Klima-Split-Geräte mit R290 (Propan) als Kältemittel, Selbstmontage nicht mehr möglich ohne Kälteschein?

Hallo Leute, ein Kollege widersprach meiner Aussage, dass man Wärmepumpen und Klima-Split-Geräte, die R290 (Propan) als Kältemittel verwenden, selbst installiert werden dürfen. Die KI bestätigt seine Aussage. Was stimmt nun?

Grüße

Heike

Durfte man noch nie. Ist ein Gerücht dass man das jemals durfte. Die meisten Betriebe durften die Anlagen auch nicht installieren, wenn ihre Installateure nicht nen extra Kurs gemacht haben.

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Was sagt denn die KI, welche Rechtsgrundlage es gibt, dass man es nicht darf? Mir ist bisher keine bekannt.

Wer das beruflich macht, braucht natürlich eine entsprechende Befähigung.

Es geht wohl um die (seltsame) Aufnahme von R290 in die F-Gas Verordnung. Das ist noch nicht so lange her.

Bei der F-Gase Verordnung geht es laut eigener Definiton um Klimaschutz bzgl. fluorierter Kältemittel. R290 ist natürlich kein F-Gas und auch nicht klimaschädlich. Propan kann man in jedem Baumarkt kaufen. Wie und warum das nun auch da drin gelandet ist, ein Rätsel.

Irgendwo hier im Forum wurde es schon im Detail diskutiert. Einfach mal suchen.

Ein geniales Geschäftsmodel....alle Kategorie I Zertifikate müssen bis März 2029 auf A1 Zertifikate umgestellt werden. Die wiederum müssen alle 7 Jahre nachgeschult werden.....

War da was mit Bürokratieabbau? :slight_smile:

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Moin
Da steckt halt die Lobby hinter, die natürlich auch ihre Einnahme Quellen behalten möchte, weil Propan als F Gas ist irgendwie Lächerlich. Aber man darf sich halt nicht zuviel gedanken machen, man muss einfach machen ohne viel darüber zu reden. Zu schnell Fahren oder ohne Tüv darf man auch nicht.

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Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Jahren, wenn es relevanter wird, auch gesetzlich geregelt werden wird. Derzeit verstehe ich es als Freiraum, der noch nicht geregelt ist.

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Das ist kein Rätsel, das ist Lobbyismus der Berufsgruppen die daran verdienen

Keine Ahnung ob sich da was geändert hat, aber ich habe im letzten Herbst folgenden Thread eroöffnet und m. E. dargelegt, dass R290 Split Klimaanlagen selbst installiert werden dürfen. Falls sich da was geändert haben sollte, sollte man das im damaligen Thread vielleicht noch dazuschreiben.

Nachtrag: Der relevante Beitrag ist ziemlich in der Mitte. Er ist ziemlich lang mit Zitaten aus der Verordnung.

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Hallo,

hier gibt es einen sehr interessanten Vortrag zum Thema Kohlenwasserstoffe in der F-Gaseverordnung.

Zusammengefasst:

  • R290 fällt unter die F-Gaseverordnung aber nicht wegen der Umweltgefährdung.
  • Mit Kat1 oder A1 Zertifikat darf man auch an PKW Klimaanlagen arbeiten
  • Kälteschein Schnellseminare sind dem VDKF ein Dorn im Auge, aber dagegen ist nichts zu machen.

Reinschauen lohnt sich.

23_EU-F-Gase-Verordnung und Ch..._Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V._Christoph Brauneis

Gruß

Ciwa

Das Gesagte gilt aber alles im Rahmen der gewerblichen Arbeit. Das muss man klar von DIY unterscheiden. Ist ähnlich, wie beim Autoschrauben, privat darf ich fast alles, gewerblich muss ich Befähigungsnachweise haben.

