Keine MwSt auf PV?

... habe einiges (allgemeingesabbel), aber vermeintlich nicht wirklich viel aussagekräftiges & konkretes dazu bisher im WWW gelesen, wer nun wann wo wie von wem was an Knete irgendwann eventuell zurückbekommt.

Wenn ich das hoffentlich alles richtig interpretiert habe, gilt das anscheinend nur für:

  • Gewerbliche Anlagenbetreiber ?

  • mit Ppeak unter 7, 10 oder gar 30 KWh ?

  • und angemeldeter EEG-konformer Anlage ?

Sehe ich das so weit richtig oder "falscher Dampfer" ?

Was ist, wenn ich nur so was wie eine Insel o.ä. bauen mochte, keine bzw. Nulleinspeisung / Netzparallel machen möchte, kein Geld vom Staat haben will und die Anlage nicht angemeldet werden soll / muss ?

Egal was -> was wenn ich Gedöns in Fern-Ost mit "DDP" gekauft habe und keine "korrekte" Rechnung mit ausgewiesener MwSt. habe ?

Gibt's dann auch die irgendwie die Märchensteuer zurück ? Darf ich mir die für's FA in dem Fall dann da selber rausrechnen ?

KnowHow / Erfahrungen hier vorhanden ? (von Leidgeprüften, Steuerberatern, Zoll- oder Steuerbeamten u. a.)

Ich hinsichtlich der Nullsteuer auch noch verlässliche Infos. Ich brauche noch Victron Zeug im Wert von ca. 8000€. Warte ich mit dem kauf lieber noch bis Januar oder gehen die Preise am 01.01. um 19% hoch und am Ende habe ich eh nichts gespart?

Hat hier jemand Gedanken dazu?

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@thenebu Ich vermute warten wird nichts bringen. Ein gutes Beispiel ist das mit dem Sprit und den Rabatt. Wirklich viel war das nicht das man gemerkt hat, dafür waren nach dem Rabatt die Preise noch höher als vor dem Rabatt.
Ich schätze mal die Preise werden sich auch bei PV anpassen. Am Ende heißt es ja doch immer: Angebot = Nachfrage.
Die Nachfrage steigt immer weiter und deswegen auch der Preis.
Aber am Ende ist es wie Lotto-Spielen. Keiner kann in die Zukunft schauen und vorhersagen was passiert.

@terwi
Sobald du eine Anlage mit dem Hausnetz verbindest und das Hausnetz mit dem Straßennetz der Stadtwerke verbunden ist, musst du deine Anlage anmelden. Hier musst du bei Geräten aus Fern-Ost enorm aufpassen, diese brauchen eine Zulassung bei uns, ansonsten wirst du mit freundlichen Grüßen des Netzbetreibers die Anlage wieder Offline nehmen müssen.
Bei Inselanlagen ist das anders. Die sind ja dann nicht mit dem Stadtnetz verbunden und da kannst du eigentlich benutzen was du willst. Aber sollte etwas passieren und rauskommen, dass billige nicht bei uns zugelassene Geräte schuld daran sind, dann wird dir den Schaden keine Versicherung bezahlen.
Wenn du aus Fern-Ost bestellst, dann muss das ganze durch den Zoll und darauf muss man Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Diese Steuer kann man eigentlich der MwSt. gleich setzen. Demnach wirst du auch bei Teilen aus Fernost eine Art Rechnung mit der MwSt. haben.
Bei den anderen Fragen enthalte ich mich lieber, bevor ich was falsches sage. Mit Steuern ist nicht zu spaßen, man hat hier Eigenverantwortung und sollte etwas falsch gemacht werden und rauskommen, dann kann das extrem teuer werden.
In solchen Fällen ist es am besten sich mit Fachkräften oder direkt dem Finanzamt auseinander zu setzen.
Denn meine Erfahrung mit dem Finanzamt: Je nach Sachbearbeiter sind die Vorschriften teilweise Auslegungssache und Steuerberater kennen die Schlupflöcher der Finanzämter bei ihnen Vorort. Also legale Schlupflöcher.

Meine vor geraumer Zeit angedachte Idee mit 3 x vermeintlich preiswerten China-Böllern habe ich mir schön langer abgeschminkt.

A) der (wahrscheinlich) notwendigen Zulassung wegen.

B) So wie ich die Winke-Katzen-Glückskeks-Händler mittlerweile kennengelernt habem wird es bei DDP-Order sehr wahrscheinlich keine ausgewiesene MwSt geben .... und wenn ich selbst verzolle wirds definitv (deutlich !) teurer + Nerverei mit den Zölligen & Co.

