bisher habe ich meine Anlagen (mehrere PV, BHKW, Speicher) selbst angemeldet (inkl. Inbetriebnahme). Bei meinem bisherigen NB hat keiner geprüft, ob das ein konzessionierte Betrieb war - inhaltlich haben sie aber sehr wohl gepüft und Fragen gestellt.
Mein neuer Netzbetreiber stellt sich da aber wohl quer und möchte Ausweiskopie vom Inbetriebnehmer bla bla. Jetzt Frage ich alle E-Firmen an, ob die mir einen bezahlten E-Check und eine Inbetriebnahme von einer weiteren PV + neuem Batteriewechselrichter machen könnten. Wie erwartet kommen Ablehnungen. Meist mit der Begründung sie wären dann ja haftbar für etwas was sie nicht selber gemacht haben.
Meine Frage:
Ich möchte es ja eh mit einem E-Check kombinieren, d.h. es wird eine Mängelliste (nichts ist 100% fehlerfrei) geben. Kann ich da den Firmen nicht den Wind aus den Segeln nehmen mit: "Alles ist dann protokolliert und von mir als Betreiber abgezeichnet und nach Inbetriebnahme geht die Haftung eh auf den Betreiber über"? sprich die Begründung Sie seien haftbar stimmt so nicht? (mir ist schon klar das die meisten erstmal nur Ihr Equipment verkaufen wollen und das Haftung nicht der einzige Grund ist, aber das soll ja nicht kostenlos gemacht werden).
Du kannst machen, was immer du willst, und Argumente sammeln bis zum abwinken. Solange du keinen konzessionierten Elektriker findest, der das mitmacht, nutzt das halt alles nichts.
inzwischen gibts aber doch überregionale Anbieter, die solche Anmeldungen anbieten. Vielleicht klappt’s ja mit sowas.
Wer nicht will der will nicht, aber evtl. lässt sich doch jemand überzeugen, wenn man Ihm die Angst nimmt haftbar zu sei. Eigentlich interessiert mich die rechtliche Frage hier auch persönlich. Ich frage mich auch wie das beim E-check ist, wenn der Elektrike einen OK zustand attestiert ist der dann haftbar wenn was passiert? Das ist aber eigentlich ein anderes Thema.
Überregional aber lokale Konzession - gibt es da einen Suchlink? War dann wohl zu blöde das zu finden.
Sobald ein konzessionierter Elektriker IRGENDWAS an deiner Anlage macht, haftet er dafür. (sagte der Netzbetreiber bei Abnahme der Anlage zum Elektriker).Denn normalerweise darf an einer elektrischen Anlage nur von Fachpersonal gearbeitet werden.
Manche Fehler, die zu katastrophalen Auswirkungen führen (durchtrennter oder zu kleiner Schutzleiter Schutzleiter versehendlich über Schalter geführt ) sind extrem schlecht zu finden. Daher meiden Betriebe solche Anlagen.
Warum allerdings keiner einen E-Check machen will verstehe ich nicht. Ich habe von einem Elektriker nen E- Check machen lassen, kostete ca 600 Euro und er hat mir dann meine Installierte Anlage abgenommen und angemeldet. Hatte aber auch zwischen 10 und 12 angefragt, die alle abgelehnt hatten.
Es soll ja nicht das ganze Haus ans Netz gehen - ist ja alles schon seit "Jahrzehnten" in Betrieb sind "nur:
Ein Speicher bei dem drei Wechselrichter neben einander an einer Unterverteilung hängen (in 2m Radius) - ist also mit Absicht schon recht übersichtlich.
Ein PV Wechselrichter + Überspannungsschutz der mit einer 3m Leitung direkt am Verteilerschrank hängt.
Das restliche Haus würde ich gerne einem E-Check unterziehen um mal alles zu protokollieren - ich könnte es auch alles selber messen, was ich vermutlich dann wohl auch machen werde. Wollte mir halt die Arbeit sparen.
