Gesetzesänderungen 2024 für Mieter keinen Nutzen?

Hallo zusammen,

ich liebäugle schon länger mit einen balkonkraftwerk also habe ich meinen Vermieter gebeten dieses bei der eigentümerversammlung anzusprechen. Natürlich wurde es aus optischen Gründen abgelehnt ??. Jedoch wurde direkt gesagt mit der Gesetzesänderung gebe es da kein Problem mehr. Jetzt das große ABER.. die Hausverwaltung hat meinen Vermieter einen Zettel gegeben mit dem Anforderungen zum Anbau des balkonkraftwerkes. Ich hänge es mal an. (Hoffe man kann das lesen)

Ist es richtig das die Hausverwaltung dieses alles fordern kann? Wenn ja wird es garantiert vielen mit größeren Hausverwaltungen wie mir ergehen und die Installation eines balkonkraftwerkes wird nahezu unmöglich bzw. Komplett unwirtschaftlich. Und die Gesetzesänderung bezüglich Mietern ist nur reine augenwischerei.

vielleicht könnt ihr mir ja mehr dazu sagen wie das Ganze geregelt werden soll.

Vielen Dank vorab schonmal.

Grüße

Patrick

Na ja, ich frage mich, wie der Gesetzgeber es den Mietern erleichtern will. Gesetze unterliegen der Interpretation.

Wenn es nur lapidar heißt im Gesetzestext „Ein BKW darf nicht grundsätzlich verboten sein“, dann ist das schön und gut, aber die Bedingungen dafür macht dann halt die Hausverwaltung.
Ich könnte mir vorstellen, dass es in der Gebäudeversicherung mit versichert ist, da würde ich bitten, die Verwaltung soll das in Erfahrung bringen.

Das Ding mit Anmeldung und Wechsel Stromzähler, das läuft von selbst bei Anmeldung beim Netzbetreiber. Ein Wechsel, falls nötig, muss kostenfrei erfolgen. Ab neuen Jahr soll es ja nur noch Anmeldung im Marktstammdatenregister geben und auch ein vorübergehendes rückwärtslaufen des Zählers soll dann erlaubt sein. Das ist also alles obsolet.

@broccoli danke für deine Antwort.

das mit dem der Anmeldung und mit dem Stromzähler ist mir bekannt dadrum geht es mir auch nicht wirklich. Das Haus in dem ich wohne ist Baujahr 2017 somit sind eh schon neue Stromzähler verbaut.
So wie ich es rausgefunden habe würde wie du schon sagst die gebäudeschutzversicherung greifen und nicht die Haftpflicht (korrigiert mich).
Die viel schlimmeren Punkte sind das ich einen Statiker , Elektriker und solarmonteur beauftragen müsste die mir alle bestätigen müssen das alles seine Richtigkeit hat. Und ich bin mir sicher das ein solarmonteur garantiert nicht dafür unterschreibt wenn dieses nicht von ihm installiert wurde. Das heißt im Großen und Ganzen wird aus 500-600€ ganz schnell eine weit aus größere Summe und es macht einfach absolut keinen Sinn sich das ganze anzutun.

Finde das ganze ziemlich traurig wie man als Mieter abgespeist wird.

Es gab dazu ein Urteil in SH das mithilfe der DUH erreicht wurde.

Statik und Elektrische Anlage sind Probleme des Eigentümers, sollte er hier Zweifel haben müsste er von sich aus und auf seine Kosten tätig werden.

Sobald das Gesetz kommt, das es eine priviligierte Maßnahme wird gibt es einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Überzogene Anforderungen können dann aber wohl nur auf dem Rechtsweg beseitigt werden.

Wird einige Zeit noch dauern bis sich das eingespielt hat.

Ich bezweifle, dass dafür ein Solarteur überhaupt kommt?…

Bei einem BKW muss es auch kein eingetragener Elektriker sein, wie bei einer großen Anlage.

Hm, vielleicht mal bei myHammer.de eine Suchanfrage starten oder im Bekanntenkreis nach einem Elektriker fragen, der das für kleines Geld macht?

Aber wenn vom Gesetz auch Schukostecker erlaubt ist, dürfte das schon von Seiten des Netzbetreibers hinfällig sein und darauf stützt sich ja die Hausverwaltung.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Statikgeschichte mit Gesetzesänderung ein Ding des Vermieters wird, wenn er da Bedenken hat… So nach dem Motto, „BKW können nicht mehr verboten werden. Wenn Vermieter Statikprobleme geltend macht, so hat er diese nachzuweisen“

Aber das ist halt jetzt eher so mein Empfinden…

Ich würde jetzt mal abwarten, das Jahr ist bald rum, die Erträge eines BKW gehen derzeit eh gegen Null, da hast du erstmal auch nix verloren.
Und dann schauen, was die neue Gesetzeslage hergibt.