C) .... was ist wenn das Teil streikt ? Schon mal nachgefragt, was für Normalsterbliche ein Paket knapp unter 50 KG Ges.gew. nach China kostet ....

Deswegen habe ich mich auch bei der Deye-Sammelbestellung mit eingetragen - so viel teurer ist das auch nicht, ich habe D-Gewährleistung und Ansprechpartner, denen ich nicht alles 1000x erklären bzw. aus der Nase ziehen muss.

Ich warte noch auf eine Antwort vom Netzbetreiber (hier Westnetz AG), was die mir alles auferlegen, wenn ich Null- oder nur Überschuss einspeisen will. In der Konstellation habe ich ja zwangsweise "Netzkontakt".

Bin da aber immer noch nicht weiter, ob man nun in 2023 Gewerbe anmelden muss oder nicht und wie ich denn nun ggf. vorab gleich ohne MwSt. kaufen kann.

@terwi Kleiner Tipp. Hol dir einen Experten unabhängig vom Netzbetreiber.
Denn das was der Netzbetreiber dir sagt, muss nicht unbedingt richtig sein.
Keine Ahnung was da bei denen los ist.
Bei Youtube habe ich schon einige Videos gesehen, was für ungerechtfertigte Bedingungen die Netzbetreiber von den Leuten verlangt haben. Wenn du nicht genau weißt was rechtens ist, dann musst du dich ohne einem Experten geschlagen geben und machen was die wollen was nicht immer rechtens sein muss.
Bei mir ist es auch ganz lustig. Ich schrieb denen das ich mein Balkonkraftwerk anmelden möchte und ich damit einen neuen Zähler beantrage, da ich noch so einen alten habe der rückwärts laufen kann.
Ich bekam dann eine Email mit einem Antrag zum ausfüllen im Anhang. In der Email stand noch, dass Anlagen mit einem Wechselrichter mit bis zu 600VA dem einfachen Anmeldeverfahren unterliegen. OK das klingt ja schon richtig.
Zusätzlich benötigt es einen verpolsicheren Anschluss, sollte ich diesen nicht haben, muss ein zertifizierter Elektriker diesen anbringen.
Dabei dachte ich mir, naja gut, kann ja größere Anlagen betreffen.
Im Antrag dann wurde nach den Daten meiner PV-Anlage gefragt: Watt des Moduls, Anzahl der Module, Gesamte Wattzahl der Module.
Das wars.
Gleichzeitig bestätige ich automatisch mit der Unterschrift des Antrags, dass ich eine spezielle Energiesteckdose zum einspeisen verwende.
Ich teilte denen meine Bedenken mit. Denn meine Module auf dem Dach haben mehr wie 600Wp und wie das gehen soll mit dem vereinfachten Anmeldeverfahren bei Wechselrichtern bis zu 600VA, wenn nicht mal nach dem Wechselrichter gefragt wird.
Gleichzeitig sind solche Wechselrichter mit Zertifikat und NA-Schutz für einen ganz normalen Schukostecker zulässig. So zumindest lese ich das aus sämtlichen Richtlinien heraus. Mein Wechselrichter hat beides, aber das können die ja nicht wissen, wenn die nichts vom Wechselrichter wissen wollen.
Meine Bedenken habe ich vor über 2 Wochen denen geschickt und ich warte immer noch auf eine Antwort.
Ich schätze mal das wird noch ein lustiges Spielchen werden. Aber zur Not hole ich mir einen Anwalt der auf das Thema spezialisiert ist.
An dem Beispiel sieht man mal, man muss echt aufpassen. Wenn ich den Antrag unterschrieben hätte, dann hätte ich vermutlich wirklich eine spezielle Energiesteckdose gebraucht, da ich dem mit meiner Unterschrift zugestimmt habe.
Diesen Antrag werde ich aber niemals unterschreiben. Zur Not speise ich halt dann illegal bzw. nicht offiziell an, sobald mein neuer Zählerkasten inkl. neuen Zähler angeschlossen sind. Dann ist es wenigstens nicht illegal, nur inoffiziell.

https://www.akkudoktor.net/forum/panels-wechselrichter-laderegler/deye-sun-hybrid-sammelbestellung-bei-ivg-energy-solutions-de/paged/27/#post-79666

... hätte sich damit erledigt. 1000 Dank ! ?

