Ich bin ja bei vielen der hier immer gerne diskutierten Schalter-/Umschalt-/Umrichter mit Ladegerät und sonstigen Halb-/Viertel-/Achtelinseln der ganz klaren und auch begründbaren Meinung, daß die alle anmeldepflichtig sind, aber eine völlig vom Netz getrennte PV-Anlage ist eine völlig vom Netz getrennte PV-Anlage. Da gibts nichts anzumelden. Denn wie dein Netzbetreiber ja selber schreibt:
„ Im Gegensatz zu Netzwechselrichtern ist ein Off-Grid-Wechselrichter nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden .“
Voraussetzung ist natürlich, daß es wirklich keine Verbindung gibt, zu keiner Zeit.
Das zentrale Thema. Vor allem deswegen, weil es jede menge Unlogik in der Bestimmung an sich gibt. Solarlampen usw, hatte ich gerade geschrieben.
Ich nehme an, die aktuelle Formulierung " .... verboten.... Wenn ein Netzanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist" stammt aus einer Zeit, wo PV noch keine Rolle spielte. Da gab es z.B. ein paar private Stromerzeugende Wassermühlen, und um die in eine Anmeldung und Überwachung zwingen zu können...
Vielleicht auch deswegen, weil die dinger wohl noch kein islanding konnten und eine Gefahr bei Abschaltungen waren.
Nur eben: die Zeit ist weiter, und auch bequeme Bürokratie muss mal der Zeit und Wirklichkeit angepasst werden.
Ich sehe nur 2 Wege, wie man aus dieser Situation herauskommt: entweder man ignoriert das so lange, so gründlich und si zahlreich, bis die Herren von allein mal einsichtig werden.
Oder es gibt den Glücksfall, das ein wohlhabender gewiefter Rechtsanwalt oder Staatsanwalt mit seinem PV erfahrenen Sohn eine Inselanlage baut, dabei auf einen Uneinsichtigen NB stößt und die Herren dann auf den Boden technischer Tatsachen zurück holt.
Wie Englander oder wir deutsche Betroffene das einordnen , ist ja ziemlich einheitlich.
Nur unser NB Behördensprech ist da anders. Und leider glsuben die immer, Recht zu haben.
Mir gefällt der Begriff "Insel" nicht, da ich ihn für technisch falsch halte.
Wie wäre es stattdessen mit "Eigenstromerzeugung".
Die IHK hat da was interessantes zu geschrieben:
"Im EEG 2017 findet sich folgende Definiton für die Eigenversorgung mit Strom:"
"Eigenversorgung ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz [der öffentlichen Versorgung] durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt."
(§ 3 Nr. 19 EEG 2017)
Eine Insel ist was Abgeschlossenes, da ist ein anderes Medium dazwischen. Für mich eindeutig.
Die Definition würde auch Ladegeräte bzw. Strom als Einbahnstraße erlauben. Und dann kommt der Netzbetreiber mit "Einspeisung trotz saldierender Null" und daß selbst eine Nulleinspeisung pro Phase eine minimale Einspeisung nicht ausschließt.
Für wen wäre diese Definition nützlich? Für "reine" Inseln und Ladegeräte. Und sonst?
Wie soll das überprüft werden? Sinnvoll wären Zweirichtungszähler mit der Duldung von wenigen kWh/a.
Wenn ich mich nicht irre, habe ich in irgendeinem Zusammenhang solche spezifizierten Grenzen schon mal gesehen. Sahen technisch brauchbar und vernünftig aus. 1 % oder so, für Sekunden. Genug für normale Regelschleifen.
Die eigentliche Frage: Wie soll das überprüft werden?
Theorie: Ich DARF in meinen Restmüll kein Plastik und Papier werfen sonst drohen mir Strafen.
Ich trenne meinen Müll oder trenne ihn nicht.
In jedem Fall wird mein Müll NACH der Abholung von denen getrennt.....
Mein Papiermüll wird abgeholt und getrennt....
Mein Plastikmüll wird abgeholt und getrennt....
Mein Biomüll wird abegholt und.....
Die ganze Kette muss bezahlt werden. Ich überlege gerade, wer bezahlt das nochmal? Ahja richtig. Man könnte den ganzen Müll auch in eine Box packen und einmal die Woche wird abgeholt und dann getrennt. Es gibt bestimmt Leute die nicht dafür tauglichen Müll in bestimmte Tonnen werfen. Wie soll man die ermitteln? Jede Tonne nachsehen?
Und genau das ist es mehr oder weniger. Von einem PV-Anlagenbesitzer der seine PV-Anlage nicht angemeldet hat wird ein Generalverdacht gestellt vom Netzbetreiber wenn er weiss, dass dort eine PV-Anlage existiert. Es wird nicht per se davon ausgegangen, dass jeder Notstromaggregatkäufer seine Anlage einfach auf dem Balkon hinstellt und an einer Steckdose. Es ist bei nicht angemeldeten PV-Anlagen demnach reine Willkür, wie Carolus schreibt kann das auch eine Solarleuchte oder sonstwas sein.
Die Solarleuchte ist auch Offgrid, speist keinesfalls ein, aber laut dem Netzbetreiber muss es angemeldet werden wenn ein Netzanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist.
