Mehrere Balkonkraftwerke (zb: Ost-West) je 2000 / 800 Watt mit Netzvorrangschalter getrennt legal?

Falsch: es ist nicht auf 1 BKW pro Zähler begrenzt. Siehe meine andere Anwort.

Das ist leider schon falsch - ein Endstromkreis ist ein Stromkreis / Kabel, welches einzeln abgesichert nur für einen einzigen Anschluss genutzt wird. Z.B. oft Waschmaschine oder Trockner. Sobald dort mehr als dieses eine Gerät angeschlossen wird, ist es kein Endstromkreis mehr (deswegen auch der Letztverbraucher). Das hat rein gar nichts damit zu tun, ob die Steckdose als letzte von X Steckdosen dieses Stromkreises für den WR genutzt wird. Ich weiß auch nicht, wieso das immer wieder steif und fest behauptet wird - wahr wird es dadurch nicht :wink:
Du bekommst in deinem Haus also einen Anschluss mit 3 Phasen, die sich dann auf verschiedene Stromkreise oder Unterverteilungen verzweigen können. Obige Definition bleibt aber bestehen.

Und es ist auch richtig, dass nur ein BKW pro Zähler (nicht pro Stromkreis) mit der vereinfachten Anmeldung möglich ist. Ob dieses BKW aus mehreren WR bestehen kann / darf, darüber dürfen sich wohl eher Anwälte streiten :wink:

Eine Phase kann mehrere Endstromkreise haben (Sicherungen). An eine Sicherung darf nur ein BKW. Wenn du 8x 100W Wechselrichter installierst, brauchst du 8 Endstromkreise, damit wärst du bei 800W Wechselrichterleistung gesamt. Modulleistung darf gesamt maximal 2000Wp sein.

Das ist auch falsch, es dürfen 800W Wechselrichterleistung auf mehrere BKW aufgeteilt werden, aber nur 1 BKW pro Stromkreis.

Da kannst du gerne widersprechen, ändert aber nichts an meiner Aussage. Erstens war die bezuggenommene Aussage

Bei gezogenem Stecker ist ein BKW einfach nur tot.

Zweitens ist weitere Hardware (ich: Multiplus, du: Speicher) ins Spiel gebracht (welche dann bei Netztrennung die Frequenz vorgibt) und drittens finde ich in den von dir zitierten Rechtstexten bezüglich Steckersolargeräten überhaupt keine Speicher. Nur die von mir angesprochene Kombi μWR+Panel kann überhaupt eine Steckersolaranlage und damit vereinfacht anmeldbar sein. Sobald Speicher zwischengeschaltet ist, ist das kein regelkonformes Steckersolargerät mehr - kannst du auch nicht vereinfacht anmelden.

Das erscheint mir falsch, dass nur 1 BKW pro Stromkreis möglich ist. Wenn ich 2 WR mit 400 W habe, dürfen die an den gleichen Stromkreis, warum auch nicht? Technisch fällt mir da kein Grund ein.

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Bevor wir jetzt hier in klein/klein Haarspaltereien verfallen: es ging darum, ob der TE zwei 800 Watt Wechselrichter mit jeweils 2000 Wp Modulen anmelden/betreiben kann. Allein darauf bezog sich die Aussage und allein darum ging es. Um es auch für dich klarer zu machen, hätte ich wahrscheinlich anstelle von "kann man" besser "kannst du" schreiben sollen. Dass es andere Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt, die die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, ist des meisten hier durchaus bewusst, bringt aber in der Klärung der konkreten Frage nichts.

Vorgesehen ist es im Marktstammdatenregister fatalerweise schon:

Ich weiß nur nicht, was passiert, wenn man es tatsächlich an dieser Stelle macht...

Wen interessiert es, wenn du 20kWp auf deinem Grundstück lagerst solange nur 2kWp angeschlossen sind?

Wenn ich den Stecker ziehe und wieder reinstecke passiert genau was? Es ist immer noch die gleiche Anlage.
Bei 2 identischen Anlage ziehe ich ebenfalls den Stecker und die andere Anlage wird angeschlossen.
Wo ist nun der Unterschied? Es ist immer noch die gleiche Anlage, es gibt keinen Unterschied. Keine Grenze wird überschritten und an der Hardware hat sich nichts geändert.

