Welche Antwort würde man in diesem Fall erwarten?
Das Zünfte Unwesen und die Lobbyisten werden Absurdistan beschleunigt in die Steinzeit regulieren.
Seltsam, dass auch grüne staatliche Stellen sich Post-Altmaier noch immer vor den Karren spannen lassen.
Selbst der Vatikan hat zugestanden: „Die Erde ist möglicherweise keine Scheibe“.
Also ich habe von einem Anwalt folgende Informationen erhalten:
Die "Insel-Anlage" auf dem Grundstück ist dann tolerierbar, wenn:
-Das Gebäude, wo der Wechselrichter installiert wird, ist baurechtlich kein Gebäude (Also z.B. eine verfahrensfreie Gartenhütte)
-Das Gebäude hat keine feste 230V Zuleitung mit Netzstrom und es gibt keine Umschalteinrichtungen
-Idealerweise wird ein handelsüblicher Wechselrichter aus dem KFZ / Campingbereich (am Besten mit E1 Zulassung) verwendet und nichts aus dem PV Bereich.
-Die Installation in der Gartenhütte ist überwiegend mit Kleinspannung realisiert, wie z.B. in einem Wohnwagen.
-Die PV Panels und die Anlage nicht zu groß sind, so dass erst gar nicht der Anschein erweckt wird, dass damit das ganze Wohnhaus nennenswert versorgt werden kann.
-Der Anwalt hat mir empfohlen, eben unter 2 kWp (Module) / 2kVA (Wechselrichter) zu bleiben, soweit wie möglich auf der Kleinspannungsebene zu bleiben und möglichst viele Teile aus dem KFZ / Camping Bereich zu verwenden.
-Wenn man sich vom Gartenhaus 24V zieht, um damit dann z.B. per POE diverse Kleingeräte im Haus zu betreiben, interessiert das auch noch niemanden. Auf der 230V Ebene was zu machen ist hingegen "risikobehaftet".
-Ein handelsübliches KFZ-Batterieladegerät (Um die Akkus aufzuladen) oder ein Verlängerungskabel, um temporär stärkere Verbraucher in der Gartenhütte zu betreiben, ist auch noch nicht dramatisch. Es darf nur nicht fest installiert sein. Fest installiert heißt , dass es nur mit Werkzeugeinsatz angebracht/entfernt werden kann.
-Es gibt sowas wie einen Anscheinsbeweis und Bagatelle/Geringfügigkeiten, was bei einem eventuellen Rechtsstreit entscheidend sein könnte.
Das klingt nicht viel besser. „tolerierbar“ im Besonderen steht wieder für willkürlich.
Dennoch scheint dieser Anwalt sachkundig und mit der Sache befasst?
So als gäbe es Fälle wo dies streitig ist oder war?
Dann würden wir uns hier sehr oft mit unzulässigen Gerätschaften beschäftigen.
Es gäbe jedoch auch immer mehr kommerzielle Anbieter die solche anbieten und vermarkten.
Das wird ja immer interessanter hier, wo kommen denn all diese „Prediger“ her, die Inselanlagen anmelden möchten? Es wird nix gemeldet was keine Netzverbindung hat. Aus die Maus.
Damit die Liebe Seele dann bald ihre Ruhe hat, kommen die ersten guten BEV mit bidirektionaler Ladetechnik raus kündige ich tatsächlich den Anschluss und werde dann Berichten damit andere auch etwas davon haben. Versprochen!
Ich würde auch keine Insel anmelden.
Die Frage ist aber was die Deppen sich aus der Kenntnis davon konstruieren könnten.
Hallo!
Das ist eigentlich die einzige Frage, die hier wirklich relevant ist (finde ich)! Ich habe in all diesen Diskussionen, die ja nicht nur auf diesem Forum geführt werden, noch nie einen echten Link zu einem echten Gerichtsurteil gesehen. Wo und bei wem hat jemals ein Energieversorger oder eine Behörde das angedrohte Bußgeld von „bis zu 50.000 Euro“ für das Nicht-Anmelden einer PV Anlage, egal ob Insel oder netzgebungen, gerichtlich eingetrieben? Oder einem PV Betreiber den Stromanschluß gekappt?
In jedem Bau- und Elektronikmarkt und manchmal auch bei den Discountern kann man jetzt Balkonkraftwerke kaufen. Zwischen einer und zwei Millionen sollen inzwischen verkauft worden sein. Wieviele von denen sind wohl angemeldet? Zehn Prozent vielleicht? Da gäbe es inzwischen also über eine Million Betreiber, die man abmahnen und mit Bußgeld belegen könnte. Hat man da jemals auch nur von einem Fall gehört? Ich nicht.
