nach lesen diverser Meldungen musste ich erst mal auf das Datum schauen. Nein, der 1. April ist heute noch nicht. So recht glauben mag ich das dennoch noch nicht, was hier so steht:
Demnach wäre laut einer neuen VDE-Norm zum 1.3.2026 die 2 kWp-Grenze für die Modulleistung bei Balkonkraftwerken gefallen und man dürfte nun bis 7kWp overpaneln, bei unveränderter Wechselrichter-Leistungsgrenze von 800 Watt...?
Ich mag es nicht so recht glauben, sonst müssten dieses Forum hier, wie insbesondere auch unser "Nachbarforum" schon voll mit Beirägen darüber sein.
Ja, “Der Kanal” auf YT. Mußt/kannst Du selber mit einem Formular F1.2 beim Netzbetreiber anmelden und muß fest angeschlossen werden (oder Einspeisedose, bin mir da nicht sicher.
Oberhalb von 7 kWp bei max 800 VA Einspeisewechselrichter müsste der Einspeisewechselrichter vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein, sprich über ein Rundfunksteuergerät /-Steuergerät funktionsfähig und zugelassen verbunden werden. Theoretisch geht also schon unbegrenzt viel Speicher und unbegrenzte kWp, wenn der Einspeise-WR nicht mehr wie 800VA und dieser entsprechend vom Netzbetreiber fernsteuerbar wäre, und alles entsprechend gemeldet wird. https://www.youtube.com/watch?v=SArzM2JiU4A
Zu den wesentlichen Merkmalen eine Balkonkraftwerks zähle ich, dass man es ohne Elektriker selbst bauen und anmelden kann, und dass man das ganze Zählerschrank-Thema nicht hat (nach neuester TAB, womöglich auch noch mit APZ-Feld, mit Überspannungsschutz, etc.).
Wenn es eine Möglichkeit gäbe, unter vorstehenden Bedingunen eine 7kWp Anlage mit 800W Wechselrichterleistung selbst aufzubauen, dann fände ich das prima - selbst wenn sich diese Anlage dann nicht offiziell "Balkonkraftwerk" nennen darf.
Nur so wirklich leuchtet mir noch nicht ein, was man jetzt jenseits der 2 kWp alles dürfen soll...
Da bist Du nicht allein ... Das neueste Video zum Thema von Christian, der sich von den mir bekannten Youtubern da am besten reingefuchst hat (und bei einschlägigen VDE Sitzungen dabei war):
Ich frage mich vor allem, wieviel Freiheit für willkürliche und bei jedem andere Regeln die Netzbetreiber da haben, wenn es um den Anschluß geht. Ob da der Verteilerkasten dann auch wieder auf aktuellem Stand sein muß oder halt ein Festanschluß an einer beliebigen oder ggf. halt separaten Leitung reicht, das ein Elektriker bestätigen muß ... Vielleicht am besten dort mal anrufen, wenn man in der Richtung was konkret machen will.
Ja bei den meisten Verteilnetzbetreibern wird sich grad auch mit der neuen 4105 auseinandergesetzt. Aber Balkonkraftwerke haben meiner Erfahrung nach sowieso nie Interesse geweckt. Und es hat beim Zählerwechsel auch nie jemand auf dem Dach die installierten kwp angeschaut.
"Jede kWh hilft" Ein man kann wohl besser Lasten zuschalten wie fehlende Leistung einbringen.
Oder wie war das mit der positiven und negativen Regelenergie?
Achja, dafür benötigt es ja die intelligenten Meßsysteme und die steuerbaren positiven und negativen Energien.
Mein Vorschlag zur steuerbaren negativen Regelenergie: Klimaanlage zum kühlen und Wärmepumpe zum heizen gleichzeitig betreiben.
Sehr interessant sind ja auch die Aussagen zu Inselanlagen, die seiner Meinung nach auch alle angemeldet werden müssen (ausser wenn auf dem gesamten Grundstück kein Netzanschluss besteht). Anscheinend wurden wegen solcher Fälle sogar Netzanschlüsse stillgelegt bzw. entfernt.
Es steht ja ausser Frage, dass die ganze Energiethematik heute um ein vielfaches kompliziertes ist als vor ein paar Jahrzehnten. Aber so einiges ist schon wirklich nicht mehr nachvollziehbar.
Es fehlt eine plausible, stringente Richtung. Es geht immer hin- und her, sodass sich überhaupt keiner mehr auskennt. Dass dann auch Unternehmen abspringen oder nur bestimmte Geräte verbauen und sich gar nicht mehr auf Diskussionen mit Kunden, aber auch Behörden herumplagen, das kostet die nur Geld und Zeit. Wenn dann immer wieder was geändert wird gibt es überhaupt keine Planungssicherheit und der Kunde ist natürlich ebenfalls pampig wenn sich während des Aufbaus oder während der eigentlichen Laufzeit viel ändert, sodass sich ggf. das Invest nicht mehr amortisiert.
Das wird alles zur Glaskugel.
@dermitdersonnetanzt
Ich bekomme im Winter meinen Haushaltsstrom mit der 15kwp Anlage gedeckt. Jegliche Heizenergie muss ich zukaufen. Reicht dafür einfach nicht. Die Argumentation der Wärmepumpe mit PV ist… gut gedacht. Aber mehr auch nicht.
Also die aussage mit der Stilllegung und der Inselanlage kann ich beim besten willen nicht nachvollziehen. Bei den ganzen Youtubern kommts mir mittlerweile sowieso eher so vor dass alles immer noch dramatischer werden muss sonst generiert man keine Clicks mehr.
Ich vermute in den 2 Fällen haben die es halt echt übertrieben.
Niemand wird wegen ein paar Solarmodulen aufm Gartenhaus und Camping Powerstation was sagen.
Wenn aber nix angemeldet ist, das Dach voll und der Stromverbrauch plötzlich von 10000 kWh auf nahe null gesunken ist, kann das schonmal auffallen.
Kombiniert mit nennen wir es mal bestimmten Grundeinstellungen und Persönlichkeiten kann ich mir schon vorstellen dass so was passiert, hier mal ein Beispiel von unseren Nachbarn
tldr: Netzbetreiber wollte wohl aufgrund der PV oder einfach allgemein Smart Meter, der Herr aber nicht. Also wurde nach 2 Jahren hin und her der Anschluss stillgelegt.
Laudeley ist da halt leider echt kryptisch ich vermute aber dass es gewisse Nicht-Kooperation etc. gebraucht hat bis es so eskaliert ist.
z.B. Jens von Meine Energiewende betreibt ja ne Insel aber mit Netzanschluss zum laden im Winter da hat man sich mit dem Netzbetreiber ja auch einigen können.
Hatten wir schon zur Genüge. Insel ist Insel wenn die Insel keinen Anschluss an das Netz vom VNB hat und das auch nicht durch Umlegen eines Schalters bewerkstelligt werden kann. Netzanschluss auf dem Grundstück und Inselanlage schließen sich nicht aus.