Insellösung zum Laden eines Hybridautos- welche Größe und welche Bauteile

Hallo,

ich bin ohne Vorbereitung auf ein Hybridauto umgestiegen und überlege wie ich es zu Hause mit Paneele auf dem Garagendach laden kann.

Vielleicht hat jemand einen Vorschlag, denn:

  • wieviel Watt Panele werden für die 16,6 kw- Batterie benötigt?

  • Was bräuchte ich noch? (Wallbox und Wechselrichter?) - das war es dann?

Ich möchte es aus Kostengründen erst einmal ohne Akku versuchen, vielleicht kommt der später dann hinzu.

Vielen Dank an diejenigen welche einen Anfänger Tipps geben.

Erklär mal, warum möchtest du eine Insellösung?

  • 9 Module a. 400 Wp

  • einen Deye Hybrid 3.6 kW

  • paar Kabel

  • eine kleine billige Batterie, sonst funzt das nicht

  • billiges Ladziegelkabel 3,6 kW

Danke für die Antwort:

  • warum Insellösung: ich dachte dann brauch ich das nicht anmelden, aber ist es besser die Platten auch für das Haus zu nutzen und dann läuft das über Überschussladen?

ja so eine Bauanleitung hatte ich mir gewünscht, Danke dafür:

  • 9 Module a. 400 Wp

  • einen Deye Hybrid 3.6 kW ----------Was ist das?

  • paar Kabel

  • eine kleine billige Batterie, sonst funzt das nicht -- ein billiger Speicher, gibt es so etwas und wie gross?

billiges Ladziegelkabel 3,6 kW----im Hybridauto liegt ja auch ein Kabel- das geht nicht? was ist ein Ladeziegelkabel?

brauch ich noch ein Wechselrichter ?

@dirkcomp Der Deye ist ein Wechselrichter der aus dem Gleichstrom der Module Wechselstrom macht, gleichzeitig auch einen Batteriespeicher laden und entladen kann.

Die kleine billige Batterie ist halt von Deinen Möglichkeiten abhängig. Du hast bedingt durch Bewölkung ständig wechselnde Leistung der PV. Da Du fürs Laden mindestens 1,38kW oder 6A anbieten musst, kann es passieren, dass der Ladevorgang dauernd von Wolken unterbrochen wird, wenn Du keinen Batteriespeicher hast. Mit Batteriespeicher übernimmt dann dieser die Ladefunktion, also der Deye holt dann den benötigten Strom aus dem Puffer. Wenn dann die Wolken wieder verschwunden sind und PV 100% liefert, geht wieder ein Teil ins Auto und ein Teil in den Pufferakku.

1,38kW aus einem Niedervolt (48V) Akku bedeutet ca. 27A. Den Akku würde ich jetzt so auslegen, dass dieser Strom nur 0,5C Entladerate ausmacht. Also irgendwas in der Region 16S1P LiFePo mit ca. 50Ah Kapazität. Dann hast Du ca. 2,5kWh Speicher im Keller oder der Garage. Die Zellen kosteten neulich bei nkon zwischen 35 und 40€ je nach dem, ob Du A oder B-Grade möchtest.

Das Kabel im Auto ist vermutlich eines für die Wallbox. Das dürfte kein eigenständiges Ladegerät sein. Du brauchst vermutlich einen Ladeziegel.

Einen separaten Wechselrichter brauchst Du bei der Aufteilung nicht.

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Vielen Dank für die ausführliche Info. Nur eins noch wieviel von den Zellen sollten es sein, über den Link von Nkon sehe ich 3 Zellen jeweils so zwischen 50 und 88 AH. Also muss ich davon mehrere nehmen?

@dirkcomp Deswegen 16S1P, bedeutet übersetzt:

16 Zellen mit gleicher Kapazität werden in Reihe geschaltet, also immer + an - und so weiter. Am Ende bleibt einmal + und - ohne Anschluß. Da kannst Du dann ca. 52V messen, wenn der Akku voll ist.

1P bedeutet Du schaltest genau einmal parallel, also eigentlich gar nicht, weil es nix zum Parallelschalten gibt. Hättest Du 2P würdest Du je 16 Zellen in Reihe schalten und könntest den ersten Block dann mit dem zweiten Block verbinden, in dem Fall dann die jeweils offenen + und + Pole und - und - Pole. Damit verdoppelt sich dann die Kapazität.

also ist das meine Einkaufsliste:

  • 9 Module a. 400 Wp

  • einen Deye Hybrid 3.6 kW

  • paar Kabel

  • 16 Zellen von Nkon in Reihe geschaltet

  • billiges Ladziegelkabel 3,6 kW

Diese Anlage müsste aber trotzdem angemeldet werden!

