Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Was ja so nicht gemeint sein kann, weil dann mein Solartaschenrechner auch drunter fallen würde. Auch ein Wohnmobil, was ein paar Solarmodule auf dem Dach hat. Viele weitere Beispiele wurden da schon genannt.

Das ist also ein Gesetz mit Definitionslücken.

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Na ja, du musst keinen Anschluss haben, dann brauchst du dich an nix halten und hast eine Insel. Ein Antrag umd du bist alle Sorgen (Netzanschluss) los.

Noch mal, nicht nur für das bissel Licht... und mit 50% würde mir kein Winter gefallen.... Heizung hast da noch überhaupt nicht berücksichtigt.

@linuxdep >>Noch mal, nicht nur für das bissel Licht... und mit 50% würde mir kein Winter gefallen.... Heizung hast da noch überhaupt nicht berücksichtigt.<<

Naja für meinen Pellet Ofen und ein wenig Licht mit LED würde der PV Ertrag auch im tiefsten Winter ausreichen .. Kochen, Kühlschrank, Klima heizen, Wasch- und Spülmaschine etc. sind dann natürlich Tabu {green}:laughingoutloud:

Aber wenn ich die PV für den Winter von jetzt ca. 7 kWp auf 70 kWp erweitere .. daaaaaannnn {green}:rabid:

Im mom. sieht es am schlechtesten Wintertag leider so aus {green}:bruise:

gas, öl, holz?

öhm nö

der hak bleibt im haus du hast weiterhin einen stromanschlus auf dem grundstück

so einfach bekommst du das teil nicht weg und der vnb wird ein teufel tun das auf seine kosten zu entfernen

wo meldet man diese pv dann jetzt an?

übrigens du bist auch alle sorgen los wenn du nichts anmeldest, denn das kann und muss man nicht

so wie bei mir, waschmaschine läuft im winter eh seltener und wenn überschuss da ist.

funktioniert gut

ist doch kein problem ökos wie ich stinken halt a bissl mehr :rofl:

@win Eigentlich nur in sarowes Sichtweise.

Dein Taschenrechner, mein Bierkühler und Thomas Poolpumpe dienen nicht der Versorgung der Allgemeinheit und wirken sich nicht auf das Netz aus. Was würde ein VNB denn steuern können i.S. Einspeisung oder falls ein Speicher vorhanden wäre, in Sachen Netzdienlichkeit des Speichers, wenn keine elektrische Verbindung zwischen seinem und "meinem" Netz bestünde? 0,garnix? Rüschtisch!

Das versteht sarowe scheinbar nicht und klebt an den Buchstaben "alle" {green}:idontknow:

Zu mittelbar sagt die BNA in den FAQ:

"...EE-Anlagen, die über eine Kundenanlage (mittelbar) mit dem Netz verbunden sind, sind keine „Inselanlagen“.... Eine echte Inselanlage darf keinen Strom aus dem Netz beziehen können...."

Das ist im Fall eines Umschalters aber gerade nicht mehr gegeben. Die Kundenanlage ist nämlich nicht eine PV-Anlage, sondern die bestehende Hausinstallation, ob mit oder ohne PV. Wenn ich den Froster bei Inselstrommangel per Schalter, wieviel polig auch immer, manuell oder automatisiert, ans Netz des VNB schalte, ist die Insel abgesoffen.

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@thorstenkoehler >>Das ist im Fall eines Umschalters aber gerade nicht mehr gegeben. Die Kundenanlage ist nämlich nicht eine PV-Anlage, sondern die bestehende Hausinstallation, ob mit oder ohne PV. Wenn ich den Froster bei Inselstrommangel per Schalter, wieviel polig auch immer, manuell oder automatisiert, ans Netz des VNB schalte, ist die Insel abgesoffen.<<

Und selbst wenn du den Umschalter nicht betätigst und mit Netzstrom wie auch immer deine Akkus laden tust … ist es immer noch eine „Insel“

Hast halt dann die Umwandlungs Verluste zu tragen .. da freut sich doch jeder Versorger {green}:starryeyes:

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Ich bin schon gespannt, wer den letzten Post vor dem Schließen des Threads machen darf.

Der kann sich dann ja ein "gewonnen" ins Notizbuch schreiben...

:slight_smile:

@thorstenkoehler
Wer weiß wer diese FAQs beantwortet?
Das kann eine KI, ein indisches Call Center, der Mann in der legendären Almhütte oder das Büro des Christkinds sein.
Das hätte Konsequenzen und müsste sich irgendwo in einem Gesetzestext spiegeln?
In der unkommentierten Marktstammdatenregisterverordnung findet sich nichts der gleichen.
@Win nannte es die Meinung eines Amtes. Ämter sollten nicht meinen, nicht in Hilfstexten eines Internetauftritts.
SolarHeini

ist doch alles nur noch lächerlich, wie oft sollen wir noch die märchen von sarowe und co widerlegen?

jedes mal... und auf der nächsten seite das nächste nav tab mastr bna märchen

es wird keine rechtlichen konsequenzen geben weil niemandem ein schaden entsteht wenn die insel pv nicht ins öffentliche netz einspeist.

darum nennt man es ja auch insel und nicht 0 einspeisung.

lernt schaltpläne zu lesen insbesondere vom notstromumschalter welcher anmeldefrei zugelassen und geprüft ist

@Voltmeter Auch wieder falsch deine Aussagen. Du kannst deinen Hausanschluss jederzeit kündigen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ist übrigens nicht vom VNB abhängig,sondern steht so in der NAV. Bei meinem VNB konnte ich wählen zwischen dauerhaft Stilllegen, dann hätte ich noch einen kleinen jährlichen Obolus zahlen müssen oder dauerhaft kündigen. Ich habe gekündigt und der eine Hausanschluss wurde zurück gebaut, bzw an der nächsten Trennstelle gekappt. Das ist zur Zeit bei meinem VNB noch kostenfrei, ändert sich aber wohl. Hintergrund damit endet auch der Haftung- und Unterhltungspflicht des VNB.

Ich hatte im Doppelhaus bisher 2 Anschlüsse, da früher 2 Besitzer waren. Jetzt haben wir einen , für die jetzige Einliegerwohnung gekündigt. Rückbau war vergangene Woche.

Du bist echt Profi auf dem Gebiet

@solarheini Was immer Du damit sagen willst.

Die BNA ist eine Oberbehörde und untersteht dem BMWK. Dieses delegiert Aufgaben an untergeordnete Behörden.

Die BNA genehmigt die Höhe des Briefportos, Netzentgelte.... Das stört hier niemanden, stattdessen werden Märchen vom Christkind skizziert.

Für all diese Aufgaben, dass unterstelle ich mal, hab's nicht selbst recherchiert, hat sie eine Befugnis der zuständigen Stelle, dem BMWK, welches wiederum durch Gesetz, ENWG, EEG... bevollmächtigt wurde Regelungen in eigener Zuständigkeit zu treffen.

Im Straßenverkehr kennt das jeder, der Bußgeldkatalog, Änderungen in der Straßenverkehrsordnung... werden nicht per Gesetz herbeigeführt, sondern das zuständige Ministerium sorgt durch Verordnungen dafür. Dann steht im entsprechenden Gesetz die Passage... das Ministerium für... wird ermächtigt....

Man kann also bereits am Titel erkennen wer Urheber ist: Gesetz -> Gesetzgeber; Verordnung -> Ministerium

Eine Märchenerzählung fabrizieren hier auch andere. Das ein Gegenstand zugelassen oder frei verkäuflich ist, bedeutet nicht, dass ich ihn überall und jederzeit benutzen darf.

Benzin ist frei verkäuflich, trotzdem darf ich keinen 1000L IBC-Container voll mit Benzin in meiner Garage aufbewahren, Schreckschusswaffen kann man ebenfalls einfach so kaufen, das Führen außerhalb des "befriedeten Besitztums" ist dennoch erlaubnispflichtig und selbst mit Erlaubnis gelten für bestimmte Gelegenheit immer noch Mitführverbote. To be continued...

