Hallo Zusammen,
mein in China bestelltes JK BMS wurde vom Zoll beschlagnahmt. Zitat aus der E-Mail vom Zoll:
"Wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019
über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten wurde eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur, mir der lfd.-Nr. xxxxxx, gesandt.
Die Marktüberwachungsbehörde, in Ihrem Fall die Bundesnetzagentur Leer (BNetzA) -Referat Marktüberwachung- Blinke 6, 26789 Leer, Telefon: 0911/9804- 0 / E-Mail Adresse: Zoll@BNetzA.de,
hat Ihre Sendung als nicht einfuhrfähig eingestuft. Die Sendung befindet sich im Gewahrsam der Deutschen Post AG, bis die darüber entscheidet wann die Sendung wieder ausgeführt wird."
Es gibt keine Begründung, warum es nicht einfuhrfähig ist. Habt Ihr einen Tipp für mich, wie ich mich jetzt verhalten soll? Wie habt Ihr Eure JK BMS ins Land gebracht?
Ich erwarte auch noch eine Lieferung von EVE 280Ah- Zellen. Mit dem BMS und dem Akku steht und fällt mein PV-Projekt. Alle anderen Komponenten (PV-Zellen, Inverter, MPPT, ...) sind schon geliefert und größtenteils montiert. Es fehlen wirklich nur noch das BMS und die Zellen. Ich befürchte das Schlimmste für unsere DIY-Projekte und für mich.
Viele Grüße
Jürgen
Ich würde tippen, die spielen auf das fehlende CE-Zeichen des JKBMS an.
Versuch mal mit denen Kontakt auf zu nehmen und sie darauf hin zu weißen, dass Dein 48V BMS nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht fällt s. auch hier unter Punkt 3 / Seite 4
CE-Kennzeichnung-elektrische-Betriebsmittel @ ihk-muenchen.de (Pdf)
Möglicherweise kein CE-Kennzeichen. Außerdem muss es das durchgestrichene Mülleimer-Symbol haben (als elektrisches Gerät) und entweder der Hersteller oder du als Inverkehrbringer in die EU musst bei der https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/registrierung/registrierungsverfahren registriert sein (was mit dem CE einhergeht). Sonst zahlt niemand für die Entsorgung. Und ich sag mal so: das lohnt nicht, für einen Einkauf.
Möglicherweise kein CE-Kennzeichen. Außerdem muss es das durchgestrichene Mülleimer-Symbol haben (als elektrisches Gerät) und entweder der Hersteller oder du als Inverkehrbringer in die EU musst bei der https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/registrierung/registrierungsverfahren registriert sein (was mit dem CE einhergeht). Sonst zahlt niemand für die Entsorgung. Und ich sag mal so: das lohnt nicht, für einen Einkauf.Ich bin mir nicht sicher. Aber wenn es ein "Ersatzteil" wäre, müsste doch kein Aufkleber drauf oder?
Oh jeh...
Hatte ganz zum Anfang von Aliexpress Bestellungen mal einen Funk Fernbedienung für LED Lampen bestellt, da musste ich auch zum Zoll hin, da wollte die echt von mir, ich solle ihr zeigen wo das CE Zeichen auf dem Gerät wäre, auf dem Beiblatt reichte nicht... war natürlich nicht da. Eine Prüfung bei der BNA hätte ich starten können, da habe ich gesagt, kannste behalten. Neu bestellt und das ging dann durch, wobei das selbe Teil auch in D verkauft wurde nur zum doppelten Preis, das hatte sicher auch nur einen Aufkleber drauf, aber keine wirkliche Prüfung dafür gemacht.
Ich hoffe mal das klärt sich bei dir, war sicher nur ein Prüfer emsig bei der Arbeit oder der Ausbilder mit seinen Azubis da.
Ich bin mir nicht sicher. Aber wenn es ein "Ersatzteil" wäre, müsste doch kein Aufkleber drauf oder?Was meint du mit Aufkleber?
Du meinst ein "Ersatzteil" braucht keine WEEE-Registrierung? Kann sein, dass es da eine Lücke gibt.
Häufig sind CE und Co. aufgeklebt. Bei Ersatzteilen/Baugruppen ist mir das bisher nie aufgefallen.
Das klärt sich nicht auf. Wenn der Zoll der Meinung ist und auf die BNA verweist hast Du verloren.
Die Antworten immer: nicht einfuhrfähig. Zurückgehen lassen, erstatten, neu bestellen.
Hatte ich auch vor Jahrem mit einem Sprechstein her dier an jeder Strassenecke verkauft wurde.
Die BNA war trotzdem der Meinung ist nicht einfuhrfähig.
Da reicht schon wenn eine deutschsprachige Bedienungsanleitung fehlt.
Das CE Zeichen kann auch leicht verfälscht sein und China Export heissen.
Etcpp...
