Klimasplit als Nachspeicherersatz; Förderung

Hallo liebe Community,

nach langer “Mitlesezeit” bin ich nun auch aktiv geworden =) und bin an der Planung für die ersten Modernisierungen meines Eigenheims.

Rahmendaten Eigenheim:

  • 1969 Baujahr, Elektrohaus mit 6 Nachtspeicherheizungen (ohne Asbest - geprüft :white_check_mark: ; Energieumsatz ca. 10-12000 kWh all in), ausschliesslich Untertischgeräte für Warmwasser - relativ moderne versionen, vornehmlich Innenwanddämmung an den Außenwänden, Dachdämmung stark in die Jahre gekommen, BKW auf Außenstehender Garage (ist nach ca 5 Jahren auch bald abbezahlt =))

Was ist geplant?

  • Im August diesen Jahres wird das Dach des 1969 erbauten Reihenmittelhauses neu gedeckt und mit einer Aufsparrendämmung auch endlich oben dicht gemacht =).
  • In diesem Zuge wird eine Anker Solix Power Dock Combo mit Anker Solarbank 4 + 3 Solarbank 3 eingebaut und ca 20 Module auf dem Dach untergebracht.

Um den ganzen Solarstrom auch gut zu nutzen….

  • Das Dachgeschoss wird mit einer Split-Klima Lösung ausgestattet, die die ersten 2 vorhanden Nachspeicher ersetzen wird.
  • Ein Hybrid Auto (Skoda Superb Kombi iV) und eine voll elektro-Knutschkugel Smart for4 EQ

Ich hätte gerne erstmal eure Meinung zum Wechsel der Nachtspeicher auf Klimasplit im Dachgeschoss:

Als Angebot habe ich die Diakin 2MXM40A9 mit 2 FTXM20A Innengeräten liegen (all in runde 6000€) und eine HiSense PAC 2AMW42U4RGC mit 2 QH25XV4AG (all in 4000€) als Budget Variante. ((Ja, ich habe gefragt, ob ich die Geräte selbst beschaffen kann und nur der Einbau und Inbetriebnahme vorgenommen werden kann – Nope… haben die alle kein Bock drauf….))

Die 2 Räume im DG (Dachschräge 30°) sind 12qm und ca. 22qm groß.

Ist die Dimensionierung der Geräte soweit ok?

Zusätzlich werde ich die Förderung für den Tausch beantragen. Hatte schon jemand den Fall Nachspeicher gegen Klimasplit zu tauschen?

Ich werde den Tanz mal anfangen. Der Klimatechniker ist noch skeptisch, meinte aber “ich klicke hier ja nur die Online Formulare durch, die Arbeit liegt ja am Ende bei Ihnen”

Ich schule ihn jetzt wohl erstmal, wo bei meinem speziellen Fall die “Klicks” gesetzt werden müssen.

Die Hürden, die genommen werden müssen:

  • “mit der Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil der erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäude erhöht” werden ( Ich denke, dass sollte passen)

  • “Optimierung des Gesamten Heizungsverteilsystem (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs beziehungsweise Anpassung der Luftvolumenströme” (Das sollen die mal verlangen bei einer Nachspeicherheizung =) )

  • 65% Regel: Bei Errichtung von sowie Nachrüstung mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen

    Heizungen und/oder innovativer Heiztechnik zur Raumheizung inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu

    mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.(hier wirds interessant, wenn man das INFOBLATT - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - genauer liest. Dort wird der Punkt der Nachtspeicherheizungen eindeutig als Föderfähig für den Klimageschwindigkeitsbonus ausgewiesen; und zwar OHNE Einschränkung das nur einzelne Geräte ausgetauscht werden. WICHTIG: die 65% werden auch auf “versorgte Wohneinheiten und FLÄCHEN (siehe oben)” bezogen. Da Nachtspeicher kein Zentralheizungssystem ist gilt hier das Wort des Textes. Jede Nachtspeichereinheit ist für 100% der Raumfläche zuständig und somit ist das Tauschen jeder einzelnen Einheit eine Umstellung von 100% für die FLÄCHE des Gebäudeteils. Bei mir das gesamte Dachgeschoss.

