Insel DISKUSSION [abgetrenntes]

Offgrid (= nix Behördenkram, keine 800W Grenze....) funktioniert, nach fundierter Info von solarbringer.de erst über mind. 2,5 kw. Bei DEM Dach würde ich mal beim Chef von Solarbringer de anrufen......der ist a) ein Super - Spezi und b) erklärt alles fundamental....und geduldig.
In der Website solarbringer.de steht auch seine tel. nummer

Oh, bitte nicht. Der Solarbringer, der behauptet, dass es eine OffGrid-Anlage gibt, die mit dem Netz verbunden ist. Nennt es Off-Grid Hybrid Anlage. Ist aber in Wirklichkeit eine OnGrid-Anlage.

Wenn ich das auf seiner Seite schon lese (Zitat):

Allerdings mit Rückschlagventil – schädliche Rückwirkungen auf das Netz sind hierdurch ausgeschlossen.

Hat der vorher Sanitäranlagen verbaut? Rückschlagventil bei AC?

Und beschreibt es mit einem Wechselrichter mit AC-IN. Wer bezeichnet einen Eingang mit AC-IN? Victron mit dem Multiplus. Hat der ein Rückschlagventil. Nein. Gibt nur eine Nulleinspeisung, die aber bei taktenden Verbrauchern nicht funktioniert. Ist keine Einbahnstraße wie man bei der elektrischen Schaltung auch sieht.

Durch die separaten Anschlüsse „AC-IN“ und „AC-OUT“ besteht in jeder Situation eine vollständige Trennung zwischen öffentlichem Netz und Hausnetz. Gefahren durch „schädliche Rückwirkungen“ ins öffentliche Netz bestehen nicht, weil das Gerät konstruktionsbedingt keinen Strom zurück ins öffentliche Netz einspeisen kann.

Wenn er sich mal die Schaltung des Multiplus ansehen würde, würde er erkennen, dass es da zwar Relais zwischen AC-In und AC_OUT gibt, aber keinerlei Schaltung, die den Rückfluss des Stroms verhindert.

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"dass es eine OffGrid-Anlage gibt, die mit dem Netz verbunden ist"
......das behaupten weder er noch ich. Guck dir einfach mal die Spezifikationen des GrowattSPF6000ES 6kW an, der ist nie in irgendeiner Form mit dem Netz (ausser mit dem eigenen Hausnetz) verbunden.
Lies dir einfach mal diese meine Zusammenfassung der rechtlichen Lage durch, und denk drüber nach:
Gibt es eine Meldepflicht und Registrierung von Inselanlagen PV?
Die Meldepflicht für Inselanlagen PV besteht nur dann, wenn diese an das allgemeine Versorgungsnetz angeschlossen sind. In diesem Zusammenhang gilt die Verpflichtung zur Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich für sogenannte Inselanlagen gilt, bei denen das System den gesamten Strombedarf des Hauses abdeckt.

Übersetzt heißt das : Wenn schon vorher eine Inselanlage vorhanden ist,

bei der das System den gesamten Strombedarf des Hauses abdeckt.

Erst dann muss, wenn ein Anschluss ans Netz beantragt wird, diese angemeldet werden !

Daraus folgt: Wenn schon ein Netzanschluss vorhanden ist, und eine OffGrid/Insel – Anlage zusätzlich eingebaut wird, die offensichtlich keinerlei Verbindung zum öffentlichen Netz hat (Growatt SPF6000S 6kW), besteht keinerlei Pflicht zu irgendeiner Anmeldung, noch weniger zu einer Registrierung.

Deshalb taucht auch in allen Verordnungen und Gesetzen nirgendwo eine Definition von „OffGrid“ oder „Inselanlagen“ auf.

Alle Leute, die etwas anderes behaupten, leiden an „vorauseilendem Gehorsam“, eine mentale Störung, die durch in der NS - Zeit und unter dem Nachfolgeregime DDR extrem ansteckend war.....

