, daß unser Staat freiwillig auf Steuern verzichtet.)

Daniel

@docemmettbrown

Ich suche natürlich einen legalen und hoch offiziellen Weg. bin ja ein Braver Bürger :wink:

Bei mir war die Idee so wenn ich Überschuss habe Speise ich ganz Normal ein. Dann Schicke ich über Internet VPN oder so den Befehl an den WR meines Bruders der soll mit laden des Akkus anfangen.

Ist der Akku voll Speise ich ganz normal ins Netz.

Abrechnung kann dann über die Daten der Rlm-Zähler erfolgen da die ja 15min werte Aufzeichnen. Die zwei Kurfen Übereinader gelegt und fertig.

das hierfür Durchleitungsgebühren anfallen ist mir klar. aber da wird von 2ct/kwh gesprochen das wäre zu verkraften.

sollte ich keinen Überschuss produzieren kauft mein Bruder überteuerten Strom vom NB.

@rasti wenn in direkter Nachbarschaft wär würde schon ein Kabel liegen. Dann bräuchte ich auch keine Pioniere. Einfache Schützschaltung wenn überschuss da dann auf mein Netz. Akkuladen so lange über mein Netz bis kein Überschuss mehr da ist und zurück zum Versorger mit dem Nachbarn.

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Meines Wissens darf in Deutschland nur ein Stromanschluss auf ein Grundstück sein. Es mag einige Ausnahmen geben wie Serverfarmen, aber selbst das Projekt vom Zahnarzt in Soltau war es nötig die Grundstück zusammenzulegen und alle an einer PV-Anlage zu betreiben.

Verkauf des Stromes im eingeben Gebäude heißt „Mieterstrom“ und wurde letztens noch für die Verkaufenden verbessert. Normal wird Mieterstrom über einen Zähler gegenüber den VNB und einem Zähler gegenüber dem Stromabnehmer abgerechnet; und wenn der PV-Strom einkommenssteuerlich befreit ist, musst DU auch keine Steuern erheben und kannst es auch aus der Einnahmeliste der Betriebkosten rausstreichen. Es gibt ein Startup, die Mieterstrom auch mit eigenem VNB-Zähler machen wollen, aber diese Sache habe ich aus den Augen verloren und weis darüber nichts genaues.

????

Du meinst vielleicht, man darf kein Kabel zum Nachbarn legen und den mit Strom zu versorgen.

Die gesetzliche Grundlage dazu würde mich doch sehr interessieren.

[quote]

Verkauf des Stromes im eingeben Gebäude heißt „Mieterstrom“ und wurde letztens noch für die Verkaufenden verbessert. Normal wird Mieterstrom über einen Zähler gegenüber den VNB und einem Zähler gegenüber dem Stromabnehmer abgerechnet; und wenn der PV-Strom einkommenssteuerlich befreit ist, musst DU auch keine Steuern erheben und kannst es auch aus der Einnahmeliste der Betriebkosten rausstreichen. [/quote]

Das "Mieterstrommodell" mit seinem komplizierten Messkonzepten hat mich nicht überzeugt. Ich hab das anders gelöst. Es gibt es nur noch einen angemeldeten Zähler (Zweirichtungszähler), der auf mich angemeldet ist. Abrechnung mit den Mietern mache ich über geeichte aber eigene Zwischenzähler. Zusätzlich eingekauften Strom gebe ich zum Selbstkostenpreis an die Mieter weiter (derzeit 32cent/kWh) und der im Haus verbrauchte PV Strom wird für 32cent -10% mit den Mietern abgerechnet.

Da gibt es mehrere u.a. die o.g. Firma Pionierkraft.

Das kannst du vergessen, wenn du nicht sicherstellen kannst die Energie zu dem Zeitpunkt zu liefern an dem sie aus einer Stelle entnommen wird.

So was kann ich mir nur über zeitlich synxronisierte Zähler vorstellen die für jede Sekunde einen Wert speichern.

Ein aus per VPN wird sicher der gutmütigste Versorger ablehnen.

Du bist dann ein Energielieferant mit einem einzigen Kunden.

[quote data-userid="1912" data-postid="139921"]
Du meinst vielleicht, man darf kein Kabel zum Nachbarn legen und den mit Strom zu versorgen.

Die gesetzliche Grundlage dazu würde mich doch sehr interessieren.[/quote]Jupp, das dürfte verboten sein. Für die gesetzliche Grundlage muss Du selber im Internet schauen. Ich denke es kann in der NAV stehen. Hast Du Dir das Video angeschaut, was ich verlinkt habe, dort stellt Holger das Projekt vor und wie er das gelöst hat. Wenn ich das richtig verstanden habe was Du geschrieben hast, sollte das in etwas sein was Du machen willst.[quote]Das "Mieterstrommodell" mit seinem komplizierten Messkonzepten hat mich nicht überzeugt. Ich hab das anders gelöst. Es gibt es nur noch einen angemeldeten Zähler (Zweirichtungszähler), der auf mich angemeldet ist. Abrechnung mit den Mietern mache ich über geeichte aber eigene Zwischenzähler. Zusätzlich eingekauften Strom gebe ich zum Selbstkostenpreis an die Mieter weiter (derzeit 32cent/kWh) und der im Haus verbrauchte PV Strom wird für 32cent -10% mit den Mietern abgerechnet. [/quote]Das ist doch Mieterstrom! Und jetzt nach der Änderung musst Du nur einen „Mieterstromvertrag“ schließen, aber nicht mehr die Versorgungssicherheit wie ein VNB sicherstellen, das wird jetzt an Deinen VNB weitergeben. Ich machen das auch schon seit Jahren, ohne das ich wusste das es Mieterstrom ist. Hier ein Link zur Bundesnetzagentur es ist auch förderfähig, aber das war mir zu kompliziert.