Die ganze Chose scheint in etwa so schlimm zu werden, wie ich es befürchtet hatte:

Wir sind wirklich Bürokratieweltmeister.

Daniel

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warten wirs ab wie das am ende aussehen wird

mich würde interessieren wie das läuft wenn ich nen wechselrichter aus china kaufe, da zahle ich ja ddp mit mwst.

aber ich hätte es mir auch einfacher vorgestellt

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Das ist Offiziell, wird am 16.12. im Bundesrat beschlossen:

So sieht es das Jahressteuergesetz 2022 vor. Auf die Einfuhr, die Lieferung und die Installation aller Komponenten der PV-Anlage einschließlich eines Batteriespeichers soll demnach keine Mehrwertsteuer mehr erhoben werden.

Die Besteuerung wird komplett entfallen – bei der Einkommensteuer ab dem 1.1.2022 und bei der Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erzielt damit grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit verbunden ist eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR). Bei neueren Anlagen errechnet sich daraus - angesichts der nur noch geringen Einspeisevergütungen - oftmals nur ein kleiner Gewinn.

Wegen diesem aufwändigen Besteuerungsverfahren, das von vielen Betreibern einer Photovoltaikanlage nur mit Hilfe eines Steuerberaters bewältigt werden konnte, ist nun eine echte Vereinfachung geplant.

Wenn das so kommt wie im Video beim Holger gezeigt, na dann prost Mahlzeit...

Aber... was bisher geschah... wird jede Förderung aufgefressen bevor sie beim Endkunden ankommt.

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werden die komponenten eben 20% teurer ?

In die Röhre schauen wieder die DIY Freunde und jeder, der nicht anmelden möchte.

Man hätte es ja auch einfach machen können und eine Liste von Produkten aufstellen können, die ohne MwSt. verkauft werden dürfen. Aber einfach geht halt in Deutschland nicht. Daran hat leider auch die Ampel nicht viel geändert. Halt doch: Die Städter dürfen jetzt subventioniert mit den Öffis durch ganz Deutschland fahren. Schön für die Städter!

Grüße vom Ambergauer

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Woraus schliesst du das?

Oliver

Erstmal zur Klarstellung und da weisen die seriösen Steuerberater auch daraufhin, die Teile für Solaranlagen sind weiterhin Mehrwersteuerpflichtig!
Das geht schon gar nicht anders wegen der EU-Verträge.

Der Mehrwersteuersatz für diese Teile ist auf 0% gesetzt worden, was faktisch für die PV-Anlagenbesitzer und die Finanzämter zu der Vereinfachung führt, dass keine Anmeldung und keine Rückerstattung der MwSt. mehr erfolgen muss.

Die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht auf die Erträge ist die zweite Erleichterung.
Die PV-Betreiber müssen nicht mehr jede Ausgabe auflisten und anmelden und die Finanzämter müssen nix mehr bearbeiten und prüfen.
Dazu zählt auch die Einforderung der MwSt. vom VNB am Ende des Jahres, um sie dann ans Finanzamt weiterzuleiten.

Nun mal zu Holger Laudeleys Beitrag:
Teile, die offensichtich zu einer Solaranlage gehören, wie Panels, Befestigung, WR, etc. sehe ich unkritisch und die einschlägigen Shops werden dazu dann auch Vorgehensweisen haben.
Die anderen Teile und im Baumarkt für Schrauben und Kabel, da könnte es blöd werden insbesondere der Nachweis.

Im Zweifel muss man sich dann als PV-Besitzer die Steuer wieder vom Finanzamt zurückholen, falls man eine Rechnung mit MwSt. hat.
Das kann dann jeder einzelne selbst entscheiden, ob ihm die Höhe der Erstattung den Aufwand wert ist.

Herzliche Grüße

Ist man umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, ist das ja kein Problem. Ist man das nicht, dann gibt es nach meinen völlig laienhaften Verständnis keinen Weg zur Rückerstattung falsch deklarierter und bezahlter MWST über das Finanzamt.

Oliver

@oliverso nicht ganz richtig. Du kannst auch als Angestellter mit deiner Einkommenssteuererklärung zu viel bezahlte MwSt. zurück holen. Dazu muss man kein Unternehmen haben, man muss nicht mal Kleinunternehmer sein.

Mal rein interessehalber: Wie? (Als Endkunde, nicht als irgendwie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer).

Oliver

Das wäre keine Überraschung. Genau so wird es sein.

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scheint durch zu sein

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