Nein, es geht nicht darum 10 BKWs zu betreiben, sondern nur eines .... von 2.
Ausserdem habe ich mir mal die Mühe gemacht das Gesetz bisschen zu lesen.
Aber danach bin ich noch verwirrter wie ohnehin 
§3 Nr. 43 EEG - definition BKW
Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind ... „Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht.
Weitere Definitonen:
Ein Endstromkreis ist nicht direkt eine Phase, aber er ist ein Teil des Stromkreises, der von einer Phase gespeist wird. Ein Endstromkreis ist der letzte Stromkreis in einer elektrischen Installation, der dazu dient, elektrische Verbraucher direkt mit Strom zu versorgen.
Phase:
In der Elektrotechnik ist eine Phase eine einzelne Wechselspannung, die in einem Drehstromsystem (wie in Haushalten) verwendet wird. Ein Drehstromsystem hat normalerweise drei Phasen, die um 120 Grad gegeneinander verschoben sind.
- Endstromkreis: Ein Endstromkreis ist ein Stromkreis, der von einer Phase, dem Neutralleiter und gegebenenfalls dem Schutzleiter (PE) gespeist wird. Er ist der letzte Stromkreis vor dem Verbraucher, wie einer Steckdose oder einem fest installierten Gerät.
- Beispiel: In einem typischen Haushalt wird eine der drei Phasen des Drehstromsystems zu den Steckdosen geführt. Diese Phase, zusammen mit dem Neutralleiter und dem Schutzleiter, bildet dann einen Endstromkreis, der eine Steckdose mit Strom versorgt.
Zusammenfassend: Ein Endstromkreis ist ein Teil des Stromkreises, der von einer Phase gespeist wird und die elektrische Energie zum Verbraucher führt. Er ist nicht mit der Phase selbst zu verwechseln, sondern ein eigenständiger Teil des Stromkreises.
§9 (3) EEG - technische Vorgaben
(3) Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn
1. sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, nicht als eine Anlage. Bei der Fiktion nach Satz 1 bleiben Steckersolargeräte unberücksichtigt,
1. deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt,
2. deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und
3. die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers (Hausübergabepunkt) betrieben werden.
§8 (5a) EEG Anschluss
(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.
Zitat von JayHa : "Zu guter Letzt: ein BKW in der Bedeutung Hardware von μWR+Solarpanel wird nie zur Inselanlage - ja, es kann Teil einer Insel sein (z.B. Multiplus II + μWR). "
Da muss ich dir widersprechen, die neueste Generation an BKW-Speicher machen viele BKWs zu Inselanlagen, sobald diese nicht mehr angeschlossen sind oder ein Stromausfall besteht. ( nur in Kombination mit Speichern ... noch)