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
In einem älteren Beitrag wurd erwähnt, dass eine fehlende Konformitätserklärung für Bluetooth ein Grund sein kann, das Teil als nicht einfuhrfähig zu erklären. Wie auch immer, ich bin bei Euch, mit Zoll oder BNA zu diskutieren ist ein fruchtloses Unterfangen.
Ein Tipp von Euch war: "Preis erstatten lassen und noch einmal bestellen", genau das werde ich tun. Wir haben Freunde in Holland. Ist es eine Überlegung wert, das Teil nach Holland senden zu lassen und nicht nach Deutschland? Sind die Niederlande, äh sagen wir mal, ein wenig liberaler?
Auf jeden Fall werde ich zwei Einzelstücke über zwei unabhängige Wege bestellen, dann habe ich im besten Fall halt ein Ersatzteil auf Lager. Braucht jemand von Euch noch ein JK BMS JK-BD2A24S20P? Dann bestelle ich gleich ein paar mehr.
Viele Grüße
Jürgen
dann hast Du wirklich extremes Pech gehabt bei der Bestellung. Bei mir ist noch kein einziges BMS beim Zoll hängen geblieben, die Paketgröße ist idR schon uninteressant für die.
Evtl. fragst Du beim Verkäufer beim nächsten Mal an, ob er das BMS anders deklarieren kann, so dass es nicht als Elektronikbauteil aufgeführt wird
Die machen Stichproben, dann wird es Durchleuchtet und da sehen die was drin ist... Halt Pech gehabt, wie schon geschrieben, neu bestellen. Ärgerlich ist ja nur die Zeit die verloren geht. Wobei ich sagen muss, bei Aliexpress kam meins mit den Flugzeug recht schnell an. Ggf. sicherer wird es mit Akkus zusammen zu bestellen.
die Sache wird noch etwas geheimnissvoller. Die BNA hat das Gerät ohne Begündung abgelehnt. Ich habe daraufhin den Lieferanten (Hankzor) angeschrieben und gefragt, ob das BMS eine CE-Kennzeichnung besitzt. Als Antwort kam das folgende Dokument:
Als nächstes habe ich die BNA angeschrieben und um Aufklärung gebeten, was der Grund für die Einstufung als "nicht einfuhrfähig" war und ob das angegebene Dokument ausreicht, Ihre Entscheidung rückgängig zu machen.
Schaun mer mal
Traurig, traurig.
Dazu weiss ich eine Anektode, selbst erlebt, wenn auch nicht mit China, und auch nicht mit Elektronik:
Die Pfadfinder wollten Apfelsaft machen und verkaufen um die Kasse aufzubessern. Mit dem Obst aus den umliegenden Streuobstwiesen des Dorfes. Wie man das halt so macht. Da kamen die vom Gesundheitsamt und beanstandeten dass diese Aepfel ja aber kein Zertifikat hätten und gesundheitschädlich sein könnten wegen des anhaftenden Schmutzes etc.pp. Die Pfandfinder sahen sich also gezwungen, zum Grosshändler zu pilgern und dort Aepfel mit Zertifikat (also Zetifikatsäpfel, Aepfel mit Zertifikat, dann hat man was für später) zu kaufen. Nun hatte alles seine Ordnung, die Aepfel wurden aus Holland angekarrt, waren 3. Wahl, solche die innen im Baum wuchsen und keine Sonne abbekamen und unten in der Kiste waren lauter Faule.
So geschehen nicht in Deutschland, sondern in Luxemburg. Auch dort wiehert der Amtsschimmel zuweilen sehr laut.
Es gibt übrigens bei amazon ein BMS unter einem anderen Label aber aus derselben Familie ganz legal zu erstehen. Leider passt die Leistung nicht, ansonsten würde ich das hier nehmen:
https://www.amazon.de/Lithium-Akku-Schutzplatine-Bluetooth-Escooter-Elektrofahrrad-13S-17S-60A-0-6A/dp/B09CMN5QWX/ref=sr_1_2?keywords=Dykbcells&qid=1654004511&sr=8-2
Auch das habe ich der BNA mitgeteilt, vielleicht hilft das bei der Entscheidungsfindung. Einen Schritt bin ich übrigens weiter, ich habe einen menschlichen Ansprechpartner bei der BNA, der sehr schnell und nett geantwortet hat. Das lässt ja hoffen.
Eine variante ist auch beim Banggood zu bestellen mit EU PriorityLine versand.
Das geht meistens von China nach Belgium und weiter mit GLS innerhalb EU.
https://www.banggood.com/Smart-BMS-1A-2A-6A-Balance-Current-8S-17S-20S-24S-JK-BMS-60A-80A-100A-150A-200A-600A-Lifepo4-Li-Ion-Battery-Protection-Board-bluetooth-APP-p-1936722.html?akmClientCountry=SI&cur_warehouse=CN&ID=6318361
Günstig. Aber: Vorbestellung...