Um 16 Zellen in Reihe zu schalten gehört aber etwas mehr know how wie an der Fernbedienung die Batterien zu wechseln. Lies dich hierzu mal ein und überlege gut ob du das auf diese Weise umsetzen möchtest bzw. kannst.

Statt 16 Zellen würde ich einen Pylontech 2,4 kWh (625€) oder 3,5 kWh nehmen. Ist sozusagen der VW Polo unter den Speichern.

Wegen den paar Euro Ersparnis zum Eigenbau wäre mir die Zeit zu schade.

Außer Du willst was lernen um später mal einen richtig großen Akku selber zu bauen ...

Nicht zwingend.

Meine Garage ist z.B. 50m vom Haus entfernt und, da kein Stromanschluß gelegt, eine Insel.

Wobei das auch bei weniger Metern machbar ist.

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@ttaurus Warum? Wenn er die Insellösung umsetzt, dann braucht er keine Anmeldung. Es findet keinerlei "Netzbeeinflussung" bei einer Insel statt. Will er auch einspeisen und PV-Überschussladen dann muss er anmelden.

@Uschi die Bundesnetzagentur sieht das aber ganz unmissverständlich anders als Du.

Wir sollten @dirkcomp, einen Neuling mit derzeit 5 Beiträgen nicht zu einer Handlug verleiten, die er später evtl. bereuen könnte. Paneele und fest installierter Speicher auf einem Grundstück mit Stromanschluss sind immer anmeldepflichtig, der Speicher muss vom Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte berichtigt mich, wenn das falsch ist.

Mit einem Balkonkraftwerk bis 2000 Wp = 5 Module a. 400 Watt oder 4 x 500 W und einem 800 W Wechselrichter lässt sich auch sparen. Und nicht nur für den PHEV, sondern die gesamte Grundlast. Wenn die Sonne scheint, lädst Du etwa für die Hälfte mit dem auf 6 Ampere eingestelltem Ziegel aus @thorstenkoehler ´s Link, jedenfalls wenn das Auto tagsüber auf dem Grundstück steht.

Nur Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das Netz der öffentlichen Versorgung, als auch der Strombezug aus dem Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss. Dies gilt nur in seltenen Fällen z.B. in abgelegenen Berghütten ohne Netzanbindung.

Verbindungen zum Netz vor Ort müssen technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt. Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber wieder herstellen können, entbinden Sie nicht von einer Pflicht sich selbst und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Diesen Ladeziegel gibt es bei Aliexpress.com für den Preis schon als 3-phasige Ausführung mit 11 kW. Hab ich als Gastlader für unterwegs im April gekauft. Mit einem Adapter, Schukostecker auf CEE 16 A 14 € von Kaufland.de lädt der auch einphasig von Haushaltssteckdose. Da sollte man nicht mehr als 10 A dauersaugen. 16 A nur bis 1 Stunde.

Nö, sieht sie nicht anders.

Sie hat nur ein "z.B." erwähnt ... das impliziert, das es viele andere Beispiele gibt, wie eine Garage ohne Stromanschluß o.ä.

Führt hier aber zu weit ...

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Nein, das führt hier nicht zu weit. Das z.B. ist von Dir meines Erachtens sinnentstellt wiedergegeben. Ist Deine Garage denn außerhalb Deines Grundstücks mit Stromanschluss? Und wenn ja, hat das Grundstück mit der Garage einen Stromanschluss und nicht nur die Garage selbst keinen?

Es ist zwar so, dass die Netzbetreiber aus unserer Erfahrung solch eine Insel nicht interessiert. Wenn aber nun die BNA anfängt von oben zu scannen und katalogisieren, was die Netzbetreiber bisher kaum getan haben, sieht die Sache möglicherweise anders aus und ihr müsst anmelden.

Ich hab mir diese Insellösung zum Laden meines PHEV ja auch mal überlegt, aber das erzeugt nur unnötig Druck, wenn es dumm läuft.

@ulli Nein, das führt nicht zu weit.

Unmittelbar: Die Anlage ist direkt am Verknüpfungspunkt, HAK oder extra dafür aufgebauter Anschlusspunkt, angeklemmt.

Mittelbar: Die Anlage bekommt ihren Anschluss über die im Haus vorhandene elektrische Anlage im Zählerkasten.