  • Förderfähige Geräte - (sollte auch abgehakt sein)

Ich halte euch auf dem Laufenden, wie es voran geht.

Viele Grüße, und vielleicht hilft meine Recherche ja jemandem in der Zukunft.

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Wenn es gefördert werden soll, müssen diese Steuerboxen mit installiert werden, womit der Versorger das Gerät drosseln kann. Musst mal deinen Klimatechniker fragen, ob er das kennt. Hab schon von Leuten gehört, die haben diese Technik nur auf der Rechnung, ohne sie verbaut zu haben. Denn funktionieren tut das ja eh bei fast allen noch nicht, weil die Technik vom Versorger noch gar nicht da ist.

Multisplit ist ja eh immer schon ein Kompromiss mit Einschränkungen, da würde ich auf jeden Fall Daikin nehmen. Da kann man viel mehr eingreifen, als bei anderen Geräten, um sie halbwegs effizient zu optimieren. Die 4kW sollte reichen.

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Für die Förderung von Klimaanlagen waren vor ein paar Jahren auch die technischen Mindestanforderungen für mich relevant (BEG EM)

Ob die jetzt für dein Förderprogramm auch gelten kann ich nicht sicher sagen.

Da gab es aber damals die Anforderung nach netzdienlichem Verhalten (== Steuerbox von der Wim schreibt) und einer Energieeffizienz Anzeige

Ich habe das in Eigenleistung realisiert weil ich es nicht eingesehen habe das Geld den Herstellern in den Rachen zu werfen. Die Teile sind aus Gründen teuer. Die Hersteller greifen damit die Förderung ab

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Hachja:

Energieumsatz ca. 10-12000 kWh all in

und mit einer Aufsparrendämmung auch endlich oben dicht gemacht =).

Ihr verbraucht jetzt, mit undichtem Dach, das ganze Haus, 10 000 - 12 000kWh Strom. Wenn ihr Klimasplits nutzen würdet, dann sind das vielleicht 2500 - 3000kWh Strom. Was willst du da sparen mit der Dämmung? 500kWh? Da bekommst du mehr gespart, wenn in den wichtigen geheizten Räumen Markengeräte eingebaut werden gegenüber Billiggeräten. Das Geld, was die Dämmung kostet also in die Geräte rein. Direkt 6 Klimasplits, am besten Einzelsplits mit 6 Außengeräten und dann sag ich mal grob 15 000€. Sollen sie machen. Die verdienen mehr, und du hast direkt 6 Geräte.

Das ist nur meine Meinung. Zudem: Förderung: Wurscht.

Also ich habe fast das gleiche hinter mir in letztem Jahr.
Wir wohnen auch im Reihenhaus, DG ausgebaut. Wir hatten 10 NS-Öfen, und haben diese letztes Jahr ersetzt durch 4 Klima Split mit 2 Aussengeräten. DG wird kaum noch bewohnt, daher sind die Zimmer mit IR für den Notfall ausgerüstet, Bad mit Heizlüfter. Im EG und OG jeweils 2 Splitgeräte.
Ich kann nur sagen, es war die beste Entscheidung, und das Haus wird prima warm. Ist im Reihenhaus, aufgrund seines symmetrischen Aufbaus auch gut machbar.
Die Aussengeräte stehen jeweils auf dem Balkon im OG, Ost und West.

