warum Insellösung: ich dachte dann brauch ich das nicht anmelden, aber ist es besser die Platten auch für das Haus zu nutzen und dann läuft das über Überschussladen?
ja so eine Bauanleitung hatte ich mir gewünscht, Danke dafür:
9 Module a. 400 Wp
einen Deye Hybrid 3.6 kW ----------Was ist das?
paar Kabel
eine kleine billige Batterie, sonst funzt das nicht -- ein billiger Speicher, gibt es so etwas und wie gross?
billiges Ladziegelkabel 3,6 kW----im Hybridauto liegt ja auch ein Kabel- das geht nicht? was ist ein Ladeziegelkabel?
@dirkcomp Der Deye ist ein Wechselrichter der aus dem Gleichstrom der Module Wechselstrom macht, gleichzeitig auch einen Batteriespeicher laden und entladen kann.
Die kleine billige Batterie ist halt von Deinen Möglichkeiten abhängig. Du hast bedingt durch Bewölkung ständig wechselnde Leistung der PV. Da Du fürs Laden mindestens 1,38kW oder 6A anbieten musst, kann es passieren, dass der Ladevorgang dauernd von Wolken unterbrochen wird, wenn Du keinen Batteriespeicher hast. Mit Batteriespeicher übernimmt dann dieser die Ladefunktion, also der Deye holt dann den benötigten Strom aus dem Puffer. Wenn dann die Wolken wieder verschwunden sind und PV 100% liefert, geht wieder ein Teil ins Auto und ein Teil in den Pufferakku.
1,38kW aus einem Niedervolt (48V) Akku bedeutet ca. 27A. Den Akku würde ich jetzt so auslegen, dass dieser Strom nur 0,5C Entladerate ausmacht. Also irgendwas in der Region 16S1P LiFePo mit ca. 50Ah Kapazität. Dann hast Du ca. 2,5kWh Speicher im Keller oder der Garage. Die Zellen kosteten neulich bei nkon zwischen 35 und 40€ je nach dem, ob Du A oder B-Grade möchtest.
Das Kabel im Auto ist vermutlich eines für die Wallbox. Das dürfte kein eigenständiges Ladegerät sein. Du brauchst vermutlich einen Ladeziegel.
Einen separaten Wechselrichter brauchst Du bei der Aufteilung nicht.
Vielen Dank für die ausführliche Info. Nur eins noch wieviel von den Zellen sollten es sein, über den Link von Nkon sehe ich 3 Zellen jeweils so zwischen 50 und 88 AH. Also muss ich davon mehrere nehmen?
16 Zellen mit gleicher Kapazität werden in Reihe geschaltet, also immer + an - und so weiter. Am Ende bleibt einmal + und - ohne Anschluß. Da kannst Du dann ca. 52V messen, wenn der Akku voll ist.
1P bedeutet Du schaltest genau einmal parallel, also eigentlich gar nicht, weil es nix zum Parallelschalten gibt. Hättest Du 2P würdest Du je 16 Zellen in Reihe schalten und könntest den ersten Block dann mit dem zweiten Block verbinden, in dem Fall dann die jeweils offenen + und + Pole und - und - Pole. Damit verdoppelt sich dann die Kapazität.
Diese Anlage müsste aber trotzdem angemeldet werden!
Um 16 Zellen in Reihe zu schalten gehört aber etwas mehr know how wie an der Fernbedienung die Batterien zu wechseln. Lies dich hierzu mal ein und überlege gut ob du das auf diese Weise umsetzen möchtest bzw. kannst.
@ttaurus Warum? Wenn er die Insellösung umsetzt, dann braucht er keine Anmeldung. Es findet keinerlei "Netzbeeinflussung" bei einer Insel statt. Will er auch einspeisen und PV-Überschussladen dann muss er anmelden.
@Uschi die Bundesnetzagentur sieht das aber ganz unmissverständlich anders als Du.
Wir sollten @dirkcomp, einen Neuling mit derzeit 5 Beiträgen nicht zu einer Handlug verleiten, die er später evtl. bereuen könnte. Paneele und fest installierter Speicher auf einem Grundstück mit Stromanschluss sind immer anmeldepflichtig, der Speicher muss vom Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte berichtigt mich, wenn das falsch ist.
Mit einem Balkonkraftwerk bis 2000 Wp = 5 Module a. 400 Watt oder 4 x 500 W und einem 800 W Wechselrichter lässt sich auch sparen. Und nicht nur für den PHEV, sondern die gesamte Grundlast. Wenn die Sonne scheint, lädst Du etwa für die Hälfte mit dem auf 6 Ampere eingestelltem Ziegel aus @thorstenkoehler ´s Link, jedenfalls wenn das Auto tagsüber auf dem Grundstück steht.
Nur Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das Netz der öffentlichen Versorgung, als auch der Strombezug aus dem Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss. Dies gilt nur in seltenen Fällen z.B. in abgelegenen Berghütten ohne Netzanbindung.
