Ich überlege gerade mich vom Stromnetz komplett zu verabschieden
Die Paneele entsprechen überdimensionieren Akku auf 1,5 Tage Verbrauch im Winter auslegen und Dunkelflaute mit Stromgenerator zu überbrücken
bei den derzeitigen preisen komme ich auf eine Amortisationszeit von ca.3,4 Jahren
Dann lass doch mal hören, aus welchen Komponenten du die Anlage aufbauen möchtest. Der Standort, Montagemöglichkeiten und Verschattungen sind auch wichtig. Wie hoch ist dein Stromverbrauch?
Was überlegst du denn dann noch?
Schwierig wirds nur dann, wenn die Realität sich nicht an deinen Plan hält. Daher: beschreib dich mal, wie du das machen möchtest.
Oliver
Selbst wenn Du Deinen Stromanschluss abmeldest, wird Dein Grundstück nach Bundesrecht nicht als Insel anerkannt. § 5.1 - Marktstammdatenregisterverordnung
https://www.buzer.de/5_MaStRV.htm
- bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,
Das meint in Juristendeutsch, es kann auf einem Ortsgrundstück in Deutschland nur eine Insel geben, wenn die Erschließung mit einem Stromanschluss dauerhaft nicht möglich ist.
Da Du ja einen Anschluss auf Deinem Grundstück hast, ob an- oder abgemeldet, spielt keine Rolle, wäre irgendwann von Seiten der Bundesnetzagentur mit Ärger zu rechnen.
Im Marktstammdatenregister ist das mit der Insel im Detail ausführlich beschrieben unter:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
Ich finde es selbst nicht gut, aber Du hast gefragt.
Das ist keine juristisch abgesicherte Bedeutung, das ist die Meinung der BNA zu dem Thema.
Bis das mal gerichtlich abschließend geklärt ist, dürfte das diskutabel sein.
Oliver
Wir sollten nicht wieder eine Diskussion anfangen was eine rechtssichere Insel ist. (gibt es tonnen von Threads)
Mehr als den Stromanschluss abmelden kann man nicht machen und in der Regel reicht es aus den Inselanteil physikalisch dauerhaft vom VNB Netz zu trennen (auch wenn man noch einen aktiven Anschluss hat).
=> machen, alles was im Inselteil ist, braucht und kann nicht angemeldet werden. Muss nat. trotzdem elektrotechnisch in Ordnung sein.
Moin Oliver, das hast Du sehr hoffnungsvoll ausgedrückt, der Weg wäre vermutlich aber steinig.
@Highlaender , geht es darum, dass Du mit dem Ausbau über 30 kWp kommst?
Eine provisorische Anlage bis 6 Monate gilt als nicht ortsfest und muss deshalb nicht angemeldet werden. Also wenn Du eine Wiese hast...... Mit 6 Monaten kommst Du auch über den Winter.
Ja das machen ja einige so, dass Sie im Winter temporär PV in den Garten hinstellen. Jedes kWp zählt da ja. Das das dann tatsächlich nicht anmeldepflichtig ist (auch wenn am Netz) - interessant, war mir nicht bewusst.
Darf man seinen Stromanschluss jetzt gar nicht mehr abmelden?
Mann, oh Mann.
Schriftlich abmelden, Zahlung einstellen. Fertig.
So steht es hier geschrieben, vorher fragen kostet ja nichts.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
### Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom ein Zahlungsanspruch nach dem EEG oder nach dem KWKG besteht.
Ortsfest wird eine Anlage dann, wenn sie dazu bestimmt ist, nach ihrer Inbetriebnahme dauerhaft an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden. Von einem dauerhaften Betrieb an einem Ort ist dann auszugehen, wenn der Betrieb an diesem Ort über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erfolgen soll.
Zur Insel will ich nichts ausführen, hat endurance bereits getan.
Du allerdings interpretierst die Vorschrift eigenwillig und suchst nicht sorgfältig genug:
Vom MaStdR: " Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss."
Meintest Du mich mit Deinem Post? Wenn ja, weiß ich nicht, was Du mir sagen willst.
Geht jetzt die nächste Diskussion los, was eine Insel ist und ob die angemeldet werden muss? Wir haben doch schon so oft bis zum Abwinken darüber diskutiert. Einfach mal die Forensuche bemühen.
Und täglich grüßt das Murmeltier...
Ja, ich meinte Dich. Damit Du nicht suchen musst, fett hervorgehoben.
Groundhogday hin oder her.
