Hallo, falls es jemanden interessiert, wie mit Material zu verfahren ist, welches man mit 0% Mehrwertsteuer gekauft hat und dann doch nicht oder nicht mehr braucht. Mich hat es interessiert und darum habe ich bei meinem Finanzamt nachgefragt.
Die erste Frage war, was ist mit dem Material, wenn man es irgendwann wegen Erneuerung oder ähnlichem wieder verkaufen will. Antwort: Dazu gibt es noch keine Regelung. Nachfrage, ob es irgendwelche übergeordnete Regeln über einzuhaltende Fristen gibt, die anwendbar wären. Antwort: Nein.
Die zweite Frage war, was ist mit übriggebliebenem Material. Nach Rückfrage habe ich konkretisiert: Material, welches man dann doch nicht oder nicht in der Anzahl gebraucht hat wie vorher gedacht und gekauft und Material, welches man nicht weniger kaufen konnte, beispielsweise Profile in Lagerlänge (welches man also wissentlich zuviel gekauft hat). Die Antwort kam nicht ganz so prompt wie die erste, sie lautete: Wenn man nicht eklatant zu viel gekauft hat, ist das kein Problem.
Die Handhabung ist also praxisnah. Aber nicht auf schlaue/dumme Ideen kommen, im Zweifel wäre es in einer Einzellfallentscheidung zu klären, ob die Beschaffung zu dem reduzierten Mehrwertsteuersatz mißbräuchlich war.
kannst du ungefähr sagen welches FA das war? Die können sich örtlich schon mal stark in ihren Ansichten unterscheiden, beraten dürften sie dich ja ebenfalls nicht.
Na wenn die sich unterscheiden, dann bringt es auch nichts wenn ich sage welches es war. Mein Finanzamt ist überschlagen für ca. 0,2% der deutschen Bevölkerung zuständig.
Davon abgesehen, kann es ohnehin keinen Beweis dafür geben, daß eine Regelung nicht existiert.
Ggf. sind da die Sachbearbeiter untereinander vielleicht auch noch verschiedener Meinung So lange es plausibel ist, daß es um Reste oder ggf. mal nen Fehlkauf geht und das Material das man entsprechend befreit kaufen kann, eh kaum für was anderes zu gebrauchen ist, ist es ihmo ja auch legitim und plausibel, wenn dann eben der nächste, der genauso berechtigt wäre es mit 0% MwSt zu kaufen, verbaut.
Also wie kann man auf so eine Idee kommen unsere teuer bezahlten Staatsbediensteten mit solch belanglosen Anfragen zu konfrontieren? Am besten gleich mal im Bundestag anrufen und ein Gesetz dazu einfordern.
Ehrlich mal, ist das Langeweile oder Korinthenkackerei?
Hast du schon mal mit dem FA zu tun gehabt wenn es Forderungen an dich stellt? Einmal und nie wieder. Machst du da einen Fehler und sie haben dich auf dem Kieker dann überlegst du dir danach kein zweites mal was falsch zu machen.
Denke bei dem Beispiel wissen es die Sachbearbeiter beim Finanzamt auch nicht. Die werden sich intern gedacht haben: Wer kommt auf die Idee so eine Frage zu stellen, auf die im Zweifel die Antwort kommt, die man nicht hören will. Die Antwort interpretiere ich so: “Steht in unseren Richtlinien und Erlassen nicht drin. Keine Ahnung. Juristen zu befragen ist zu aufwändig. Die sind mit anderen Sachen ausgelastet. Lass uns in Ruhe.”.
Würde man einen Juristen fragen, so würde der im Zweifel vermutlich sagen, dass die Bedingung, dass die Mehrwertsteuer erlassen wurde, nicht erfüllt wurde, wenn man die Ware nicht für den vorgesehenen Zweck einsetzt. Insbesondere, wenn man die Ware weiterverkaufen würde und diese dann nicht gemäß der gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt wird. Das wäre insbesondere dann, wenn man die Ware ins Ausland verkaufen würde. Also müsste man in diesem Fall im Zweifel nachträglich Steuer zahlen. Wenn man in DE verkauft und der Käufer die Voraussetzungen erfülllt, vermutlich kein Problem. Nicht ohne Grund lassen sich die Firmen beim Verkauf bestätigen, dass der Käufer die Voraussetzungen für 0% MWSt erfüllt und sofern dass nich der Fall sein solle, man die 19% MWSt nachträglich erheben kann.
Wenn man die übrig gebliebene Ware aber nicht verkauft, kann man es sicherlich brgründet so darstellen, dass man die Ware als Ersatz eingelagert hat und diese immer noch für den ursprünglichen Zweck vorgesehen ist. Man weiß halt nicht, ob heute oder in 10 Jahren.
Im Prinzip kräht aber wohl kein Hahn danach. In diesem Fall Mißbrauch zu verfolgen wäre für den Staat mehr Aufwand als es einbringen würde. Bei mir liegen auch noch Teile herum, die ich aber vorhabe irgendwann einmal einzusetzen. Bin teilweise zeitlich noch nicht dazu gekommen diese zu installieren. Und Sachen wie z.B. Ersatzsicherungen, etc. sind sicherlich legitim als Ersatz dazuhaben.