Das ist doch Kokolores.
Ergo: Insel einfach betreiben, Offgrid betreiben, aber dann auch WIRKLICH Offgrid, Netzumschalter entweder Netz ODER Insel. Keinem mitteilen, auf das o.g. pochen. Und WENN der Netzbetreiber dann was fragt sieht mans.
Auch im PV-Forum war bisher nicht ein Fall von Netztrennung bei Nutzung einer Insel. Es gab immer nur Leute die nachgefragt haben und dann kam eine Aussage die zur Diskussion stand. Einfach nicht fragen, aber dann auch eine wirkliche Insel machen. Die nie in Kontakt mit dem Netz kommt.
Im Prinzip haben denke ich alle hier - offensichtlich mangels "belastbarer" Gesetzgebung - mehr oder weniger gleichermaßen Recht und Unrecht
So ist das eben bei einer "Grauzone"
Es ist auch nicht neu, dass dann die jeweils beteiligten "Parteien" die Grauzone nat. idealerweise so auslegen möchten, dass es Ihnen selbst zu Gute kommt.
Somit ist verständlich, wenn es ein Netzbetrieber so sieht, dass schon alleine das Vorhandensein eines Netzanschlusses ausreicht um in die "Meldepflicht" zu fallen...
Technisch erklärbar ist das natürlich nicht, selbst dann nicht, wenn der WR zwar im Hausnetz hängt - aber durch Schalter etc. nicht "gleichzeitig" Netz und WR laufen können.
Dennoch ist die grundlegende Überlegung nachvollziehbar, dass nicht "wild" jeder dem das gerade in den Sinn kommt Anlagen installiert die Auswirkungen auf das öffentliche Netz haben können - ohne dass die überpüft werden.
Am Ende ist es dann auch nicht viel anders als auf der Straße etc.: Würden sich alle "von sich aus" immer an die Regeln halten, müsste nicht alles in "Überregulierung" versinken...
Aber gerade auch die Straße zeigt ja gut: Was dort täglich abläuft, zeigt leider dass nicht nur strenge Gesetze sondern auch deren Überwachung wohl (leider...) unbedingt nötig sind...
So läuft das eben in einer Gemeinschaft, da kann nicht jeder "ohne Rücksicht auf Verluste" machen was ihm in den Sinn kommt...
Und dabei wird dann mit "Überregulierung" leider eben auch mal über´s Ziel hinaus geschossen...
Ich sehe das eher pragmatisch (auch wenn es mich nicht betrifft): So lange etwas nicht dezidiert verboten ist - ist es offenbar erstmal erlaubt. (Grauzone...)
Wenn ich aber nun schon weiß, dass ich mich in einer Grauzone befinde, schadet es nicht die Sache so zu gestalten, dass ich es im "Fall der Fälle" später einfach melden kann wenn nötig...
Damit blendest Du meinen Tomatenhändler oder das Bundeslandwirtschaftsministerium aus.
Die frage ich auch nicht, wenn ich Tomaten ernte. Obwohl eine Straße von meinem Haus bis zum Supermarkt führt. Die meine Tomaten nicht benutzen.
Natürlich ist die Diskussion müßig .... Nur die Fragestellung ist eindeutig und die Definition ist eindeutig auch im Englisch Sprachigen Gebieten und da hat auch Growatt kein Recht sich als Off Grid oder Inselwechselrichter zu bezeichnen da diese ja sehr wohl am Netz hängt .... klar kann der wohl ohne Netzanschluss anscheinend auch funktionieren ... nur als reiner Inselwechselrichter wird ja der nicht gekauft , gerade wegen von seiner Netzanbindung bei Bedarf .... Off Grid ist eindeutig definiert OHNE jeglichen Kontakt zum öffentlichen Netz ..... Kann ja jeder machen wie er will , ist halt per Definition keine Inselanlage mehr wen am Netz angeschlossen
Wenn ich das gewusst hätte, dass wegen meinen Threat so ein Theater daraus wird, hätte ich die Fragestellung damals gelassen! Ich betreibe seit langen eine OffGrid Anlage und die ist auch in keiner richtig irgendwie mit dem Netz verbunden und dazu hat auch EON keinen Einwand gehabt wie sie den Zähler ausgebaut haben und der Anschluss still gelegt wurde.
....das kommt ganz darauf an....für eine Industrienorm (und das sind alle z.B. vom Verein der Elektriker) gilt es erst, wenn diese Indusrienorm ausdrücklich in ein Gesetz aufgenommen ist und somit zur Gesetzesnorm erhoben worden ist.
...das wollte ich dem Poster auch erst sagen, er meinte eben, daß eine Normen Gesetze wären (er meinte vermutlich Industrie - Normen des VDE z.B.). Daraufhin fand ich bei Wiki : " Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet. Rechtsnormen sind generell-abstrakter Natur. Darunter wird im Rechtsverkehr jede verbindliche Regelung verstanden, die eine Rechtsfolge an einen Tatbestand knüpft. Unter Rechtsnormen fallen neben Gesetzen auch Satzungen und Rechtsverordnungen.
Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund ihrer Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem Einzelfallgesetz. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft verschieden weit definiert.
Juristenkauderwelsch eben.