Können Off-Grid Wechselrichter mit AC-In (z.B. Growatt SPF6000) als Verbraucher am Hausnetz angeschlossen werden?

Hi,

ich habe einige der hitzigen Diskussion hier schon gelesen, aber bei weitem nicht alle und jeden Beitrag. Auch auf die Gefahr, Dinge zu wiederholen, wäre es mir ein Herzenswunsch, den Sachstand Anno Mai 2026 zu erfahren.

Ich werde einfach aus den vielen voreinander stark abweichenden Positionen nicht schlau.

Nachdem der User ‘alter hase’ In einem andere Thread als Lösung für einen WR Vorschlag schrieb ‘der kann netz durchlassen’, explodierte mir der Kopf, weil ich dachte, ich hätte es verstanden. Mit dieser Bemerkung war meine kleine Welt wieder in Unordnung. Stark ähnlich ist auch das Thema, ob man das Haus mit einem Schalter von der Insel auf das Netz umschalten darf. (Nehmen wir mal an, alle elektrischen Themen sind gelöst, mir geht es hier um die formellen Aspekte)

Deshalb bzw. auch auf Vorschlag von deff der Versuch, in einem eigene Thread Ordnung in das Chaos zu bringen.

Meine Bitte ist, das Leute die belastbare und vertrauenswürdige Quellen haben, diese hier benennen. Mit belastbar meine ich, das Artikel, die ihrerseits viele Konjunktive und Interpretationen verwenden, als Quellen eigentich raus sind.

Vielleicht ist das als Thema auch schon so ausgelutscht, das keiner mehr Lust hat, seine Erkenntnisse zum besten zu geben. Dann tut’s mir leid.

Ich meine jedoch, es wäre sehr hilfreich für etliche Leute oder auch Newcomer wie mich hier, eine Stelle mit wirklich guten Referenzen zum nachlesen zu haben.

Ein Wiki wäre auch extrem cool, damit das Wissen nicht in Threads verschwindet. Vielleicht können wir uns ein Wiki mir Confluence oder XWiki aufbauen?

Jetzt also zum eigentlichen Thema:

Ich suche mir schon ‘den Wolf’ im Netz, ob es irgendwo etwas wirklich belastbares gibt, das so eine Konstruktion mit AC-In nicht gegen den Begriff der ‘mittelbaren Verbindung’ verstossen würde.

Beispiele, das so eine Konstruktion legal sein soll, gibt es viele. Z.B. https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/

Andererseits gibt es die Positionen der Clearingstelle, die sagt:

und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

“Zudem ist der zuständige Netzbetreiber gemäß § 6 Abs. 2 NELEV verpflichtet, eine in Betrieb genommene Erzeugungsanlage vom Elektrizitätsversorgungsnetz zu trennen oder deren Einspeisung durch andere Maßnahmen zu unterbinden, sofern diese

  1. entgegen den Pflichten nach § 2 oder nach § 3 NELEV in Betrieb genommen wurde oder die Auflage nach § 2 Absatz 2b NELEV nicht erfüllt hat oder über ein ungültiges Einheiten- oder Komponentenzertifikat verfügt,

  2. über Einheiten- oder Komponentenzertifikate der zertifizierungspflichtigen Einheiten oder Komponenten verfügt, die in dem Register nach § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes als ungültig gekennzeichnet sind,
    oder

  3. nicht den technischen Mindestanforderungen entspricht, die im Einheiten- oder Komponentenzertifikat ausgewiesen sind.

Das Netzanschlussverfahren ist in § 8 EEG 2023 geregelt. Zum Netzanschlussbegehren lesen Sie bitte auch unsere Häufige Rechtsfrage „Was ist unter einem ‚Netzanschlussbegehren‘ im Sinne des EEG zu verstehen?“.

Die Regeln über die Ausführung des Netzanschlusses sind in § 10 EEG 2023 vorgegeben.“

Das bedeutet im Klartext, das ohne Einheitenzertifikat (damit sind die Growatt raus!) keine Verbindung zum Netz (auch keine mittelbare per Schalter), sonst MUSS der EV Dein Netz trennen.

UND

Meldung im Marktstammdatenregister (was gar nicht geht)

UND

Meldung durch einen eingetragenen Installatuer beim EV

usw…

Wer blickt da noch durch?

Herzlichen Dank für Eure Kommentare,

Peter

Ein echter Insel WR spannt ein eigenes Netz mit 50Hz und 230V Wechselstrom auf. Wechselstrom bedeutet, mal ist Plus und mal ist Minus an den Kabel. Schaltet man das mit dem Hausnetz zusammen, dann ist es purer Zufall, ob die Polung der Kabel zusammen passt oder auch nicht. Wenn nicht, dann gibt es einen Kurzschluss und das Ringen um den richtigen Takt der Wechselspannung verliert immer der WR.

