Das Gewerbe auch in Polen anmelden? Da gibt's doch sicher Möglichkeiten solange Sozialversicherung in DE gezahlt wird.
Moin,
geht nicht vielleicht das, oben angesprochene, Reisegewerbe?
Gruß
OT
Schreib hier bitte deine Erfahrungen rein.
Erwäge gerade mich für Ende August anzumelden.
Noch ein ganz abwegige Frage. Könnte man eine DIY-Anlage ebenso bei der KFW anmelden um eine Förderung zu beantragen?
Würde ich mich dann einfach selbst eintragen? Das wäre ja genial. ![]()
Bei Monoblock Wärmepumpen haben das schon einige gemacht, ging grundsätzlich, hier gibts ja auch keinen Kältekreislauf, an dem jemand arbeiten muss. Brauchte aber trotzdem noch einige Profis, wie Energieberater, die man bezahlen muss. Hatten wir hier letztens auch drüber diskutiert.
Hier mit Kälteschein wäre es nochmal eine Hürde mehr, wäre interessant, was dabei rauskommt, hat wohl noch niemand ausprobiert.
So, der Kurs in Zabrze ist vorbei und der Test erfolgreich bestanden.
Der Kurs war sehr gut besucht und nahezu komplett deutsch besetzt. Der Unterricht wurde auf polnisch gehalten, mit einer einigermaßen gut übersetzten Transkription im Hintergrund. Die gedruckten Schulungsdokumente waren auf Deutsch.
Es gibt einen schönen kleinen Testaufbau einer Klimaanlage, an dem man relativ anschaulich den Kältekreis erklärt bekommt. Die tatsächliche Praxis geht nicht wirklich über das hinaus, was für den praktischen Test gefordert wird, mehr ist an einem Tag aber auch nicht drin.
Es lohnt sich im Vorfeld auf jeden Fall, schon mal etwas Lektüre oder Videos über den Aufbau von Kältemaschinen zu haben, ich hatte mir dafür das Buch “Grundkurs Kältetechnik” vom VDE Verlag geholt. Das ist deutlich relevanter als schon mal in der Praxis Split-Klimaanlagen installiert zu haben.
Generell sind sowohl theoretischer als auch praktischer Test sehr gut machbar, mit hoher Auffassungsfähigkeit vermutlich sogar komplett ohne Vorbereitung abseits des Kurses, auch wenn diese alles deutlich entspannter macht.
Das Auffrischungs- und Propan-Zertifikats für A1 wird dann soweit ich das verstanden habe noch separat online gemacht.
Hallo, ich habe mich auch für den Kurs interessiert. Denke aber, das deren Modell “Alter Kälteschein I” mit Anhang Auffrischseminar A1 = Neuer Schein nach A1 zumindestens in Deutschland so rechtlich unzulässig ist.
Hintergrund meiner Recherche:
Google-Gemini-KI-Quote-Start:
“Rechtlich gesehen ist dieses Vorgehen nicht gesetzeskonform. Es handelt sich hierbei um eine illegale Umgehung der aktuellen europäischen Rechtslage.
Hier ist die genaue rechtliche Aufschlüsselung, warum das so ist:
1. Die alte Verordnung existiert für Neuprüfungen nicht mehr
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 (alte Kategorie I & II) wurde mit dem Inkrafttreten der neuen DVO (EU) 2024/2215 offiziell abgelöst.
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Eine Prüfungsstelle darf heute keine neuen Zertifikate nach altem Recht mehr ausstellen.
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Die alten Zertifikate sind nur noch für Personen gültig, die diese vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung rechtmäßig erworben haben (Bestandsschutz mit einer Übergangsfrist zur Auffrischung bis März 2029).
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Ein Zertifikat im Jahr 2026 neu nach der 2015er-Regelung auszustellen, ist rechtlich schlicht unzulässig.
