Multiplus mit oder ohne Module & Speicher anmelden

ist das wirklich so schwer ? Lest doch einfach mal die Beschreibungen.

Mit Multiplus muss ich zwei Anlagen anmelden, die PV mit Wechselrichter und den Multiplus mit Speicher . Der Multiplus gehört niemals zur PV Anmeldung, der kann ja keine PV Module verarbeiten.

Ich bin jetzt hier raus, das Pipi Langstrumpfprinzip wird sowieso vom Amt so nicht akzeptiert, wieso auch.

Es ist mir unverständlich, dass man die Idee dahinter nicht versteht. Der Staat will wissen wieviele und welche Stromerzeuger und Speicher im Netz sind und wie groß die sind. Nur mit den Daten kann man den Netzausbau planen.

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Sobald Deine Anlage jedoch thermische Energie wieder in elektrische Energie umwandeln kann ist sie anmeldepflichtig. ?
Oh Mann... wenn ich hier weiter mache gelte ich noch als Freund/Vertreter der Netzbetreiber ?

Ich versteh nicht wo das eigentliche Thema ist.

Für den Akku selbst interessiert sich niemand. Da wird nach Speicherhersteller gefragt, Da schreibt man Victron rein und das Thema ist erledigt. In dem Anmeldeformular wurde nicht separat nach Zellhersteller oder Akkuhersteller gefragt, nur um Speicherhersteller.

Daher ist der ganze Thread fürn Ar..h.

@tom77 Die Vertragsfreiheit ist bei einem Monopolisten nicht gegeben. Ich habe mich geweigert sinnlose Sachen (RfZ wird voraussichtlich bei mir nicht eingesetzt und wenn kann man das dann nachrüsten, Hauptschalter obwohl der SLS auf Netztseite schaltbar und plombierbar ist) einzubauen und der Monopolist verweigert den Zähler.

Wenn du das Stromnetz deines Netzbetreibers nutzen möchtest, dann zu seinen Bedingungen.

Wenn dir das nicht passt, dann bau eine Insel oder zieh um zu einem Netzbetreiber der dir angenehmer ist.

Wenn du Freunden deinen Pool zur Verfügung stellst, dann doch auch nur zu deinen Bedingunge oder? ( Nicht in den Pool urinieren, kein Dreck reinwerfen usw.)

@stromsparer99 Jeder der über 400 Netzbetreiber hat eigene Formulare mit eigenen Anforderungen. Da lassen sich deine Erfahrungen nicht übertragen.Es ist gut, dass du deinen Speicher angemeldet hast. Ich habe das aber nicht vor. Wegen mir können wir das hier ungeklärt als erledigt erklären. Wir kommen da eh nicht zusammen. Ich finde die Diskussion dennoch gut.

Das ist auch das Hauptargument.. Planung Netzausbau.. Denn was ist z.B. eine der Hauptaufgaben von Speichern?-- JA! Lastspitzen auszugleichen, was natürlich dem Netzbetreiber positiv in die Karten spielt. Ein weiterer Punkt ist der Schutz der Netzinfrastruktur des jeweiligen VNB, denn egal was man in seinen eigenen 4-Wänden netzparallel (und das sind viele (Batterie)-Wechselrichter) einbringt muss entsprechend den gültigen Vorschriften/VDE normgerecht abgesichert sein, dass es eben bei Störungen keine negativen Auswirkungen auf den Verantwortungsbereich des jeweiligen VNB eintreten..

Der Wortlaut in der Verordnung bzgl. Marktstammregister ist da völlig unmißverständlich. Speicher müssen dort angemeldet werden. Ob du dich dran hälst, ist deine Entscheidung.

Wie du mit deinem Netzbetreiber umgehen möchtest, ist auch deine Entscheidung.

Oliver

Das stimmt nicht!

Bist du Richter oder Rechtsverdreher?

Weder noch.

Das einzige, über was man in dem Wortlaut der Verordnung diskutieren könnte, ist die interpretation des Begriffs "ortsfest". Alles andere ist absolut unmissverständlich.