Mir sagte mal ein Elektromeister, dass ein E-Check den Elektriker zu nichts verpflichtet und er auch nicht haftbar ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann soll ein E-Check eher Vermieter und Gewerbetreibende im Schadensfall vor Schadensersatzansprüche schützen. Wobei es da auch keine Garantie gibt.
Wenn dein Netzbetreiber das mit der NAV begründet, dann schau mal hier:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
§ 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen. Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.
Ein Zweifamilienhaus. Ich habe mal eine Elektrikerlehre angefangen, dann Elektrotechnik studiert. Ich kenne mich denke ich gut genug aus, um die meisten Dinge selbst zu machen. Nur leider hilft das nix. Und da ich drei Solaranlagen habe (zwei selbst gebaut) ein dreiphasiges Victron Netz mit 40 kwh akkus (jetzt ohne Akkus da abgesoffen) wollte der halt alles überprüfen und messen. Daher der Preis.
War mir auch recht, da er danach die Anträge gestellt hat und alles problemlos durchlief.
Muss man nicht machen, wenn man keinen nervigen Energieversorger hat. Der bei uns ist leider sehr vorschriftenfixiert.
Und mir war wichtig das alles angemeldet zu haben, eben wegen der Nervigkeit. Und nach dem Hochwasser gab es dann auch keinen Stress. Die haben da den Strom abgestellt weil alles unter Wasser, den Hausanschlusskasten gesperrt und den Zählerschrank inspiziert, ob das kaputt oder noch brauchbar ist. Da hätte ich keine Lust gehabt denen zu erklären wieso da abgesoffene Akkus stehen und mehrere Wechselrichter an der Wand hängen.
Aber wie gesagt. Es gibt auch Netzbetreiber hier in der Nähe, da kannst das alles selbst aufbauen und anmelden. Da kommt nicht mal jemand vorbei.
Elektrikerlehre zwar nicht aber auch Studium Elektrotechnik und im Betrieb auch zumindest E-unterwiesen. Was Hauselektrik angeht kann man aber viel lernen, das hat mit Studium ja quasi nix zu tun. Mein Bruder ist Elektriker und hat mir hier und dort zumindest Tipps gegeben - ich bau halt seit Jahrzehnten selber an Hauselektrik, Heizung etc.. Denke auch das ist alles in einem abnehmbaren Zustand.
Mein Beileid für die abgesoffenen Akkus.
u.a. ja er hat NAV und TAB in den Ring geworfen. Aber ich will nicht mit dem Netzbetreiber argumentieren das bringt erstmal wenig.
Um auf das ursprüngliche Problem zurückzukommen... ist diese Aussage rechtlich korrekt?
Ich bin ja der Meinung, dass die Haftung auf den Betreiber übergeht bei der Inbetriebnahme.
Wenn eine Anlage einen E-Check übersteht, kann eigentlich auch nichts mehr wirklich dagegensprechen. Daher auch ja mein Ansatz zu dieser Kombi. Aber bisher will auch keiner den E-Check durchführen. Scheint alle sind noch satt mit Aufträgen zu.
Beim Schornsteinfeger ist das auch so, der bemängelt dass das Abgasrohr zu weit aus dem Kamin herausragt - ich bestätige Ihm das und gut. "Schornsteinfeger check mit kleinen Mängeln bestanden von mir bestätigt und Abnahme erfolgt".
Ist aus meiner Sicht eher Kritisch. Der Schornsteinfeger muss auch prüfen ob Du das Rohr kürzt. Wenn nicht, dann MUSS er die Anlage still legen. So das Prinzip.
Gerade bei E-Anlage ist es ja nicht der Kleine oder Große Mangel, dort ist es ein Fehler in der Elektrik. Die eingetragenen Elektriker haften vielleicht nicht automatisch bei einem Schaden, aber gegenüber dem VNB. Wenn der Eli es nicht so macht wie der VNB es möchte, fliegt der raus. Dann ist er nicht mehr eingetragen und darf nicht mehr arbeiten. Gerade was Handwerk etc an geht, da ist die Vetternwirtschafft noch sehr stark ausgebildet. Ich habe einige Prüfungen bei der IHK Bremen abgelegt, kann nur sagen, heftig was im Hintergrund ab geht. Da ist das obligatorische Mittagsessen zwischen IHK Mitarbeiter und den Ehrenamtlichen aus Industrie und Amt sehr verbreitet.
Da hilft nur lange weiter suchen bis einer ja sagt.
OK, an die Konzession bzgl. VNB selber habe ich gar nicht so wirklich gedacht. Das leuchtet mir (leider) ein und würde kein Elektriker öffentlich als Grund angeben.
Wenn du deinem Nachbarn hilfst und sagst ich kann Bagger fahren und helfe dir und der nimmt das an, haftest du z.B. nicht für einen umgefahrenen Baum oder zerissende Leitungen. Dann haftet dein Nachbar. Ist soweit ich weiß nur in Geschäftsbeziehungen geregelt.
Beim Finanzamt (anderes Beispiel) haftest IMMER du. Egal was der Steuerberater macht (habe ich schon schmerzlich erfahren). Du kannst dann eventuell den Steuerberater in Regress zu nehmen versuchen (was sinnlos ist, wenn der pleite ist).
Insofern ist immer die Frage ist die Person ein Ausführungsgehilfe oder überträgst du ihm die Arbeit und damit auch die Haftung (sorry für die laienhafte Ausdrucksweise, die genauen Fachbegriffe hab ich nicht auf Lager)
@endurance Das mit dem Elektriker ist schon so ein Problem. Ich habe meinen über eine Kleinanzeige gefunden, die ich selber aufgegeben habe. Der ist auch Überzeugungstäter. Es haben sich auch einige gemeldet, die mir was verkaufen wollten. Ich habe fast alles selber gemacht, inklusive Zählerschrank. Den Zählerschrank habe ich jemandem abgekauft, der sich von seinem Elektriker einen neuen hat aufschwatzen lassen. Das hat funktioniert und läuft schon fast zwei Jahre offiziell.
Es gibt da auch republikweit tätige Anbieter, die gegen Cash die Anlage anmelden ohne sie gesehen zu haben. Ich hatte mal Kontakt zu einem. Der wollte nur Bilder sehen.
Ich werde hier nicht aufgeben
Kleinanzeige habe ich auch gemacht - keine Rückmeldung.
Zähler fasse ich nicht an - obwohl es mir juckt, da der Eli, der den mal eingebaut hat (wer auch immer das war) den Neutralleiter erst nach dem Zähler vom PEN getrennt hat. Zum Zähler hin führt aber schon ein N. Irgendwie suspekt, wenn man vermutet, dass da noch ein loses Kabel rumbaumelt - aber auch in einem solchen Fall sagt VNB "wenden sie sich an einen zugelassenen Eli" - nur die wollen auch da nicht dran. Elektriker zu finden ist hier zumindest echt schwer - Wenn man mal einen hat: FESTHALTEN
Hier ein Auszug von der Sparkassenversicherung. Das ist den meisten Leuten nicht klar.
Wer haftet bei Schäden durch gefällige Hilfe?
Grundsätzlich unterliegt jedermann der sogenannten Verschuldenshaftung. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wer einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt, ist demnach zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Im Falle von Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsleistungen gilt: Wer unentgeltlich eine Nachbarschaftshilfe leistet, kann bei einem Sach- oder Personenschaden nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass man unentschuldbare Pflichtverletzungen über das gewöhnliche Maß hinaus begeht. Unter Vorsatz versteht man, dass man etwas extra beschädigt oder Dinge unterlässt, die offensichtlich sind.
Gerichte gehen in der Regel bei Hilfsleistungen zwischen Nachbarn, Freunden und Bekannten – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Hilfenehmer und Hilfegeber – von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Das bedeutet, dass der Hilfenehmer auf Schadenersatz verzichten muss.