Verbindungen zum Netz vor Ort müssen technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt. Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber wieder herstellen können, entbinden Sie nicht von einer Pflicht sich selbst und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diesen Ladeziegel gibt es bei Aliexpress.com für den Preis schon als 3-phasige Ausführung mit 11 kW. Hab ich als Gastlader für unterwegs im April gekauft. Mit einem Adapter, Schukostecker auf CEE 16 A 14 € von Kaufland.de lädt der auch einphasig von Haushaltssteckdose. Da sollte man nicht mehr als 10 A dauersaugen. 16 A nur bis 1 Stunde.
Nein, das führt hier nicht zu weit. Das z.B. ist von Dir meines Erachtens sinnentstellt wiedergegeben. Ist Deine Garage denn außerhalb Deines Grundstücks mit Stromanschluss? Und wenn ja, hat das Grundstück mit der Garage einen Stromanschluss und nicht nur die Garage selbst keinen?
Es ist zwar so, dass die Netzbetreiber aus unserer Erfahrung solch eine Insel nicht interessiert. Wenn aber nun die BNA anfängt von oben zu scannen und katalogisieren, was die Netzbetreiber bisher kaum getan haben, sieht die Sache möglicherweise anders aus und ihr müsst anmelden.
Ich hab mir diese Insellösung zum Laden meines PHEV ja auch mal überlegt, aber das erzeugt nur unnötig Druck, wenn es dumm läuft.
Unmittelbar: Die Anlage ist direkt am Verknüpfungspunkt, HAK oder extra dafür aufgebauter Anschlusspunkt, angeklemmt.
Mittelbar: Die Anlage bekommt ihren Anschluss über die im Haus vorhandene elektrische Anlage im Zählerkasten.
Die PV-Anlage auf dem Gartenhaus zum Betrieb der Beleuchtung, des Kühlschranks und des Mähroboter wird nicht mit dem Netz verknüpft. Nicht direkt und nicht über einen Schalter. Daher entfaltet sie keinerlei Rückwirkung auf das Netz. Wenn nun auf der Garage 20kWp liegen und eine WB für Strom fürs BEV sorgt, aber bei Dunkelheit oder Bewölkung das BEV nicht geladen werden kann, weil eben gerade keine Verbindung zum Netz des VNB hergestellt wird / werden kann ohne Werkzeug in die Hand zu nehmen, dann geht das den VNB nix an und interessiert ihn auch nicht. Er kann die Anlage auch nicht aus der Ferne steuern.
Du musst dann auch nicht seine Bedingungen, Gestaltung des Zählerschranks einhalten, sondern könntest das nach eigenem Gusto machen. VDE beachten wäre gut.
Es verbietet mir auch keiner trotz vorhandenem Gasanschluss mit Flaschengas zu kochen. {green}
Ja, mein lieber @voltmeter Thorsten. Ich will Dich / Euch, die Ihr das so macht nicht umstimmen, kann ich auch gar nicht. Ich finde es sogar gut. Die Netzbetreiber sehen es auch nicht so eng. Aber Neulinge hier dazu zu ermutigen, ist eine andere Sache, da gehört auch die andere Seite erklärt.
Der Wind dreht sich gerade. Die BNA übernimmt anscheinend. Die VNB haben die "Prinzenrolle" von der BNA zugewiesen bekommen. Ein Schelm, wer da an De Beukelaer denkt. Aber ließ selbst. MaStR-Newsletter für Netzbetreiber 2024/1 Das ist öffentlich einsehbar und transparent. In dem Newsletter werden die VNB sogar öffentlich für vergangenes Fehlverhalten gerügt.
Die Netzbetreiber dürfen noch prüfen. Bei Balkonkraftwerken bezieht sich die Netzbetreiberprüfung ausdrücklich nur auf die Zuständigkeit des NB, alles andere übernimmt die BNA. Bis 2000 Wp und 800 W kann praktisch alles angemeldet werden, egal ob 2 oder mehr Module. Das läuft immer in praktisch allen Variationen durch im Sinne von, Status der Netzbetreiberprüfung: Nicht vorgesehen. Außer es ist Speicher, gleich welcher Art, dabei.
Meiner Erinnerung nach ging es beim MaStR immer nur um Anlagen, die mit dem Netz verbunden sind. Falls Du gegenteilige Infos hast, raus damit. Im übrigen hat voltmeter bereits dargelegt, dass eine Insel nicht angemeldet werden kann. Hab ich weder geprüft, probiert, noch komplett gelesen, aber da dürfte er sich hinreichend eingefuchst haben.
Ich weiß, im Bürokratendschungel kommt man mit gesundem Menschenverstand nicht immer weiter. Aber was nutzt dem VNB die Anlage, die er nicht steuern kann, weil einfach kein Kabel von der Anlage zu seinem "Hoheitsbereich" gezogen wurde. By the Way: PV auf dem Gartenhaus zwecks Bierkühlerkühlschrank? Oder im Kleingartengelände?
Da liegt auch Strom im Vereinshaus. In den Parzellen nicht zwingend. Und nu?