Goodbye Fernwärme?

Hallo zusammen

aktuell heizen wir mit Fernwärme. Diese arbeitet fossil (Erdgas mit KWK) und ist sehr teuer. Es wurde von Anfang an damit geworben, dass die Anlage auf Erneuerbare umgestellt werden kann (und wird), was bisher aber nicht passiert ist und es gibt diverse Indizien, dass sich da in absehbarer Zeit nichts ändern wird.

Für unser Haus wäre eine kleine Monoblock LW-Wärmepumpe vermutlich die beste Lösung, weshalb ich gerne umsteigen würde.

Hier gibt es leider 2 grundlegende Probleme:

  • Lange Vertragsbindung mit dem Anbieter (bei uns aktuell noch 3 Jahre)
  • Anschluss- und Nutzungspflicht durch die Gemeindesatzung

Die Errichtung und Nutzung nahezu jeglicher Alternativen (auch Wärmepumpen) ist explizit verboten.
Eine der wenigen Ausnahmen ist die:

  • Unterstützung (kein ausschließlicher Betrieb) durch "Solarkollektoren"

was wir aktuell in Form eines Heizstabs für das Warmwasser und einer Splitklimaanlage realisiert haben.

Inzwischen mehren sich die Gerüchte aus unterschiedliche Quellen, dass ein Ausstieg trotzdem möglich sei bzw. werden könnte, leider immer ohne konkrete Informationen.

Zudem bin ich auf dieses Gutachten gestoßen:

Die für unseren Fall wesentlichen Bedingungen befinden sich im Absatz II:

  • Anspruch auf eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang besteht, da diese emmissionsärmer als die FW ist
  • Wenn durch nachträglichen Wegfall die Fernwärmeversorgung scheitern würde => Abwägung im Einzelfall

Mir ist durchaus bewusst, dass hier im Forum keine Rechtsberatung möglich ist, deshalb frage ich lediglich nach eurer persönlichen, unverbindlichen Einschätzung.

  • Hat jemand eventuell schon vergleichbare Erfahrungen?
  • Wie seht ihr die Chance, da mit überschaubarem Aufwand raus zu kommen?
  • Wie würdet ihr vorgehen?
  • Welche Anlaufstellen gibt es?
  • Wie seht ihr die Chancen, das als juristischer Laie ohne Anwalt zu schaffen?
  • Wie stehen die Chancen, dass die Immobilien-Rechtsschutzversicherung hier greift?*

*)
Das einzige Ausschlusskriterium, das IMHO hier relevant sein könnte wäre folgendes:
.. in ursächlichem Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines
Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz
befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten.

Viele Grüße

PS: Ich weiß nicht, ob das der richtige Bereich ist, falls nicht, bitte verschieben

Ich persönlich mag so Vorschriften nicht, auch wenn sie gelegentlich Begründet sind und würde wohl einfach machen.

ABER um etwas vernünftiger an die Sache ran zu gehen, ist mein Vorschlag Klimaanlagen. Das scheinst du ja schon zumindest in einem Raum zu haben. Wäre das keine Option für dich in weiteren Räumen auf Splitklimaanlagen zu gehen? Die sind ja schließlich zum Kühlen und nicht zum Heizen da (*hust). Du hättest zwei voneinander unabhängige Systeme und Primärenergierträger.

es geht doch weniger um die Heizalternative, sondern wie man den Vertrag los wird.

was meint das? 3 Jahre oder unendliche FW Nutzung vorgeschrieben?

Wenn man in 3 Jahren dauerhaft abgemeldet werden kann, ist das vermutlich zielgerichteter als irgendwelche juristischen Tricks zu suchen.

Gibt es noch mehr Vertragspartner als den “Anbieter”?

Ja, man könnte bis dahin die Heizkosten drücken, indem man mit Klima zuheizt.

Teilweise besteht bei FW aber ein großer Teil der Kosten aus Fixkosten für den Anschluss, so dass 30-50% weniger Energiebezug über FW gar nicht soviel bringt.

