Muss ich eine mobile 22kw Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Ich habe eine 32A CEE Steckdose und möchte daran eine 22KW Wallbox anschließen. Angeblich brauche ich deshalb zum anmelden eine Anschlussbestätigung eines Elektrikers (wahrscheinlich ob ich den Stecker richtig eingesteckt habe), damit ich die Wallbox anmelden kann. Und später im Antragsverfahren soll noch jemand vom Netzbetreiber vorbei kommen und schauen, ob das alles stimmt.
Frage: muss das so? Den Aufwand müsste ich ja jedesmal betreiben, wenn ich die Wallbox an einem anderen Standort betreiben will, oder?
Geladen soll damit nur ein 50KW-Kleinwagen mit 7,4KW Ladeleistung. Die 22KW sind dafür gedacht, dass ich das Auto trotzdem einphasig laden kann und eine größere Auswahl an Wallboxen habe.
Bei regelmäßiger Nutzung der mobilen Wallbox am selben Standort muß die angemeldet werden bzw wird rechtlich mit einer normalen Wallbox gleich gestellt und sie muss vor allem nach §14a ENWG von dir steuerbar gemacht werden.
Wenn dir der konzessionierte Elektriker dann für genügend Geld alles fertig gemacht und angemeldet hat, muß du extra Miete für die Steuerbox bezahlen und bekommst dafür für eins der Module nen Tacken mehr reduziertes Netzentgelt zurück.
Ich habe grad meine Anmeldung für meine künftige 11 kw mobile Wallbox beim VNB zurückgezogen und denen verkündet, daß ich nur mit max 4,2 kw einphasig laden werde mittels Ladeziegel…
Gegen die Meldepflicht ist ja nichts einzuwenden, aber danach geht dann der übliche Regelungsirrsinn los.
Nach rund 2 Jahren mit einem einphasigen 7,4 kW Ladeziegel an einem 79 kWh Tesla M3, stelle ich fest, das ich zu über 95% unter der 4,2 kW Schwelle bleibe.
Die seltenen Fälle mit vollen 7,4 kW waren eigentlich immer im Zusammenhang mit gewaltigen Solarüberschüssen, so das da faktisch auch keine Netzbelastung vorhanden gewesen wäre.