Lumentree 600 legal mit 22 Module als PV-Anlage anmelden?

Moin in die Runde, ich möchte meine zunkünftige Anlage LEGAL anmelden und benötige dafür etwas Expertise von Euch. Bestenfalls hat das ja schon jemand von Euch gemacht.

Zu meinen Komponenten:

Lumentree 600W Wechselrichter
48V Akku von FM-Solar
ca. 22 PV-Module a´ 450W (also ca. 10KWp)

In einigen Videos von "Der Kanal" wir davon erzählt das man bis 600W WR-Leistung keinerlei Begrenzung der PV-Module hat und laut der Ausnahmeregelung 5.5.3 dafür KEIN Elektriker benötigt wird.

Es soll laut der, noch geltenden, VDE-AR-N 4105 von 2018 unter 5.5.3 noch erlaubt sein.

Quelle ab Minute ca. 25:40: https://www.youtube.com/watch?v=69Inpr_xJcs&list=PLCgskBLhMnBFaa7uuReOPNA1mgtDDwEcw&index=5

Nun hab ich die 3 notwendigen Formulare runtergeladen stehe auf dem Schlauch.

VDE AR-N4105 Formular E2 - Datenblatt für Erzeugungsanlagen
VDE AR-N4105 Formular E3 - Datenblatt für Speicher
VDE AR-N4105 Formular E8 - Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und oder Speicher

Ich bin mir nun unsicher wie ich am besten an die Sache rangehe und habe da ein Paar Hürden vor mir.

  1. Bekomme ich das alles LEGAL angemeldet?
  2. ohne Elektrikernachweis?
  3. ohne Modul-Begrenzung?
  4. Wie fülle ich die Formulare richtig aus?

Kurze Antwort: Nein.

Selber im vereinfachten Verfahren anmelden kann man Steckersolaranlagen mit bis zu 800W Umrichter und 2kWp Modulleistung. Nichts anderes. Bis zur Einführung dieser Regelung galt 600W ohne Begrenzung der Modulleistung. Das war mal.

Oliver

Da bist zu spät dran, denn seit einer Weile ist eine Beschränkung bei BKW von 2000Wp festgelegt, alles drüber ist eine normale PV, die nur durch einen Elektriker angemeldet werden kann.
Wenn der WR eine Zulassung hat und die Normen erfüllt, sollte es keine Probleme geben diesen anzumelden, musst nur einen finden, der dir das macht.

WR<=800W und 2000W PV-Module kannst einfach unter Marktstammdatenregister anmelden, mehr ist da nicht nötig. Mit den 10kWp geht es nicht, es sei denn du vergisst Module... keine Ahnung was für Rechtliche Strafen drohen, legal ist es jedenfalls nicht.

Nachtrag: der Typ im oben verlinkten Video redet Stuß. Kleiner Hinweis: das EEG ist ein Gesetz, die VDE-Norm eine Norm. Wenn die sich widersprechen, was von beiden gilt wohl?

Oliver

Was du aber mit den vielen Modulen noch machen kannst, es gibt WP von Deye, die direkt mit PV Modulen betrieben werden. Oder eine BWWP und Insellösung nur für die WP. Na ein Kühlschrank geht sicher auch im Sommer noch.

Was spricht denn dagegen, das als ganz normale PV-Anlage über einen Elektriker anzumelden?

Alternativ gibts angeblich diese Lösung über den Stromwächter ready2plugin. So richtig hab ich aber bis jetzt nicht verstanden, wie das möglich ist. Da wird viel behauptet, aber fachlich nachvollziehen kann ich es nicht, wie man damit die vereinfachte BKW-Regelung aufbohren kann.

Na ja, die Regelung aufbohren wird schwierig, Gesetzt ist halt da, aber die befürchtete Überlast lässt sich damit nur überwachen, mehr nicht. Hilft aber nicht, wenn man es nicht betreiben darf. Machen kann man natürlich viel, mit den Konsequenzen leben ebenfalls.
Aber ja Anmelden geht, wenn du einen findest, der das macht und deine Elektroanlage den TAB entspricht... glaube da würde ich mich aus versehen verzählen bei den Modulen. Rückbaurisiko incl.

Ich registriere Anlagen im vereinfachten Verfahren für Kunden im Auftrag. Sobald ein Batterie-Speicher im Spiel ist, kommt man ohnehin nicht um eine reguläre Anmeldung herum, denn die vereinfachte Anmeldung betrifft nur Anlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung, Ein Batteriespiecher muss separat angemeldet werden. Dort wird es aber bald ein paar Vereinfachungen geben, da hat Christian von Der Kanal im letzten Video drüber gesprochen. Da alle Normen noch nicht fix sind, ist das alles noch spekulativ.

Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen und eine reguläre Anmeldung empfehlen und eventuell doch zu einem größeren Wechselrichter zu greifen. Schau dazu mal in ein paar Wochen auf Youtube in Offys Werkstatt, der wird durch einen größeren Wechselrichter vorstellen.

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Also ich hab bei meinem Opa vor 3 Monaten auch genau so angemeldet . Nur dass ich nicht die vde Formulare genutzt hab.

Hab vom Netzbetreiber das alte anmelde Formular für vor solar Paket 1 runtergeladen und ausgefüllt mit 8 x module. Also 3,4 KWp

Und 600va eingetragen .

Und zum Netzbetreiber gesendet .

Dann im MaStR. Normale solar Anlage hinzufügen

600 va eingetragen

3,4 KWp. Und fertig ,

Hab dann email bekommen vom Netzbetreiber dass die Anmeldung erhalten haben und das war’s.

