Mal sehen was die Preise machen... ich mach mir da nicht viel Hoffnungen.
Glück haben wohl nur die Leute, die Angebote vor dem bekanntwerden der Absenkung eingeholt und bestellt haben und erst nächstes Jahr gebaut bekommen.
Mal sehen was die Preise machen... ich mach mir da nicht viel Hoffnungen.
Glück haben wohl nur die Leute, die Angebote vor dem bekanntwerden der Absenkung eingeholt und bestellt haben und erst nächstes Jahr gebaut bekommen.
so ist es,
alle anderen werden bestimmt die preise anheben dann heißt es neues jahr preiserhöhung
wird eben alles teuerer was wollt ihr, seid doch froh das ihr die 19% nicht bezahlen müsst sonst wärs ja noch teurer...
genau wie bei den stom und gas deckeln, wie beim tankrabatt, e auto prämie... jeder will ein stück vom kuchen
Hallo zusammen,
ich habe heute diverse YouTube Videos geschaut und bin jetzt gefühlt dümmer als vorher.
Folgende Ausgangslage:
Für 2023 habe ich für mich schon gesagt, dass aufgrund steigernder Energiepreise und (eventuellem) Herabsetzen der MwSt eine wesentliche höhere Nachfrage da sein wird, als ohne hin schon. Das würde zu höheren Preisen führen und auch nach den Erlebnissen der Kraftstoffsubventionen und des Tasche-Aufhaltens der Mineralölkonzerne dachte ich mir: Ich warte nicht mit dem Bestellen der Komponenten bis 2023, sondern macht das jetzt schon - "billiger" wird es in keinem Fall werden. Dann kam noch das Video von Sonnen-Strom auf YouTube und ich habe das Zeug bestellt...
Nun habe ich also eine Rechnung und Lieferung von Victron Komponenten in 2022. Mit dem Text des Jahressteuergesetzes:
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; 2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen; 3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen; 4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“weiß ich, dass Wechselrichter darunter fallen. Mit dem weiteren Paragraphen:
Artikel 43frage ich mich, ob ich nun wirklich so viel "Schwein habe", dass ich mir die MwSt für die Komponenten ebenfalls zurückholen kann in der Steuererklärung für 2022?Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
(3) Die Artikel 3 und 36 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
(4) Artikel 23 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.
(5) Die Artikel 11, 12 und 20 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Du verwechselst Artikel 12 mit §12. Also MWst. Null ab 2023 nicht 1. Januar 2022.
Die MWSt. kannst du dir zurückholen, wenn du dem FiAmt ein Gewerbe mit Regelbesteuerung anzeigst.
Dann machst du eine Umsatzsteuererklärung mit den Belegen aus 2022 und bekommst die MWSt zurückerstattet.
Wie das dann ist mit Besteuerung Eigenverbrauch usw.(wie das vorher mal war und ob das so bleibt) kann ich dir nicht sagen.
Wenn dein Steuerbescheid aus 2021 noch nicht rechtskräftig ist, zeigst du ein Gewerbe ab 2021 an und beantragst 50% IAB in 2021.
Ob das so durchgeht....weiss ich nicht....kann sein kann nicht sein.
Irgendwas absetzen (Afa) geht mit EkSt Befreiung ab 2022 leider nicht mehr.
Ich habe mein mi600 wechselrichter verkauft und kaufe mit stattdessen ein hoymiles hm600. Den kaufe ich erst in 2023. Jetzt wird eh net gross Strom erzeugt, die 2 panel liegen jetzt 3 Wochen brach.
Auch ich hab schon vermutet, dass die Händler einfach die 19 Prozent aufschlagen und so in den Genuss der "Förderung" kommen. Das sind aber alles Spekulationen, stochern im Nebel. Warten wir es einfach ab. Wer jetzt wartet kann nix verkehrt machen. Da sich ab 2023 auch einige Gesetze ändern ist es eh sinnvoll zu warten.
Ich nehme dann auch erst 2023 mein balkonkraftwerk in Betrieb. Den original wechselrichter habe ich ja offiziell nie in Betrieb genommen. Warten ist für mich sinnvoll. Auch sinken die Preise für balkonkraftwerke seit einiger Zeit. Da es viele Händler gibt, die Komponenten für Photovoltaikanlagen verkaufen, gibt es auch eine Chance, dass wir in den Genuss der " Förderung " des Staates kommen und ich den wechselrichter 19 Prozent günstiger bekommen werde. Ist ja net mehr lange hin. Abwarten und Glühwein trinken.
Hi,
kann ich beruhigen, alles easy,
Hab gestern bei meinem deutschen Händler des Vertrauens Speicherkomponenten gekauft, zum reduziertem Preis und ohne Märchensteuer.
Mußt halt bei der Bestellung anklicken, daß die Voraussetzungen wie bekannt erfüllt sind.
Im Falle das das nicht stimmt müssen 19% nachgezahlt werden, ist somit für beide Seiten klar wie es läuft.
mfg, stocki
hat jemand eine Idee ob und wie das mit den China-Bestellungen gehen kann?
Wenn die aus einem EU-Lager verschicken müssten die normaler weise mit 0% ausweisen.
Vielleicht hat jemand schon einen solchen China-Händler am Wickel der das so handhabt...
Die Idee bei China Bestellung nennt sich incoterms... Lieferbedingungen.
Trägt der Verkäufer die liefer- und verzollunngskosten z. B Ddu oder trägst du sie z. B ex work.
Ein EU Lager kann u. U auch ein zollfreies Lager sein. Die zollabwicklung muss noch durchgeführt werden..
Sollte alles vor der Bestellung geklärt sein. Klingt alles kompliziert ist aber in der Realität simpel,
Wenn der Chinese sich später daran hält..
Moin,
betrifft das selbstgebaute Unterkonstruktion? Habe mir sehr viele Alu-Winkel bestellt bei einem regionalen Metallhandel um die Paneel-UK für Flachdach selbst zu bauen. Habe noch keine Rechnung erhalten. Kann der Händler irgendwo vermerken, dass das PV-Zubehör ist und die 0% Regelung nutzen?
Außerdem habe ich Wechselrichter und Speicher im Dezember 2022 bezahlt mit 19% MwSt. Weiter oben steht scheiden sich die Geister ob man das ohne Gewerbeanmeldung in der Einkommenssteuererklärung zurückfordern kann, weiß das jemand genau und kann sagen wie man wo die Belege dafür einreicht?