Gesetzesänderungen 2024 für Mieter keinen Nutzen?

@drbacke

verbieten tut hier ja an für sich niemand etwas wenn das Gesetz in Kraft tritt. Eher wird hier mit Auflagen die man nahezu nicht einhalten kann bzw diese die Kosten sprengen würden argumentiert das man das ganze sein lässt. Da ist ja das Problem was sind denn gravierende Punkte die dagegensprechen und wer ist hier in nachweispflicht?
Wie gesagt wenn man als Mieter all diese Punkte einhalten und nachweisen muss bringt es auch nichts das generell kein Balkonkraftwerk verboten werden darf da es ja indirekt durch die Hintertür mit den Auflagen zu Nichte gemacht wird. Von daher würde sich in vielen Fällen nichts ändern verbot hin oder her

Ja klar, ich verstehe die Unsicherheit. Hier wurde jetzt viel spekuliert und ich biete nur an, da etwas Aufklärung zu betreiben. Da bräuchte ich allerdings höher vom Verein oder ein paar anderen Leuten die genau in solchen Dingen fit sind und aufklären können.

Ein Video wäre hier hilfreich, das Beispiel könnten wir ja exemplarisch nehmen und aufklären was der Vermieter etc. wirklich darf und wo er seine Kompetenzen stark überschreitet. War nur ein Vorschlag

Das ist doc/ ein gutes Argument. Was wiegt so ein Solarmodul? 20 kg, also bei zweien 40 kg. Wenn sich dann jemand mit 80kg Körpergewicht (der Deutsche mag ja lieber doppelt „gesichert“) mal so richtig ans Geländer lehnt oder besser hängt?

@drbacke

ja das wäre super wenn es ein aufklärendes Video dazu geben würde. Bin mir sicher das nicht nur ich in solch einer Lage bin. Vielleicht bekommst du ja ein paar Informationen zusammen. Einen Daumen hättest du schonmal ???

Was ist daran beleidigend? Diese total verallgemeinerte Aussage ist ganz objetiv Unsinn. Es mag sein, dass in manchen Montagesituationen das Gewicht maßgeblich ist, aber zu sagen daß man daraus daß man einen Blumenkasten hinhängen darf (was man im übrigen auch längst nicht bei jedem Balkongeländer dürfen können muß) schließen kann, dass man das dann auch mit einer Solaranlage darf, ist eben völlig falsch.

Übrigens gehört auch schon das Aufhängen eines Blumenkastens NICHT zu den zwingend bereitzustellenden Leistungen eines Balkongeländers.

Das wäre genauso sinnlos wie aus einem Einzelurteil auf verallgemeinerte Rechte zu schließen.

Womit? Das würde nichtmal zu ner Verhandlung kommen. Baufälligkeit ist definitiv ein Grund aus dem ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen kann.

Ich kann NICHT gezwungen werden, mein Eigentum instand zu setzen, nur damit dort ein Mieter zu alten Konditionen wohnen bleiben kann.

Wenn ich mein Haus abreißen will, dann zieht der Mieter aus. Ende.

Wer ist denn "er"?

Der Mieter oder der Vermieter?

Wenn schon dann müsste der Mieter das ja tun. Gern auf eigene Kosten.

Wie sollte ein Vermieter denn nachweisen können, dass es NICHT standhält? Dranhängen lassen und schaun, ob das Geländer abfällt?

Wer haftet dann? Der Mieter? Das wären völlig hirnrissige Forderungen.

Er kann auch drüberklettern und runterspringen. Ist das dann die Schuld des Geländers?

Mal abgesehn davon, dass es dann mit dem Panel (oder auch Blumenkasten) schon 160 Kilo wären...

Das Problem wird immer sein, dass es quasi nichts zu verallgemeinerndes geben wird. Es gibt so viele Arten Balkone, Geländer und Befestigungen, das jede am ende ein Einzelfall wird.

Man könnte höchstens für Neubauten vorschreiben, dass ein Balkongeländer Solarfest sein muss.

Kann dann aber auch sein, dass dadurch dann eben weniger Balkone gebaut werden...

