Multiplus mit oder ohne Module & Speicher anmelden

Wie auch immer, meine Anlage ist angemeldet und ich finde die geht es nichts an wo sich meine Module befinden.

@solarfreund & @stromsparer99 wir einigen uns darauf das wir uns nicht einigen ?. Die Diskussion läuft ein wenig vom eigentlichen Thema weg.

Das hier einige Netzbetreiber andere auflagen haben ist bekannt, siehe auch Anmeldung von Balkonkraftwerken, hier gibt es etliche verschiedene vordrucke.

So scheint es dann auch bei der Anmeldung von großen PV anlagen zu sein. Ich denke das Jahr der Inbetriebnahme ist auch ausschlaggebend, anmelde Prozesse werden ggf. über die Jahre hinweg überarbeitet.

Aber genau das ist ja meine Ursprüngliche Frage. Da auch ich bei meiner Recherche unterschiedliche Meinungen & Anmeldungen des Multiplus gefunden habe.

  • Nur MP. Begründung: Alles was DC ist hat den Netzbetreiber nicht zu Interessieren und wird sowieso durch den MP limitiert.
  • MP + Akku. Begründung: Es handelt sich um einen Energiespeicher, ob die Akkus über Netzt oder MPPT geladen erden sei egal.
  • MP + Module. Begründung: MP als Wechselrichter betrachten und Module anmelden um die Einspeisevergütung berechnen zu können.
  • MP + Akku + Module.
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Rechtlich gesehen musst du den Akku und die PV-Module anmelden. Also nach Punkt 4 auf deiner Liste.

Ob du einen DIY Akku überhaupt angemeldet bekommst hängt davon ab ob du einen Elektriker findest der die Formulare dazu unterschreibt und was der VNB dann noch an Nachweisen sehen möchte. Auch das ist pro VNB unterschiedlich.

Hier dann einfach noch mal: Ich habe meinen Multiplus ohne Speicher angemeldet. Mein Elektriker hätte das aber mitgemacht. Ich habe mit dem Elektriker echt Glück gehabt. War aber nicht ganz einfach den zu finden. Ich weiß nicht was das irgendwen angeht wieviel Speicher ich habe. Und eigentlich interessiert das auch niemand weil es keine Rolle spielt.

Hier bin ich gerne an einer inhaltlichen Diskussion interessiert.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass PV und Speicher angemeldet werden müssen. Jeder darf für sich entscheiden ob er das tut, oder darauf setzt, dass das nicht bemerkt wird. Bei PV oder Speicher dürfte das schwierig werden das zu verbergen, denn der Energieversorger/Netzbetreiber kann das relativ leicht feststellen (wenn er es will). Also aus meiner Sicht sollte man zumindest PV und Speicher angemeldet haben, ansonsten wird man schon bei der ersten Plausabilitätsprüfung auffallen.

@stromsparer99

Hallo hab hier mal mit gelesen. Hast du deine Akku angemeldet, wenn ja welche Daten musstest du angeben ?

Grüße

Johann

@autoschrauberix Wo hat der Gesetzgeber das denn geregelt, das mit dem Speicher? In welchen Gesetzen und Verordnungen? Es wird hier von Generatoren geschrieben. Generatoren generieren was. Solarmodule generieren Strom. Speicher speichert Strom. Kann ihn nicht generieren.

Du kannst Dir die Welt hindrehen wie Du willst, ist mir egal. Lesen bildet, siehe Startseite Marktstammdatenregister + FAQ. Ob Deine Interpretation dann vom Amt genauso gesehen wird, wage ich zu bezweifeln.

Hier gelten Gesetze und Verordnungen. FAQs sind mir egal. Und wenn man mir keine gültigen Gesetze oder Verordnungen nennt mache ich das was ich für richtig halte.

Wenn du geschrieben hättest: "Wenn es keine Gesetze oder Verordnungen dazu gibt, dann... ", dann wäre der Ansatz ja nicht verkehrt. Ansonsten gilt halt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. (ok, das Satz geht eigentlich anders :wink: )

Ums abzukürzen: neben den o.a. "irgendwelchen FAQs", die dir egal sind, gibt es da noch einen Abschnitt "Pflichten im MsSTR". Da könntest du die gesuchten Antworten finden. Lesen musst du da dann aber schon selber.

Oliver

Dazu musst Du einen Blick in Deinen Vertrag für den Stromanschluss werfen. Dort sind die jeweils gültigen technischen Anschlussbedingungen inkludiert. Such einfach mal nach "TAB 2019" und Deinem Bundesland. Bei mir (Baden-Württemberg) ist auf Seite 18 eine Tabelle bei welchen Geräten eine Anmeldung mit oder ohne Zustimmung erforderlich ist.
Generell geht es darum das Netz stabil zu halten und zudem Überlastungen im Leitungsnetz zu verhindern. Wenn in Deiner Straße 40 Haushalte mit 40kwh-Speicher vorhanden sind braucht es eben eine andere Reservekapazität als wenn selbst das Wort Balkonkraftwerk zu Stirnrunzeln führt.