Im Register muss auch nichts ab oder angemeldet werden, wenn man die identische Konfiguration aufbaut. Welche Daten soll man denn im Register ändern, wenn man die alte Anlage gegen eine neue identische austauscht?

Da dieses Vorgehen nicht ausgeschlossen wurde, ist es auch nicht illegal.

Wenn jemand 2 Sets kauft und das erste geht kaputt, wer würde bitteschön eine neue Anmeldung vornehmen, wenn man defekte Komponenten gegen die gleichen austauscht?
Und wer würde Behaupten, dass das illegal wäre die Komponenten auszutauschen? Genau dieses vorgehen simuliert man, indem man die Stecker hin und her tauscht.

Das ist auf jedenfall so in der VDE geregelt, dass nur 1 BKW pro Stromkreis betrieben werden darf. Weshalb das so ist da darfst du gerne beim VDE nachfragen.
Es darf nur ein Stromerzeuger auf einer Sicherung laufen, es ist egal ob das ein Notstrom-Dieselaggregat, ein Batterie-Speicher oder eben BKW ist. Meist ist der Batterie Speicher hinter dem Wechselrichter und zählt somit nicht als weiterer Stromerzeuger.

Wenn du es nicht glaubst, kann ich dir gerne nochmal die entsprechende VDE raussuchen, falls du es nicht schaffen solltest.

Natürlich muss man nichts ummelden, zumindest nicht, wenn die Werte identisch sind. Man meldet ja kein spezielles Produkt an, sondern nur eine maximal mögliche Einspeiseleistung.

Aber im praktischen Gebrauch ist das kaum vorstellbar, einmal am Tag den Stecker zu ziehen.

Und wenn man beide eingesteckt hat, aber sie ein/aus schaltet oder beide ein, aber die Einspeiseleistung so regelt - da steht nicht 800 W max Einspeiseleistung drin, sondern max 800 VA [angeschlossene] Wechselrichterleistung. Zudem würden die [angeschlossene] Panelleistung dem entgegenstehen.

Nach meinem Rechtsempfinden: Stecker ziehen i.O., aber nicht praktikabel.

Abgesehen von der ganzen rechtlichen Diskussion: geht es nur um Gier, um max haben wollen? Wer braucht sowas? Klar, an trüben Tagen wären mehr Panele besser, dann aber insgesamt und nicht auf Ost/West verteilt. Und hat bei den immer wiederkehrenden Diskussionen mal jemand 'in real life' getestet, was den Unterschied im Ertrag ausmacht.

Mit z.B. 1600 W leicht angeschrägt nach Süd und 400 W dem Sonnenverlauf nachfolgend kann ich viel reißen + an trüben und auch sonnigen Tagen. Einen kleinen Speicher dabei und gut is.

Oder mal sein Verbrauchsverhalten überdenken.

Der Unterschied ist, dass wenn die Anlagen angeschlossen (Eingesteckt sind), sind sie als im Betrieb anzusehen, es ist dann egal ob da noch ein Schalter dazwischen ist. Es geht um das Angeschlossen.

Bei einem Defekt, brauchst du das neue natürlich nicht anmelden, es sei denn du hast andere Werte als vorher. Dann müsstest du das defekte abmelden und das neue anmelden.

Wow, was für ein Diskussionsbedarf und es dreht sich so vieles im Kreis.
Ich kenne auch die VDE Aussage mit: Ein BKW pro Phase, sofern diese einzelnd abgesichert sind. (== 3)

Der TO wird doch sicherlich in der Lage sein ein 5 Adriges Kabel von den Wechselrichtern zum Schaltkasten zu ziehen (lassen). Dann 3 Sicherungen (so habe ich es, obwohl bislang nur 1 BKW) und er braucht keinen Umschalter.

Nur wenn diese dedizierte Leitung nicht vorhanden/möglich ist ergibt die Diskussion überhapt Sinn, oder nicht?