Ich habe in der Presse zwei Fälle gefunden, in denen Betreiber von DIY Solaranlagen Bußgelder auferlegt bekommen haben. Und in beiden Fällen hatte weder der Versoger noch das Marktstammdatenregister damit etwas zu tun, sondern die jewilige Gemeinde, weil die Anlagen ohne Genehmigung abseits des Hausdachs errichtet wurden.
Selber bin ich nicht im entferntesten Jurist, aber ich finde, dass die Bestimmungen (in diesem Zusammenhang vor allem was „Inselanlage“ angeht) eindeutig formuliert sind. Da gibt es wirklich gar nichts zu deuten und zu interpretieren. Ich muß jetzt nur für mich entscheiden, ob ich diese Bestimmungen einhalten will, wobei für mich persönlich die klare Antwort mit einem „N“ anfängt und mit einem kleinen „n“ endet.
Viele Grüße
Maximilian
Es gibt immer mehr private Solaranlagen, sehr viele machen die 600/800 W BKW. Jetzt werden viele komplettanlagen angeboten, mit denen man auch viele Monate die grundversorgung nachts abdecken kann. Es werden immer bessere Wechselrichter und Komponenten entwickelt. Das ist net mehr aufzuhalten, auch wenn die Netzversorger noch so dagegen ankämpfen. Es gibt uns, die mit fachkenntnis und gesundem Menschenverstand an die Sache ran gehen. Und net einfach die Diktatur der Stromlobby einfach so hinnehmen. Wir schreiben hier unsere Sicht der Dinge, wohl wissend, dass wir einige Zeigenossen nicht überzeugen werden. Müssen wir auch net. Ich warte ab, bis ich irgend ein schreiben/Ärger bekomme, glaube aber, dass das nie passieren wird. Wenn doch, werde ich sehen was ich mache. Es gibt dann auch noch den europäischen Gerichtshof in Brüssel. Es kann net sein, dass in Deutschland Institutionen nach Gutsherrenart leuten vorschreiben können, was die leute auf ihren eigenen Grundstücken und Häusern zu tun und zu lassen haben. Schon weil in allen europäischen Ländern das gleiche Recht gilt kann man in Deutschland was verbieten, nur weil es einem net in den Kram passt. Auf jeden Fall werden es immer mehr, die privat eigenen Strom zum selbstverbrauch erzeugen. Es wird für die Stromlobby immer schwerer, den sinkenden Umsatz verhindern zu wollen.
die pöse pöse Strommafia die uns seit 100 Jahren mit bezahlbarer Energie beliefert hatten, zuverlässiger als in 99.99% der Ländern weltweit
deren Umsätze sinken...
Rofl
Wenn die hirnlosen in Berlin die ganze Wirtschaft an die Wand gefahren haben... dann wird sich das auch auf den Energieverbrauch und die Umsätze auswirken, aber noch haben sie es ja noch nicht geschafft, trotz all der Anstrengungen in der Degrow- und Verarmungs-Agenda. {green}:starryeyes:
So sehe ich das auch. Der Staat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen, deswegen kann man nicht zulassen, dass beim Lidl ein Balkonkraftwerk verkauft wird, an dem man sich einen tödlichen Stromschlag holen kann. Ich sehe es daher auch als sinnvoll und notwendig an, dass man hier nur Wechselrichter verkaufen darf, bei denen das nicht möglich ist. Dann aber eine Anmeldung dafür verlangen, für die (noch) ein Fachbetrieb eine Spezialdose montieren muß, ist absolut kontraproduktiv und kann in niemandes Sinne sein. Soll sich ja bald ändern, dann können die Leute ihre Anlagen anmelden und die Versorger und Behörden wissen endlich, wieviel PV Leistung überhaupt installiert ist. Was durchaus nützlich für uns alle ist, denn dann können die Versorger und Netzbetreiber besser planen.
Ich habe heute sogar ein Schreiben von meinem Versorger bekommen! Darin war die PIN für meinen Stromzähler, sogar mit einem freundlichen persönlichen Anschreiben und ohne die Frage, wozu ich die haben will ? (Wobei es dafür eigentlich nur einen Grund geben kann und jetzt wissen sie, daß ich was vorhabe...)