Wenn du klagefreundlich bist:

wenn man das ganze Gutachten liest, kommt man zu den Begründungen inkl. evtl. Gerichtsurteilen:

1 „Gefällt mir“

Hallo,
so einfach mal einen Artikel lesen, hilft dir nicht. Die Satzung der Gemeinde und die Gemeindeordnung des Bundeslandes spielen eine Rolle. Es sollte auch möglich sein, durch einfaches Nachfragen zu klären, wie und wann du da raus kommst. Vermutlich musst du die Restlaufzeit des Vertrages einhalten. Wenn du dann eine klimafreundlichere Anlage hast, als die Fernwärme, dann sollte es möglich sein. In modereren Satzungen zum Anschluss- und Benutzerzwang werden die Voraussetzungen für die Befreiung i.d.R. auch extra genannt.

”Ein Blick in´s Gesetz, spart so manches Geschwätz” :grinning_face:

L.G.

was meint das? 3 Jahre oder unendliche FW Nutzung vorgeschrieben?

Wenn man in 3 Jahren dauerhaft abgemeldet werden kann, ist das vermutlich zielgerichteter als irgendwelche juristischen Tricks zu suchen.

Gibt es noch mehr Vertragspartner als den “Anbieter”?

Als Vertragspartner gibt es nur den (wie bei FW üblich alternativlosen) Anbieter. Beim Erstanschluss hat man 10 Jahre Vertragsbindung, danach wird diese immer wieder automatisch um 5 Jahre verlängert. Mit den 3 Jahren Restlaufzeit könnte ich leben, ABER dann gibt es noch die Gemeindesatzung, durch die eine Anschluss- und Nutzungspflicht festgelegt wird, welche (nach meinem Rechtsverständnis, IANAL) rechtlich bindend ist, so lange nicht (gerichtlich??) festgestellt wurde, dass diese rechtswidrig ist.

Teilweise besteht bei FW aber ein großer Teil der Kosten aus Fixkosten für den Anschluss, so dass 30-50% weniger Energiebezug über FW gar nicht soviel bringt.

Durch den Heizstab (~85% des WW durch PV Überschuss) lagen wir letztes Jahr schon bei 45% Fixkosten, in Verbindung mit der Klimaanlage schätze ich mal, dass der Fixkostenanteil vermutlich bei 60% liegen wird.

Unser Anbieter ist hier zwar nicht gelistet, läge aber, wenn ich die Berechnungsmethode richtig verstanden habe, in den Top 10, letztes Jahr wäre er sogar über dem damals teuersten gelegen.

Klagefreundlich bin ich eher nicht und der Aufwand sollte in einer vernünftigen Relation zum Nutzen stehen. Die Hauptintention meines Posts war die Klärung der Möglichkeiten und des Aufwands des Rechtswegs (s. Fragen oben) bevor ich zu einem Anwalt renne oder sinnlose Aktionen ohne Anwalt starte.

Das habe ich gelesen und gehe davon aus, dass wir sehr gute Chancen hätten, vom Nutzungszwang befreit zu werden, die Frage ist halt nur, wie man dazu vorgehen muss und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand das verbunden ist.

Schau in die Satzung der Gemeinde und frage bei der Gelegenheit auch mal nach der kommunalen Wärmeplanung. Wenn in der Satzung keine Regel zur Befreiung enthalten ist, dann wird es schwieriger, aber nicht aussichtslos. Wenn eine Regel enthalten ist, dann kannst du den entsprechenden Antrag auf Befreiung selbst stellen - ohne Anwalt.

Bin da ganz optimistisch, da ich Jahrzehnte lang im Kommunaldienst als Jurist tätig war. Diesen Anschluss- und Benutzerzwang hat hier die Stadt für Abwasser gemacht. Gab anfangs viel Streit, jetzt ist alles ruhig. Die wollen dir nix Böses. Die sind für ihre Bürger da und du bist einer der Bürger, für die sie da sind und hast einberechtigtes Anliegen.

Erwarte nicht, dass sie “Hurra” rufen, denn das wird gewiss eher die Ausnahme sein, als die Regel. Und wenn sich alle Nachbarn so entscheiden, wie du, dann ist nicht nur die Leitung im Straßenraum überflüssig, auch das Kraftwerk wird dann nicht mehr optimal genutzt.

Für die Fernwärme gibt es hier derzeit noch keine Satzung. Da die Stadtwerke aber fleißig Biogas + Holzhäcksel verfeuern, ist die Fernwärme CO2 neutral (mit Zertifikat). Da wollen alle ran, deren Heizung bald das Zeitliche segnen wird. Doch ist nur 1/3 der Stadtfläche bisher mit Fernwärme erschlossen. Für ein einzelnes Haus wird keine mehrer Hundert Meter lange Leitung gelegt. Das muss als Netz geplant und gebaut werden.

