Mehrere Balkonkraftwerke (zb: Ost-West) je 2000 / 800 Watt mit Netzvorrangschalter getrennt legal?

Erstmal Hallo in die Runde, bin neu hier und habe mit der Suchfunktion leider nichts passendes gefunden.

erste Frage:
Darf man
ein Balkonkraftwerk (2000 Watt Module und 800 Watt Wechselrichter) nach Osten und
ein Balkonkraftwerk (2000 Watt Module und 800 Watt Wechselrichter) nach Westen
aufstellen / bauen wenn diese durch eine Netzvorrangschaltung getrennt sind?
Theoretisch kann ich ja mein Haus zubauen mit BKWs, solange nur ein BKW mit 2000 Watt Modulleistung und 800 Watt WR-Leistung am Netz angesteckt ist.

zweite Frage:
Darf man diese beiden BKW betreiben, wenn diese mit Zeitschaltuhren zu unterschiedlichen Zeiten geschaltet werden?

Auf die Idee sind schon einige gekommen. Soweit hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Bleibt also eine Grauzone, wo noch keiner eine klare rechtliche Antwort gegeben hat.

Ich würde 2 Klingeln an Haus/Whg, mit unterschiedlichen Namen vorsehen. :wink:

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Ewige Diskussion.

Ja und Nein (durch vereinfachte Anmeldung).

Was erhofft sich der Fragesteller - einen rechtlichen Persilschein? Kann es hier nicht geben, denn letztendlich geht es um Verantwortung (und Haftung) für eigenes Handeln.

Was kannst du vereinfacht anmelden bzw. was muss der Netzbetreiber akzeptieren? Probiere es aus.

  • Der Netzbetreiber hat Null Interesse an unkontrollierter Einspeisung.
  • Der Gesetzgeber gibt den Standard einer vereinfachten Anmeldung vor: 1 x 800VA/2000Wp.
  • Möchtest du Abweichendes, kannst du normal anmelden.
  • BKW waren ursprünglich zur Deckung des Grundverbrauchs und nie zur [zeitweisen] Komplettversorgung ganzer Haushalte gedacht.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum die Vorgaben nicht akzeptiert werden, so wie sie sind. Wer Größeres will, hat auch im betreuten/versicherten Leben die Möglichkeit dazu - mit anderen Vorgaben und entsprechend teurer.
Wer das nicht will, baut eine Insel und hängt einige oder alle seine Verbraucher zeitweise oder ganzjährig da dran.

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Letzendlich gilt : ein BKW je Zähler. Anmelden kannst du auch nur eins.

Alles andere ist deine Entscheidung. Du kannst aber davon ausgehen, daß deiner Argumentation erst einmal nicht gefolgt wird, wenns denn jemanden interessiert.

Oliver

Ich formuliere meine Frage mal um, damit es vielleicht besser verständlich ist.

Angenommen ich habe 2 identische (ortsfest am haus montiert) BKWs (je 2000 Watt Module & 800 Watt Wechselrichter).
Stecke aber nur eine in die Steckdose.
Dann muss ich doch nur eine anmelden, da die andere ja quasi eine Inselsolaranlage ist, richtig??

Wie @oliverso bereits geschrieben hat: man kann pro Zähler (eigentlich pro Haushalt, aber egal) nur ein Steckersolargerät vereinfacht anmelden. Was du darüber hinaus machst, bleibt dir überlassen. Auch wenn du noch so sehr insistierst, wird dir hier niemand eine gerichtsfeste Rechtsberatung oder gar eine Absolution geben können/wollen.

Wenn das Inselkraftwerk immer eine Insel bleibt, dann ja. Ich hatte allerdings verstanden, dass du dem Sonnenstand folgend umstöpseln wolltest. In dem Fall dann nein.

Aber egal, es wurde schon alles gesagt.

Oliver

Nein.

Zunächst: BKW bezeichnet umgangssprachlich eine Kombination von Wechselrichter (meist μWR, weniger String-WR) mit einem oder mehreren Solarpanelen.

Jede Solaranlage, die an das öffentliche Netz angeschlossen wird, ist anzumelden. Das ist zwar für echte Nulleinspeisung übergriffig, aber man geht davon aus, daß auch Nulleinspeiseanlagen nur saldierend Null einspeisen, d.h. das zeitweise trotzdem auf einer oder zwei Phasen ins öffentliche Netz eingespeist wird. Und das ist nicht Bestandteil deines Anschlussvertrages.