2. Rückdatierung ist Urkundenfälschung
Damit der Kältemittelschein nach altem Recht überhaupt im System der Behörden als "Bestand" durchgeht, müsste der polnische Anbieter das Ausstellungsdatum des Zertifikats auf die Vergangenheit (also vor Inkrafttreten der neuen DVO) zurückdatieren. Das ist Fälschung von Dokumenten und im gesamten EU-Raum eine Straftat.
3. Der "Anhang" heilt den Mangel nicht
Die neue EU-Verordnung verlangt für den Erhalt des Zertifikats A1 eine theoretische und praktische Prüfung, die explizit die Mindestanforderungen für alternative, brennbare Kältemittel (wie Propan/R290) beinhaltet.
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Eine einfache "Teilnahmebescheinigung" an einer Aufbauschulung, die an ein (unzulässiges oder rückdatiertes) Altzertifikat drangehängt wird, erfüllt diese gesetzlichen Prüfungsanforderungen nicht.
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In Deutschland ist das Recht über die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) streng geregelt. Deutsche Behörden und die Kältemittel-Großhändler prüfen die Zertifikate mittlerweile sehr genau.
Fazit
Das Geschäftsmodell dieses Anbieters basiert darauf, die rechtlichen Grauzonen und den bürokratischen Übergang zwischen den Verordnungen auszunutzen. Wenn du dieses Zertifikat in Deutschland nutzt, fliegst du bei der nächsten Betriebsprüfung oder beim Versuch, Kältemittel im Großhandel zu kaufen, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf. Das Zertifikat wird dann für ungültig erklärt, und du stehst ohne Sachkunde, dafür aber mit einer Menge Ärger da.”
Google-Gemini-KI-Quote-End
Ich habe auch mal für andere Länder in Europa recherchiert, z.B. Tschechien, Österreich, Rumänien, Spanien. Entweder waren die Preise exorbitant hoch (z.B. Österreich deutlich über 2.000,– EUR) oder aber es wurden nur Kurse in der Landessprache angeboten, z.B. Rumänien für ca. 600,– EUR.
Polen bleibt da die sinnvollste Option, wenn dann irgendwann mal Zertifikate nach der Gesetzesänderung von 2024 angeboten werden.
Ein schöner KI text
Wollte ich auch gerade schreiben: KI-Texte immer als solche kennzeichnen. Siehe Forenregeln.
Super, und bei mir sagt Gemini genau das Gegenteil.
Nämlich das existierende Trainings- und Prüfungs-Programme natürlich erst mal weiter machen dürfen.
Die aktuellen Scheine der Kat I sind bis März 2029 gültig. Bis dahin muss eine Weiterbildung, geht Online für aktuell 380€, auf A1 gemacht werden. Das hängt damit zusammen, dass ab Januar 2029 keine Splittklimageräte mit R32 mehr verkauft werden dürfen. Selbstverständlich darf man mit dem Schein nach Kat I auch bis dahin keine R290 Anlagen installieren oder reparieren. Um von Kat I auf A1 zu kommen ist stand jetzt kein Präsenzunterricht notwendig. Somit kein praktischer Teil, nur Theorie. Von daher ist der in Polen erworbene Schein bis März 2029 gültig für Anlagen ohne brennbare Gas.
Wo hast du denn die Möglichkeit einer Weiterbildung für 380€ gefunden? Gibt es anschließend den A1-Schein, oder nur die Teilnahmebestätigung A3? Soweit ich es recherchieren konnte gibt es immer nur die A3-Bescheinigung wenn man den Kat 1-Schein nicht in der jeweiligen Innung gemacht hat. Und wenn man selbst keine entsprechende Berufsausbildung hat, ist es bei einigen Anbietern auch nicht möglich überhaupt am Kurs teilzunehmen.
Ich habe vor den Schein Kat 1 im August in Polen zu machen.
Der A3-Kurs ist ja mittlerweile enthalten, aber mMn. nicht das Papier wert auf der die Bescheinigung gedruckt wurde, da ich mir, auch damit, nirgendwo den Kat 1 in A1 umschreiben lassen kann.