Künftig soll noch eine Tiefengeothermie Anlage kommen. Ein gewaltiges Investment, doch dann ist die Wärmeversorgung von allen geopolitischen Entwicklungen unabhängig. Von der Idee bis zur Inbetriebnahme sind viele Schritte zu absolivieren (Seismik, Planung, Födermittel, Bauausführung, Inbetriebnahme). Es ist eine bergrechtliche Genehmigung erforderlich.

Es gibt in der BRD die Norddeutsche Tiefebene, das Oberrheintal und den Alpensockel, wo das prinzipiell möglich ist. Hier sind schon Anlagen seit 30 Jahren in Betrieb, es geht also.

L.G.

Wie sieht es mit einer deutlichen Leistungsreduzierung des Fernwärmeanschlusses aus?

Hat bei meinen Eltern ordentlich was eingespart.

Habe ich (s.o.), es gibt keine Ausnahme vom Nutzungszwang, lediglich die Möglichkeit der Ergänzung durch “Sonnenkollektoren”. Somit kommt die Option “Antrag stellen ohne Anwalt” eher nicht in Frage.

Da gab es kürzlich eine Informationsveranstaltung, offenbar steht man da noch ziemlich am Anfang und da es sehr große Unterschiede bei der Wohnbebauung und noch viel größere Unterschiede bei der Einstellung und Interessen der Bürger gibt, wird es vermutlich noch relativ lange dauern, bis man da vernünftige Lösungen/Kompromisse findet. Immerhin werden zweifelhafte Lösungen wie H2 und Biogas schon jetzt als sehr unwahrscheinlich erachtet.

Die Fernwärme gibt es aktuell nur in einem relativ kleinen Wohngebiet und die Wahrscheinlichkeit, dass diese in dieser Form erweitert wird, ist nahezu null. Da weite Teile der Technik erst kürzlich erneuert wurde, ist aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass es in absehbarer Zeit zu grundlegenden Änderungen kommt, eher gering.

Da fürchte ich, dass es hier anders aussieht. Der Betreiber ist in der Hand der Kommune und es gibt seit Jahren rechtliche Auseinandersetzungen vieler Betroffener bezüglich der hohen Preise in Verbindung mit der intransparenten Preispolitik.

Wir haben schon die niedrigste Anschlussleistung, wobei selbst die in unserem sehr gut gedämmten Haus viel zu hoch ist.

Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch darum, dass wir gezwungen werden, fossil zu heizen, obwohl wir beste Voraussetzungen haben, mit deutlich weniger und teils selbst erzeugter, regenerativer Energie zu heizen.

Wie sieht es eigentlich mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung aus, wenn Du die aktuellen Fixkosten den Investitionskosten für den Umbau auf die Wärmepumpe und die variablen Kosten dem Energiekosten dafür gegenüberstellst?

Denn auch der Betreiber des Fernwärmenetzes wird nicht drumherumkommen zu dekarbonisieren und das muss dieser auch aus den Fixkosten bestreiten. Der einzige Unterschied ist, dass der Anbieter den Umbau solange wie möglich nach hinten schieben wird.

2 Alternativen: Verbraucherzentrale oder Bürger Initiative. Zu letzterem sprich mit den Nachbarn, eventuell bewegt das Thema ja auch andere. Deine Stadtvertreter sind auch wichtige Ansprechpartner und sie wollen wieder gewählt werden.

such mal im Netz nach OVG (Oberverwaltungsgericht), gibt dein Bundesland ein und dann Anschlusszwang. Dann solltest du fündig werden, wie es vor Gericht ausgehen könnte.

1 „Gefällt mir“

Da sprichst du einen wichtigen Punkt an, der mir aktuell noch Kopfzerbrechen bereitet.

Der Einbau einer kleinen Monoblock-WP in Eigenregie würde sich höchstwahrscheinlich in wenigen Jahren amortisieren, wobei ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob ich das hinbekomme, bzw. wie ich da zu fairen Konditionen Unterstützung bekomme. Da muss ich noch ein bisschen recherchieren.

Ansonsten ist es sehr schwer, seriöse Angebote für Komplettlösungen zu bekommen. Die meisten haben schon Probleme mit dem niedrigen Energiebedarf und spätestens wenn das Wort Fernwärme fällt, ist das Beratungsgespräch beendet und ohne Angebot weiß ich nicht, ob es überhaupt sinnvoll ist, da weiter Zeit zu investieren.

