Inselanlage mit Umschaltung auf Stromversorger

Ist doch jetzt klar? Das darf nicht! Rein politisch nicht gewollt.
Auch wenn du dein Haus entkernst, neu verdrahtest und diversen Schnickschnack von der Zunft installieren und beurkunden lässt, würde ich erst beginnen, wenn der Gewinn in er nächsten Wissing-Lotterie verbrieft ist.
Mit Steuergeld wird das dann bezuschusst.
Möglicherweise deckt der Zuschuss sogar den durchlaufenden Posten an die Leute, welche die Regeln machen dürfen.

Hallo!

[quote data-userid="13545" data-postid="161200"]Lies weiter......

Die Verbindung zum Netz darf nur unter erheblichen technischen Aufwand herzustellen sein. [/quote]

Wo steht das bitte? Wir reden nicht von der Webseite des Marktstammdatenregisters oder derjenigen meines Energieversorgers.
Hier muss es stehen, auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und dort wiederum in der „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV)“: MaStRV - Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten

Vielleicht bin ich ja zu dumm zum Suchen, aber ich finde im Gesetzestext keine Erwähnung eines „erheblichen technischen Aufwands“ (was immer das überhaupt sein mag).

Grüße

Maximilian

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In der von mir geteilten webhilfe (link oben) zum Marktstammdatenregister steht es. Ist übrigens eine offizielle Seite der Bundesregierung. Desweiteren steht es im Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111. Da darfst du dich mal gerne selber durchgraben.

Die Seite gehört zur Bundesnetzagentur, die eine Behörde innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft ist. Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung „sticht“ (im Sinne eines Trumpfs beim Kartenspiel) im Streitfall ein Gesetz die „Webhife“ einer Behörde.

Nein, dort steht etwas ganz anderes (irgendwas mit Wettbewerbsrecht): § 111 EnWG - Einzelnorm

Du bist bei 111a.....

E oder f müsste das sein

Es gibt im kompletten Energiewirtschaftsgesetz (hier ist es in seiner ganzen Pracht: EnWG - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) weder eine „Insel“ im Zusammenhang mit Stromversorgung noch einen „erheblichen technischen Aufwand“.

So jetzt habe ich mir die Zeit genommen und selber tatsächlich alles gelesen und es stimmt keine Definition des Begriffs Insel. Ich hatte einen Text mit Erläuterungen beim ersten Querlesen. Ändert aber nichts an der rechtlichen Situation. Im Energiewirtschaftsgesetz ist allerdings überhaupt keine Ausnahme definiert und demnach müssten alle Anlagen gemeldet werden AUCH ECHTE INSELN. Die Bundesnetzargentur ist aber bemächtigt Ausnahmen zu definieren. Steht im Absatz F ziemlich weit unten. Und das hat die Bundesnetzargentur getan und den Begriff Inselsehrgenaudefiniert. Und die genaue Definition habe ich oben geteilt.

Kleiner feiner Unterschied und ich entschuldige mich für die ungenaue Formulierung. Ihr kommt jetzt alleine klar oder soll ich noch mehr für euch klären?

@sarowe1972
Ich verstehe nicht wirklich warum du mit Gewalt rüber bringen willst das eine „Inselanlage“ Verboten ist … wenn bisher keine hier bekannte Anlage aufgrund der „Rechtslage??“ abgeschaltet wurde.

Bin gespannt wann und ob es jemals ein belastbares Urteil dazu geben wird.

Bis dahin werde ich auf jeden Fall guten Gewissens (und der Umwelt zuliebe) meine „Frankenstein“ Anlage weiter laufen lassen .. die sowieso niemals eine Einspeise Vergütung erhalten würde (geschweige denn eine Zulassung).

Aber läuft .. und das seit Jahren problemlos.

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Ihr könnt doch alle auch schreiben hier. Dann gehe ich davon aus, das ihr auch des Lesens mächtig seit. Meine Begründung warum ich mir den Mist hier antue, habe ich mehrmals sehr deutlich kund getan.

Aber wo wir dabei sind. Was bewegt euch dazu, andere Leute zu ungesetzlichen Handeln anzustiften????

Ja du Diskutierst gerne .. aber warum??