In jenen Systemen wurde den Leuten eingetrichtert : Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist (ähnlich Militär : Der Soldat darf sich erst bewegen, wenn der Spieß sagt : Rühren !)

Laut den Erkenntnisse der Epigenetik wird diese Haltung genetisch weitergeben, und schwächt sich erst im Laufe mehrerer Generationen ab.

Im Prinzip läuft die innere Motivation so:

Wenn es doch sooo viel Theater um die Photovoltaik gibt, soo viele Gesetze und Verordnungen.....

...dann muß doch deine Off- Grid – Anlage auch unter diese Gesetze fallen.....

Komplett Panne der Vergleich mit PV -Regeln heute , Denk mal drüber nach wie es Menschen ging in der NaziZeit , der Vergleich ist krank und unpassend

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Behauptet er (Zitat Genehmigungsfreie Solaranlage - ist das möglich? | Solarbringer):

Eine „Inselanlage mit Netzunterstützung“ ist eine Off-Grid Hybrid Anlage mit einem eingehenden Netzanschluss.

Ist er eben nicht ! ...guck mal, wie hier so mancher "PV - Experte" nicht einmal "Netzandindung" von "Netzunterstützung" unterscheiden kann.......die VDE - Interpretationen werden als Gesetze interpretiert, dabei : VDE = **VEREIN(!)**der Elektriker....es geht mir um die Art, nicht das Ausmaß !......vergiss nicht, wieviele damals "Deutschland, Deutschland über alles" mit Inbrunst gesungen haben !.......sogar ich noch 1958 in der Turnhalle....
Dieses Obrigkeitsdenken sitz bis heute noch tief. ...aber du hast recht, gehört hier nicht hin.

  1. Der Vergleich ist total Banane.
  2. Dein verlinkter Artikel ist nicht die Weisheit oder die Bibel
    Das stellt auch nur die Auffassung von Aceflex dar:
    " Daher ist es ratsam, sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung unserer Experten in Anspruch zu nehmen."

Ich teile zwar die Einschätzung, dass sich Insel und Stromanschluss auf dem Grundstück nicht ausschließen, bzw. eine Anmeldepflicht auslösen.
Ist aber nur meine Auffassung.

Diese Folgerung
" Erst dann muss, wenn ein Anschluss ans Netz beantragt wird, diese angemeldet werden !

Daraus folgt: Wenn schon ein Netzanschluss vorhanden ist, und eine OffGrid/Insel – Anlage zusätzlich eingebaut wird, die offensichtlich keinerlei Verbindung zum öffentlichen Netz hat (Growatt SPF6000S 6kW), besteht keinerlei Pflicht zu irgendeiner Anmeldung, noch weniger zu einer Registrierung."
ist paradox.
Wenn ich eine Insel betreibe und einen Stromanschluss beantrage, muss ich anmelden.
Habe ich bereits einen Stromanschluss, baue dann die Insel, dann muss ich nicht anmelden?
Warum sollte die zeitliche Reihenfolge eine Rolle spielen?

Weil : Die Insel ist schon vorhanden, mit dem kompletten eigenen Stromnetz. Wenn nun in diese Insel das das öffentliche Stromnetz integriert werden soll, muß selbstverständlich gewährleistet werden, daß dein selbsterzeugter Strom nicht das übrige Netz aus dem Takt bringt.......also MUSST du schon eine Anlage vorweisen können, von der konstuktionsbrdingt nichts unkontrolliert ins Netz einspeisen kann, und deshalb die (für mich nachvollziehbare) Anmeldepflicht.
Andersrum, wenn das Haus schon ans öffentiche Netz angeschlossen ist, und du nachträglich eine WR einbaust, der nicht einspeisen kann, fällt er nicht unter irgendeine Vorschrift.
So habe ich das verstanden.

"nicht einspeisen kann" ist mir zu wenig. Er darf dann auch kein öff. Netz zumischen oder durchleiten, denn dann ist er irgendwie verbunden und könnte im Fehlerfall ... oder Ändern seiner Einstellungen.