Zum Verbrauch: Ich beziehe noch etwa ein Fünftel an Strom. Allerdings muß ich dazu sagen, dass auch eine PV und neue Fenster dazu kamen

Zur Förderung: Wir wollten unbedingt Truhengeräte da diese perfekt die Nischen der NS-Öfen gefüllt haben. Truhen, zumindest bei Daikin, werden nicht gefördert außerdem wäre mir das ganze Prozedere sowieso zu blöd gewesen.
Wir versuchen das als energetische Massnahme, dieses Jahr, von der Steuer abzusetzen. Geht dann über 3 Jahre, jeweils 7 und 7 und 6%.
Wichtig: Hebe Dir den Entsorgungsnachweis deiner Nachtspeicher auf

Ist ein Reihenhaus, die Nachbarn werden sich bedanken :wink:

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Meinst du vom Geräuschpegel oder der Optik? Es könnte sogar sein, dass es leiser ist.

Geräuschpegel kann ich nicht einschätzen, da fehlt mir der Vergleich, Optik kann ich mir vorstellen, bei einem Reihenmittelhaus, hast halt nur 2 Seiten zur Verfügung

Danke für deine Einschätzung zur Auslegung.

Das mit der Steuerfähigkeit kann ich nicht nachvollziehen, da ja eindeutig beschrieben ist, das dies erst bei Geräten die die “Bagatellgrenze” von 4.2kW Netzlast überschreiten notwendig ist.

Ich stoß den Wumms mal an und arbeite mich durch, und wenns nur “für die Wissenschaft” ist =).

Das Dach muss eh neu gedeckt werden und im Zuge dessen etwas versteift, damit die PV sicher sitzt. Wenn das erst nachträglich gemacht wird, weil die Ziegel langsam alt werden, dann muss ich die PV wieder vom Dach kratzen. Daher mache ich das lieber mit. Kostet was, ist klar, aber dann ist die Mütze oben zu.

Um die Situation zu verdeutlichen: Wenn man oben den Raum nutzt bei widriger Wetterlage, dann spürt man den Luftzug, der durch das Dach geht. Ergo wird die warme Luft definitv raustransportiert. Egal womit ich heize, ob NS, Klima oder Holzofen, die Wärme geht flöten.

Natürlich könnte man auch direkt alle NS rauswerfen und gegen Klimageräte tauschen, das passiert auch noch, nur ist die Dachstruktur und die Dichtheit mir erstmal wichtiger.

Das Heizkonzept mit voll Klimaauslegung erarbeite ich auch schon, weil ja nicht unendlich Platz für die Außengeräte da ist.

Das Dachgeschossgerät kommt aufs Dach. bleiben noch 4 NS übrig. Tatsächlich liebäugel ich im Erdgeschoss mit einer weiteren Split Klima Lösung, im Mittelgeschoss würde ich wohl eher auf Truhe gehen. Aber das muss noch durch die Obrigkeitsentscheidung =).

Danke für euren Input.

Grüße

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Von einer Bagatllgrenze hab ich da bisher noch nie was gehört. Finde gerade keine Primärquelle, aber hier ein Beispiel:

Zitat: " Netzdienlichkeit: alle förderfähigen Wärmepumpen müssen netzdienlich betrieben werden können."

Hab doch noch die Primärquelle gefunden:

Zitat: "Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (zum Beispiel anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“)."

Ja, den Text kenne ich =).

Tatsächlich gibt es für den §14a EnWG noch ein Wichtiges Schreiben mit der Festlegung der Leistungsgrenze für die Steuerung:

hier findet man unter 2.4 –> 2.4. Die Auflistung der Gerätegruppen und zusätzlich den Wert der Netzanschlussleistungsgrenze weiter unten (kurz vor 2.4.2)

“mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem

unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6

oder 7).”

Damit legen die netten Menschen die Mindestleistung für die Steuerung eindeutig fest.

Daher gehe ich davon aus, dass ich nicht gefahr laufe, die steuerbar machen zu müssen.

Du hast recht damit, dass die “netzdienlich betrieben werden können (müssen)”

→ Das regelt DAIKIN (und andere Hersteller auch) damit, das die die Steuerplatine zur Regelung vorbereiten (also die notwendige Schnittstelle vorbereiten) und machen die damit förderfähig.