Und da du ja angeblich an einer inhaltlichen Diskussion interessiert bist, kannst du da ja mal deine Interpretation dazu erläutern.

Oliver

@oliverso
Wenn könnten das Richter entscheiden. Aber dazu wird es nicht kommen.

Wenn da Batterie oder Akkumulator stände wäre das eindeutiger. Ansonsten würde ich mich auf das ortsfest berufen. Ist ja eh alles theoretisch hier. In der Praxis haben manche angemeldet, andere nicht.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Irgendwo wird schon mal jemand irgendwie mit einem nicht im Marktstammregister gemeldeten Akku auffallen, dann ein Bußgeld verhängt bekommen, und dagegen klagen. Dann gibt es zwar immer noch keine Klarheit, aber mal ein Urteil.

Beim Netzbetreiber sieht das anders aus. Da ist je ein nicht gemeldeter Speicher höchstens ein Verstoß gegen dessen TAS.

Oliver

Den VNB sollte eigentlich nur die Anforderungen nach VDE-AR-N 4105 interessieren. Diese werden vom Multiplus II (s. Einheitenzertifikat, NA-Schutz) erfüllt, sofern beim Anschluss auch alle weiteren VDE Richtlinien unter anderem z.B. der maximal Unsymmetriwert usw. eingehalten werden.
Leider hat sich meiner Meinung nach unverständlicherweise zu viele Details in die VDE Vordrucke (E.3 Datenblatt Speicher) gemogelt. Warum muss ein Elektriker bereits die Anmeldung unterschreiben?! Warum ist es für die Netzverträglichkeit wichtig zu wissen welches "Speichersystem" verwendet wird, wenn der Umrichter bekannt ist?!
Neben dem VNB interessiert den Gesetzgeber selbst noch der Marktstammdatenregister nach MaStRV ein paar Informationen (s. https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/BJNR084210017.html). Da hat der VNB aber nur auf folgende Informationen für seine Netzverträglichkeitsprüfung Zugriff:

Sooo jetzt gibt es aber noch den Elektriker der natürlich alles oben bestätigen muss für die Anmeldung. Meiner Meinung nach dürfte er es bei einem DIY Speicher nicht tun nach dem Stand der Technik. Da er hier zum "Errichten" des Speichersystems wird. D.h. mit Unterschrift müsste er eigentlich wissentlich alle Normen einhalten. Hier bin ich letztlich auf ein größeres Problem gestoßen. Und zwar auf die Norm VDE 2510-2 "Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" und insbesondere VDE 2510-50 "Stationäre Energiespeichersysteme mit Lithium-Batterien".
Leider habe ich keinen direkten Zugriff auf diese beiden Normen. Wer das hat kann sie mir gerne mal teilen via PN.
Grundsätzlich aber sollten diese Normen nur den anschließenden Errichter (= Elektriker) und die Versicherung interessieren (s. https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_3145_web.pdf).
Wenn wir also bei den DIY Speichern diese Anwedungsregeln einhalten können, kann weder Elektriker noch Versicherung sich herauswinden.
Bei mir versuche ich den Speicher offiziell anzumelden, da ich ganz gezielt zu den besseren Zeiten einspeisen möchte. Die VDE Vordrucke scheinen es aber nicht herzugeben, so dass der VNB im Bilde wäre wieviel zusätzlich über den Speicher ins Netz an Wirkleistung entsteht. Nach der Anmeldung kommt nämlich schon die Inbetriebnahmeprotokoll. Und erst in dem E.8 wird anhand der angeschlossenen Erzeugungseinheiten ersichtlich, dass plötzlich mehr Wirkleistung theoretisch anfällt!

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@idstein

die VDE 2510-50 wird man mit einem DIY-Speicher nicht einhalten können. Es müssen mehrere Normtests, u.a. nach der IEC 62619 durchgeführt werden. Auch das Thema FuSi spielt hier eine große Rolle. Der Aufwand ist für Stückzahl 1 nicht wirtschaftlich (wir reden über einen hohen fünfstelligen Betrag). Allerdings ist die 2510-50 bei Batterien auch kein must have wie die 4105 bei Wechselrichtern.