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Die F-Gas-Verordnung ist eine EU-Richtlinie. Sie wurde in deutsches Recht umgesetzt mit

  • dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  • und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

Unterschieden wird zwischen natürlichen Personen (also einem Monteur) und juristischen Personen (also einer Klimatechnikfirma). Eine Unterscheidung zwischen einer gewerblichen Tätigkeit oder DIY gibt es da nicht. Im Grunde wird zurückverwiesen auf die F-Gas-Verordnung Artikel 10.

Die Formulierung "gegebenenfalls natürlicher Kältemittel" zeigt die gute Lobbyarbeit, die dort geleistet wurde. Selbst CO2 würde darunter fallen.

Lies man den anderen Thread, dort speziell den Heise-Artikel.

Ich paste nochmal meinen Beitrag aus dem anderen Thread (Ich vermute keiner wird sich die Mühe machen den anderen Thread anzuschauen)

Ich habe mir jetzt doch nochmal die Mühe gemacht die Verordnung 2024/573 durchzugehen

Artikel 1 bezieht tatsächliche natürliche Kältemittel mit ein:

“Artikel 1
In dieser Verordnung ist Folgendes festgelegt:
a) Regeln für die Emissionsbegrenzung, Verwendung, Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung von
fluorierten Treibhausgasen und für damit verbundene zusätzliche Maßnahmen wie und Zertifizierung und Ausbildung,
die den sicheren Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und alternativen Stoffen, die nicht fluoriert sind, umfassen”

Artikel 4 regelt wann Zertifikate gebraucht werden:

“Artikel 4
Vermeidung von Emissionen

(7) Natürliche Personen, die die in Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Tätigkeiten
durchführen, müssen gemäß Artikel 10 zertifiziert sein und Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung des Austretens der in
den Anhängen I und II sowie – bei Verwendung fluorierter Treibhausgase in elektrischen Schaltanlagen – auch der in
Anhang III aufgeführten fluorierten Treibhausgase treffen.”

also ab zu Artikel 10

“Artikel 10
Zertifizierung und Ausbildung
(1) Natürliche Personen werden für die Durchführung der folgenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten
Treibhausgasen im Sinne des Artikels 4 Absatz 7, des Artikels 5 Absatz 1 und des Artikels 8 Absatz 2 unter Einschluss der
dort bestimmten fluorierten Treibhausgase oder im Zusammenhang mit relevanten Alternativen zu fluorierten
Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel zertifiziert:
a) Installation, Instandhaltung oder Wartung, Reparatur oder Außerbetriebnahme der in Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a
bis f und in Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben a und b aufgeführten Einrichtungen;
b) Dichtheitskontrollen der in Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a bis e und in Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben a und b
aufgeführten Einrichtungen;
c) Rückgewinnung aus in Artikel 8 Absatz 2Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a genannten Einrichtungen.”

Und jetzt ab zu Artikel 5

(2) Absatz 1 gilt für Betreiber und Hersteller der folgenden ortsfesten Einrichtungen, wenn diese in Anhang I oder
Anhang II Gruppe 1 aufgeführte fluorierte Treibhausgase enthalten:
a) Kälteanlagen;
b) Klimaanlagen;
c) Wärmepumpen;
d) Brandschutzeinrichtungen;
e) Organic-Rankine-Kreisläufe;
f) elektrische Schaltanlagen.

======> In Anhang II Gruppe 1 ist R290 nicht aufgeführt, also ist der Selbsteinbau legal.

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Ebenso wie ich die 11kg Propangasflasche eben gewechset habe und mir jetzt meine Suppen koche. Ja, ich plapper nach - tatsächlich bin ich tief mit Verordungen und Gesetzen beruflich beschäftigt und denke die Jungs und Mädels die sich sowas Ausdenken haben da ihren Hintergrund.
Alles erschlagen können sie aber nicht. Also bleibt für sie nur ein allgemeines Wischiwaschi um die Bösen an den ... zu ziehen.
Wir hier sind aber die Guten.
weitermachen!