Fazit: das geht technisch gar nicht und die Frage, ob erlaubt, stellt sich nicht (bzw. es ist sogar verboten)

Ein echter Einspeise WR (on grid) muss Normen entsprechen und zertifiziert sein. Er "belauscht" die Netzfrequenz und Spannung des Hausnetzes und synchronisiert seine Einspeiseleistung auf das Netz. Fällt das öffentliche Netz aus, dann schaltet er sofort ab.

Fazit: Weil dieser WR Rückwirkungen auf das öffentliche Netz hat (und haben soll) fällt er in das rechtliche Regime der Anschluss Bedingungen.

Hybrid WR ist ein Begriff, der für WR verwendet wird, die beide Eigenschaften haben, also Aufspannen eines eigenen Netzes oder netzsynchrones Einspeisen ins öffentliche Netz. Wenn die Einspeisung möglich ist, gilt wieder die Rechtslage für die einspeisenden WR (on grid).

Zweifellos gibt es auch Geräte, die in einem Gehäuse neben einem InselWR auch ein Akku Lader haben, eventuell den Ausgang des Insel WR galvantisch getrennt auf das öffentliche Netz umschalten können. Wenn die Trennvorrichtung den Normen entpricht, dann ist dieses Gerät Bauart bedingt zu Einspeisungen ins öff. Netz nicht in der Lage, somit nicht reglementiert.

Das ist eigentlich unstrittig.

Der ganze Rest ist einfach: §5 (2) MaStRV:
Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt

1.

bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen

Da steht nichts von Einspeisen, Schaltern, oder sonstigen Details.

Wie man das jetzt interpretiert, ist solange jedem selbst überlassen, bis mal ein Gericht auf einer relevanten Instanzebene das eindeutig klärt. Das ist bisher wohl noch nicht geschehen.

Eine Anlage, die zwar (mittelbar) mit dem Netz verbunden ist, aber nicht einspeist, lässt sich im Register selbstverständlich anmelden.

Oliver

Hm, also technisch geht das durchaus, hängt von der Konstruktion des WR ab. Zur Veranschaulichung Handbuch Growatt: https://www.offgridtec.com/media/product_attachements/Growatt_SPF_6000_ES_Plus_Bedienungsanleitung.pdf

Dort wird es 'Utility Grid' genannt.

Vorstellbar wäre ja auch eine Konstruktion:

Netz (EVU) <-> Ladegerät <-> Gleichstrom Zwischenkreis (Batterie) <-> Wechselrichter <-> Hausnetz

Nur eben mit einzelnen Komponenten.

Ja, das ist vollkommen klar. Der Growatt ist nicht so ein WR. Er hat auch kein Einheitenzertifikat und sein AC-Out darf nicht parallel zum Hausnetz angeschlossen werden. Das wird sofort mit Rauchzeichen scheitern.

Es geht mir hier um den 'mittelbaren Anschluss'. Erfüllt ein AC-In, über den so ein WR in der Rolle des Verbrauchers im Hausnetz angeschlossen wäre, schon die Eigenschaft des 'mittelbaren Anschlusses'

Der Growatt SPF ist ein Verbraucher, über den AC IN Anschluss.

Es gibt die Option, den Akku über AC zu laden und die Verbraucher bei leerem Akku und/oder nicht ausreichender PV zu versorgen.

Es gibt keine Überlappung von AC Out und AC IN, im Sinn von Verbindung AC IN/Out.

Wird der Akku also über AC in geladen, werden Verbraucher von AC OUT auf AC IN geschaltet.

Es gibt NIE eine Verbindung zwischen Erzeugerinsel und Netz.

ersetze “echter” mit “reiner” dann stimts so einigermaßen

ist ein Wechselrichter mit zusätzlichem Akkuanschluß

Vielleicht hilft da das Gesetz weiter, das das Marktstammdatenregister begründet. Da heißt es in §111e EnBW:

(1) Die Bundesnetzagentur errichtet und betreibt ein elektronisches Verzeichnis mit energiewirtschaftlichen Daten (Marktstammdatenregister). Das Marktstammdatenregister dient dazu,

3.
die Transformation des Energieversorgungssystems gegenüber der Öffentlichkeit transparent darzustellen.