Die “können” also netzdienlich betrieben werden, sollten sie notwendiger Weise über die Regelungsgrenze von 4.2kW kommen.

Ich bleibe gespannt, ob die mich durchwinken oder Stress machen. =)

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Ich glaub, das sind 2 verschiedene Dinge: Das eine ist die Förderung, für die es keine Leistungsgrenze gibt, das andere bezieht sich auf §14 EnWG.

Und was auch noch gilt: Alle Geräte eine bestimmten Gruppe werden zusammengerechnet. Also alle Heizgeräte zusammen, wodurch viele auch über die 4,2kW Grenze kommen. Selbst wenn eine einzige LWWP installiert ist, die kein 4,2kW braucht, zieht der Heizstab dann doch wieder mehr.

Du brauchst bei allen Herstellern eine Zusatzplatine oder Zusatzbox in der Regel für jedes IG.

Ich würde deshalb unter der 4.2kW Grenze bleiben. Problem ist ja auch, dass er mit der Nachspeicherheizung Bestandsschutz hat. Er hat ja normal einen speziellen Nachtspeicher-Tarif mit HT/NT und ggf. sogar noch gemeinsame Messung. Ansonsten müsste er mit den restlichen Nachspeicherheizungen in die neue Regelung wechseln, das wird dann richtig interessant. Die 4.2kW Grenze sind bei Daikin bereits bei 2 Außengeräten überschritten.

Das ist auch mein Verständnis.

4.2 kw ist für die Förderung nicht relevant

Siehe technische Mindestanforderungen Ziffer 3.4.3

Wenn du oberhalb der Dachgeschoßzimmer noch etwas ungedämmtes Spitzdach übrig hast und die Außengeräte stören, vielleich können die unters Spitzdach?

Das wird wegen des nicht ausreichenden Luftaustausches nicht funktionieren.
L.G.

Das wäre eine schöne Variante. Allerdings heißen die “Außeneinheiten” genau so, weil sie nach draußen müssen =). Der Luftaustausch muss groß genug und weitgehend uneingeschränkt sein.

Aber es ist tatsächlich eine schöne Idee den Leerraum oben als “Behausung” für das Außengerät zu nutzen. Wird nur Dichtungstechnisch schwierig.

zum Thema Netzdienlichkeitsanforderungen bei kleinen Luft-Luft-Wärmepumpen (LLWP) habe ich direkt bei der KfW nachgefragt, um ein abschließendes und verbindliches Statement bezüglich der Förderung zu erhalten.

1. Meine Anfrage an die KfW

Hier ist der genaue Wortlaut meiner Anfrage zur Diskrepanz zwischen den Förderrichtlinien und der 4,2-kW-Grenze des § 14a EnWG:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), speziell zur Heizungsförderung, da ich eine wichtige Frage bezüglich der Anforderungen zur Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen (LLWP) habe.

Konkret geht es um kleine LLWP-Anlagen, deren elektrische Leistungsaufnahme deutlich unter 3 Kilowatt (kW) liegt. Ich stelle fest, dass diese Geräte leistungstechnisch mit haushaltsüblichen Geräten wie einem Elektroherd oder einem Wasserkocher vergleichbar sind.

Den mir vorliegenden Informationen aus den Förderrichtlinien und den FAQs, insbesondere dem Auszug zu Punkt 8.23 ("Wärmepumpen - Netzdienliche Schnittstelle...") ist zu entnehmen, dass LLWP die Anforderungen des FGK Status-Report 60 erfüllen müssen, was eine externe oder interne Schnittstelle zur Ansteuerung impliziert.

Bezug zur gesetzlichen Schwellenwert-Regelung Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die neue Regelung nach § 14a EnWG hinweisen, die seit dem 1. Januar 2024 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (wie Wärmepumpen) gilt.

  • Diese Regelung gilt für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.

  • Anlagen, die weniger als 4,2 kW Netzanschlussleistung haben, sind von diesesen Steuerungsregelungen grundsätzlich nicht umfasst.

