Hallo zusammen
aktuell heizen wir mit Fernwärme. Diese arbeitet fossil (Erdgas mit KWK) und ist sehr teuer. Es wurde von Anfang an damit geworben, dass die Anlage auf Erneuerbare umgestellt werden kann (und wird), was bisher aber nicht passiert ist und es gibt diverse Indizien, dass sich da in absehbarer Zeit nichts ändern wird.
Für unser Haus wäre eine kleine Monoblock LW-Wärmepumpe vermutlich die beste Lösung, weshalb ich gerne umsteigen würde.
Hier gibt es leider 2 grundlegende Probleme:
- Lange Vertragsbindung mit dem Anbieter (bei uns aktuell noch 3 Jahre)
- Anschluss- und Nutzungspflicht durch die Gemeindesatzung
Die Errichtung und Nutzung nahezu jeglicher Alternativen (auch Wärmepumpen) ist explizit verboten.
Eine der wenigen Ausnahmen ist die:
- Unterstützung (kein ausschließlicher Betrieb) durch "Solarkollektoren"
was wir aktuell in Form eines Heizstabs für das Warmwasser und einer Splitklimaanlage realisiert haben.
Inzwischen mehren sich die Gerüchte aus unterschiedliche Quellen, dass ein Ausstieg trotzdem möglich sei bzw. werden könnte, leider immer ohne konkrete Informationen.
Zudem bin ich auf dieses Gutachten gestoßen:
Die für unseren Fall wesentlichen Bedingungen befinden sich im Absatz II:
- Anspruch auf eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang besteht, da diese emmissionsärmer als die FW ist
- Wenn durch nachträglichen Wegfall die Fernwärmeversorgung scheitern würde => Abwägung im Einzelfall
Mir ist durchaus bewusst, dass hier im Forum keine Rechtsberatung möglich ist, deshalb frage ich lediglich nach eurer persönlichen, unverbindlichen Einschätzung.
- Hat jemand eventuell schon vergleichbare Erfahrungen?
- Wie seht ihr die Chance, da mit überschaubarem Aufwand raus zu kommen?
- Wie würdet ihr vorgehen?
- Welche Anlaufstellen gibt es?
- Wie seht ihr die Chancen, das als juristischer Laie ohne Anwalt zu schaffen?
- Wie stehen die Chancen, dass die Immobilien-Rechtsschutzversicherung hier greift?*
*)
Das einzige Ausschlusskriterium, das IMHO hier relevant sein könnte wäre folgendes:
.. in ursächlichem Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines
Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz
befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten.
Viele Grüße
PS: Ich weiß nicht, ob das der richtige Bereich ist, falls nicht, bitte verschieben