Und klar, könnte man diese Frage auch beim Bundesfinanzministerium stellen. Die haben bestimmt Juristen, die das beantworten können. Freuen werden sie sich nicht und sich evtl. überlegen wie man die Antwort korrekt aber so formuliert, dass der nächste nicht noch einmal auf die Idee kommt so etwas zu fragen………
Ich weiß nicht was sich manche vorstellen, was da losgeht, wenn man da anruft. Ich habe das Info-Telefon angerufen, nach zwei-drei Sekunden wurde abgehoben, [Begrüßungsformeln], "ich habe Fragen zum 0%-Mehrwertsteuersatz", "was wollen Sie wissen?" ... Das Telefonat hat keine fünf Minuten gedauert.
Alles ist zumindest für Anlagen zu gebrauchen, die die Bedingungen nicht erfüllen. Vieles, wenn auch nicht die teuersten Brocken, auch für ganz anderes. Wobei ich bei dem ganzen Elektrokleinkram, den ich bei mehreren Händlern verteilt gekauft habe, erst gar nicht nach 0% gefragt habe.
Du weist aber schon das alles was nur im entferntesten für den Aufbau der PV Anlage verwendet werden kann auch bei entsprechenden Händlern, Shops usw. mwst befreit gekauft werden kann?
Theoretisch wäre es möglich eine komplette Hauptverteilung samt der internen Verdrahtung und den anreihbaren Betriebsmittel (Sicherungsautomaten, RCD usw. usw.) sowie die DIY Haltekonsolen für Split-Außengeräte und noch die paar Aufputz-Schukos für die neue Garage mwst befreit zu kaufen. Ob die Haltekonsolen eine Kabeltrasse oder das AG einer Split tragen, ob die Ölflex 2G5 für die Anbindung eines Mikro-WR oder die Anbindung der IGs an die AGs genommen wird weiß weder der Händler noch das FA.
Ganz ehrlich, wenn ich was über gehabt hätte, Gras wachsen lassen, Gras ein paar mal mähen und wieder wachsen lassen und dann ab damit zu kleinanzeigen….fertig.
OK, da hab ich dann wohl nicht lange genug gesucht oder mich drum bemüht die Teile ohne MwSt zu bekommen für meine PV. Aber dann könnte sie auch direkt steuerbetrügend kaufen und bräuchte nicht auf Restposten schaun. Und wenn das Finanzamt vier Monate für meine Steuererklärung braucht, obwohl sie von einer Steuerberaterin gemacht wurde, dann haben die wohl auch andere Sorgen. Wer das in größerem Stil macht, wird hoffentlich auch so auffallen.
Es ist ja auch immer die Frage, wer hat wo die Kapazitäten und den Antrieb etwas nachzuprüfen. Wenn ich hypothetisch 200m PV-Leitung kaufe um meine 26kWp Anlage, bestehend u.A. aus insg. 57Modulen, auf das Hauptdach zu montieren, aber am Ende nur 30m brauchte, wer nimmt sich das Maßband und kontrolliert das?
Ging mir jetzt um die weitere Verwendung von überschüssigem Material was jemand mwst befreit gekauft hat und jetzt nicht weiß was er damit machen soll >> gut ablagern, kleinanzeigen und weg damit. Wenn´s unterhalb des EK weggeht war es eh ein Minusgeschäft, fällt also kein potentiell zu versteuernder Gewinn an.
Hallo. Im Prinzip sehe ich das ähnlich. Habe die Fragestellung zwar verstanden, aber andererseits auch nicht verstanden. Mir ist auch gar nicht klar, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Einkauf handelt. Also sorry, ich würde bei all diesen Dingen nicht so viel “Obrigkeitshörigkeit” walten lassen!
Wenn ein Bankräuber herausfinden will, wie lange die Polizei bis zur Bank braucht oder wieviele Jahre es für Bankraub gibt, ist das auch Obrigkeitshörigkeit?
Mich würde eigentlich auch interessieren, nach wie vielen Jahren Betrieb in der steuerbegünstigten Anwendung man PV-Komponenten legal für nicht begünstigte Zwecke weiterverwenden darf.
Also z.B. PV-Module für 0% kaufen, 3 Jahre aufs Hausdach, und dann im Zuge eines Re-Powering abbauen und auf einem Wohnmobil weiterverwenden. Oder: Gar weiterverkaufen.
Aber: Vielleicht lieber nicht fragen...
Würde es das? Es. Gibt. Keine. Regelung. Dazu. Theoretisch könnte man Komponenten nach einer Sekunde wieder ausbauen und verkaufen. Praktisch könnte das als Umgehungsversuch angesehen werden.
Eine nicht anwendbare Regelung aus dem Immobilienbereich besagt grob: Hat man eine Immobilie drei Jahre lang selbst genutzt, dann fallen bei Verkauf keine Steuern auf den Gewinn an. Und das ist eine ausdrückliche Regelung.
Beim Weiterverkauf von PV-Komponenten wird wahrscheinlich ohnehin kein Gewinn zu erzielen sein, darauf kommt es aber nicht an. Aber wenn der Gesetzgeber bei Wohneigentum ausdrücklich eine Frist von drei Jahren ansetzt, wird man bei PV schwerlich behaupten können nach drei Jahren läge ein mißbräuchlicher Erwerb zu 0% Mehrwertsteuer vor, obwohl die Frist theoretisch Null ist.