Zitat aus der Webhilfe des Marktstammdatenregister
„Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen“
Zitate aus Sekundärquellen sind selten verbindlich. Hier die tatsächlich geltenden Verordnungen und Gesetze, Ich hab die relevanten Begriffe mal fett markiert.
Es nutzt nix, aber nach den Buchstaben des Gesetzes gilt die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister für jede PV-Anlage, egal, ob ortsfest oder nicht.
Dann werd ich nachher mal meine Powerbank mit Solarzellen, die mit den vier 18640 Zellen, im MaStR eintragen. Nach deiner Definition der Betrieb ja sonst illegal, oder?
Es gibt Gesetzte und es gibt Auslegung und Anwendungsrichtlinien für Gesetze.
Erstere legt Legislative fest, zweite die Judikative.
Genau aus diesem Grund gibt es die kleinen aber feinen Unterschiede die auch zwischen Anmeldungs- und Nichtanmeldungspflichtig trennen.
Das ist nicht meine Definition, das steht erst einmal so in den Verordnungen und Gesetzen. Das das alles für nicht ortsfeste Anlagen wie die auf Wohnmobilen völliger Unsinn ist, da kann ich wirklich nichts dafür
Allerdings fehlt zweiteres halt völlig, daher gilt erstmal ersteres. "Illegal" ist die Nichtanmeldung eh nicht, du begingest damit doch höchstens eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn die Anmeldepflicht nicht für "nicht ortsfeste" Anlagen gilt, dann ist die 600W Grenze hinfällig, da sich jeder dann beliebig viel "nicht ortsfest" aufbauen und anschliessen kann. Ungeahnte Möglichkeiten tun sich da auf.
Die DGUV Vorschrift 3 definiert die elektrische Anlage als einen Zusammenschluss aus diversen Betriebsmitteln. Sie unterscheidet zwischen stationären (ortsfesten) und nicht stationären Anlagen.
Stationäre Anlagen sind fest mit ihrem Einsatzort verbunden. Sie sind massiv und schwer zu transportieren. Als Beispiele nennt die DGUV V3 Installationen in Gebäuden bzw. auf Baustellenwagen. Gemäß dieser Definition ist eine Anlage, die auf einem Baustellenfahrzeug montiert wird, ortsfest. Das Fahrzeug selbst ist mobil, die installierte Steckdose ist jedoch ortsfest.
wenn man schon aus fremden Texten zitiert sollte man schon auf die Feinheiten achten.
In der DGUV V3 steht:“….. sind massiv und schwertransportieren“ sic!
Mein Wohnmobil z.B. ist alles andere als schwer zu transportieren, schlimmer noch - es transportiert sich selbst.
Wenn es jemandem gelingt einen Bauwagen (so wie angeführt) tatsächlich als WoMo anzumelden - gebe ich dem schon deswegen einen aus weil ich dann eher Mitleid mit der verirrten Seele empfinde.
Wohlgemerkt als WoMo, mit eigenem Motor und so….. nix Wohnanhänger.
Frag doch mal deinen Elektriker ob ihm die geringfügigen Unterschiede zwischen WoMo und Wohnanhänger geläufig sind. ?
Dass man einen Wohnanhänger i.S.d.V. als vorzugsweise ortsfest betrachtet wäre ja noch nachvollziehbar, hat ja irgendwie etwas von einem Bauwagen, auch wenn er nicht schwer ist.
Wenn aber trotzdem meint mein WoMo sei eine Immobilie wäre ich sogar willens sogar Grundsteuer anstatt KFz Steuer zu zahlen. Günstiger als 15m^2 Grundsteuer könnte dafür mich gar nicht werden.?
Im Übrigen kann der DGUV mich mal Götz von Berlichingen. Ich habe nix mit gewerblicher Nutzung noch mit Berufsgenossenschaften am Hut. Die sollen mal schön die Leute gängeln für die sie eine Zuständigkeit haben - nicht!
Den TÜV interessieren auch nicht irgendwelche Vorgaben in Dokumenten der EASA bezüglich Flugzeugwartung nur weil sowohl mein WoMo als auch ein A380 über sogenannte Bremsbeläge verfügen.
Genau solche Gedanken gingen mir auch schon durch den Kopf. Den Solar-Taschenrechner am besten gleich auch noch.
Aber: Wo und wie oft musst Du die Powerbank dann eigentlich anmelden? Denn Du nimmst die ja bestimmt auch mal mit in die Arbeit, oder? Und hast sie beim Besuch bei Freunden dabei. Und wenn Du ins Kino gehst auch. Demnach müsstest Du ein und das selbe Gerät vielleicht sogar mehrfach im Marktstammdatenregister anmelden. Also überall dort, wo Du sie in letzter Zeit mal mit hingenommen hast.
So könnte man eigentlich durch öffentlichen Ungehorsam gegen diese Regelungen protestieren. Wenn man das Marktstammdatenregister mit 5 Millionen Anmeldungen von beweglichen 0,001 kWp-Anlagen "voll-spamt", dann würde vielleicht doch mal ganz offiziell verkündet, dass mobile Anlagen an keinem ihrer möglichen Standorte anzumelden sind.
Wenn mobile Anlagen dann nicht mehr anmeldepflichtig sind kann ich endlich einen Multiplus II 10000 selbst anschließen. Ein- und Ausgangsseitig ne CEE blau 125A dran und Feuer frei.
@leverkusen3 Naja, ursprünglich war meine Idee ja, zu Hause den Multiplus "nicht ortsfest" zu nutzen und damit auch nicht anmelden zu müssen. Damit liesse sich viel Gängelei durch den Netzanbieter umgehen.