  1. hat mit irgendwelchen technischen Parametern und Details augenscheinlich überhaupt nichts zu tun. Das Register hat (auch) die Aufgabe, jede EEG-Energieerzeugungsanlage zur erfassen. Jede kann man aus dem Kontext so definieren, daß die Anlage in irgend eine Weise das Netz beeinflusst, und sei es dadurch, daß die für weniger Netzbezug sorgt.

Aber wie gesagt, es braucht ein Urteil…

Oliver

Ja, technisch sehe ich das auch so, es gibt ja einen Gleichstromzwischenkreis und dort fließt der Strom immer nur in eine Richtung. Von AC-In nach AC-Out.

Aber das ist wie mit dem Schalter, und auch dazu hat sich die Clearingstelle geäusert. Sie sagt ganz klar, das ein Schalter eine mittelbare Verbindung ist. Was ich so pauschal auch für Quatsch halte, weil ja berücksichtigt werden müsste, in welche Richtung der Schalter schaltet. Aber das differenzieren die guten Anwälte nicht. Sie reden einfach vom Schalter.

Es ist keine Verbindung zwischen AC IN/OUT bei aktivem WR.

Nix mit Zwischenkreis .....

AC IN geht an AC Out - wie oben beschrieben.
Dann kann zudem der Akku geladen werden.

Es sind die "Ideen"
Umschalten auf Netz mit Umschalter und laden eines Akku mit eigenem Netzteil in einem Gerät vereinigt.

Nur daß während der Akku mit AC In geladen wird, der WR keine 230V liefert und angeschlossene Verbraucher ebenfalls auf AC geschaltet werden.

Es ist nicht möglich, Energie aus dem Akku in das Netz zu "leiten".

Nie ist der "aktive" AC out mit AC In verbunden.....

ich brauche das nicht.

genau da geht.

@vavuum kennt sich aus.

mir obliegt nicht die Definitionsmacht. Das, was Hybrid bedeutet, ist m.A. nicht gesetzlich definiert.

Ja, das ist bestimmt so. Ich habe spaßeshalber gerade mal im Marktstammdatenregister begonnen, eine Anlage 'in Planung' anzulegen. Auf der Seite 'Angaben zum Netzanschluss' wurde meine Angst, irgendwelches Chaos auszulösen, dann zu gross und ich habe abgebrochen.

Aber ja, registrieren kann man so eine 'Pseudo-Insel' bestimmt. Würde ich auch grundsätzlich tun. Aber was passiert dann? Schließlich habe ich schon eine Anlage, und ggfls. möchte ich eine zweite bauen, aber überhaupt keine Auseinandersetzung mit meinem Netzbetreiber führen. Also gar keine, und die auch nicht auf die Idee bringen, eine Auseinandersetzung mit mir führen zu wollen,

Je nun, manchmal kann man möchten, was man möchte, es nutzt nur nix. Wenn du eine Anlage im Register anmeldest, dann bekommt der Netzbetreiber das mit, und wird zumindest Fragen stellen. Ob die dann in eine Auseinandersetzung münden, keine Ahnung.

Ganz prinzipiell kann und darf man ja mehrere Anlagen auf einem Grundstück haben.

Oliver

Und genau dafür wäre es total toll, vorbereitet zu sein und die nach bestem Wissen und Gewissen korrekten Antworten schon griffbereit zu haben.

Ich sag mal so: wenn dein Netzbetreiber einer von den vielen ist, bei denen die Anmeldung nur über einen Elektriker möglich ist, solltest du dir so einen suchen, und mit dem die Fragen diskutieren.

Oliver

zumindest “allgemein Gebräuchlich”

Ja, der Growatt und irgendwas mit Multi im Namen von Victron sind verlockend für eine Insel. Günstig und man kann einfach Netzstrom zur Insel “zumischen”. Ein Geschmäckle bezüglich von Verbindung zum Netz bleibt aber …

Deshalb gebe ich lieber ein paar Euro mehr aus und arbeite mit den RS (ohne multi) von Victron - spitzen Wirkungsgrad inklusive (wichtig bei Inselwinter). Da gibt es nichts mit Netzstrom - einfach nur reinste Insel.

Hi, vielleicht stehe ich auf dem Schlauch oder haben einen Balken vor dem Kopf, aber wie interpretierst Du das Bild? (Handbuch Seite 24):

Dann ist das Gerät ein 'Verbraucher' am Netz, leitet Strom des EVU durch und es liefert PV Strom an das Haus.

Ist das ein mittelbarer Anschluss?

Das ist ein unmittelbarer Anschluss.

Oliver

Ja, kann man so sehen.

Ja leider, die Leute vom NB reden nicht mit mir. Der 'Kundenservice' endet im Callcenter.