Wie der Klageschrift (oben verlinkt) zu entnehmen ist, ist bei einem Normgerechten Balkongeländer sie Stützlast ausreichend dimensioniert das die Pannels kein Problem sind.

Sollte sich eine Person nicht am Geländer abstützen können hätte der Vermieter ernsthafte Probleme.

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Das wird in der Rechtsprechung anders gesehen. Der Mieter kann sogar Hotelkosten für diese Zeit beim Vermieter geltend machen:

Durch den Baumangel am Balkon ist keine dauerhafte Unbewohnbarkeit gegeben.

Zutreffend ist hier die DIN EN 1993:

Die geforderten Nutzlasten nach DIN EN 1993 für die Geländer betragen (bei einer maximalen Durchbiegung von 3cm):

FH (Holmlast) = 0,5 kN/m bei Treppen in Wohngeländen, Balkonen und offene Lauben.

https://www.derledhandlauf.de/informationen/richtlinien-gelaenderbau

Demnach muss ein normgerechtes Geländer 50kg pro laufenden Meter halten können.

Balkon nicht benutzbar: Wegen Sanierungsbedarfs ist der Balkon nicht benutzbar. Mietern steht eine 3%ige Mietminderung zu (LG Berlin, aus MM 09/1986, S. 27).
https://www.mietrecht-information.de/mietminderung/balkon/#:~:text=Mietrecht%20%E2%80%93%20Balkon%20nicht%20nutzbar%3A%20Der,ist%20der%20Balkon%20nicht%20benutzbar.

Eigentum verpflichtet. Deswegen ist immer zuerst der Vermieter in der Pflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass die Mietsache, für die er ja Miete bekommt, in einwandfreiem oder vertragsgemäßem Zustand ist. Auf der anderen Seite muss sich der Mieter darauf verlassen können, dass das, wofür er Miete bezahlt, auch in nutzbarem Zustand ist.

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Lach. Wenn mir meine Zeit nicht zu schade wäre, würde ich sicher mindestens genausoviele Gründe und Urteile finden, die das Gegenteil besagen.

Es sind ALLES Einzelfälle...

Find ich zwar wenig, aber das würde bei einem 25 Kilo Panel die übrigbleibende Zusatzlast gravierend vermindern und so eine erhöhte Gefahr darstellen.

Ein guter Anwalt wird ein Panel IMMER verhindern können.

Ich seh schon die Aufkleber "Achtung Balkonkraftwerk. Zutritt zum Balkon nur für Personen unter 60 Kilo" :slight_smile:

Und nachfolgend dann den Mieter der versucht deshalb eine Mietminderung einzuklagen.

Rechtschutzversicherungen sollten verboten werden...

Also ich meine es nicht böse, aber hier wird sehr viel Halbwissen vermittelt. Ich spreche momentan mit der DUH, mit diversen Vereinen und auch Fachleiten was das alles angeht und da ist tatsächlich noch nichts geklärt.
Wichtig ist momentan eine Musterklage, so wie sie die DUH angestrebt hat, denn dann kann man sich darauf berufen und es wird sehr schwer. Haus & Grund hat aber einen Taschenspielertrick verwendet und die Klage einfach akzeptiert, also aufgegeben. Dadurch gab es kein Urteil und man kann sich nicht darauf berufen.

Deswegen steht es jetzt an: Musterklage und da werde ich auch zu aufrufen, wir haben bereits jemanden der das mit durchziehen würde.

Ich werde am 4.12 (hoffe ich) ein entsprechendes Video dazu bringen und euch mehr Infos bringen. Bitte aber zwischenzeitlich darum, hier keine Halbwahrheiten zu verbreiten. Ich kann nur soviel sagen: So schnell geben wir uns nicht geschlagen und die Chancen stehen immer noch gut und es lässt sich sicherlich auch bei den Vermietern/Wohnungsbauges. mit ein paar sachlichen Infos und Tipps einiges erreichen. Notfalls muss der Gesetzgeber nochmal ran.

Bis dahin möchte ich den Thread erstmal schließen, da es einfach noch keine gesicherten Infos gibt und Fehlinfos schaden anrichten können.

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