Da die in Frage stehenden kleinen LLWP eine elektrische Leistung von unter 3 kW aufweisen, fallen sie dem Wortlaut des § 14a EnWG nach nicht unter die Pflicht zur Netzdienlichkeit.

Meine zentrale Frage zur Förderfähigkeit: Müssen für diese sehr kleinen Luft-Luft-Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von unter 3 kW dennoch die teuren Netzdienlichen Zusatzmodule (oder andere Vorkehrungen zur Lastregelung) vorgehalten und/oder installiert werden, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten?

Ich bitte Sie um eine verbindliche Klarstellung, ob die KfW-Förderrichtlinien (Punkt 8.23 und FGK Status-Report 60) für diese Bagatellfälle unabhängig von der gesetzlich definierten Schwelle von 4,2 kW weiterhin die Nachweisführung einer Netzdienlichkeit verlangen.

Ich sehe hier die Gefahr unverhältnismäßiger Mehrkosten für eine technische Anforderung, die aufgrund der geringen Leistungshöhe und der neuen Rechtslage nicht mehr zeitgemäß oder notwendig ist.

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Prüfung und Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen, ...)"

2. Die offizielle Antwort der KfW

Die Rückmeldung der KfW lässt leider keinen Spielraum für Interpretationen:

"...vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der unter Nr. 3.4.3 der Anlage „Technische Mindestanforderungen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM TMA)“ beschriebenen Anforderung an die netzdienliche Aktivier- und Betreibbarkeit von Wärmepumpen handelt es sich um eine Technische Mindestanforderung, ohne deren Erfüllung ist eine Förderung nicht möglich ist. Dies gilt auch für Wärmepumpen mit einer Netzanschlussleistung von weniger als 4,2 kW.

Beachten Sie bitte ergänzend die „Liste der technischen FAQ - Effizienzhäuser / Effizienzgebäude / Klimafreundliche Gebäude“, die Sie auf unseren Produktseiten sowie im Partnerportal der KfW unter www.kfw.de/eee finden. Ältere Dokument-Versionen sind unter www.kfw.de/dokumente-zum-produktverfügbar.

Ich hoffe, hiermit hilfreich gewesen zu sein und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,..."

Fazit & Konsequenz für die Praxis

Damit steht fest: Egal welche Leistung die Wärmepumpe aufnimmt und sei sie noch so klein – die KfW verlangt die Netzdienlichkeit. Die im EnWG verankerte Bagatellgrenze von 4,2 kW befreit uns hier also im Rahmen der Förderung leider nicht von den technischen Zusatzanforderungen.

Wer sich tiefer mit der gesamten Förderthematik beschäftigen möchte – ich habe dazu auch ein Video erstellt:

"https://www.youtube.com/watch?v=-gU0pMg8rvE"

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Bedenke auch, dass die 4,2 kW eine Zusammenfassung aller Geräte einer Klasse sind, also alle Heizgeräte müssen zusammegerechnet werden und die Summe zählt. Und auch dran denken, dass bei Split-Klimas oft sehr viel höhere Maximalleistungen im Datenblatt stehen, als jemals erreicht wird, die aber für die Ermittlung relevant sind.

Beispiel MHI SRK 2,5kW Anlage:

  • Nennstrom heizen 3,0 A -> 690 W
  • Maximaler Strom 9,0 A .-> 2070 W

Real hab ich die Anlage noch nie über 1400 W gesehen. Aber trotzdem gelten die 2070 W. Da kann man je nach Hersteller schon bei 2 solcher Geräte über 4,2 KW sein.

Bei meiner 5kW Split Klimaanlage mit drei aktiven Inneneinheiten sehe ich ebenfalls nur sehr kurzfristig (wenige Minuten) hohe Anlaufleistungen beim Abtauvorgang (z.B. bis 2345W) aber die Grundlast liegt dann wieder um die 850W bei -4°C Außentemperatur. Alleinige Heizquelle für das Haus