Als Ausnahmeregelung von der allgemeinen Anmeldepflicht hat der Gesetzgeber die Netzverwalter dazu verpflichtet, 'steckerfertige Einspeiseanlagen' mit definierter Beschränkung vereinfacht anmeldbar zu akzeptieren. Mittlerweile ist der Weg über den Netzbetreiber weggefallen. Ändert aber nichts an der Intension des Gesetzgebers.

Das bedeutet, du mußt nicht, sondern du kannst nur einmal <=800VA/<=2000Wp vereinfacht anmelden.

Einen Umschalter zu verbauen widerspricht dem 'steckerfertig'.

BKW umzustecken, ist eher unglaubwürdig. Du solltest dir darüber bewusst sein, auch mit der 'vereinfachten' Anmeldung einen Vertrag abzuschließen. Wenn du dessen Bedingungen eh nicht akzeptieren bzw. umgehen willst, dann lass es mit der Anmeldung. Es sei denn du bist der Auffassung, 4kWp sind unauffälliger, weil ja überhaupt was angemeldet ist.

Davon ausgehend, daß du die vollen 2kWp nach Ost und nach West bzw. der Sonne folgend willst: nimm einen Solartracker im Garten oder, wenn Panele fest verbaut, so mach wenigstens die Umschaltung auf DC. Zwar auch nicht rechtskonform, aber zumindest eine Einspeisung von mehr als 800W ausgeschlossen.

Zu guter Letzt: ein BKW in der Bedeutung Hardware von μWR+Solarpanel wird nie zur Inselanlage - ja, es kann Teil einer Insel sein (z.B. Multiplus II + μWR).

Hi und danke für deine geduldigen Bemühungen in den Antworten.
Dann ist die ganze Werbung von Hoymiles, Zendure, ... rechtswidrig?
Dort wird einem glaubhaft gemacht, man könne / dürfe mehrere 800-Watt -Wechselrichter hintereinander schalten (Hoymiles HM-800, s. Anleitung) oder sogar auf verschiedenen Phasen (Zendure Hyper 2000, s. Anleitung) anschliessen.

Können und dürfen darf man das selbstverständlich, nur kann man das dann nicht mehr als BKW anmelden, sondern nur als normale PV-Anlage.

Oliver

Wenn man ein BKW anmeldet und man tauscht dieses BKW gegen ein anderes, welches zu 100% identisch ist, müsste man es nicht erneut anmelden. Es bleibt ja gleich.

Wenn der Ersteller also täglich den Stecker des einen BKW zieht und das andere einsteckt, betreibt er nur ein BKW, welches er täglich 1x "austauscht". Das ist mit Sicherheit nicht illegal.

Er kann das BKW auch täglich umstellen von Ost nach West und das hätte den gleichen Effekt.

Das ganze mit einer Zeitschaltuhr zu versehen ist vernünftiger, aber das Problem wäre, dass 2 BKWs gleichzeitig am Netz hängen. Eine Fehlfunktion ist nicht auszuschließen und schon speist man das doppelte ein. Also alle Stecker in der Steckdose zu belassen ist mehr als eine Grauzone.

Das ganze händisch umzustecken wird niemand bemängeln können und klappt eigentlich auch nur bei HomeOffice.

Da es keine Einspeisevergütung gibt, würde ich es bei einer Südanlage belassen und einen 2-5kWh Akku dranhängen.

Da behaupte ich glatt das Gegenteil.

Nach Deiner Logik könnten man auch 10 BKW a. 2 kWp betreiben (10 leicht verschiedene Ausrichtungen). Das wären dann locker 40 Module bei Summe 20 kWp. Und dann hängen 10 Stecker neben einer Steckdose und "offiziell" wechselt die man dann nach Bedarf. Für den Winter könnte man noch verschiedene Flache 2 kWp Felder mit leicht unterschiedlicher Ausrichtung dazu bauen. :joy:

Eventuell nicht illegal wäre das nur, wenn er tatsächlich das eine ab- und das andere aufbaut. Denn eigentlich müsste ein Austausch im Register auch ab- und angemeldet werden.

Alle anderen noch so bauernschlauen Konstruktionen, die dem einfachen Grundsatz „ein Zähler, ein BKW“ nicht entsprechen, entsprechen dem nicht. Klingt blöd, ist auch so.