Wenn Dein Netzbetreiber von Dir nichts mitbekommt, dann ist dem das auch ziemlich egal. Wenn Dein Bezug von 10kVAh auf 0 sinkt und überall PV-Module rumstehen hat das maximal eine Nachfrage zur Folge. Sagst Du das es eine Inselanlage ist dürfen sie sich maximal (mit Anmeldung) den Zählerkasten ansehen.
Somit muss jeder selber wissen ob er sich an die Regeln hält oder nicht. Darum ging es ja auch dem Threadersteller.

Gruß
Tom

@tom77
Der Netzbetreiber verlangt in seinen TAB auch den Einbau von einen Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) und einen Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) obwohl diese in den meisten Fällen nicht genutzt werden. Er verlangt einen plombierbaren Hauptschalter hinter dem Zähler. In einem Bereich auf den er keine Rechte hat. Da kann ich die TABs nicht ernst nehmen. Sie sorgen für sinnlose Verschwendung von Ressourcen. Sowohl bei der Technik als auch bei Fachkräften.

Es wird kaum passieren, dass ein kompletter Straßenzug von einem Tag auf den anderen auf Batteriebetrieb umstellt. Und alles andere bekommt der Netzbetreiber durch eigene Messungen mit.

Dass ich die PV angemeldet habe und dass das für die Netzplanung wichtig ist ist richtig.

Na ja, ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Du kannst dem Netzbetreiber ja mitteilen, dass Du die TAB oder Teile dieser nicht akzeptierst. Wahrscheinlich wird er Dich dann eben nicht als Kunde akzeptieren.

Aber so weit bin ich von Deiner Meinung übrigens nicht entfernt. Für mich stellt sich auch immer wieder die Frage warum ich Geräte anmelden muss die die Leistung die über die Sicherungen im Hausanschlusskasten begrenzt wird nutzen kann. Insbesondere wenn ich z.B. einen Akku nutze um mich autark zu machen. Weder möchte ich in der Situation Energie ins Netz einspeisen, geschweige denn damit den Akku laden.

Gruß
Tom

@johann81

Ja habe meinen Speicher damals zusammen mit den 2,7KWp am DC Laderegler angemeldet.

Beim Netzbetreiber war der Aufwand gering, war glaube ich nur ein Blatt mehr wie die normale PV.

Fragen zum Speicher waren sehr allgemein. Es wurde nicht nach dem Hersteller des Akkus gefragt, sondern nur nach Speicherhersteller. Beim mir war das dann Victron.

Im Marktstammdatenregister ist das auch ganz einfach, das kann man selbst ausfüllen.

@stromsparer99

Brauchtest du dazu eine Elektriker der die Anmeldung macht ?

oder konntest du es selbst machen?

Bei meinen Netzbetreiber Gibt es so eine Checkliste zur Anmeldung

einspeiser-checkliste-speicher2020.pdf (326 KB)

.

Ja, ich hatte meinen Elektriker die AC Seite machen lassen und die Anmeldung

@tom77 Immerhin ist der Netzbetreiber monopolist. Der Speicher gehört zum Hausbereich und hat den Netzbetreiber nicht zu interessieren. So wie man auch viele elektrische Verbraucher nicht anmelden muss obwohl sie einen stärkeren Einfluss auf die Netzstabilität haben.

Naja in den FAQ's stehen sind halt die Gesetzte und Verordungen genannt. Scheint aber zuviel verlangt zu sein mal nachzuschauen.

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__111e.html

(2) 1 a ... Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie sowie deren Betreiber,

Ist wirklich schwierig, aber hauptsache mal ein bischen Fake News raushauen {green}:wink:

@autoschrauberix Die Anlage, die die Energie in die Batterie speichert ist der Multiplus.

@solarfreund: Du schreibst ja selber

Woran machen wir denn fest welche Verbraucher und/oder Erzeuger angemeldet werden müssen?
Bestimmt das der Endkunde? Nein
Bestimmt das der Netzbetreiber? Nein
Es wird durch einen GEMEINSAMEN Vertrag festgelegt. Diesen stimmen beide zu und haben sich dann beide an die Vereinbarungen zu halten.

Das der Netzbetreiber Monopolist ist, ändert daran nichts. Dadurch wird er lediglich reglementiert, was SEINE Vertragsfreiheit einschränkt.
Das kann man mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergleichen. Die werden in der Regel Vertragsbestandteil und sind damit auch einzuhalten. Jedoch darf bei einem Vertrag mit einem Endverbraucher nicht alles einfach reingeschrieben werden, denn ansonsten werden diese (teilweise) ungültig.
Also entweder hast Du den TAB zugestimmt womit sie auch für Dich gelten oder Du hast einen sehr exklusiven Stromanschluss.
Ob man sich IMMER an ALLE Regeln hält steht auf einem anderen Blatt, jedoch ist die Vertragslage eindeutig und nicht interpretierbar.

Gruß
Tom