Folge in deinem Link zum Marktstammdatenregister mal den Erläuterungen zu USV:
"Die Registrierungspflicht besteht nach der MaStRV ausnahmsweise nicht,
wenn die Stromerzeugungseinheit oder der Stromspeicher nicht ortsfest betrieben wird,
oder
wenn die Stromerzeugungseinheit oder der Stromspeicher nicht mittelbar oder unmittelbar
an das Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll. Ein mittelbarer Anschluss liegt vor,
wenn die Einheit im Haus oder im Betriebsgelände angeschlossen ist, das an das Stromnetz angeschlossen ist. Eine technische Netztrennung, die über Schalter und Energieflussrichtungssensoren erfolgt, hebt den Netzanschluss nicht auf (vgl. dazu Leitfaden zur
Eigenversorgung der Bundesnetzagentur, Seite 55 ff.)."
Auch hier die wichtige Passage fett.
Da der TE sich "komplett" vom Stromnetz verabschieden will, wird vermutlich der VNB den HAK öffnen, Sicherungen entfernen, Plombe drauf machen und fertig sein.
Ich weiß doch, was eine Insel ist und wo sie möglich ist. Guck doch mal einige Posts weiter hoch, da hab ich Dein fett gedrucktes für den @Highlaender erklärt, damit er über die Rechtslage informiert ist. Nicht mehr und nicht weniger. Und diskutieren möchte ich darüber auch nicht.
Dann habe ich ein paar Posts darunter erklärt, dass nicht ortsfeste Anlagen bis 6 Monate nicht angemeldet werden müssen, nur so als Hinweis. Das hat mit einer Insel aber nichts zu tun.
Ich weiß nun leider immer noch nicht, was Du von mir willst. Etwas in fett gedruckt zu wiederholen, macht es nicht deutlicher. Aber vielleicht kriegen wir das ja noch raus?
Ok, mal nicht fett.
" 1. bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,
Das meint in Juristendeutsch, es kann auf einem Ortsgrundstück in Deutschland nur eine Insel geben, wenn die Erschließung mit einem Stromanschluss dauerhaft nicht möglich ist"
Deine Schlussfolgerung steht der Passage zur Insel diametral entgegen.
Dahin gehen auch meine überlegungen. Ich hab aktuell schon 39 prozent "grundgebühr" bei meinem monatlichen Abschlag. Wenn ich in von oktober bis märz mit gas koche und die wäsche auch mal bei verwandten und freunden gewaschen wird, wäre es vorstellbar, ohne eigenen stromanschluss auszukommen. Kleines stromaggregat vorausgesetzt.
Allerdings habe ich jetzt split klimaanlagen im haus, will meine öl zentralheizung entlasten/still legen. In dem fall würde nur eine verlängerungsleitung vom Nachbarn zu mir in frage kommen.
Parteispenden unten 10.000 euro müssen nicht deklariert werden, politiker sagen, spender sollen mehrere spenden unter 10.000 euro machen. Wie viel kann ich meinem nachbarn monatlich spenden/schenken, dass das ähnlich wie parteispenden für keinen relevant ist ?
Alles klar, jetzt weiß ich was Du meinst, Thorsten.
Das ist nicht meine Schlussfolgerung, sondern vertreten diese Auffassung die Juristen der Bundesnetzagentur. Steht im Link von oben schwarz auf weiß in den Erklärungen zur Inselanlage. Den Link hab ich Dir hier noch einmal reinkopiert, musst nur ein bisschen herunterscrollen.
Ich weiß ja, dass Du anderer Auffassung bist. Deshalb ist gut, dass wir uns da nochmal drüber ausgetauscht haben, weil Du den Link ja nicht gesehen hast.
Ich denke, wir beide sollten das Thema hier abschließen.
Interessant.
Wie viel Energie wird denn maximal pro Tag gebraucht?
Warum Generator statt Stromnetz, man kann doch bei dunkel die Batterie mit konstanter Leistung nachladen - bzw. spot oder Stundentarif dafür nutzen?
Wie kommt die Kalkulation 1,5 Tage Speicher zustande?
lass es einfach
als kleine zusammenfassung die bna hat nichts zu melden wenn eine pv anlage nicht an das vnb netz angeschlossen ist.
es spielt kein rolle was dort jemand für träume hat solange es keine entsprechenden gerichtsurteile gibt!
fertig
das ist möglich.
mache ich seit 3 jahren so, stromanschluss abgemeldet. hak verplomben lassen.
fertig.