Inbetriebnahme durch Person mit Kältemittelschein

Hallo zusammen,
Auf der Suche nach verlässlichen Antworten zu dem Thema “Inbetriebnahme“ bin ich über diverse Threads hier gestolpert. Es wird hier immer wieder davon gesprochen, dass Privatpersonen mit Kältemittelschein die Anlagen anschließen und befüllen dürfen. Allerdings konnte ich nirgendwo eine offizielle Quelle dazu finden.
Im Netz konnte ich dazu auch nur wenig belegbare Aussagen finden.
Eine ist diese hier:

Dort heißt es “Nur durch zertifizierte Fachkraft (mit entsprechendem Zertifikat und Betriebsgenehmigung)“.
Nach meinem Verständnis heißt es, dass selbst eine Fachkraft mit Kältemittelschein eine solche Anlage privat nicht anschließen darf, da kein “Betrieb“ dahinter steht.

Kennt jemand belegbare Quellen dazu?
Wie gehe ich damit um, wenn ich einen Bekannten gefunden habe, der die Qualifizierung und Kältemittelschein hat, es aber privat als Gefallen für mich anschließt? Kopie des Kältescheins geben lassen? Im super unwahrscheinlichen Falle des Falles müsste ich ja belegen müssen, wer die Anlage angeschlossen hat. Ohne Rechnung wird das ja nichts.

Vielen Dank schonmal!

Die Regelung in Deutschland, ist maximal Kundenfeindlich.

Es muss tatsächlich ein Betrieb sein, der das Teil anschließt, sonst würdest du rechtlich angreifbar, mit hohen Geldstrafen.

Privatpersonen müssen Handwerkerrechnungen 2Jahre aufbewahren…..wer hat damals noch gleich die Klimaanlage eingebaut? :slight_smile:

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Danke für die Rückmeldungen!
@ZackTod So liest sich das für mich in dem Link auch - nur gibt es dort keinen Verweis wo diese Info herkommt. Hast Du zufällig eine validierte Quelle dazu?

@ciwa Nette Idee, nur ist man dann trotzdem 2 Jahre lang angreifbar.

Das würde ja bedeuten, dass die ganzen Empfehlungen wie “selbst den Kälteschein im Ausland machen“ oder Kumpel mit “Kälteschein“ finden und den das machen lassen, alle hinfällig wären.

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Schau mal hier rein und benutze auf dem board das suchwort Polen mit der SuFu.

Das dürfte dir alles notwendige beantworten.

So und warum sollte jemand kommen und nach kontrollieren wolle ob du rechtmässig die Anlage montieren hast lassen? Ich finde das Typisch Deutsch und völlig über Bürokratisiert wir haben in Deutschland zig tausende Gesetze nur niemenad kontrolliert sie , das soll kein Aufruf sein diese zu misachten aber es darf ein jeder sich die Antwort dafür selbst geben, den eines ist Klar wo kein Kläger da kein Richter.

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Ich bin auf deiner Seite. Ich mache keine Gesetze.

Die bestehenden Gesetze, sind da um bestehende Geldeinnahmen zu sichern.

Nur für R32, würde ich keinen Kälteschein machen. Das lohnt doch nicht.

Einen Monoblock, darf noch jeder einbauen.

Ja oder dem Otto Normalbürger einfach das leben so schwer wie irgendwie möglich zumachen, ich bin durch aus dafür das nicht jeder DIY etwas ran schrauben solte egal bei was den man muss sich hier klar Informationen aneignen, um ein Technisches verständniss zuhaben und auch das Wissen dazu, nun gibt es DIY ler wie mich, die Technisch auf sehr hohem Niveau sind sehr viel Erfahrung in vielen Sachen haben, sich alles Stunden lang informationen aneignen um eben genauso Fachgerecht wie eine ausgebildete Fachkraft etwas zu montieren, und hier noch deutlich peniebler vorgehen.

Und es gibt die ** Baumarkt DIYler** die mit hübschen Werbe versprechungen gelockt wrden man könnte das selbst machen, das soll keine Abwertung sein, aber ich hab da schon so einiges erlebt, gesehen, und auch repariert, wo selbst ich mir Sagen musstte mei mei mei hätte er es besser sein lassen sollen.

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So eine richtig belastbare Quelle hab ich da auch noch nicht gefunden.Liegt vielleicht auch daran, weil der Gesetzgeber diesen Bereich gar nicht im Auge hatte. Für die ging es um Regelungen im wirtschaftlichen Bereich, nicht im Privatbereich. Und wer Klimaanlage gewerblich montieren will, muss eben neben dem Kälteschein (=Befähigungsnachweis) auch noch einen Nachweis erbringen, dass er alle Gerätschaften hat, um solche Arbeiten korrekt durchführen zu können.

Fachbetriebe schreiben natürlich im Netz gerne Horrornachrichten, was alles nicht geht, weil die ja gar kein Interesse daran haben, dass das Leute privat machen. Ist ja Konkurenz. Politik hat auch kaum Interesse an der Förderung privaten Engagements.

Ich würde aber aus dem Bauch heraus die Situation so einschätzen: Was bitte soll passieren, wenn jemand mit Kälteschein fachgerecht eine Anlage montiert und auch nicht nachweislich Kältemittel in die Umwelt gelangt ist? Da bleibt doch kaum noch was übrig, was durch eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte. Man muss da ja auch immer die Verhältnismäßigkeit sehen.

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Und dann halte ich dagegen wie viel Kältemittel entweicht vor allem bei schlecht gewateten Anlagen (auch PKW bereich) oder durch Unfälle und heute hat fast jedes Auto eine Klimaanlage und da reden wir von einem deutlich schädlicherem Kältemittel.

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Die Büchse der Pandorra mit dem “Wie sinnvoll ist die Regel überhaupt“ wollte ich gar nicht geöffnet haben :face_with_peeking_eye:
Mir ging es erstmal darum genau geklärt zu haben, was rechtlich wirklich definiert ist und was Grauzone ist. Kälteschein ist zu 100% sicher, so wie ich es verstehe. Ob die Betriebserlaubnis und damit ein Gewerbe immer verbunden sein muss scheint nicht ganz eindeutig zu sein. Bitte korrigiert mich, wenn ich es nicht korrekt erfasst habe.

@schwarzermann Bei meiner ganzen hoffentlich nicht Baumarkt DIYler Recherche habe ich eben unterschiedliche Lösungen aber nie eine wirklich konkrete gesetztliche Vorraussetzung gefunden.

Daher kam mir in den Sinn, wieso machen dann viele den Schein, außer man will es gewerblich anbieten. Danke an @carolus , das habe ich mal alles überflogen, aber auch keine gesetzliche oder belastbare Aussage zum Thema Betriebserlaubnis gefunden.
Als Privatperson hätte ich ja nichts davon, wenn ich nur den Schein mache, wenn man ohnehin nur mit Betriebserlaubnis 100% sicher wäre. Das wäre ein wenig so, als würde ich nur eine Seite der Bremsen am Auto tauschen. Da kann ich es auch ganz sein lassen.
Ich sehe das ein wenig wie mit der Guerillataktik bei den Balkonkraftwerken. Verboten oder ungenau geregelt war da auch Vieles und die Leute haben es überwiegend trotzdem gemacht.
Dann kümmere ich mich aber auch um keine weiteren Bescheinigungen/Befähigungen, wenn ich eh nicht gesetzeskonform sein kann. Vor allem wenn diese Bescheinigungen mit viel Aufwand und bis zu 1000€ Kosten mit sich bringen. Dann kann ich auch gucken, ob es ein Betrieb für mich anschließt. Was vermutlich ähnlich viel Aufwand wird, finanziell möglicherweise etwas mehr wird, man aber auch absolut safe ist.

Gründe warum es zu einer Überprüfung der Inbetriebnahme kommen kann fallen mir viele ein. Wie realistisch die sind muss natürlich jeder für sich selbst und seine Situation abwägen. Darum sollte es ja in erster Linie hiermit nicht gehen.

Ich glaube es ist viel einfacher so:

Man installiert alles soweit man es kann und darf. Installation kann an der Wand montieren sein, kann auch die Kältemittelleitung verlegen sein. Kann auch der Anschluss sein. Und dann ist es Gasseite, da darf man das nicht mehr machen. Man kann aber schon die Anlage evakuieren, man darf nur nicht den Hahn vom Außengerät mit dem Gas aufdrehen und dann das Gerät in Betrieb nehmen.

Das bedeutet, man sucht auf Myhammer einen Handwerker, der einem die Anlage evakuiert und begast mit Leckmittelprüfung und dann eine Betriebserlaubnis gibt. Dann ist man seine 200-250€ los, mit viel Glück ist es weniger. Sind es mehrere Anlagen würde ich wetten gibts Rabatt. Nach 2 Jahren hat sich das erledigt.

PS: Man kann auch ausmachen, dass für den weiteren Service die Garantie ausgeschlossen wird seitens Handwerker. Er ist also rein für die Betriebserlaubnis da. Auch das macht es günstiger. Dann hat man halt keinen Ansprechpartner wenn was ist. Sollte was sein, benötigt man wieder eine Fachkraft. Aber ob jemand kontrollieren kommt, wenn meine private Anlage nicht mehr läuft, und ich nun selber evakuiere oder Gas einfülle, wer sollte das wissen? Ok, sofern ich so ein Gerät kaufe übers Internet dann VIELLEICHT. Aber dann müsste auch jeder Schraubendreher und jede Ratsche und alle Baumärkte schließen…

Ja, müssen sie, und die Frist beginnt auch erst mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem die Rechnungsstellung erfolgte. Wenn Du heute eine Rechnung bekommst, musst Du sie also bis zum 31.12.2028 aufbewahren.

Bei Verstößen kann eine Strafzahlung verhängt werden. Laut dieser Quelle bis zu 1.000 Euro. Ach ja, 1.000 Euro - könnte immer noch billiger kommen als der Kältetechniker mit Kälteschein, der verlangt für's offizielle Anschließen vielleicht sogar mehr als 1.000 Euro :slight_smile:

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Und wer kontrolliert ob du die Rechnung auch 2 jahre auf bewahrst? so viel wie ich zb Kaufe wäre eine kontroll Person wöchentlich beschäftigt

Keine Ahnung, mir ist eine solche Kontrollperson Zeit meines Lebens noch nicht begegnet.

Falls das bis zum Ende meines Lebens mal noch geschehen sollte, lasse ich es Dich aber gerne wissen :smile:

Siehste war bis jetzt bei mir auch so und trotzdem sind 3 Klimaanlagen am haus komisch die waren am Anfang nicht da haben wohl die Querkerla gebracht(für nicht Franken Kobolde die im Frankenland Nachts ihr unwesen treiben)

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Leute, wir dürfen hier keine Tipps geben wie man was illegal macht! Auch wenns keiner kontrolliert gibt es Dinge, die man nicht darf.

Dazu kommt eben noch §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ferner müssen Geräte mit einer Gesamtleistung oder mehrere Anlagen mit der Gesamtleistung von 4,2KW dem Netzbetreiber gemeldet werden und sind steuerbar auszuführen.

Rechnerische Zusammenfassung: Wenn Sie mehrere kleine Split-Geräte installieren, werden diese vom Netzbetreiber zusammengerechnet. Übersteigt die Summe der Außengeräte 4,2 kW (elektrisch), gilt die gesamte Anlage als steuerpflichtig.”

Es geht um Handwerkerrechnungen, nicht um Materialrechnungen.

Kurz off topic….aus welchem Teil des schönen Frankenlandes kommst du denn?

Grüße aus Coburg :slight_smile:

On Topic:

Es gibt für alles Regeln und Vorschriften, Solar und Klimaanlagen, Trinkwasserleitungen, Heizölleitungen, Bremsen & Airbags………. So lange das im privaten Bereich und ohne Bezahlung läuft, ist das eine Ordnungswidrigkeit der theoretisch geandet werden kann.

Ich würde eher mal die Versicherungsbedingungen der Gebäude & Hausratversicherung checken ob auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit verzichtet wurde.

Sehr interessant! Da müssen wir mal über die Rechtslage nachdenken.
[Disclaimer: Ich denke hier über einen Fall nach, der offenkundig bereits passiert ist. Ich gebe keine Tipps für zukünftige Installationen.]

Es könnte sein, dass...

a) Ein Handwerksbetrieb diese bis einschließlich des Jahres 2023 installiert hat. Die Aufbewahrungspflicht für diese Rechnung endete spätestens am 31.12.2025. Du hast sie nicht mehr und kannst Dich an den Namen des Handwerksbetriebs auch nicht erinnern.
-> unbedenklich

b) Ein Handwerksbetrieb sie nach 2023 installiert hat. Du hast die Rechnung nicht mehr und kannst Dich an den Namen des Handwerksbetriebs auch nicht erinnern.
-> Ordnungswidrigkeit: Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht. Dir drohen bis zu 1.000 Euro Strafe.

c) Du sie vor weniger als 3 Jahren illegal unter Verstoß gegen die ChemKlimaSchutzV selbst installiert hast.
-> Ordnungswidrigkeit: Verstoß gegen ChemKlimaSchutzV. Dir drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. Welches Strafmaß in der Praxis üblicherweise verhängt wird, weiß ich nicht. Mir ist bislang kein Fall bekannt.

d) Du sie vor mehr als 3 Jahren illegal unter Verstoß gegen die ChemKlimaSchutzV selbst installiert hast.
-> Ordnungswidrigkeit, aber verjährt. Ordnungswidrigkeiten, die nicht mir mehr als 50.000 Euro Strafe bedroht sind, verjähren nach 3 Jahren. Dir droht keine Strafe mehr.

Falls die 3 Anlagen erkennbar neueren Datums sein sollten, wäre b) jedenfalls der weniger schlimme Fall als c).

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