ich habe etliche Artikel über das Thema Nulleinspeisung gelesen und denke, ich habe langsam das Konzept verstanden.
Geholfen haben Artikel wie der hier:
oder auch:
motiviert von hier:
Nun frage ich mich, mit welchen Konponenten eine Nulleinspeiseanlage von Euch erfolgreich umgesetzt wurde. Ich denke an Anlagengrößen von 30-50 kWp, sehr wahrscheinlich insgesamt deutlich jenseits der 30 kWp Grenze.
Reicht es aus, einem Hybridwechselrichter wie z.B. einem der DEYE Familie das einspeisen in's Grid per Konfiguration zu 'verbieten'?
Muss es noch eine extra Messeinrichtung (zusätzlich zum Zweirichtungszähler des NB und zu den CTs des WR) geben, die den bidirektionalen Stromtransport aufzeichnet? Falls ja, braucht die irgend eine Zulassung? (Hintergrund der Frage ist, das wir schon eine angemeldete 24 kWp Anlage haben und eine zweite aufbauen wollen)
Reicht es aus, das der Elektriker die korrekte Installation und Konfiguration der Nulleinspeiseanlage bei der Anmeldung gegenüber dem NB bestätigt?
Schön wäre es, wenn jemand kurz über Erfahrungen mit der SH-Netz berichten könnte.
Als erstes müsstest du mit dem Netzbetreiber klären, ob der das Konzept „Nulleinspeiseanlage“ überhaupt unterstützt. Denn wenn nicht, ist der Käs eh gegessen. Eine Anlage, die freiwillig nichts einspeist, ist für den Netzbetreiber und auch für alle anderen damit zusammenhängenden Themen erst einmal nichts anderes als jede andere Anlage mit Teileinspeisung.
Wenn der das kennt und akzeptiert, wird der auch Anforderungen an die Anlagentechnik haben, die der installierende und anmeldende Elektriker dann sehr vermutlich auch bestätigen muß.
Geht es dir um die rechtlichen oder eher um die techn. Aspekte?
Wenn letzteres, dann ist es relativ einfach.
Beim Deye WR kannst Du z.B. einstellen, wieviel und ob Du überhaupt einspeisen willst. Das kannst Du, wenn Du magst, jeden Tag ändern oder auch stündlich. Es gibt aber auch viele andere Methoden, aber bei allen gibt es eine Strommessung am Zählerschrank soweit ich weiß.
Die rechtlichen Aspekte sind vermutlich komplexer. Worum geht es Dir, was willst Du erreichen? In jedem Fall brauchst Du einen Elektriker, wenn über den ZS das Haus versorgt werden soll. Und wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass (versehentlich) etwas ins Netz zurückgespeist wird, mußt Du dich mit dem EVU/VNB abstimmen. Typischerweise sehe ich hier aber eher keine Schwierigkeiten.
Aber: warum willst Du nicht ins Netz einspeisen. Anmelden mußt Du eine große PV trotzdem, wenn Du nur einen Netzanschluß auf dem Grundstück hast (so zumindest die scharfe Auslegung).
es geht mir eher um die konkreten technischen Aspekte und die Erfahrungen, die hier ggfls. schon mal jemand mit 'seinem' NB (idealerweise SH-Netz) gemacht hat.
Wir haben hier schon seit 2 Jahren 2 DEYE Sun12k parallel laufen. Wie die angeschlossen werden und wie sie konfiguriert werden, ist mir technisch komplett klar.
Aber ob deren Konfigurierbarkeit rein formell beim NB ausreicht, um Nulleinspeisung zu realisieren, weiß ich nicht.
Mit einem Elektriker zusammenarbeiten, der die wesentlichen Teile, die Abnahme und Anmeldung macht, ist mir auch klar und das wird auch passieren. Unser Zählerschrank ist erst 2 Jahre alt und auf einem aktuellen Stand der Technik, der Elektriker hat ihn gebaut und wir haben sogar schon ein imsys.
Soweit, so gut.