Da ich noch diverse andere Ideen habe, werde ich demnächst einen anderen Thread starten in dem ich dann auch Zahlen liefere.

Zu den restlichen Meldungen (Verbraucherzentrale, Bürgerinitiative, OVG, …) erst mal vielen Dank, das werde ich mir in den nächsten Tagen mal ansehen. :+1:

1 „Gefällt mir“

Die Erfahrung von mir ist, dass viele (nicht alle) Heizungsbauer auf dem Stand von vor 30 Jahren stehengeblieben sind und sich nie so richtig um die Details gekümmert haben.

Obwohl die Wärmepumpe (insbesondere die Monoblock) vom Prinzip her sich fast gleich verhält wie z.b. eine Gastherme, hat man da plötzlich das Problem, dass man eine Heizlastberechnung haben sollte und man im Zweifel nicht wie früher einfach den größeren Kessel nimmst und die Vorlauftemperatur auf MAX stellt.

Dann hat die WP plötzlich noch ein Netzwerkkabel und damit haben dann nochmal mehr Heizungsbauer plötzlich ein “Problem”.

Wenn man selber etwas IT-Affin ist und schon Home-Automation / Smart-Home im Einsatz hat ist der Konfigurations-Teil geradezu ein Kinderspiel (WP die das halt auch erlaubt nehmen).

Und die Gefahr ist mehr dass man handwerklich beim Wasser/ Elektro Anschluss Defizite hat. Da gibt es aber gottseidank Pressfitting und Wagos :wink:

1 „Gefällt mir“

Elektrik und Konfiguration sind kein Thema (komme aus der Automatisierungstechnik), die Probleme sehe ich eher im Bereich Mechanik, Hydraulik, Zeit und schwer zu bekommenden Terminen beim Orthopäden :wink:

Für die technischen Details wäre ein anderer Thread vermutlich sinnvoller.

Das Rechtsgutachten sagt doch: wenn die Satzung keine Ausnahmen zulässt, ist sie gesetzeswidrig. Verfolge vielleicht noch die entsprechenden Fussnoten.

Geh zur Gemeinde, leg ihnen das Schreiben vor und frag nach, wann du kündigen kannst.

Eine WP haben andere Leute auch schon installiert bekommen, es gibt genügend Infos, evtl. besser im HTD schauen.

Interessehalber, was müsste man als Wärmepumpe(n) nachweisen, um einem Anschlusszwang zu entgehen? Mal angenommen man heizt sein Haus mit Split Klimas? Wie wird das gerechnet?

CO2 je kWh, Fernwärme vs. Wärmepumpe → das ist der Klima Aspekt

Die Gegenseite (Gemeinde) wird anders argumentieren. Gemeinschaftliche Anlagen, wie Klärwerke werden von der Gemeinschaft errichtet, weil das günstiger ist, wie wenn für jedes Haus eine eigene Anlage errichtet werden müsste. Ist sie dann errichtet, dann werden die Kosten über die AfA in die Nutzungsgebühren eingerechnet. Bei den Fernwärmeleitungen dürfte die AfA Dauer bei 30 Jahren liegen. Wenn nun alle vor Ablauf der Abschreibungszeit auf WP umrüsten, dann ist die gesamte Anlage ein “lost Investment” geworden. Den Schaden trägt dann der Steuerzahler. Vielleicht stellt der Fernwärme Betreiber ja auch eine Umrüstung auf Biogas o.ä. in Aussicht. Dann wäre die WP nicht mehr im CO2 Vorteil. Dann kommt man vermutlich auch nicht aus dem Anschluss- und Benutzerzwang raus. Der Betreiber muss sich doch ohnehin darauf einstellen, dass kein Gas mehr geliefert wird. Das Ende von CH4 ist gewiss und er muss danach Fernwärme anders erzeugen, denn er hat ja die Versorgungspflicht.

Ich glaube die haben Klimas einfach gar nicht auf dem Schirm, die sind halt nicht mit dem Heizkreis / Warmwasser direkt verbunden. Viele wissen ja auch gar nicht das eine Klimaanlage auch eine WP ist und auch gut zum heizen benutzt werden kann.

Wenn du bei der Stadt sagst du heizt mit Klimaanlage, dann werden die wohl sagen: nein geht nicht sie brauchen eine richtige Heizung.