Also nur ein reiner Insel-WR ohne irgendwelchen Hybridschnickschnack.

Und selbst damit ist man auf das Wohlwollen des Netzbetreibers angewiesen. Hat bei einigen zwar schon geklappt, kann aber genauso gut auch vor Gericht enden.

Die "Insel" ist nicht dein Hausnetz!

Die "Insel" ist nur dein WR sowie deine Energiequelle (Batterie), optional PV-Module mit Laderegler und/oder anderer Generator.

Dein Hausnetz beinhaltet nur Verbraucher.

Die Annahme, nicht zwischen Inselnetz und öffentlichem Netz hin- und herschalten zu dürfen (als wenn dein Hausnetz nach Inselberührung toxisch wäre) entbehrt jeder Grundlage.

Woander habe ich schon geschrieben, andere Begriffe ändern die Sicht.

Nennt man Insel und benennt dies als "Erzeugerinsel" und die Verbraucher als Verbraucher, ist's geschmeidiger ....

Ich darf Verbraucher an eigener Versorgung betreiben

Ich darf Verbraucher auch am Stromnetz anschließen :wink:

Ich darf und will oder KANN meine Erzeugeranlage nicht und auch nicht mit beliebigen Aufwand mit dem Netz verbinden - das würde diese zerstören....

Warum sollte man versuchen, einen Dieselgenerator an das Stromnetz anzuschließen. Dieses zu verbieten - macht ja keinen Sinn, auf so blöde Ideen kommt man ja eigentlich gar weniger :joy:

Ok - diese Dachs Dinger, da..... - gibt ja immer Ausnahmen

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Abgetrennt

??? "Er darf dann auch kein öff. Netz zumischen oder durchleiten, denn dann ist er irgendwie verbunden und könnte im Fehlerfall ... oder Ändern seiner Einstellungen.".
Egal, wie ichs drehe oder wende...ich finde den Sinn nicht.
Mein privates OffGrid - Netz ist konstruktionsbedingt niemals mit dem öffentlichen Netz verbunden, speziell nicht "irgendwie". Dafür sorgt de Growatt SPF6000ES 6kW,
Ich denke ja nicht, daß du das mit "vor Gericht enden" nur vom Hörensagen kennst, deshalb gib mir doch bitte einen Link, ok ?.....wenn das "vor Gericht enden" kann, müsste doch irgendwo ein Urteil zu finden sein. Ich habe trotz intensiver Suche nichts gefunden.

Ich bin lernfähig.
...und, Uschi, auch der N

Hatten wir doch gerade im Inselthread:

Netzbetreiber ist LEW Verteilnetz GmbH in Bayern
hier die email von der LEW
Sehr geehrter Herr xx
ein PV-Anlage auf einem Anschluss, das einen Zugang zum öffentlichen Netz hat ist anzumelden.
Ich habe wirklich für Sie keine andere Lösungsmöglichkeit als die Anmeldung über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb.
Alles andere ist eine Schwarzeinspeisung die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Es tut mir sehr leid.
**Mit freundlichen Grüßen **
xx
LEW Verteilnetz GmbH

Ja. Hatten wir gerade.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist das 4 jahre alt.
Und nicht juristisch durchgezogen worden.

Naja, aufgrund dieses Briefes bzw. der darin enthaltenen Androhungen hat er sich für eine Abmeldung entschieden. War offenbar der stressfreieste Weg.

Wäre mir zu unkonkret, außerdem lass ich mir ungern drohen. Aber gut, seine Entscheidung. Muß aber nicht für alle gelten.

Das Leben ist voller Missverständnisse.

Mit einem Freund plane ich grade sowas....Voraussetzung : ein Wechselrichter, der weder hard - noch softwareseitig mit dem Versorgernetz verbunden ist...

Brauchst nen Wechselichter ohne Einspeisemöglichkeit, dafür gelten die ganzen Vorschriften nicht