@grumpy_badger

mein Vermieter befürwortet das Vorhaben von mir und ist absolut dafür. Er ist der Eigentümer der Wohnung und hat demnach nichts dagegen und keine Bedenken. Hier ist die Hausverwaltung die diese Ansprüche stellen.
Und ganz im Ernst wenn mein Vermieter das ganze bezahlen müsste würde ich das ganze nicht durchführen da mein Vermieter ja auch nichts dafür kann..

warum einfach wenn’s auch kompliziert geht. Ich sehe demnach keine sinnhaftigkeit das ganze über Rechtswege einzufordern da dieses mit langer Wartezeit und im dümmstenfall mit hohen Kosten verbunden ist.

@broccoli

ich wollte das bkw eh erst nächstes Jahr anbauen dennoch wollte ich es jetzt schon besorgen da die Preise ziemlich niedrig zur Zeit sind und morgen garantiert das ein oder andere gute Angebot kommen wird.

@pedderick Ich bin als Eigentümer in so einer Position, das ich meinen Mietern die steckerfertigen Solaranlagen sogar anbringen würde,

Ich warte auf die Änderung des WEG/BGB um einen entsprechenden Antrag in die WEG einzubringen, mit den Hinweis das bei überzogenen Bedingungen ich das ganze auch gerichtlich erwirke.

Wenn ein Eigentümer Zweifel an der Statik eines Balkons hätte müsste er diesen sofort sperren und die die Miete entsprechend mindern. Sind da Blumenkästen am Balkon? Die sind schwerer.

Ebenso falls es Zweifel an der elektrischen Sicherheit gibt.

Eine steckerfertige Solaranlage ist oft auch in der Privathaftpflicht enthalten.

Es darf keine Verdeckung für den darunter liegenden Balkon geben und eine Außenisolierung darf nicht beschädigt werden. Auch eine Begrenzung der Abwinkellung gegenüber der Fassade ist denkbar.

Und immer daran denken: Die Verwaltung arbeitet im Auftrag der Eigentüber, nicht andersherum. Manche Verwaltungen haben da manchmal Probleme ihre Grenzen zu sehen.

Gerne mal der "Verwaltung" zukommen lassen:
Balkonkraftwerk darf angebracht werden: Von Deutscher Umwelthilfe vor Gericht unterstützte Mieter kommen endlich zu ihrem Recht – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)

Deutsche Umwelthilfe unterstützt erstmals Klage von Mietern gegen Verbot von Balkonkraftwerken – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)

@grumpy_badger

vielen Dank für die links. Das spiegelt ja genau meinen Fall wieder. Ich werde das ganze mal an meinen Vermieter weiterleiten und schauen wie er dazu steht.
Eventuell sehe ich da jetzt doch einen kleinen Hoffnungsschimmer.

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@pedderick Der Eigentümer hat eine Verkehrssicherungspflicht. Das ist auch der Job der Hausverwaltung. Nur, wenn dieser der Meinung ist, das Geländer könnte keine Module tragen, ist der Balkon nicht belastbar, würde ich den Balkon nicht mehr benutzen! Dazu gibt es auch eine Berechnung für den Bau des Balkongeländers. Daraus kann man erkennen, das es kein Problem ist ein Modul an ein Geländer an zu bringen.

Im Brandschutzkonzept steht meist ein zweiter Rettungsweg über den Balkon. Die Feuerwehr hat mit angewinkelten Modulen ein Problem, dich retten zu können.

Bei einer normgerechten Installation besteht grundsätzlich keine Überlastung und Brandgefahr. Die Beauftragung eines Elektrikers ist nicht erforderlich, wenn die steckerfertige PV-Anlage über eine Gesamtleistung von max. 600 Watt verfügt und über eine Energiesteckvorrichtung angeschlossen wird.

Diese Punkte zeigen, die beauftragte Hausverwaltung versucht die Pflichten einer ordnungsgemäßen Installation (Balkon und Elektro) in Frage zu stellen. Wenn du fertige Halterungen für BKW verwendest, sollte dieser Nachweis ausreichen.

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Naja was meint ihr wie ich bei der ganzen Sache weiter vorgehen soll? Erstmal Füße still halten und auf das Gesetz warten?

Ich würde mit den vorliegenden Argumenten die Verwaltung auf ihre überzogenen Anforderungen hinweisen und diese Auffordern im interesse der Eigentümer diese zu überdenken.

Parallel den Eigentümer der Wohnung bitten, bei der nächsten Eigentümerversammlung einen Antrag auf Genehmigung durch die WEG einzubringen.

Bis diese Versammlung zustande kommt sollte die Privilegierung durch sein, dies ist aber nur eine weitere Argumentation, nicht Bedingung.

Im Zweifel jetzt schon eine Rechtsschutzversicherung für Dich und den Eigentümer abschließen. Dein Anspruch besteht gegenüber dem Eigentümer, nicht gegenüber der Verwaltung.

