@travelboy Ist das Wohmobil/Wohnwagen dann ortsfest sobald es mehr als 10 cm eingesunken ist im Garten? ![]()
Und das steht wo im Gesetzt?
Was ich geteilt habe.....?
Webhilfe fürs Marktstammdatenregister . Offizielle Seite der Bundesregierung.
Grundlage ist das Energiewirtschaftgesetz, da darfst du dich aber gerne selber durchgeben.
Alles klar! Die Webhilfe ist ein Gesetz und der Leitfaden von 2016 gleich dazu.
Hier ist das Gesetz:
§ 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt
- 1.
-
bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,
Bitte Bitte Frank.
Sachlich bleiben.....
Was ich geteilt habe ist von 2023.
Und dann bitte genau lesen. Die verpflichtende Registrierung IN DER PLANUNGSPHASE entfällt für.......
Für die übrigen Anlagen Gasspeicher , LNG und..... besteht schon eine Registrierungspflicht in der Planungsphase.
Ruf die aktuelle Webbhilfe fürs Marktstammdatenregister auf und lies selber. Auch den Link habe ich oben geteilt
Und das Gesetz worauf sich diese Webhilfe bezieht ist
Paragraph 111 Absatz E und F Energiewirtschaftsgesetz......
Sogar mit verweisen auf europäisches Recht falls immer noch jemand den Plan hat in Straßburg zu klagen. Angekündigt habt ihr es ja
Schön das du es schon gefunden hast. Die Webhilfe steht nicht in irgendeinem Paragrafen.
Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe die beiden Paragraphen grob überflogen und im Prinzip steht das gleiche drin aber in der Webhilfe ist es einfacher und komprimierter formuliert. Aber es steht ja jedem frei es nachzulesen. Im Prinzip ist es mir persönlich auch egal, ob jemand meldet oder nicht. Was ich absolut nicht fair finde,ist Neulingen und Unwissenden zu erzählen, ihr braucht nur einen wie auch immer gearteten Schalter oder was auch immer und schon habt ihr eine rechtlich einwandfreie Insel und braucht nicht anmelden. Das ist nicht korrekt, nicht ehrlich und nicht fair.
Ich sage es nochmal, wenn es darum geht den großen Energieerzeugern oder VNB ans Bein zu pinkeln, bin ich der Erste. Aber immer fair und rechtens.
Jeder von uns sagt seine Meinung. Neue, die sich informieren , können unsere beiden Meinungen bewerten und sich einer Meinung anschließen. Das dreht sich im Kreis, wir fangen ständig von vorne an, alles wird immer wieder wiederholt. Ich bin es müde, auf deine ständig gleichen Post zu antworten. Auch ich kann dann ja immer nur das wiederholen, was ich hier im Forum schon x mal geschrieben habe.
Es geht nicht um Meinungen. Es geht um verbindliche Gesetze und Vorschriften. Das steht an mehreren Stellen schwarz auf weiß.
Über deren Sinnhaftigkeit kann ich eine Meinung haben. Aber du im speziellen hast diese Gesetze bestritten. Fertig
Ihr könnt ja auch gerne zum zivilen Ungehorsam aufrufen, darüber will, kann und werde ich nicht urteilen aber dann habt gefälligst auch den Arsch in der Hose und benennt es so. Aber was ihr getrieben habt ist, ob bewusst oder aus Unwissenheit, Leuten Lügen erzählt und falsche Tatsachen vorgehalten.
Eine offiziell zugängliche Seite.
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
Und nocheinmal....genau lesen.
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Ganz unten steht ein Datum 2022!!!!!
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Aus der VDE 4105-2018 kannst du keine Anmeldepflicht herleiten. Die verpflichtende Anmeldung ist beim Marktstammdatenregister und die ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 Absatz e und f.
Das der VNB dann die Daten abgleicht und nachfragt, ist eine ganz andere Diskussion. Aber die Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist verpflichtent.
Ausserdem wird da wieder von der Insel gesprochen. Natürlich ist eine Insel Anmeldefrei. Aber auch was eine Insel ist, wird im Gesetz und in der Webhilfe ganz klar definiert. Einfach lesen
Man kann fast nicht mehr Werbung für Inselanlagen machen. Danke für deine Hilfe. ?
Eigentlich erübrigt sich das Forum.
Hier geht es subjektiv meist um Geräte und Technik deren Anwendung und Umsetzung eher theoretisch bleiben muss.
Für echte Inseln Werbung jepppp, ich bin dabei. Erklär mal, wie setzt du das um.
Hallo!
Zwar bin ich nicht angesprochen, aber konkret denke ich auch über sowas nach und bin nach meinem Verständnis der Gesetzeslage der Meinung, dass ich das weder anmelden muß noch einen Fachbetrieb dafür benötige: Auf dem Garagendach möchte ich ein paar Solarpanels befestigen, die über einen Laderegler einen Akku laden. Von diesem kann ich über einen standalone Wechselrichter mein Auto aufladen. Oder den Akkuschrauber. Wenn ich tagsüber zuhause bin direkt mit Sonnenstrom, Abends mit Strom aus dem Akku. Das macht übrigens ein Kollege von mir schon seit Jahren genau so.
Obwohl auf dem Gundstück und auch in unserer Garage ein normaler Stromanschluss liegt, was nach der oben bereits mehrfach zitierten Webseitenmeinung des Marktstammdatenregisters und der Energieversorger eine „Insel“ bereits ausschließen soll, handelt es sich nach dem Gesetz, dass eine Seite weiter oben zitiert wurde, doch eine echte Insel. Weil dort nämlich steht (Hervorhebung von mir):
- „1.
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bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,...“
Lies weiter......
Die Verbindung zum Netz darf nur unter erheblichen technischen Aufwand herzustellen sein.