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Na bin mal gespannt wann sich der VNB meldet und die Anmeldung über den Elektriker einfordert.
Vereinfachte Anmeldung geht ja nur bis 2000W/800VA, da braucht es auch nur den Eintrag im MaStR.

Hast du für diese Anmeldung schon eine positive Rückmeldung erhalten?
Könntest du deine Anmeldeunterlagen mal als Vorlage zur Verfügung stellen, natürlich mit geschwärzten, persolichen Daten?

Du scheinst einer der wenigen zu sein der verstanden hat auf was ich hinaus möchte.
Viele denken bei "vereinfachte Anmeldung" immer an BALKONKRAFTWERK.
Aber die Anmeldung die ich meine ist genau so wie du sie umgesetzt hast.
Ich möchte halt 22-27 Module inkl. eines 600VA-WR als PV-Anlage ohne Elektrikerabnahme anmelden.
Die Frage ist nur wie man das (ohne Elektriker) umsetzt!

Liebe Grüße
Thorben

Naja Rückmeldung gab es ja 2 Tage nach der Meldung kam dass sie die Meldung erhalten haben ,

Genauso war es auch vor 2 Jahren wie ich meine 13KWp mit 30kwh stapler Akku und 600w Wechselrichter angemeldet hab .

Nur dass sie da dann nochmal gefragt haben ob ich mich verschrieben habe bei der Modul Leistung . Hab denen das dann erklärt und dann war das gut.

Dann bist ein Glückspilz wenn dein VNB da mitmacht. Aber Versuch macht klug, immer mit dem Risiko des Rückbaus oder Elektriker suchen.

Hier der Typ der Stuss redete.

Das EEG definierte damals (und auch heute noch) dass Anlagen welche EEG Paragraph 8 Absatz 5a und Paragraph 3 Nummer 43 entsprechen NUR im Markstammregister eingetragen werden brauchen.

Die VDE AR-N4105:2018-11 definierte unter Punkt 5.5.3 wie die Meldung einer Anlage mit 600VA durch Laien beim Netzbetreiber durchgeführt werden muss und welche Vorraussetzungen die Anlage erfüllen muss.

Die neue AR-N4105:2026-03 definiert unter Punkt 4.4 wie die Meldung einer Anlage mit 800VA durch Laien beim Netzbetreiber durchgeführt werden muss und welche Vorraussetzungen die Anlage erfüllen muss.

Beide Normen hebeln und hebelten das Gesetz nicht aus, sie beschrieb und die neue Fassung beschreibt wie eine Anlage welche nicht den genannten EEG Paragraphen entspricht zusätzlich zum Marktstammdatenregister beim Netzbetreiber durch den Laien zu melden ist.

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Es gibt und gab zwei vereinfachte Formen.

Form 1: nur Marktstammdatenregister nach EEG Definition

Form 2: Marktstammdatenregister + Meldung beim Netzbetreiber

Das Erscheinen des Paragraphen im EEG mit der Erlaubnis bestimmte Anlagen nur noch im Marktstammdatenregister eintragen zu brauchen, hat die normative Vorgabe Anlagen welche diesen Punkten nicht entsprechen, nicht gelöscht.

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Das EEG ist ein Gesetz, was der VDE schreibt oder festlegt, ist eine Empfehlung ohne weisenden Charakter. Mag sein das sich ein Gutachter an der VDE orientiert, aber auch andere Lösungen die technisch mind. gleichwertig sind, sind zugelassen.
EEG sagt klar aus, vereinfachte Anmeldung, 2000Wp und 800VA WR Leistung. Da wird auch nix beschrieben was zwischen PV-Modul und WR sein kann, soll oder darf. Nur das der WR am Netzanschluss für Bedingungen liefern muss.
Schon lange her, nach der Überschrift 600W und 22 Module ist kein BKW mehr. Vereinfacht Anmelden kann man versuchen, aber muss der VBN ja nicht zustimmen. Da würde ich wohl vorher mal fragen ob das möglich wäre oder Trocken Anmelden und bei Genehmigung wirklich erst bauen. Gibt ja VNB die solche Anlagen dulden.

Das EEG ist ein Gesetz.

Diese Gesetze beschreibt das eine Anlage welche Paragraph 8 Absatz 5a und Paragraph 3 Nummer 43 erfüllt, nur im Marktstammdatenregister eingetragen werden braucht.

Wichtige für deine “wird nicht beschrieben" ist Paragraph 3 Nummer 43 welcher die Komponenten eines Steckersolargeräts nach EEG beschreibt.

Mehr nicht.

Die TAB der Netzbetreiber schreiben Anmeldung und Anschluss muss nach VDE AR-N 4105 erfolgen.

In der aktuellen 4105 heißt das was ich in meinen neuesten Videos beschreibe.

Und in der alten 4105 hieß (die wo es in diesem Beitrag hier drum ging) 600VA können von Laien angemeldet werden, ohne Nennung der Quelle und Höhe der DC Leistung.

Somit hebelt sich nichts gegeneinander aus es läuft einfach simultan nebeneinander her.

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@willi90 Kannst du mal in ganz einfachen Worten erklären, wie du die jetzige Rechtslage einschätzt? 600 VA mit 22 Modulen noch möglich oder nicht?

800VA mit beliebiger Anzahl Module und beliebigem Speicher (AC-Ladungsmöglichkeit aus dem Netz aber auch nur 800W). Kein Schuko!

Allerdings willst Du nicht unbedingt über 7kWp kommen, weniger wegen VD4105, EEG oder TAB sondern wegen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und der in §29 Absatz 1 Punkt 2b dann kommenden iMSys-Pflicht.

Möglich, sogar mit 800 VA seit 1.3.