Es gibt kein mir bekanntes Urteil was deine Meinung wiederspiegelt …

Die „Gesetzestexte“ oder „Vorschriften“ sind leider nicht sehr genau und treffen vielfach nicht die waren Bedingungen ein „Inselanlage“ …

Am Ende wird es nicht von dir entschieden werden sondern vor einem Gericht … bis dahin kann noch seeeehhhr viel PV Strom erzeugt werden für den Eigenverbrauch .. auch ohne jegliche Anmeldung bei irgendwem

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@sarowe1972
Ob das ungesetzlich ist .. wird sich erst noch erweisen müssen! Meiner Meinung nach halt nicht.. solange ich nix einspeise und es ausgeschlossen ist das es irgendeine Rückwirkung aus das öffentliche Netz hat . PUNKT

Was mich dazu bewegt …. Das es sehr viele Menschen gibt die eben nicht genügend Kohle haben sich eine Neue PV Anlage leisten zu können … aber die auch gerne den ein oder anderen € einsparen wollen (und damit die Umwelt entlasten) … mit z.b. mit gebrauchten Anlagen die sich nach 1 bis 2 Jahren rechnen.. ohne dafür Kriminalisiert zu werden.

9 Seiten Text, andere Beiträge noch länger, immer mit dem selben Thema... was will der Themenstarter eigentlich damit erreichen?

Wer sich nicht an die Texte im Gesetz halten will (weil nicht versteht oder verstehen will), weil ihm das warum und wie auch immer nicht passt, der braucht doch nicht nach Zuspruch in Foren suchen, der macht einfach und wartet ab was passiert, wenn es raus kommt oder nicht. Es gibt aber auch dazu einen Gesetzestext, wo die Konsequenzen drin stehen, gibt es sogar schon Gerichtsurteile zu, die bei Leuten durchgesetzt wurden, die Angemeldet haben, sich aber nicht an die Ablaufreihenfolge und Termine gehalten haben. Da ging es eigentlich um peanuts an Strafen, trotzdem war es dem VNB scheinbar wichtig.

Es ist ungesetzlich. Punkt.

Was mit zivilen Ungehorsam ist, ist eine völlig andere Frage. Man muss bloß mit offenen Karten spielen.

Was gebrauchte Anlagen betrifft, bin ich sofort bei dir. Helfe sogar unentgeltlich in meiner Freizeit beim Aufbau. Aber das Problem der Anmeldung liegt wohl nicht im finanziellen. Anmeldung beim VNB musst du heutzutage sowieso selber online machen, Marktstammdatenregister sowieso. Anschluss des Wechselrichters mit Dokumentation.....3 Ah naja vielleicht 5. Fertig.

@sarowe1972
Natürlich liegt das Problem der Anmeldung auch am finanziellen (Weil dann auch die neuesten Zertifikate z.b. der Wechselrichter vorliegen müssten etc.)

Ich hab das Gefühl wir unterhalten uns hier mit ChatGPT :stuck_out_tongue:

Nicht eindeutige Gesetzte und Vorschriften werden immer noch von Richtern im Einzelfall entschieden … und gerne darf man sich DANACH auch darauf berufen … alles andere ist Spekulation.

Was ist an welchem Gesetz nicht eindeutig. Macht euch doch wenigstens die Mühe und lest es.

Was eindeutigeres gibt es fast nicht.

Und wenn wir hier über nicht vorhandene Zertifikate sprechen, bin ich sofort raus. Da geht es um Leib und Leben. Bitte Bitte fang damit jetzt nicht an

@sarowe1972

Nee .. ich bin jetzt eh bei dem Thema durch ...

Ich hoffe du vergisst es nicht .. und untermauerst dann deine "Meinung" irgendwann hier mit rechtsverbindlichen Urteilen!

Bis dahin Interessiert mich das nicht wirklich .. hat mich halt gewundert das du deine „Meinung“ so penetrant vertrittst.

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@sarowe1972
Ach ich hab gerade noch ein Thema für dich gefunden :slight_smile: Da musst du dich unbedingt einschalten .. sonst entladen die womöglich ihre Teslas noch ins Hausnetzt… aber das ist dann bestimmt OK für dich :wink:

Es ist nicht meine Meinung. Es ist ein Gesetz

@sarowe1972
jetzt werde ich mal krass ... aber das hier war auch mal ein Gesetz … https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-stafverfahren-100.html

und das war sehr viel genauer formuliert J Gut jetzt .. befasse dich jetzt lieber mit der E-Mobilität .. da kommt noch was auf dich zu :wink: