wir sind am Überlegen, eine neue Hauptkategorie "Balkonkraftwerk" einzuführen.
Hintergrund ist, dass sich hier doch sehr viel zum Thema Balkonkraftwerk ausgetauscht wird. Und wir haben nur eine Kategorisierung über 2 Ebenen, also Hauptkategorie und Unterkategorie. Derzeit sammelt sich alles zu Balkonkraftwerken in der Unterkategorie PV-Anlage > Balkonkraftwerk.
Wenn wir Balkonkraftwerk jetzt auf die Hauptebene holen, könnten wir darunter dann entsprechende Unterkategorien anlegen, z.B.:
Hoymiles
Deye
Martek
Growatt
Module
oder auch anders
Module
Fertigakkus
Selbstbauakkus
Wechselrichter
Für bestimmte häufige Themen dann auch zusätzlich noch speziellere Unterkategorien, z.B.
Technisch sicherlich korrekter. Aber ist das auch verständlich für die meisten, die hier lesen und schreiben? Mein Eindruck ist, das Balkonkraftwerk viel verbreiteter als Begriff ist.
Was meinen die anderen?
Kannst du das konkretisieren? Beispiel: Man könnte eine Kategorie für Akkus machen. Oder man macht eine Kategorie jeweils für Growatt-Akkus, Hoymiles-Akkus, Marstek-Akkus. Was wäre besser?
Kommt drauf an, mit was die Rubrik gefüllt werden soll.
Nur jenes, was rein rechtlich ein BKW ist.
Alles, was umgangssprachlich darunter vorstellbar ist, d.h. eine eher bodennahe Installation plus Wand- und Balkoninstallation, meist auch auch μWR beschränkt - oder allgemein, was man glaubt, nicht über einen zertifizierten Elektriker anmelden zu müssen.
Wenn das klar ist, sollte eine genaue Definition eines BKW im Sinne der Rubrik der Rubrik voranstehen.
BKW ist üblich und geläufig. Den würde ich nehmen.
Der Begriff “Steckersolargerät” kam mit der Novelle 2024 in das EEG (§ 8 Abs. 5a):
”Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.”
Bei den Unterkategorien würde ich nicht nach den Herstellern differenzieren. Eher nach dem Aufbau, also “Komplett Anlagen”, “DIY Anlagen”, usw.
Mir wird bei einigen TE nicht mal klar, was die mit “Akku” meinen. So ein Noah o.ä. wird gelegentlich als Akku bezeichnet, obwohl da viel mehr drin ist, als nur Zellen und BMS.
Der Markt hat sich entwickelt. Es gab und gibt Lösungen für den technisch versierten Laien. Dazu kommen nun immer mehr Lösungen für den absoluten Laien, der nur zusammen steckt und in einer App alles nachschauen will. Dem würde ich folgen wollen, also zwischen Geräten mit hohem und geringem Integrationsgrad differenzieren wollen.
Alles, was vereinfachte Anmeldung ist und im Gesetz auch Steckersolargeräte heißt. Wobei eben der Begriff Balkonkraftwerk deutlich älter ist und nach meinem Empfinden viel geläufiger als Sammelbegriff für alles, was vereinfachte Anmeldung ist. Auch wenn es nicht am Balkon hängt.
Die Verbreitung des Begriffes Balkonkraftwerk sieht man auch an der Werbung der Verkäufer. Da steht überall Balkonkraftwerk. Steckersolargerät ist da recht unüblich.
Mir gehts vor allem darum, von möglichst vielen Nutzern intuitiv schnell verstanden zu werden und nicht um korrekte Begriffe nach irgendwelchen Gesetzestexten. Also besser "Engel" als "Jahresendflügelfigur".
Das genau ist ja die Krux, daß viele glauben (bzw hier im Forum zu tricksen), alles was keine Dachanlage ist, oder ein μWR und ein paar Module wäre ein Balkonkraftwerk. BKW ist das haptische, Steckersolar die Fiktion. Wird immer wieder lustig vermischt.
Wenn du es auf das, auf was sich “vereinfachte Anmeldung” bezieht, beschränkst (definiert durch das Rechtliche), dann sind das nach meinem Rechtsverständnis nur ein oder mehrere WR bis 800 VA und ein oder mehrere Module bis 2kW Gesamtleistung + Kabel.
Akkus und Stromzähler (Nulleinspeisung) müßten ausgeklammert werden - das hat sich doch längst überholt.
Trotzdem sollte m.M.n. am Anfang der Rubrik die rechtliche Definition stehen.
Die gehören mit dazu, ist völlig gängig, dass heute BKWs mit Akkus verkauft werden. Und wer gerne Nulleinspeisung umsetzen will, warum auch immer, könnte das hier auch diskutieren.
Wir sind ein technisches Forum und kein Rechtsforum, der Schwerpunkt der Diskussion sollte also auf der technischen Seite liegen. Was rechtlich bei wem und in welchem Land möglich ist, muss schlussendlich jeder für sich selbst klären.
An alle, der Sinn dieser Änderungen ist nicht eine strengere Sortierung, sondern mehr Übersichtlichkeit für Benutzer.
Diese Übersichtlichkeit war gut, als wir die Gliederung gemacht haben, und nach nur 2 Jahren sieht das schon anders aus.
Es ist auch klar, dass die Abtrennung ein schwimmender Begriff ist: wo gehört ein 4kWp BKW mit Akku und Nulleinspeisung hin? Das machen wir alle ja nach Einzelfall und Gutdünken.
Hier ist es einfach so: Balkonkraft wird unübersichtlich, wir machen jetzt nicht nur “was”, wir fragen euch und eure Meinung.
Und wer im Ernst irgendwie mithelfen will … wir hätten da Ideen…
Könnte m.A. auch Sinn machen. Einige kaufen die leichten flexiblen für den Camping Bereicht mit 12 V nominal und kommen mit den Mindestspannungen der Akkus oder WR nicht klar.
Was mir noch als Unterrubrik einfallen würde, wäre “Rechtliches”, für die typischen Vermieter/ETG Fragen und “Angebote” zur Diskussion über die neuesten Lidl & Baumarkt Angebote, zu denen es ja auch gerne Fragen von Neulingen gibt, die dann gleich richtig kanalisiert wäre und sich Wiederholungen vielleicht vermeiden lassen.
Aber im Zweifelsfall ist Hinzufügen wohl immer besser/einfach umzusetzen als Löschen. In dem Sinne just my 2 cts.