@grumpy_badger

die Eigentümerversammlung hat gestern stattgefunden und der Antrag wurde abgelehnt von den anderen Eigentümern aufgrund von Bedenken der Sicherheit und optischen Gründen ( mein Vermieter ist dafür ).
Dann kam halt der Hinweis mit der Gesetzesänderung und der Anbau Richtlinien der Hausverwaltung.

rechtschutz ist natürlich schon vorhanden.

Dann wird es meines Erachtens schwierig, vor der nächsten Versammlung eine Genehmigung der WEG zu bekommen.

Was möglich ist, wenn Dein Vermieter sich darauf einlässt ist, sobald die Privilegierung durch ist, das er es Dir erlaubt, ohne die WEG zu fragen. Er kann sich dabei auf Deinen Rechtsanspruch berufen und sollte die Verwaltung ein Problem damit haben müsste sie gegen ihn Klagen.

Das könnte für die Verwaltung "interessant" werden, da sie dafür wiederum einen Auftrag der Eigentümer braucht.

Meine persönliche Meinung: einfach machen.

Meine öffentliche Meinung: Rechtsschutzversicherung nutzen und einen Anwalt mit Fachgebiet Mietrecht fragen. Ggf. auch mal bei der DUH anfragen.

Polemik: Manche Verwaltungen haben das Blockwart-Gen noch nicht loswerden können glaube ich.

@pedderick Ok, dann leg die Module auf den Boden, machste bis zum 31.12. so erstmal einige Watt. Dann darfst du ja sowieso die Anlage am Balkon anbringen. Natürlich fachmännisch.

Ums kurz, knapp, und vollumfänglich zu beantworten: Ja, die können das fordern. Das der Bau eines Balkonkraftwerks einem Mieter zwar nicht (ohne zwingende Gründe) verboten werden kann, aber nachweislich fachmännisch zu erfolgen hat, ist gerichtlich so schon so vorgeben worden.

Oliver

Vielen Dank für die ganzen schnellen und hilfreichen Antworten. Werde mir eins besorgen und dann schauen was nächstes Jahr bei rauskommt und zwischzeitlich mal der DUH schreiben.

Ja. Der Einduck täuscht nicht.

Ein Gesetz hat da bisher IMMER nur alles verkompliziert und mehr Geld in die Taschen der Lobbyfirmen gespielt.

Das ist scheints der Hauptsinn von solchen Gesetzen.

Als Eigentümer geht es dir nicht anders. Nur meist in anderen Dimensionen...

Das bezweifle ich SEHR stark. Niemand wird mich zwingen können, einen Balkon für ggf tausende € "aufzurüsten", nur damit ein Mieter 50ct spart.

Ich muss ja auch nicht einen Stellplatz vergrößern, nur weil der Mieter unbedingt einen SUV fahren will.

Und kostenfrei schon garnicht.

Das wäre sehr einfach wegzuklagen.

Der Balkon ist für einen bestimmten Zweck gebaut. Wenn der Mieter ihn nun missbrauchen will, soll ich als Vermieter dafür sorgen, dass er das problemlos kann??

Das siehst du aber ziemlich einseitig.

Die Statik ist für den vorgesehenen Zweck ausreichend.

Wenn sie das nicht mehr ist, wird nicht der Balkon gesperrt und die Miete gemindert, sondern dann ist der ganze Mietvertrag hinfällig und der Mieter darf ausziehen.

Ein unsinniger Vergleich. Es geht nicht um das Gewicht, sondern um die Windlast.

Ja. Besser im Sinne von eindeutiger wird es aber nicht werden. Neue Gesetze haben noch nie etwas vereinfacht.

Leider beleidigend formuliert und sachlich m.E. nicht zutreffend. Es geht im senkrechte Montage an einem geschlossenem Balkon. Da fällt keine hohe Windlast an. Siehe Klage der DUH, da ist das mit DIN Normen belegt worden.

Ließ Dir die Argumente zur DUH Klage durch, dabei geht es um genau solche überzogenen Anforderungen. Die Verwaltung (keine kleine!) hat es gar nicht erst auf einen Prozess ankommen lassen sondern sofort "den Schwanz eingezogen" und das Balkonkraftwerk erlaubt.

Vielleicht müssen erst noch weitere Verwaltungen auf diesem Wege dazu aufgefordert werden, dann wird hoffentlich auch die Handreichung des Verbandes der Verwaltungen der Realität angepasst werden.

Viel Glück damit vor Gericht.

Also das kann er tatsächlich nicht so einfach, das ist ja der Sinn der Änderung. Er muss nachweisen, dass das Geländer der Last standhält.

Die Versicherung ist kein Problem, einfach anrufen und fertig. Eine Elektrofachkraft brauchst du nur, wenn keine Außensteckdose da ist. Ich könnte anbieten jemanden vom Verein Balkonsolar zu fragen oder zu bitten sag hier aufzuklären.

Vermutlich sollten wir auch ein Video dazu machen und aufklären, wenn nichts gravierendes dagegen spricht, können die euch das nicht richtig verbieten.