Hallo,
vorab: ich bin kein Steuerfachmensch. Private Veräußerungsgeschäfte können Einkommenssteuer auslösen. Das ist hier geregelt:
L.G.
Hallo,
vorab: ich bin kein Steuerfachmensch. Private Veräußerungsgeschäfte können Einkommenssteuer auslösen. Das ist hier geregelt:
L.G.
- Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Falls man beim Verkauf nach einem Jahr oder weniger Gewinn macht, muß man Einkommenssteuer zahlen. Das hat mit der Mehrwertsteuer nichts zu tun, ist aber ein Hinweis darauf, daß auch schon nach einem Jahr ein Umgehungsversuch eher als ausgeschlossen angesehen werden kann.
- Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb.
Von Sammelbestellungen abgesehen, wären die Bedingungen für 0% dann nicht erfüllt.
richtig @Photowolltaik
Ja, als Endverbraucher ohne Unternehmereigenschaft hab ich mit der Umsatzsteuer nix zu tun. Ich darf die nicht in Rechnungen ausweisen, die ich erstellt habe, kann keine Vorsteuer Erstattung erhalten, usw. Adressat des UstG ist der Unternehmer, der muss die mit seiner Rechnung für den Staat beim Endkunden erheben und an das Finanzamt abführen. Letztlich hab ich zwar die 19% mehr zu zahlen, doch bin ich nicht Steuerschuldner.
Der "Mißbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten" ist in der AO geregelt:
Der Klassiker, jemand bestellt ein Modul für die Dach PV zuviel und verkauft es dann, ist kein Misbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten. Und daran wird er auch keine 1000 € Gewinn machen, so dass auch keine "Spekulationssteuer" anfallen wird.
Genau, das schrieb ich schon im ersten Beitrag. Mangels konkreter Regeln ist Zweck und Absicht zu betrachten. Ohne Mißbrauchsabsicht ist es kein Mißbrauch. Für Ehrliche bleiben die Umstände die einen falschen Verdacht erregen könnten (falls jemand hinschaut) allen voran das Zuviel und die Zeit.
Einiges an Irrtum ist plausibel, die "Grenze" der Glaubhaftigkeit aber subjektiv. Vorverpackte Menge zu kaufen, weil es günstiger ist als die genaue Menge, ist auch plausibel. Wirtschaftlich begründbare Erneuerung ist plausibel. Und so weiter.