Ich versuche zu entscheiden, ob wir noch eine Nulleinspeiseanlage oder gleich eine komplette Insel bauen sollten. Nulleinspeiseanlage wäre mir tatsächlich rein emotional etwas lieber. Gleich ne Insel zu bauen geht auch, ist aber eventuell etwas aufwändiger.
Es gibt keinen ‘Antrag auf Nulleinspeisung’ o.ä. den Du beim VNB stellen müßtest. Es gibt klare Regeln wann eine PV wo angemeldet werden muß - nicht mehr, nicht weniger. Nulleinspeisung ändert daran gar nichts. Es kann dich ja niemand zwingen etwas einzuspeisen.
meine Anruf- oder EMail Versuche landen im Call Center. Und die wissen nichts, konnten bisher keine Frage beantworten. Es ruft auch keiner aus der Fachabteilung zurück. Deswegen möchte ich denen ein fertiges Konzept mit möglichst wenig Stolpersteinen zum 'abnicken' vorlegen.
Die sind mir klar, ich habe das schon mal gemacht (bzw. machen lassen).
Was mir nicht klar ist, sind die Regeln für eine zweite Anlage, mit der ich die 30 kWp Grenze klar durchbrechen würde, die zwar mit dem Netz verbunden sein aber NICHT einspeisen soll.
Das die zweite Anlage wegen der 12 Monats Grenze eine neue Anlage ist, ist auch klar. Das ggfls. wegen der 30kWp Grenze je Wohneinheit das Finazamt beteiligt werden müßte, ist schon etwas weniger klar. Denen müsste man eventuell erklären, das gar keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, damit kein Gewerbe vorliegt - wie auch bei Nulleinspeisung - und damit wären die hoffentlich raus. (Oder Kleinunternehmerregelung etc.)
Auf jeden Fall spielen die Eigenschaften der Anlagen-Komponenten, deren Konfiguration oder Verschaltung die wesentliche Rolle. Und genau darum geht's.
Braucht man einen zweiten Zähler im Zählerschrank?
Reicht das Abschalten der Einspeisefunktion im WR aus?
Braucht man zur Abregelung des Nulleinspeiser WR eine Zählerkaskade?
Wie hat das hier schon jemand erfolgreich gemacht und auch formal beim NB durchgebracht?
Doch, natürlich. Eine echte Nulleinspeiseanlage ist vom iMSys-Zwang, und bei der Größe auch von der ansonsten unumgänglichen Wandlermessung befreit, und vermutlich hat’s auch noch steuerliche Auswirkungen. Abgesehen davon, daß der Hausanschluß für die geplante Einspeiseanlage auch gar nicht ausreichen würde.
Das alles kann man aber nur zusammen mit dem Netzbetreiber klären.
Wenn der überhaupt nicht kontaktierbar ist, brauchts halt einen Elektriker, der anmelden kann und darf. Der wird da schon seine Ansprechpartner haben.
Ah, dass es um eine 2. Anlage geht, war mir bisher entgangen.
Da kenne ich mich leider nicht aus. Normalerweise (bei Einspeisung) würde sie wohl einfach dazugerechnet auf eine ‘Gesamtanlage’.
Wenn die 2. Anlage als ‘Insel’ konzipiert wird und als solche betrieben wird, geht es das FA m.W. gar nichts an. Weiß gar nicht, ob das FA informiert wird, wenn man nach EEG einspeist, oder erst ab einer gewissen Größenordnung (30 kWp?).
Wenn die 2. Anlage kompl. galvanisch vom Netz getrennt ist, würde ich sie vermutlich nirgendwo anmelden und damit ist das Thema durch. Dann darfst Du sie aber auch nicht im ZS anklemmen, sondern nur direkt die Verbraucher versorgen. Das ist dann rechtlich aber eher Grauzone…
Nein, der hat da alle Möglichkeiten. Wenig Spielraum für Diskussionen hat der nur bei der normgerechten Ausführung, die ja der Hauptgrund für die im DIY-Bereich so gerne angedachten unechten Inseln sind.
Der Kommentar von der Clearingstelle steht ja schon oben verlinkt, hier nochmals zum Thema: