Insel DISKUSSION [abgetrenntes]

Danke

Oliver : " Ein Netzanschlussbegehren ist für alle EEG-Anlagen
Eine Offgridanlage ist keine EEG - Anlage, die Vorschrift gilt nicht dafür.
Klappe zu, Affe tot

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Da liegst du völlig falsch. Jede PV-Anlage ist grundsätzlich eine EEG-Anlage.

Oliver

und das G steht für was ? Gustav , Grunzen oder Gesetz :thinking:

Eine Inselanlage hat eher nix mit zu tun " Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz

Das steht zwar in der Wikipedia, die der Google-Halluzinator zitiert, aber nicht im Gesetz selber.

Oliver

...ich will jetzt nicht wirklich Erbsen zählen, aber EEG steht für mich wirklich eher für Erneuerbare Energie Gesetz ....
wobei ein ESS bei einer PV-Anlage steht für Energy Storage System was für Inselanlagen zutreffender wäre

Das finde ich aber eine steile These. Kann ich mir in dieser Absolutheit nicht vorstellen.

Die große PV auf meiner Yacht hat mich gerade ausgelacht, als ich sie "EEG-Anlage" nannte. Hoffentlich will sie jetzt nicht angemeldet werden.

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Kinners…

Einfach mal das Gesetz lesen, das ist doch wirklich einfach zu finden.
Nur die paar ersten Paragraphen. Da steht drin, um was es eigentlich geht, und danach kommen die Begriffsdefinitionen.

Oliver

sicherlich nicht muss ich Gesetzentwürfe lesen, wenn ich eine Inselanlage betreiben will !

Die Gesetze gelten auch, wenn man sie nicht liest….

Oliver

welche ? und du bist dann der Sherrif ?

OliverSo, tu doch mal dir und uns folgenden Gefallen : Melde mal rein pro forma eine OffGrid - Anlage im Marktstammdatenregister an....
Spätestens hier wird dir was auffallen :
Die Anmeldung einer Off-Grid Anlage ohne Einspeisefähigkeit ist auch weiterhin im Marktstammdatenregister nicht möglich. Denn zur Auswahl der Anlageneigenschaft werden nur die Optionen „Volleinspeisung“ und „Teileinspeisung“ angeboten. Da eine Off-Grid Anlage aber prinzipiell aufgrund der fehlenden Einspeisefähigkeit nicht einspeisen kann, wäre die Eintragung spätestens an dieser Stelle eine Urkundenfälschung nach StGB §267. Daran ändert auch der Hinweistext nichts, dass man bei 100% Eigenverbrauch die Teileinspeisungsoption anwählen soll. Denn gemeint ist hier die Nulleinspeisung (*2) – eine Sonderform der On-Grid Einspeisekonfiguration.

**

Das geht nicht, und das wissen auch alle hier.

Und wenn du meine letzten Beiträge richtig liest, siehst du, das es darin gar nicht darum geht.

Das EEG gilt erst einmal grundsätzlich für alle Anlagen, auch für Offgrid- bzw. Inselanlagen. Die Festlegung, daß nicht mit dem Netz verbundene Anlagen nicht angemeldet werden müssen, steht ganz woanders.

Oliver

Könntest Du diese Quelle mal offenbaren?
Würde mich aus gegebenem Anlass sehr interessieren, weil mein VNB was anderes fordert.

Sorry , bevor Mensch sich hier verrennt in Begrifflichkeiten , PV Module und Batteriespeicher und Inselanlagen gibt es schon Seit Jahrzehnten bevor Deutschland je von EEG gesprochen hat ....

Da es hier ja in allem völlig durcheinander geht, was genau ist jetzt deine Frage?

Nu und? Haus- und Nutztiere gibts auch schon sehr viel länger als das Tierschutzgesetz. Und nun?

Oliver

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ok gut dann zitiere ich nochmal und frrage was ein japanisches PV Modul mit dem deutschen EEG bzw Erneuerbaren Energien Gesetz zu tun hat :thinking:

Das EEG hat das EnergieEinspeiseGesetz abgelöst.....

Also irgendwie genau das, was eine Insel nicht betrifft.

Warum ist jede PV eine EEG Anlage ?