Um die Stromlobby brauchen wir uns keine Sorgen machen. Unser Staat (und die EU) hat die Weichen für die Elektromobilität und für das CO2 neutrale Heizen gestellt, was ich beides gut und richtig finde und selbst schon praktiziere. Der Strombedarf wird sich durch diese beiden Maßnahmen insgeamt mehr als verdoppeln. Das können die Stromerzeuger alleine gar nicht schaffen, sofern nicht endlich die Amerikaner den Antimateriereaktor aus dem abgestürzten UFO in Area 51 freigeben ? , wenn nicht Privatleute wie wir in Eigeninitiative mithelfen. Und sie werden in den nächsten 30 Jahren trotzdem mehr Strom verkaufen als je zuvor.
Gut, der stromverbrauch deutschlandweit steigt, schon wegen eAuto und Wärmepumpe. Meine Aussage war net konkret genug, bezog sich eher auf meine wenigkeit. Muss ich sagen, die Aussage ist net korrekt, dass es einen umsatzverlust bei den stromerzeugern gibt. Man fragt sich dann doch warum die Stromkonzerne die privaten Strominseln so vehement bekämpfen, wenn sie doch jedes jahr eine umsatzsteigerung haben.
Ich wohne auf dem land, bin natürlich beim regionalen vnb Kunde. Schon immer, habe noch nie gewechselt. Man kennt auch die leute, die beim vnb arbeiten. Dass es da gross probleme gibt mit meiner insel kann ich mir net vorstellen.
Hier sind es aber nicht die Stromkonzerne, sondern ein Klientel das meint die Welt retten zu können in dem jedes Watt ins Netz gelangen muss, das nicht gebraucht wird. Mich persönlich macht das nur noch härter an der Inselanlage fest zu halten.
Ein wenig von Allem.
Es gibt eine Allianz von Interessengruppen und nur einen privaten Abnehmer.
Die Seilschaft aus Handwerk, Verbänden und VNBs nicht zu vergessen.
Strom verkaufen und den Anlagenbau überteuert monopolisieren.
Eines von beiden müssen wir immer zahlen und das soll so bleiben.
So erklärt sich das beeindruckende Bouquet der Hemmnisse und Widrigkeiten.
- https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
Huch da steht ja alles, was der Anwalt mir gesagt hat. Das Gespräch hätte ich mir sparen können und wir die gesamte Diskussion. Könnt ihr es alle öffnen und lesen? Oder soll ich es nochmal rauskopieren? Übrigens eine offizielle Seite.
Ich habe die entscheidenden Passagen direkt vom Marktstammdatenregister doch nochmal kopiert
„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.
Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.
Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
Ok, ich habe eine "legale" Inselanlage mit Netzanschluß (zum Akku laden und als Bypass bei wenig Ertrag.
Das Zauberwort heißt "mobile" Inselanlage, die sitzt auf dem Wohnmobil und das kann ich überall abstellen und mit dem Eurostecker an das Natz anstöpseln. Meine Verbraucher (Haushaltsgeräte, Kühlschrank, TV, Licht, Waschmaschine oder Kühlschrank ) stecke ich dann einfach in die Steckdosen am Wohnmobil ein.
Momentan hab ich da eine 1kWp Anlage mit einem 3KWh Speicher drauf, die Anlagengröße wird aber nirgends vorgeschrieben, ist lediglich durch die Dachfläche vom Mobil begrenzt. Vieleicht stelle ich mit da noch mehrere alte Campingwagen auf mein Grundstück, ist ja groß genug dafür und dann ist alles Legal.
Welch ein Wahnsinn mit den Vorschriften :)Und so fahren zigtausend Wohnmobile mit Solaranlagen durch unser Land und nutzen auf jeden Stellplatzt den Landanschluß - und keiner hat was dagegen.
Haben wir nicht tolle Gesetze?
Der Staat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen
Hat er das? In jeglichem Umfang? Das bestreite ich mal.
Oliver
Ich auch
Staatskunde 6 setzen
Hallo!
Ich auch
Staatskunde 6 setzen
Sag das unserer Regierung! Ich zitiere von hier: VIII. Sicherheit für die Bürger
„Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger zu schützen.“ Und dazu gehört auch die Schutz vor körperlichem Schaden durch schlecht konstruierte elektrische Einrichtungen.
Grüße
Maximilian
Ist ja auch völlig richtig. Ihr müsst alle mal richtig lesen. Was hat Oli geschrieben????? "In jeglichem Umfang"
Auch völlig egal. Ich habe kein Bock mehr auf das Thema und die eigentliche Fragestellung sollte geklärt sein.