Die PV-Anlage auf dem Gartenhaus zum Betrieb der Beleuchtung, des Kühlschranks und des Mähroboter wird nicht mit dem Netz verknüpft. Nicht direkt und nicht über einen Schalter. Daher entfaltet sie keinerlei Rückwirkung auf das Netz. Wenn nun auf der Garage 20kWp liegen und eine WB für Strom fürs BEV sorgt, aber bei Dunkelheit oder Bewölkung das BEV nicht geladen werden kann, weil eben gerade keine Verbindung zum Netz des VNB hergestellt wird / werden kann ohne Werkzeug in die Hand zu nehmen, dann geht das den VNB nix an und interessiert ihn auch nicht. Er kann die Anlage auch nicht aus der Ferne steuern.

Du musst dann auch nicht seine Bedingungen, Gestaltung des Zählerschranks einhalten, sondern könntest das nach eigenem Gusto machen. VDE beachten wäre gut.

Es verbietet mir auch keiner trotz vorhandenem Gasanschluss mit Flaschengas zu kochen. {green}:wink:

wieviel geld willst du in die sache investieren?

bei 9 panel könnte sich ein speicher aus 16zellen je 304ah lohnen

damit bekommst du dein auto auch meistens dann geladen wenn du es brauchst auch über nacht(außer im winter)

sch... auf die bundesnetzagentur

kommt mir schon wieder die galle hoch bei so geschwätz

habt ihr auch eine idee als was die anlage angemeldet wird, als voll oder teileinspeisung?

ihr habt keine ahnung was die leute erwartet wenn sie versuchen eine inselanlage anzumelden, absolut keine ahnung.

vergiss es einfach, solche märchen wurden hier schon mehrfach mit daten und fakten widerlegt

hier eine zusammenfassung

mir geht es auch nicht darum euch zu überzeugen sondern den andern zu zeigen welche aussagekraft eure argumente haben.

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/

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Ja, mein lieber @voltmeter Thorsten. Ich will Dich / Euch, die Ihr das so macht nicht umstimmen, kann ich auch gar nicht. Ich finde es sogar gut. Die Netzbetreiber sehen es auch nicht so eng. Aber Neulinge hier dazu zu ermutigen, ist eine andere Sache, da gehört auch die andere Seite erklärt.

Der Wind dreht sich gerade. Die BNA übernimmt anscheinend. Die VNB haben die "Prinzenrolle" von der BNA zugewiesen bekommen. Ein Schelm, wer da an De Beukelaer denkt. Aber ließ selbst. MaStR-Newsletter für Netzbetreiber 2024/1 Das ist öffentlich einsehbar und transparent. In dem Newsletter werden die VNB sogar öffentlich für vergangenes Fehlverhalten gerügt.

Die Netzbetreiber dürfen noch prüfen. Bei Balkonkraftwerken bezieht sich die Netzbetreiberprüfung ausdrücklich nur auf die Zuständigkeit des NB, alles andere übernimmt die BNA. Bis 2000 Wp und 800 W kann praktisch alles angemeldet werden, egal ob 2 oder mehr Module. Das läuft immer in praktisch allen Variationen durch im Sinne von, Status der Netzbetreiberprüfung: Nicht vorgesehen. Außer es ist Speicher, gleich welcher Art, dabei.

gerne auch nochmal für dich ausführlich, die bna hat nichts zu melden wenn eine erzeugungsanlage nicht an das öffentliche netz angeschlossen ist.

neulinge können sich gerne rechtlich in den von mir geposteten links informieren.

schließlich musst du auch dein auto nicht anmelden wenn du damit auf deinem privatgrundstück fährst.

informiere dich lieber was mit den leuten passiert die versuchen eine nicht mit dem netz verbundene anlage anzumelden.

das kannst du auch gerne probieren.

hier ein beispiel vom betreiber dieses forums.

@ulli Falls Du Dich auf Punkt 4 Satz 1 beziehst:

Meiner Erinnerung nach ging es beim MaStR immer nur um Anlagen, die mit dem Netz verbunden sind. Falls Du gegenteilige Infos hast, raus damit. Im übrigen hat voltmeter bereits dargelegt, dass eine Insel nicht angemeldet werden kann. Hab ich weder geprüft, probiert, noch komplett gelesen, aber da dürfte er sich hinreichend eingefuchst haben.

Ich weiß, im Bürokratendschungel kommt man mit gesundem Menschenverstand nicht immer weiter. Aber was nutzt dem VNB die Anlage, die er nicht steuern kann, weil einfach kein Kabel von der Anlage zu seinem "Hoheitsbereich" gezogen wurde. By the Way: PV auf dem Gartenhaus zwecks Bierkühlerkühlschrank? Oder im Kleingartengelände?

Da liegt auch Strom im Vereinshaus. In den Parzellen nicht zwingend. Und nu?