@voltmeter

Was jetzt Insel oder Nulleinspeisung? Eine Insel kann nicht einspeisen. Eine Nulleinspeisung wird technisch realisiert. Zwei Paar Schuhe?

@Win Richtig das Gesetz hat nur eine allgemeine Definition. Deshalb wird die Bundesnetzargentur im Gesetz aufgefordert das auszuarbeiten und über Verordnungen zu regeln. Das hat die Netzargentur getan. Ob der Mitarbeiter fähig war lassen wir mal dahin gestellt. Dabei rausbekommen sind 2 Ausnahmen von der Registrierungspflicht und die sind genau beschrieben.

-mobile Anlagen:

nicht für den Verwendungszweck länger als 6 Monate an einem Ort.

Während des Betriebs mobil

Insel:

  • nur unter erheblichen Aufwand mit dem Netz zu verbinden

  • dauerhaft Einspeisung und Bezug ausgeschlossen

Ob das gut ist, ob das sauber abgegrenzt ist, wie weit das technisch sinnvoll ist, kann man tagelang drüber streiten. Ändert aber nichts an der Tatsache das es rechtlich so ist.

Hat wiederum nicht mit dem EEG, NAV ,irgendeiner VDE oder sonst etwas zu tun.

@win Nachtrag:

Du schreibst oben selber, das nicht irgendwelche FAQ entscheidet sind sondern nur das Gesetz. Genau auf den Umstand habe ich mich bezogen. Genau in diesem Verantwortlichen Gesetz steht halt ALLE!.

Das kann jeder gerne nachlesen. Das Gesetze in Deutschland bindend sind, darüber möchte ich nicht diskutieren. Wenn ich jetzt behaupte das was die Bundesnetzargentur aus ihren Auftrag gemacht hat, ist Blödsinn, Verordnungen und FAQ sind Blödsinn, dann bleibt das Gesetz und dort steht ALLE. Oder wir akzeptieren was die BNA daraus gemacht hat, dann bleiben die beiden beschriebenen Ausnahmen.

Frage: Welche Anforderungen muss so ein "Inselanlage-Umschalter" in Deutschland erfüllen?

@sarowe1972 Sinneswandel? Jetzt doch Inselausnahme?

Das Witzige: man stelle sich vor man würde diese Informationen wirklich irgendwo ablegen. Also komplett sinnlose Informationen. Am besten nochmal 5000 Beamte einstellen um eine Datenbank zu pflegen mit deren Informationen niemand etwas anfangen kann. Wäre der typisch bürokratische Wahnsinn.

Wenn sich dann jemand fragt warum Deutschland von Bürokratie so gelähmt ist bekommt spätestens hier im Thread die Antwort. Da sitzen die Jungs die für sowas verantwortlich sind. Hier kann man sie zum Glück einfach ignorieren bzw. ihre Ansichten einfach in den Wind schreiben.

Wenn man gehässig ist könnte ich ja jetzt anfangen das Marktstammdatenregister zu nerven die Insel anzumelden. Und dann jede Woche eine Änderung. Heute Poolpumpe dran, morgen ein Bierkühler. Dann wieder Poolpumpe. Ein Panel mehr, eines weniger. Bis sie durchdrehen.

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Ja. Jede andere. Steht in den Foren Richtlinien. :slight_smile:

@Solarheini gilt auch für dich, im Zitat.

Ich habe nie eine echte Inselanlage nach Definition der Bundesnetzargentur ausgeschlossen. Nochmal Inselanlage nach Definition der Bundesnetzargentur. Wenn ich die Kompetenz der Argentur anzweifel und sage deren Verordnungen Zweifel ich an und die muss Richterlich geklärt werden bleibt das Energiewirtschaftsgesetz und das sagt ein Register für ALLE Energieerzeugenden Anlagen.

Ich verstehe nicht wo das Problem ist.

@sarowe1972

Wo meldet man denn die echte Insel nun? Oder den Bierkühler? Beim MStdR ja wohl eher nicht, da gilt doch Deine Ausnahme?

Welches wirtschaftliche Interesse soll es den geben bei einer Eintragung im Marktammdatenregister? Wer hat den hier einen wirtschaftlichen Vorteil?