Lumentree 600 legal mit 22 Module als PV-Anlage anmelden?

Nulleinspeisung spielt hier gar keine Rolle. Dein WR darf maximal 800 VA können. Also auch softwaremäßig begrenzte WR sind nicht zulässig.

@willi90 @win Moment mal… in dem Beitrag, auf den ich Bezug nahm steht folgendes:

“Solange ihre Einspeiseleistung 800 VA nicht überschreitet,…”

Da ist weder von Erzeugungsleistung, noch von max. Wechselrichterleistung die Rede, sondern von Einspeiseleistung.

Jay das ist ein Fehler in dem Artikel.

In der Norm ist auf SAmax von 800VA beschränkt. SAmax ist Erzeugungsleistung

Ah, oki, danke. Ich dachte schon es würde mal was einfacher…

Wenn du mein drittes Video gesehen hast, hast du eine Textstelle gesehen wo genau das beschrieben wird. Also warum es nicht Einspeiseleistung sondern Erzeugungsleistung heißt.

was heist das genau, wo ist aufgerechnet oder dazugerechnet?

Mal als beispiel, eine bestehende Anlage mit 800VA ohne Abregelung und eine mit 2,1kVA (60%) sind angemeldet. Wenn ich jetzt noch eine Anlage mit WR 800VA mit Speicher und 4,5kWp Modulen dazu baue und selber anmelde. Bekomme ich dafür die Vergütung und kann rund um die Uhr aus dem Speicher ins netz schieben, bis auf den Eigenbedarf?

Das kommt erstmal drauf an ob deine bestehende 800VA Anlage durch einen Fachbetrieb oder durch dich angemeldet wurde.

Eigentlich nicht. Das vorhandene BKW hat darauf, ob die neue PV vergütet wird, keinen Einfluß. Wenn alle Anlagen über einen Zähler laufen, dann wird die Vergütung anteilig auf die Anlagen verteilt, nach den jeweils geltenden Einspeisevergütungen. Laufen alle über eigene geeignete Zähler, kann jede Anlage einzeln abgerechnet werden.

Ist das vorhandene BKW ein vereinfacht angemeldetes BKW, für das es keine Vergütung gibt, dann bleibt das auch so.

Oliver

Um das zu präzisieren: im EEG steht, daß eine Steckersolaranlage mit 800VA/2kWp-Anlage nicht hinzugerechnet wird. Für Anlagen mit 800VA und mehr als 2kWp gilt diese Ausnahme nicht.

Da es hier im Thread ja inzwischen ja mehr um 800VA Anlagen geht, die nicht unter die Steckersolargrenze des EEG fallen, sollte man das schon auseinander halten.

Oliver

Aber ich versteh trotzdem noch nicht was du meinst.

Weil ja in der Norm steht es wird nicht aufgerechnet.

Zwei verschiedene Worte

Doch schon, weil wenn die vorhandenen 800VA Anlage nicht durch einen Fachbetrieb gemeldet ist, also eine Laien Anlage ist, darf bzw. kann keine zweite Anlage gemeldet werden.

Da sieht die Praxis wohl anders aus. Es gibt ja nachweislich unzählige Fälle, wo zu einer normale EEG-Anlage noch ein EEG-Balkonkraftwerk dazu gebaut wurde, mit vereinfachter Anmeldung.

Die einzige Diskussion, die es dabei mit dem Netzbetreiber dann gibt, ist, die, wie das dann abrechnungstechnisch läuft, wenn es nur eine Zähler gibt. Letztendlich wird dann halt ein pauschaler Prozentsatz des Stroms nicht vergütet.

Wo du recht hast, ist, daß zu einer vorhandenen ERG-Steckersolaranlage keine zweite mit vereinfachter Anmeldung dazu gebaut werden darf. Das verbietet das EEG.

Für alle Nicht-EEG-Steckersolaranlagen sollte das aber machbar sein, auch wenn die mit einem 800VA-Umrichter kommen.

Oliver

Deswegen ja meine Frage ob die vorhandenen 800er Anlage von einem Fachbetrieb oder einem Laien gemeldet wurde.

Wurde sie von einem Fachbetrieb gemeldet, kann man als Laie eine 800er Anlage dazu melden.

Wurde sie von einem Laien gemeldet, kann man als Laie keine zweite 800er melden.

Hm. Widersprichst du dir da nicht selber? Denn nach deiner Aussage kann man nach der neuen 4105 ja nun auch 800er selber beim Netzbetreiber anmelden, die nicht in das EEG-Raster 800W/2kWp passen. Und nur für letztere gilt ja: es kann nur eine geben.

Für die anderen 800er muß nur sichergestellt sein, daß die nach Norm angeschlossen werden.

Oliver

Nein, du verstehst es nur nicht.

Ich widerspreche mir nicht.

Seit EEG 2024 kannst du als Laie in Summe aller Wechselrichter eine Leistung von 800VA melden.

Punkt. Mehr nicht.

Jetzt gibt es die neue VDE Norm, welche es dir erlaubt als Laie in Summe aller Wechselrichter eine maximale Erzeugungsleistung von 800 VA zu melden.

Punkt. Mehr nicht.

In beiden Varianten gibt es den Hinweis dass du keine andere durch Laien gemeldete Anlagen haben darfst. Also eine schon “nur Marktstammdatenregister Anlage" gemeldet schließt eine "Laien Meldung nach nach VDE Anlage” aus und eine “Laien Meldungen nach VDE Anlage” schließt eine "nur Marktstammdatenregister Anlage” aus.

Eventuell solltest du wirklich mal meine Videos gucken und/oder dir das F1.2 mal runterladen und durchlesen UND natürlich die noch immer offenen Fragen beantworten.

Da steht also in der Norm, daß man nur eine 800W PV selber anmelden darf, die nicht den Bestimmungen für Steckersolaranlagen des EEG erfüllt, oder verstehe ich das falsch?

Weil, im Gesetz steht’s nicht.

Oliver

Wie wäre es wenn du wirklich einfach mal meine Videos schaust und/oder das Formular F1.2 runter lädst?

Dann hättest du seit etlichen Tagen das ganze schon verstanden.

Ist beim Kumpel... Die ist wohl durch Fachbetrieb gemeldet worden, aber steht als Steckerfertige Anlage im MStR drin. Steht auch auf "Prüfung nicht nötig" oder so.
Die VNB sind da auch nicht zu beneiden... der Eli meldet dies und der Kunde trägt irgend was im MStR ein...

Ich habe ja zum Glück mein BKW mit aufbaue der großen PV abgemeldet und in die PV Anlage integriert. Ich könnte dann also meinen Carport mit 6kWp bauen, auf einen Akku gehen und an diesem einen 800VA WR ständig einspeisen lassen.
Über die Brücke gehe ich erst, wenn 80% aller solcher Anmeldungen auch durch gehen beim VNB. Würde mich auch vor der Abregelung schützen, die 60% erreiche ich ja locker.

Hier mal die erwähnten Formulare:

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Dann hat dein Kumpel das Marktstammdatenregister falsch benutzt oder einem Änderungsvorschläge des Netzbetreibers einfach blind zugestimmt.