Ich habe meine 2 vorrige woche bestellt. War auch vorbestellung mit "Wird voraussichtlich vor Mai 30 versendet" mit etwa 16x B2A24S20P schon vorbestellt
Versand war am montag und jetzt ist vorbestellungszähler auf 0 und neues versand datum 19 Juni für diese vorbestellung.
Meine sollen bis mitte Juni ankommen. Hoffe ich ![]()
Das klärt sich nicht auf. Wenn der Zoll der Meinung ist und auf die BNA verweist hast Du verloren.Soweit ich weiß ist ein CE- Zeichen nur gültig im Zusammenhang mit einer Betriebsanleitung in Landessprache.
Die Antworten immer: nicht einfuhrfähig. Zurückgehen lassen, erstatten, neu bestellen.
Hatte ich auch vor Jahrem mit einem Sprechstein her dier an jeder Strassenecke verkauft wurde.
Die BNA war trotzdem der Meinung ist nicht einfuhrfähig.
Da reicht schon wenn eine deutschsprachige Bedienungsanleitung fehlt.
Etcpp...
Hallo Leute,
die BNA hat sich gemeldet, leider mit einem abschließendem und vernichtenden Urteil :thumbdown: . Weiter unten findet Ihr die Begründung. Das einzig Positive ist, das sich ein ein Mitarbieter der BNA sehr viel Arbeit damit gemacht hat. Man kann den Kollegen keine Flüchtigkeit oder eine pauschale Bewertung vorwerfen. Jetzt hoffe ich nur, dass ich von dem Lieferanten das Geld wieder bekomme.
Hier der Originaltext:
Sehr geehrter Herr Bürger.
Wie auch aus Ihrer Mail (vom 31.05.2022 15:50 Uhr) ersichtlich ist, verfügt das Produkt über eine Bluetooth-Schnittstelle, somit kommt das Funkanlagen-Gesetz (FuAG) zur Anwendung.
Bei der Überprüfung des Produktes wurden die nachstehenden Mängel festgestellt und so der zuständigen Zollstelle mitgeteilt.
Zitat:
Es fehlt die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt [FuAG §19(1)]. Auf dem Produkt fehlt die Angabe zum Hersteller [FuAG §10(2)], bez. zum Einführer [FuAG §13(1)]. Aus diesen Gründen ist die Bereitstellung, Inbetriebnahme oder Nutzung nicht erlaubt [FuAG §7]. Es fehlt die EG-Konformitätserklärung (KE) bzw. deren Fundstelle. Bei FuAG-relevanten Produkten ist die Konformitätserklärung dem Gerät beizufügen. Alternativ kann eine Erklärung des Herstellers auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der RED Richtlinie 2014/53/EU in Verbindung mit einer Fundstelle zur Anforderung der Konformitätserklärung angegeben werden [FuAG §20(2)]. Es fehlt die deutsche Gebrauchsanleitung (insbesondere die Hinweise zur ersten Inbetriebnahme) - somit werden dem Benutzer wichtige Informationen zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung vorenthalten [FuAG §20(1)].
Zitatende.
Erläuterung;
Das von ihnen übermittelte „Certificat“ ist eine Zusammenfassung eines Prüfberichts und wurde von einem Prüflabor ausgestellt. Die geforderte Konformitätserklärung (KE) wird hingegen vom Hersteller eines Produkts ausgestellt [FuAG $18(Abs. 5)].
Zur möglichst einfachen und damit deutlichen Erläuterung möchte ich hier nur auf das fehlende CE-Zeichen -als zentralen Mangel- eingehen.
Im FuAG [§19 (Abs. 1 und 3)] ist die vorgeschriebene Ausführungsweise der CE-Kennzeichnung festgelegt. Im Abs. 3 heißt es;
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf der Funkanlage oder auf ihrer Datenplakette anzubringen, es sei denn, dies ist aufgrund der Art der Funkanlage nicht möglich oder nicht gerechtfertigt. Die CE-Kennzeichnung ist außerdem gut sichtbar und gut lesbar auf der Verpackung der Funkanlage anzubringen.
Anmerkung; Die Kennzeichnungspflicht obliegt dem Hersteller [FuAG $18 (Abs.5)].
Aufgrund der Beschaffenheit und Größe des Produkts kann die CE-Kennzeichnung in der geforderten Form am Produkt angebracht werden.
Aus der vorstehenden Erläuterung ergibt sich, dass eine Nachbesserung bei einem fehlenden CE-Zeichen nur unmittelbar durch den Hersteller möglich ist. Eine Freigabe des Produkts ist und bleibt auch weiterhin nicht möglich.
Die o.g. aufgeführten weiteren Mängel am Produkt bleiben von meiner Erläuterung unberührt und sind weiterhin relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen ![]()
:roll:
Hab ich schon gesagt:
Ich habs ja gesagt...
Vergiss es einfach und bestell es nochmal und fertig.
Nächstes mal bist Du nicht bei dem einem Prozent der Stichprobe dabei.