Oliver

Nein, es geht nicht darum 10 BKWs zu betreiben, sondern nur eines .... von 2.

Ausserdem habe ich mir mal die Mühe gemacht das Gesetz bisschen zu lesen.
Aber danach bin ich noch verwirrter wie ohnehin :slight_smile:

§3 Nr. 43 EEG - definition BKW

Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind ... „Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht.

Weitere Definitonen:

Ein Endstromkreis ist nicht direkt eine Phase, aber er ist ein Teil des Stromkreises, der von einer Phase gespeist wird. Ein Endstromkreis ist der letzte Stromkreis in einer elektrischen Installation, der dazu dient, elektrische Verbraucher direkt mit Strom zu versorgen.

Phase:

In der Elektrotechnik ist eine Phase eine einzelne Wechselspannung, die in einem Drehstromsystem (wie in Haushalten) verwendet wird. Ein Drehstromsystem hat normalerweise drei Phasen, die um 120 Grad gegeneinander verschoben sind.

  • Endstromkreis: Ein Endstromkreis ist ein Stromkreis, der von einer Phase, dem Neutralleiter und gegebenenfalls dem Schutzleiter (PE) gespeist wird. Er ist der letzte Stromkreis vor dem Verbraucher, wie einer Steckdose oder einem fest installierten Gerät.
  • Beispiel: In einem typischen Haushalt wird eine der drei Phasen des Drehstromsystems zu den Steckdosen geführt. Diese Phase, zusammen mit dem Neutralleiter und dem Schutzleiter, bildet dann einen Endstromkreis, der eine Steckdose mit Strom versorgt.

Zusammenfassend: Ein Endstromkreis ist ein Teil des Stromkreises, der von einer Phase gespeist wird und die elektrische Energie zum Verbraucher führt. Er ist nicht mit der Phase selbst zu verwechseln, sondern ein eigenständiger Teil des Stromkreises.

§9 (3) EEG - technische Vorgaben

(3) Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn

1. sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, nicht als eine Anlage. Bei der Fiktion nach Satz 1 bleiben Steckersolargeräte unberücksichtigt,

1. deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt,
2. deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und
3. die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers (Hausübergabepunkt) betrieben werden.

§8 (5a) EEG Anschluss

(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.

Zitat von JayHa : "Zu guter Letzt: ein BKW in der Bedeutung Hardware von μWR+Solarpanel wird nie zur Inselanlage - ja, es kann Teil einer Insel sein (z.B. Multiplus II + μWR). "

Da muss ich dir widersprechen, die neueste Generation an BKW-Speicher machen viele BKWs zu Inselanlagen, sobald diese nicht mehr angeschlossen sind oder ein Stromausfall besteht. ( nur in Kombination mit Speichern ... noch)

Worüber?

Du darfst beliebig viele BKWs betreiben, solange deren addierte Wechselrichterleistung 800W und die installierte Modulleistung 2kWp nicht übersteigt.

Oliver

Jedes Wohnhaus (Ausgeschlossen Hochhäuser und sonstige Späße) hat nach dem Hausübergabepunkt 3 Phasen mit je einem Endstromkeise. Somit dürfte man dann 3 bis zu Wechselrichter (je Endstromkreis = Teil einer Phase) anschliessen. Aber diese nicht auf einer "Phase / Endstromkreis" mischen.

Du darfst beides, solange die 800W-Grenze für alle Wechselrichter zusammen nicht überschritten wird.

Oliver

Ungeachtet der rechtlichen Frage, würde ich das jedenfalls bei einem älteren Haus nicht machen, bei dem man nicht sicher sein kann, wie gut die verlegten Kabel sind.

Und wenn etwas schief geht, sollte einem auch klar sein, dass im Zweifel die Gebäudeversicherung ein tolles Argument haben könnte, einen z.B. Brandschaden nicht zu ersetzen. Und das kann dann der finazielle Ruin sein ...

Das ist falsch, du kannst auch 2 Balkonkraftwerk mit Gesamt 800W Wechselrichter installieren Ost/West, mit Gesamt 2000Wp Modulleistung. Das mit einen BKW je Zähler stimmt nicht, wird aber immer wieder vorgetragen. Man darf aber nur ein BKW pro Stromkreis (Sicherung) betreiben.